Außer den Vegetariern, die an fünf von fünf Tagen genau ein Alibi-Gericht kriegen. Was spricht denn dagegen, mal einen Tag in der Woche nur ein Alibi-Gericht für die militanten Fleischesser zu machen, drei oder vier Gerichte für Vegetarier zur Auswahl zu stellen, und die vier anderen Tage der Woche bleibt alles wie gehabt? Wie dieser Veggie-Tag genau aussehen soll, davon sagen die Grünen nämlich gar nichts.spock5407 @ 7 Aug 2013, 21:21 hat geschrieben: Allein das ist schon zuviel.
Vegetarische Gerichte müssen heute eh schon angeboten werden. Damit hat jeder die freie Auswahl.
Allgemeine Diskussion über Politik in Deutschland
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Niemand außer einer Horde von Leuten, die jeden Blödsinn nachplappern müssen, redet davon, irgendetwas vorzuschreiben. Das ist eine Erfindung der BILD, die die CDU natürlich gerne für einen Negativwahlkampf missbraucht. Offensichtlich funktioniert es ja, wenn ich mir solche Äußerungen wie deine angucke.spock5407 @ 7 Aug 2013, 21:26 hat geschrieben: Warum soll man das vorschreiben? Wir sind hier nicht im Kommunismus. Jeder soll das Essen, was er mag und/oder verträgt.
Und wenn ne Partei meint, einen da gängeln zu wollen => Pech. Kein Kreuz.
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"Die Grünen wollen mir das Fleisch essen verbieten" ist keine Meinung, es ist eine Lüge. Und du magst vielleicht mit der Wahrheit kein Problem haben, ich habe aber ein Problem mit Lügen.spock5407 @ 7 Aug 2013, 21:32 hat geschrieben: Wenn Du des someinst, mei, hab ich kein Problem damit. Ich behalte dennoch meine Meinung. Aber wie gesagt, es gibt aufgrund der Steuervorschläge eh schon kein Kreuz von mir.
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Entschuldige bitte, aber wenn Du Bevormundung aller Art ablehnst, kannst Du doch das schwarze oder gelbe Gedönse wirklich nicht wählen. Denk mal drüber nach!spock5407 @ 7 Aug 2013, 21:32 hat geschrieben: Wenn Du des so meinst, mei, hab ich kein Problem damit. Ich behalte dennoch meine Meinung. Aber wie gesagt, es gibt aufgrund der Steuervorschläge eh schon kein Kreuz von mir.
Es wird mit ner gewissen Wahrscheinlichkeit eh bleiben, wie es etz is.
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Du ahnst nicht, wie viel Energie es mich gekostet hat, wenigstens parteipolitischen Hass aus meinen bisherigen Beiträgen rauszulassen.146225 @ 8 Aug 2013, 05:51 hat geschrieben: Entschuldige bitte, aber wenn Du Bevormundung aller Art ablehnst, kannst Du doch das schwarze oder gelbe Gedönse wirklich nicht wählen. Denk mal drüber nach!
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Sollten Kantinen nicht das anbieten womit sie den größten Umsatz machen? Wenn das vier vegetarische Gerichte und nur ein Fleischgericht ist, dann wird das gemacht, was ich bezweifle und darum ist es eben anders herum.GSIISp64b @ 7 Aug 2013, 21:23 hat geschrieben:Außer den Vegetariern, die an fünf von fünf Tagen genau ein Alibi-Gericht kriegen. Was spricht denn dagegen, mal einen Tag in der Woche nur ein Alibi-Gericht für die militanten Fleischesser zu machen, drei oder vier Gerichte für Vegetarier zur Auswahl zu stellen, und die vier anderen Tage der Woche bleibt alles wie gehabt? Wie dieser Veggie-Tag genau aussehen soll, davon sagen die Grünen nämlich gar nichts.spock5407 @ 7 Aug 2013, 21:21 hat geschrieben: Allein das ist schon zuviel.
Vegetarische Gerichte müssen heute eh schon angeboten werden. Damit hat jeder die freie Auswahl.
Alles andere ist ein Eingriff in die unternehmerische Freiheit.
Wenn es nach mir ginge, dann gäbe es an jedem Tag mind. zwei vollwertige fleischfreie Gerichte (für die Auswahl) und eben 3-4 "normale" Gerichte, aber es gibt eben Kantinenen die nur 2-3 Gerichte zur Auswahl haben.
Da es bei der Eisenbahn leider eh kaum noch Kantinen gibt (was gab es da gute) und sowas wie Mediterano qualitativ immer mehr für die Tonne ist, betrifft mich das eh weniger.
Machen wir doch einen Fruktariertag, das ist spannend, kostet aber mitunter auch Zeit.
In unserer Kantine gibt es täglich ein vegetarisches, sowie zwei nichtvegetarische Gerichte (mit Fleisch, Fisch oder Meeresfrüchten). Alles in allem sollte das ausreichen, ich würde mir wie bereits erwähnt nur wünschen, dass als vegetarische Variante weniger reine Fleischersatz-Gerichte angeboten werden würden.
Wo ist das Problem?
Sagt der, der sich sonst beschwert und nach dem Staat ruft, wenn Unternehmen ihre unternehmerische Freiheit nutzen, um Arbeitgeber mies zu bezahlen.Electrification @ 8 Aug 2013, 16:47 hat geschrieben: Sollten Kantinen nicht das anbieten womit sie den größten Umsatz machen? Wenn das vier vegetarische Gerichte und nur ein Fleischgericht ist, dann wird das gemacht, was ich bezweifle und darum ist es eben anders herum.
Alles andere ist ein Eingriff in die unternehmerische Freiheit.
Und umgekehrt wird ein Schuh draus: Die Kantine übernimmt quasi Grundversorgungsfunktionen für den Arbeitnehmer - da ist es nur recht und billig, wenn der Staat versucht, Mindeststandards für Auswahl und Qualität zu setzen, und der Arbeitnehmer kann sich, so die Regeln nicht total bescheuert sind, eigentlich freuen. Im gleichen Zug kann man Kantinen für Standorte ab x Arbeitnehmern dann auch verpflichtend vorschreiben (ggf. in Kooperation mit Subunternehmern). Mal davon ab, dass solche Regulierungsversuche im Moment komplett hypothetisch sind.
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Immer mehr Menschen haben einen Zweitjob. Hauptgrund laut unserer Regierung sei "gestiegene Konsumlust"... http://www.focus.de/finanzen/news/arbeitsm...id_1068953.html
Eigentlich ein Witz?!
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Wir bitten um Entschuldigung für die Unannehmlichkeiten.
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Aber wenn dann ein ziemlich schlechter. Die Heilbronner Stimme berichtet vom selben Thema, beleuchtet das ganze auch unter lokalem Aspekt, und obwohl Baden-Württemberg und auch speziell Heilbronn-Franken nicht unbedingt zu den ärmsten Landstrichen in Deutschland gehören, wird auch hier eine Zunahme der Zweitjobs beobachtet.Fichtenmoped @ 12 Aug 2013, 10:16 hat geschrieben: Immer mehr Menschen haben einen Zweitjob. Hauptgrund laut unserer Regierung sei "gestiegene Konsumlust"... http://www.focus.de/finanzen/news/arbeitsm...id_1068953.html
Eigentlich ein Witz?!
Der Grund ist für mich banal einfach, auch wenn ihn unsere wirtschaftsneoliberale Regierung aufgrund ideologischer Scheuklappen natürlich nicht zugeben kann bzw. will: Immer mehr Menschen haben nicht eine gesteigerte Kaufrausch-Lebensweise, sondern können sich mit dem miesen Gehalt aus einem Job schlicht das alltägliche Leben nicht mehr leisten. Insbesondere Berufe wie Pflegekräfte, Erzieher, Hilfskräfte im Handel, Busfahrer, Müllwerker, Gastronomie- und Hotelleriebeschäftigte, Reinigungskräfte etc.pp., die allesamt ja irgendwo für das Funktionieren unserer Gesellschaft und Wirtschaft mehr oder weniger unentbehrlich sind, sind hier stark betroffen. Und das ist ohne wenn und aber ein Skandal und ein Schlag ins Gesicht für diese namenlosen Massen an Menschen, wenn immer mehr Menschen 40 und mehr Stunden die Woche arbeiten, aber sich kaum noch die Miete und das täglich Brot davon bezahlen lässt.
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Wenn ich es richtig mitbekommen habe, ist es halt gerade nicht eindeutig. Wenn Du Deine Behauptungen beweisen kannst, dann tu es bitte, denn die Politik wartet auf derartige Belege, um die Politik daran ausrichten zu können. Am Ende fürchte ich aber, dass Du es auch nicht weißt, sondern nur eine Meldung dazu nutzt, Deine politische Auffassung hier kundzutun. Ich persönlich glaube nicht an eine gesteigerte Konsumlust, aber bin davon überzeugt, dass niemand freiwillig verzischten will. Nicht, weil er auf alles, was er konsumiert tatsächlich angewiesen ist, sondern weil er es halt einfach haben will, weiterhin jede Woche in die Kneipe möchte, bei McD essen will und auch jeden Monat zum Friseur gehen will (alle natürlich willkürliche Beispiele).146225 @ 12 Aug 2013, 20:28 hat geschrieben:Aber wenn dann ein ziemlich schlechter. Die Heilbronner Stimme berichtet vom selben Thema, beleuchtet das ganze auch unter lokalem Aspekt, und obwohl Baden-Württemberg und auch speziell Heilbronn-Franken nicht unbedingt zu den ärmsten Landstrichen in Deutschland gehören, wird auch hier eine Zunahme der Zweitjobs beobachtet.Fichtenmoped @ 12 Aug 2013, 10:16 hat geschrieben: Immer mehr Menschen haben einen Zweitjob. Hauptgrund laut unserer Regierung sei "gestiegene Konsumlust"... http://www.focus.de/finanzen/news/arbeitsm...id_1068953.html
Eigentlich ein Witz?!
Der Grund ist für mich banal einfach, auch wenn ihn unsere wirtschaftsneoliberale Regierung aufgrund ideologischer Scheuklappen natürlich nicht zugeben kann bzw. will: Immer mehr Menschen haben nicht eine gesteigerte Kaufrausch-Lebensweise, sondern können sich mit dem miesen Gehalt aus einem Job schlicht das alltägliche Leben nicht mehr leisten. Insbesondere Berufe wie Pflegekräfte, Erzieher, Hilfskräfte im Handel, Busfahrer, Müllwerker, Gastronomie- und Hotelleriebeschäftigte, Reinigungskräfte etc.pp., die allesamt ja irgendwo für das Funktionieren unserer Gesellschaft und Wirtschaft mehr oder weniger unentbehrlich sind, sind hier stark betroffen. Und das ist ohne wenn und aber ein Skandal und ein Schlag ins Gesicht für diese namenlosen Massen an Menschen, wenn immer mehr Menschen 40 und mehr Stunden die Woche arbeiten, aber sich kaum noch die Miete und das täglich Brot davon bezahlen lässt.
Problematisch ist doch, dass die Hinzuverdienste durch Minijobs netto=brutto sind, wohingegen für Überstunden Sozialabgaben als auch Steuern bezahlt werden müssen, was in Summe meist 50 % ausmacht.
Für die, die sich anmaßen über den Wert und Unwert anderer zu urteilen: Die Würde des Menschen ist unantastbar!
Es gibt sicherlich in Deutschland zunehmend Menschen die mehr als einen Job benötigen um fundamentales wie Strom usw. zu bezahlen. Ich halte allerdings die Behauptung das dies zumindest teilweise Konsum bedingt ist durchaus für stichhaltig. Man findet zunehmend auch in Deutschland Werbung das man den Fernseher/Computer/Urlaub etc. auf Kredit zahlen kann, mehr und mehr Banken bieten ungesicherte Konsum-Kredite an. Wenn man den Fernseher/Computer/Urlaub nicht sofort bezahlen kann, kann man sich den, wenn man ehrlich ist, nicht leisten. Da es aber diese Werbung zunehmend gibt, gehe ich davon aus das auch eine nachfrage existiert. Diese Menschen werden oft finanziell in Bedrängnis kommen.
Nein. Ich bin nur noch nicht so elendig verkommen und zynisch wie unsere hochgeschätzte Bundesregierung und manche Mitmenschen.autolos @ 13 Aug 2013, 12:56 hat geschrieben: Am Ende fürchte ich aber, dass Du es auch nicht weißt, sondern nur eine Meldung dazu nutzt, Deine politische Auffassung hier kundzutun.
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Ein recht interessantes Urteil vom letzten Freitag kommt vom AG Hannover (Urteil vom 14. August 2013, Aktenzeichen 462 C 10744/12).
Der Betreiber einer Discothek wurde zu einem Schadensersatz von 1.000€ verurteilt, nachdem der Türsteher einem türkischstämmigen Deutschen den Zutritt zum Lokal verwehrt hatte. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Türsteher dies allein oder zumindest mehrheitlich anhand des Aussehen bzw. der Herkunft des Klägers festmachte und erkannte hier einen Verstoß gegen Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.
IMHO:
Interessant. Nicht weil es etwas bahnbrechend Neues wäre (ganz im Gegenteil, wir bewegen uns hier auf basalster Ebene des Verfassungsrechts und das ganze ist eigentlich völlig unstrittig) oder ein Kuriosum der Rechtssprechung wäre oder weil derartige Urteile im Verhältnis zu den Vorfällen der alltäglichen Diskriminierung absoluten Seltenheitswert haben, sondern viel mehr die Schieflage zwischen Anspruch und (staatlicher) Wirklichkeit - kurz und despektierlich: racial profiling. Ein leider immer wieder anzutreffendes Phänomen, nicht nur im Umgang mit Bundes- sowie einigen Landespolizeieinheiten. Selbstverständlich verfassungswidrig, doch verklausuliert in solchen Dingen wie "Erfahrungswerte", "Aufälligkeit", "Schleierfahndung", usw. und offensichtlich auf einem zweifelhaften gesellschaftlichen Konsens basierend. Moniert man derartiges Verhalten, das man insbesondere in grenznahen Gebieten in Zügen eigentlich stündlich beobachten kann, springt die Entrüstungsmaschinerie gleich in den höchsten Gang, obwohl zielsicher der einzig südländisch anmutende Fahrgast herausgepickt wurde, alibimäßig wird vielleicht hinterher noch der ein oder andere "deutsche" Reisende überprüft aber das dann auch eher halbherzig. Politische Diskussionen versanden natürlich regelmäßig, es wird aus gewissen Kreisen gar polemisiert der Zweck heilige hier die Mittel.
In meinen Augen zeichnet sich in der Gesellschaft und der Politik beim Thema (rechtliche) Diskriminierung ein ziemlich hässliches Bild: solange gewisse Minderheiten diskriminiert werden ist es völlig in Ordnung, trifft es aber eine sehr große oder einflussreiche Gruppe, gar eine Mehrheit, dann geht eine beinahe ohrenbetäubende Heulboje an diversen Stellen an und es wird beinahe geiferhaft nach dem Gesetzgeber bzw. den Strafverfolgungsbehörden geschrien. Auf die Spitze getrieben wird das ganze natürlich beim Alter: sobald es darum geht ältere Personen in irgendeiner Weise einzuschränken und sei es auch nur zum Schutz der Allgemeinheit (das Thema altersbedingte Fahruntauglichkeit wäre hier geradezu ein Klassiker) zieht ein Sturm sondersgleichen herauf - und das obwohl der Gesetzgeber* eine "Altersdiskriminierung" gar nicht kennt. Diese Erkenntnis ist aber mitunter das erste das geäußert wird, wenn es darum geht Jugendliche und junge Erwachsene zu übervorteilen.
* Vorsicht, kleine Spitzfindigkeit. Der Gesetzgeber kennt sehrwohl eine "Altersdiskriminierung" im Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), vulgo Antidiskriminierungsgesetz. Dieses regelt primär arbeitsrechtliche aber auch einige Aspekte bürgerlichen Rechts (z.B. Zugang zu Gütern und Dienstleistungen; einem Supermarktbetreiber ist es also zumindest nicht grundsätzlich gestattet pauschal alle Kunden unter 12 oder über 70 abzuweisen, besondere Gesetze oder Begründungen können auch Abweichungen erlauben, bekanntestes, wenn auch inzwischen pervertiertes Beispiel ist das Jugendschutzgesetz), jedoch NICHT das Verhältnis zwischen Staat und Volk. Kann man gut daran erkennen, dass das AGG für Beamte und Staatsbedienstete keine Gültigkeit hat, da sind die Formulierungen im jeweiligen Dienstrecht analog verankert. Hier tritt Art. 3 Grundgesetz ein und der kennt, wie so einige andere Sachen auch, eben keine Altersdiskriminierung.
Der Betreiber einer Discothek wurde zu einem Schadensersatz von 1.000€ verurteilt, nachdem der Türsteher einem türkischstämmigen Deutschen den Zutritt zum Lokal verwehrt hatte. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Türsteher dies allein oder zumindest mehrheitlich anhand des Aussehen bzw. der Herkunft des Klägers festmachte und erkannte hier einen Verstoß gegen Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz.
IMHO:
Interessant. Nicht weil es etwas bahnbrechend Neues wäre (ganz im Gegenteil, wir bewegen uns hier auf basalster Ebene des Verfassungsrechts und das ganze ist eigentlich völlig unstrittig) oder ein Kuriosum der Rechtssprechung wäre oder weil derartige Urteile im Verhältnis zu den Vorfällen der alltäglichen Diskriminierung absoluten Seltenheitswert haben, sondern viel mehr die Schieflage zwischen Anspruch und (staatlicher) Wirklichkeit - kurz und despektierlich: racial profiling. Ein leider immer wieder anzutreffendes Phänomen, nicht nur im Umgang mit Bundes- sowie einigen Landespolizeieinheiten. Selbstverständlich verfassungswidrig, doch verklausuliert in solchen Dingen wie "Erfahrungswerte", "Aufälligkeit", "Schleierfahndung", usw. und offensichtlich auf einem zweifelhaften gesellschaftlichen Konsens basierend. Moniert man derartiges Verhalten, das man insbesondere in grenznahen Gebieten in Zügen eigentlich stündlich beobachten kann, springt die Entrüstungsmaschinerie gleich in den höchsten Gang, obwohl zielsicher der einzig südländisch anmutende Fahrgast herausgepickt wurde, alibimäßig wird vielleicht hinterher noch der ein oder andere "deutsche" Reisende überprüft aber das dann auch eher halbherzig. Politische Diskussionen versanden natürlich regelmäßig, es wird aus gewissen Kreisen gar polemisiert der Zweck heilige hier die Mittel.
In meinen Augen zeichnet sich in der Gesellschaft und der Politik beim Thema (rechtliche) Diskriminierung ein ziemlich hässliches Bild: solange gewisse Minderheiten diskriminiert werden ist es völlig in Ordnung, trifft es aber eine sehr große oder einflussreiche Gruppe, gar eine Mehrheit, dann geht eine beinahe ohrenbetäubende Heulboje an diversen Stellen an und es wird beinahe geiferhaft nach dem Gesetzgeber bzw. den Strafverfolgungsbehörden geschrien. Auf die Spitze getrieben wird das ganze natürlich beim Alter: sobald es darum geht ältere Personen in irgendeiner Weise einzuschränken und sei es auch nur zum Schutz der Allgemeinheit (das Thema altersbedingte Fahruntauglichkeit wäre hier geradezu ein Klassiker) zieht ein Sturm sondersgleichen herauf - und das obwohl der Gesetzgeber* eine "Altersdiskriminierung" gar nicht kennt. Diese Erkenntnis ist aber mitunter das erste das geäußert wird, wenn es darum geht Jugendliche und junge Erwachsene zu übervorteilen.
* Vorsicht, kleine Spitzfindigkeit. Der Gesetzgeber kennt sehrwohl eine "Altersdiskriminierung" im Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), vulgo Antidiskriminierungsgesetz. Dieses regelt primär arbeitsrechtliche aber auch einige Aspekte bürgerlichen Rechts (z.B. Zugang zu Gütern und Dienstleistungen; einem Supermarktbetreiber ist es also zumindest nicht grundsätzlich gestattet pauschal alle Kunden unter 12 oder über 70 abzuweisen, besondere Gesetze oder Begründungen können auch Abweichungen erlauben, bekanntestes, wenn auch inzwischen pervertiertes Beispiel ist das Jugendschutzgesetz), jedoch NICHT das Verhältnis zwischen Staat und Volk. Kann man gut daran erkennen, dass das AGG für Beamte und Staatsbedienstete keine Gültigkeit hat, da sind die Formulierungen im jeweiligen Dienstrecht analog verankert. Hier tritt Art. 3 Grundgesetz ein und der kennt, wie so einige andere Sachen auch, eben keine Altersdiskriminierung.
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Falsch. Das ganze Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist verfassungsrechtlich alles Andere als unstrittig.(ganz im Gegenteil, wir bewegen uns hier auf basalster Ebene des Verfassungsrechts und das ganze ist eigentlich völlig unstrittig)
Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Gleichbehandlung schränkte der Gesetzgeber die Privatautonomie, d. h. die persönliche Handlungsfreiheit der Bürger erheblich ein. Diskriminierung ist nämlich nur für staatliche Stellen durch das Grundgesetz verboten, die Grundrechte greifen eigentlich nur in der Beziehung Bürger-Staat (Art. 1 III GG). Zwischen Bürgern im zivilrechtlichen Bereich sind die Grundrechte nicht bindend. Wäre ja auch unsinnig, schließlich würde sonst da bürgerliche Recht selbst bei einem Kaufvertrag diverse Grundrechtsverletzungen vorweisen.
Dennoch kennt die deutsche Rechtsordnung die Figur der mittelbaren Drittwirkung von Grundrechten, in dem die Grundrechte der Verfassung quasi in die Sphäre des Zivilrechts "hinausstrahlen", als Werteordnung sind sie auch dort zu berücksichtigen. Dabei entsteht jedoch ein Konflikt mit Art. 2 I GG, nämlich bei der freien Entfaltung der Persönlichkeit, aus dem u. a. die Privatautonomie abgeleitet ist. Wird nämlich nun jemand gezwungen, gegen seine persönliche Meinung Verträge abschließen, z. B. da das AGG ihn zum Reinlassen eines Türken zwingt, ist seine Privatautonomie zu großen Teilen eingeschränkt worden.
Aspekte wie die neu hinzugekommene Rechtsunsicherheit (Wann wurde jmd diskriminiert?) lasse ich mal dabei außer Acht.
Insgesamt ist die ganze AGG (und die zugrunde liegende EU-Richtlinie) durchzogen von einer krassen Einschränkung der persönlichen Freiheit, hervorgegangen aus einem egalitär-utopischen Zeitgeist, was aber in meinen Augen der freiheitlich-liberalen Demokratie widerspricht und somit einen großen Rückschritt darstellt.
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Ist es eigentlich nicht so, dass man ein sogenanntes Hausrecht hat?
Und wenn der Typ an der Tür sagt "Du kommst hier nicht rein!" ist das doch Anwendung des Hausrechtes, oder?! Der Grund ist letztendlich Scheißegal...
Und wenn der Typ an der Tür sagt "Du kommst hier nicht rein!" ist das doch Anwendung des Hausrechtes, oder?! Der Grund ist letztendlich Scheißegal...
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Wir bitten um Entschuldigung für die Unannehmlichkeiten.
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Umfasst dieses Hausrecht auch, zum Beispiel, das Recht, ein WC für Türken und eins für Deutsche zu betreiben? Mal auf die Spitze getrieben?Fichtenmoped @ 16 Aug 2013, 16:51 hat geschrieben: Ist es eigentlich nicht so, dass man ein sogenanntes Hausrecht hat?
Und wenn der Typ an der Tür sagt "Du kommst hier nicht rein!" ist das doch Anwendung des Hausrechtes, oder?! Der Grund ist letztendlich Scheißegal...
Und wenn ja - ist das dann gut (weil Freiheit) oder schlecht (weil Diskriminierung)?
Das Thema ist vielschichtiger als nur "Hausrecht!!einself!", gerade weil wir hier einen quasiöffentlichen Raum diskutieren und weil unser Recht mit quasiöffentlichen Räumen nicht viel anfangen kann.
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Genau dieses Prinzip wird durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz außer Kraft gesetzt.Fichtenmoped @ 16 Aug 2013, 16:51 hat geschrieben: Ist es eigentlich nicht so, dass man ein sogenanntes Hausrecht hat?
Und wenn der Typ an der Tür sagt "Du kommst hier nicht rein!" ist das doch Anwendung des Hausrechtes, oder?! Der Grund ist letztendlich Scheißegal...
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Du hast zwar grundsätzlich recht, allerdings stellst du dir selbst ein wenig ein Bein.Caesarion @ 16 Aug 2013, 15:00 hat geschrieben:
Falsch. Das ganze Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist verfassungsrechtlich alles Andere als unstrittig.
Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie zur Gleichbehandlung schränkte der Gesetzgeber die Privatautonomie, d. h. die persönliche Handlungsfreiheit der Bürger erheblich ein. Diskriminierung ist nämlich nur für staatliche Stellen durch das Grundgesetz verboten, die Grundrechte greifen eigentlich nur in der Beziehung Bürger-Staat (Art. 1 III GG). Zwischen Bürgern im zivilrechtlichen Bereich sind die Grundrechte nicht bindend. Wäre ja auch unsinnig, schließlich würde sonst da bürgerliche Recht selbst bei einem Kaufvertrag diverse Grundrechtsverletzungen vorweisen.
Dennoch kennt die deutsche Rechtsordnung die Figur der mittelbaren Drittwirkung von Grundrechten, in dem die Grundrechte der Verfassung quasi in die Sphäre des Zivilrechts "hinausstrahlen", als Werteordnung sind sie auch dort zu berücksichtigen. Dabei entsteht jedoch ein Konflikt mit Art. 2 I GG, nämlich bei der freien Entfaltung der Persönlichkeit, aus dem u. a. die Privatautonomie abgeleitet ist. Wird nämlich nun jemand gezwungen, gegen seine persönliche Meinung Verträge abschließen, z. B. da das AGG ihn zum Reinlassen eines Türken zwingt, ist seine Privatautonomie zu großen Teilen eingeschränkt worden.
Aspekte wie die neu hinzugekommene Rechtsunsicherheit (Wann wurde jmd diskriminiert?) lasse ich mal dabei außer Acht.
Insgesamt ist die ganze AGG (und die zugrunde liegende EU-Richtlinie) durchzogen von einer krassen Einschränkung der persönlichen Freiheit, hervorgegangen aus einem egalitär-utopischen Zeitgeist, was aber in meinen Augen der freiheitlich-liberalen Demokratie widerspricht und somit einen großen Rückschritt darstellt.
Die mittelbare Drittwirkung des GGs ist ja bei Leibe kein Novum und existierte ja schon lange vor der Umsetzung der EU Richtlinie in Dogmatik wie Praxis. Reibungspunkte entstehen allenfalls dort, wo das AGG weiter geht als Art. 3 GG, die ja bis auf zwei Aspekte deckungsgleich sind. Die Privatautonomie war in so fern schon vorher in der ständigen Rechtsprechung von BGH und BVerfG in so weit eingeschränkt, dass eben wie hier im Beispiel die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen nicht aufgrund der Herkunft verwehrt werden konnte. Der Zwang an einen Supermarktbesitzer, eben kein Schild "Keine Hunde und Türken" aufzustellen war schon lange vorher existent.
Das ist letztendlich keine Frage des Zeitgeistes sondern eine Frage der Kodifizierung ständiger Rechtssprechung und eine Berufung auf "freiheitlich-liberale Demokratie" (korrekt wäre ja freiheitlich-demokratische Grundordnung) ist da wenig hilfreich, zumindest dann nicht wenn wir uns auf die Grundgedanken unserer humanistisch geprägten Verfassung erinnern. Verallgemeinert und simplifiziert endet die freie Entfaltung der Persönlichkeit nach kant'schem Prinzip bekanntermaßen dort, wo die freie Entfaltung der Persönlichkeit eines anderen Menschen negativ berührt wird. Gelinde gesagt zeugt ein Bruch mit dieser rechtlichen Dogmatik nicht unbedingt von Identifizierung mit den Grundwerten unserer Gesellschaft und Verfassung.
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
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Hier mal was darüber "wie der Gleichstellungswahn Männer diskriminiert":
Gleichstellung statt Gleichberechtigung?
Man könnte durchaus manchmal meinen dass Gleichberechtigung nur eine Einbahnstraße ist.
Warum z. B. wird dieses Binnen-I verwendet, das damit alles verweiblicht? Da fühlt man sich diskriminiert. Kolleginnen und Kollegen ist in Ordnung, aber KollegInnen ist dümmster Ideologiemist.
Ebenso frage ich mich z. B. wieso immer die Frauen bei Anreden zuerst genannt werden und wieso man da keine Quote einführt, wo es manche es doch mit diesen bescheuerten Quoten so haben.
Wieso nennt nicht jeder Mann erst die Frau und dann den Mann und bei den Frauen ist es eben umgekehrt.
Gleichstellung statt Gleichberechtigung?
Man könnte durchaus manchmal meinen dass Gleichberechtigung nur eine Einbahnstraße ist.
Warum z. B. wird dieses Binnen-I verwendet, das damit alles verweiblicht? Da fühlt man sich diskriminiert. Kolleginnen und Kollegen ist in Ordnung, aber KollegInnen ist dümmster Ideologiemist.
Ebenso frage ich mich z. B. wieso immer die Frauen bei Anreden zuerst genannt werden und wieso man da keine Quote einführt, wo es manche es doch mit diesen bescheuerten Quoten so haben.
Wieso nennt nicht jeder Mann erst die Frau und dann den Mann und bei den Frauen ist es eben umgekehrt.
Pünktlich eine Woche nach dem Landtagswahl-Wahl-O-Maten ist nun auch der für die Bundestagswahlen online.
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