Notbremsung Trambahn und Ersatz möglicher Schäden

Alles über Stadtverkehr, was woanders nicht passt, wie z.B. Verkehrsverbünde
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eightyeight
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Beitrag von eightyeight »

Hallo Forengemeinde,

da sich viele von euch sehr gut im Bereich öffentlicher Nahverkehr auskennen, wollte ich mal fragen ob auch zu folgender Thematik Wissen oder Erfahrungen vorhanden sind.
Ausgangssituation ist Folgende:
Ich bin in einer übervollen Tram gefahren und hatte die Tasche mit meinem Laptop zwischen den Beinen stehen. Kurz nachdem die Tram an einer Haltestelle losgefahren war, gabs eine Vollbremsung. Trotz der niedrigen Geschwindigkeit auf Grund eines Weichenbereichs, war der Ruck enorm. Das hatte zur Folge, dass eine Frau die hinter mir stand, sich nicht mehr halten konnte und auf meine Tasche mit dem Laptop flog. Die erste Funktionskontrolle des Laptops in der Tram ergab keine Auffälligkeiten. Das war auch der Grund warum ich weder die "Gefallene" noch den Tramfahrer weiter behelligte. Die Tram stand dann zwei oder drei Minuten im Kreuzungsbereich mit Warnblinker, also der Tramfahrer sollte den Vorfall halbwegs im Gedächtnis haben. Beim Weiterfahren sah man, dass am Straßenrand ein Radfahrer am Boden saß. Evtl. war dieser vor der Tram gestürzt, ohne dass die Tram weiter involviert war.
Am nächsten Tag packte ich meinen Laptop daheim aus und als ich ihn auf den Schreibtisch stellte sah man das Übel: Das Gehäuse war verzogen. Im Klartext heißt das, dass einer der vier Füße keinen Bodenkontakt hatte. Das Ganze konnte ich mittlerweile beheben. Das schließt allerdings nicht aus, dass sich Folgeschäden erst später zeigen (Haarrisse des Logicboards etc.).
Deshalb wäre es interessant zu wissen, ob und wenn ja, welche Ansprüche ich gegen den Verkehrsbetrieb habe, sofern sich ein Schaden in der Zukunft zeigt.
Vielen Dank für eure Hilfe :)

MfG
Stefan

P.S.: Wenn es sich vermeiden lässt, dann bitte keine Beiträge a la "Selber Schuld wenn man so etwas mit sich rumschleppt".
Ohne Zaster beißt der Mensch ins Straßenpflaster.
BoehserOnkel
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Beitrag von BoehserOnkel »

Ich denke eher nicht, dass du da was rausholen kannst, außer du hast ne Versicherung gegen ÖPNV schäden. Da es aber sowas i.d.R. nicht gibt besser aufpassen.
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Jean
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Beitrag von Jean »

Und wie wäre es mit Hausratsversicherung?
Für den ÖPNV Ausbau Gegen Experimente und Träuereien. Eine Trambahn braucht einen eigenen Fahrweg, unabhängig vom MIV!
Fahrradwege auf Kosten des ÖPNV braucht keiner!
JeDi
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Beitrag von JeDi »

Melde dich doch mal beim Verkehrsunternehmen - zumindest die größeren haben eine eigene Abteilung für so was...
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eightyeight
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Beitrag von eightyeight »

Bei den Verkehrsbetrieben habe ich mich schon gemeldet. Die schauen angeblich gerade was sie intern rausfinden können.
Mir geht es hier vor allem darum, für den Fall dass sich die Verkehrsbtriebe quer stellen um mögliche Forderungen abzuwenden, eine Meinung/Erfahrung von Leuten zu haben die sich mit dem Thema detaillierter auskennen. Insbesondere da hier ja auch der ein oder andere Tramfahrer unterwegs ist. ;)
Hausratversicherung ist ein guter Hinweis. Da werd ich am Wochenende mal die Versicherungsbedingungen wälzen.
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Bayernlover
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Beitrag von Bayernlover »

Ist die erste Anspruchsgegnerin nicht die Dame, die draufgetreten ist?
Für mehr Administration. Gegen Sittenverfall. Für den Ausschluss nerviger Weiber.
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JNK
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Beitrag von JNK »

Der Fahrgast hat sich einen festen Halt zu verschaffen. Du musst Dich an die Frau wenden.

http://www.anwalt.de/rechtstipps/strassenb...alt_015100.html
Das KG Berlin hat am 01.03.2010 entschieden, dass Fahrgäste einer Straßenbahn damit rechnen müssen, dass ruckartige Bewegungen auftreten können, die die eigene Standsicherheit beeinträchtigen können. Jeder ist selbst dafür verantwortlich, nicht zu Fall zu kommen.
JeDi
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Beitrag von JeDi »

eightyeight @ 17 Jan 2013, 09:56 hat geschrieben: Mir geht es hier vor allem darum, für den Fall dass sich die Verkehrsbtriebe quer stellen um mögliche Forderungen abzuwenden, eine Meinung/Erfahrung von Leuten zu haben die sich mit dem Thema detaillierter auskennen. Insbesondere da hier ja auch der ein oder andere Tramfahrer unterwegs ist. ;)
Also mit dem Verkehrsunternehmen hier auf den Golan-Höhen hab ich dahingehend eigentlich ganz gute Erfahrungen gemacht - Grundsätzlich könnte der JNK aber schon recht haben...
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eightyeight
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Beitrag von eightyeight »

Danke JNK. So etwas hatte ich schon befürchtet. Naja, dürfte schwierig werden die eine unter 16.000 Studenten zu finden. :P
Bleibt nur zu hoffen, dass sich keine Probleme am Laptop zeigen.
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Ionenweaper
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Beitrag von Ionenweaper »

JNK @ 17 Jan 2013, 10:25 hat geschrieben: Der Fahrgast hat sich einen festen Halt zu verschaffen. Du musst Dich an die Frau wenden.
Dazu müsste man erstmal feststellen, ob die Frau vielleicht einen ausreichend festen Halt hatte (manchmal ist der nächste Griff halt ungünstig gelegen und bei stark ruckartigen Bewegungen fällt man trotzdem hin). Außerdem kommt hier der Punkt dazu, dass nicht die Person, die keinen ausreichenden Halt hatte, einen Anspruch meldet. Die Frau hätte sich ohne festhalten zwar grob fahrlässig verhalten (zumindest nach Argumentation des Berliner Gerichts, das ist ja auch keine besonderes hohe Instanz), aber das schließt nicht ein, dass man (nur) Ansprüche gegen sie hat, denn sie ist ja nicht bewusst gestürzt, sondern in Folge des Bremsmanövers.


Kurzum: Das ist kompliziert. Selbst mit einfachen Rechtsverständnis kommt man da nicht weitere (hatte in meinem Studium einen Rechtsteil), da braucht man wohl wirklich jemanden der sich darauf spezialisiert hat.
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JNK
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Beitrag von JNK »

Ich bin da natürlich auch nur Laie und kann das nicht definitiv beantworten. Ich möchte aber noch einmal auf die Beförderungsbedingungen des MVV hinweisen:
§ 4 Verhalten der Fahrgäste
(1) 1Fahrgäste haben sich bei Benutzung der Betriebsanlagen und Fahrzeuge so zu
verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes, ihre eigene Sicherheit
und die Rücksicht auf andere Personen gebieten.
(3)[...] 5Jeder Fahrgast ist verpflichtet, sich im Fahrzeug stets einen festen Halt zu
verschaffen.
Allerdings ist man auf hoher See und vor Gericht immer in Gottes Hand, dann läuft es aber auf eine Einzelfallentscheidung hinaus:
Das Gericht gab dem Passagier Recht. Denn von dem Geschädigten sei nicht zu erwarten gewesen, innerhalb einer so kurzen Zeit einen Halteplatz gefunden zu haben, da mit einer Vollbremsung direkt nach Fahrtbeginn für ihn nicht zu rechnen gewesen sei. Die Kosten für die Brille seien deshalb zu übernehmen. Im Falle des Schmerzensgeldes wurde der zu zahlende Betrag allerdings deutlich reduziert (Amtsgericht München, Az.: 343 C 27 136/08).
http://www.versicherung-in.de/wer-zahlt-be...assenbahn-5367/

Oder auch dieser Fall:
http://www.rechtsanwalt-rensch.de.tl/Verkehrsrecht.htm
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Entenfang
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Beitrag von Entenfang »

Mal ganz im Ernst... So ein Laptop ist doch diese Mühe nicht wert, wenn man nichts von der Verkehrsgesellschaft bekommt. Wo willst du denn diese Frau finden? Und auch realistisch gesehen, jeder, der ÖPNV fährt, weiß, dass es nicht immer möglich ist, sich so festzuhalten, dass man bei einer Vollbremsung nicht hinfliegt...
Meiner Meinung nach, wenn die Verkehrsgesellschaft zahlt, OK. Aber diese Frau zu suchen oder gar vor Gericht zu ziehen wegen einem kaum beschädigten Laptop ist doch rational und moralisch betrachtet Blödsinn, auch wenn man theoretisch im Recht ist.
Mein Bahnjahr 2024
Zurückgelegte Strecke: 30.060 km - Planmäßige Gesamtreisezeit: 16,1 Tage - Gesamtverspätung (analog FGR): 626 min - Planmäßige Reisegeschwindigkeit: 78 km/h - Durchschnittliche Fahrzeitverlängerung aufgrund von Verspätung: 2,7% - Fahrtkosten: 10,6 Cent/km - Anschlussquote (alle Anschlüsse einer Verbindung mit min. 1 Umstieg erreicht): 87,5%
ChoMar
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Beitrag von ChoMar »

Das ist tatsächlich ein ganz schön komplexer fall.
Aber diese Frau zu suchen oder gar vor Gericht zu ziehen wegen einem kaum beschädigten Laptop ist doch rational und moralisch betrachtet Blödsinn, auch wenn man theoretisch im Recht ist.
Naja, Laptops können auch 2500 Eur. kosten. Und für die Frau wäre es eh ein Haftpflichtschaden.
Aber ob man damit Erfolg hat, wage ich doch sehr zu bezweifeln. Schließlich könnte die Gegenargumentation sein, das das Gepäck nicht ordnungsgemäß verstaut war und es prinzipiell fahrlässig ist, eine Tache mit einem Laptop auf den Boden zu stellen. (Ob es andere möglichkeiten gab oder nicht spielt erst einmal eine untergeordnete Rolle)
Bei einer guten Hausratversicherung könnte so etwas mitversichert sein.
DumbShitAward
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Beitrag von DumbShitAward »

Ist halt eine komplexe Angelegenheit und wenn sich das Verkehrsunternehmen nicht unglaublich kulant zeigt, wirds wohl extrem schwer überhaupt einen "Schuldigen" zu finden, geschweige denn eine etwaige Schuld zu beweisen.

Im Endeffekt könnte man ja quasi jeden Beteiligten als Schuldigen oder Unschuldigen betrachten: die Frau, wenn sie sich nicht adäquat festgehalten hat, den Tf weil er vielleicht überreagiert hat, den anderen Verkehrsteilnehmer, der die Bremsung ausgelöst hat oder vielleicht auch dich selbst, weil du nicht ausreichend auf dein Zeug acht gegeben hast... andersrum kann man auch behaupten, dass die Frau sich einfach nicht festhalten konnte oder es nichts gebracht hat, der Tf so stark bremsen musste um eine gefährliche Situation zu entschärfen, der Verkehrsteilnehmer nicht schuldhaft gehandelt hat (z.B. der Fahrradfahrer ohne eigenes Verschulden gestürzt ist) oder du alles was in deiner Macht stand getan hast um dein Gepäck zu schützen.


Im Endeffekt sind das einfach zu viele Faktoren, als das man da mit dem Finger auf irgendjemanden zeigen könnte... ein etwaiger Rechtsstreit wäre wohl aussichtslos bzw. nur mit ungerechtfertigtem Aufwand zu führen. Ärgerlich, aber wahrscheinlich wird man das mit "allgemeines Lebensrisiko" abbügeln. Bleibt nur eins: vernünftige Notebooks kaufen, die auch einen Einschlag einer Frau aushalten können ;) (<- lediglich Galgenhumor).
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB

Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
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Boris Merath
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Beitrag von Boris Merath »

DumbShitAward @ 17 Jan 2013, 12:53 hat geschrieben: Bleibt nur eins: vernünftige Notebooks kaufen, die auch einen Einschlag einer Frau aushalten können ;) (<- lediglich Galgenhumor).
Oder eine Laptopversicherung abzuschließen, die für solche Schäden aufkommt.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
Caesarion
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Beitrag von Caesarion »

Ich grabe jetzt mal die Kenntnisse meiner zwei Semester Jura aus.

1. Ansprüche gegen das Verkehrsunternehmen

Mit dem Verkehrsunternehmen hattest du einen Beförderungsvertrag (145, 147, 241 I BGB). Da kannst du vom Unternehmen SE verlangen, wenn eine Pflichtverletzung bei der Beförderung vorlag, z. B. die Notbremsung unnötig war (280 BGB). Das Scheint jedoch nicht der Fall gewesen zu sein.
Ebenfall könnten deliktische Ansprüche bestehen, nach 823 I BGB. Da müsste das Unternehmen einen Eigentumsschaden adäquat kausal und ohne Rechtfertigung verursacht haben. Sowohl bei der adäquaten Kausalität als auch bei "ohne Rechtfertigung" scheint jedoch wenig zu Lasten des Verkehrsunternehmens vorzuliegen, auch der "echte" Schaden an der Hauptplatine scheint noch nicht eingetreten zu sein.
Vom Verkehrsunternehmen wirst du wohl nix kriegen.

2. Ansprüche gegen die Frau

Gegen die Frau hast keine vertragliche Ansprüche, da auch Kein Vertrag bestanden. Daher kannst du auch nur deliktische Ansprüche (823) haben. Sie hat den Schaden adäquat kausal verursacht und das ohne Rechtfertigungsgrund. Sie müsste jedoch vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt haben. Fahrlässig ist meistens, wenn man sich nicht ausreichend festhält. War das der Fall?

3. Ansprüche gehen den Radfahrer

Wenn er schuldig am Unfall war, dann ist auch seine Versicherung zuständig für alle Schäden, die sich daraus ergeben haben.




So das ist nur kleiner Überblick, ein genaues Rechtsgutachten hätte so um die 60 Seiten....
DumbShitAward
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Beitrag von DumbShitAward »

Boris Merath @ 17 Jan 2013, 13:22 hat geschrieben: Oder eine Laptopversicherung abzuschließen, die für solche Schäden aufkommt.
Das Geld investiere ich lieber in ein altes Thinkpad (also wo noch IBM drauf steht)... kannst im Notfall als Hiebwaffe verwenden ;)
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB

Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
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spock5407
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Beitrag von spock5407 »

Ah, noch ein Thinkpad Fan :-) Aber selbst die Lenovo X und v.a. T halten noch mehr aus als das Konsumergeraffel. Elitebooks können noch mithalten.
JeDi
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Beitrag von JeDi »

DumbShitAward @ 17 Jan 2013, 13:50 hat geschrieben: Das Geld investiere ich lieber in ein altes Thinkpad (also wo noch IBM drauf steht)... kannst im Notfall als Hiebwaffe verwenden ;)
Mit den ersten Lenovos geht sowas auch noch...
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Michi Greger
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Beitrag von Michi Greger »

OT: Toughbook.
Achtung! Entladezeit länger als 1 Minute!
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FloSch
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Beitrag von FloSch »

Mal ganz unabhängig von der rechtlichen Situation an sich wäre es interessant, ob das Verkehrsunternehmen sich da kulant zeigt. Halt uns da mal auf dem Laufenden!
In welcher Stadt war das denn?
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MAM
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Beitrag von MAM »

Als der IC im Frankfurt/Hbf eine Vollbremsung hinlegte, fiel ich auf das Fahrrad eines anderen Fahrgastes, welches dadurch beschädigt worden ist. Wir haben einfach die Adressen ausgetauscht, ich habe den Schaden meiner Haftpflichtversicherung gemeldet und diese hat anstandslos den Schaden reguliert.
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