Sicherheit von Bahnübergängen
Ha! Ich wusste wirklich nicht das der auch Züge blitzt.Rev @ 3 Sep 2013, 16:07 hat geschrieben:[
Ich hätte hier im Forum dann aber eher die Befürchtung das das so aussehen würde
http://www.youtube.com/watch?v=uvYxXBMqEOM#t=1m06s
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Es gibt einen Unterschied ob ich jemanden persönlich angreife (was ich z. B. nicht mache) oder ob ich Sachen bzw. Konstrukte beleidige.GSIISp64b @ 3 Sep 2013, 18:07 hat geschrieben: Electrification beschwert sich über Diffamierung?
Der Topf wirft dem Kessel vor, dass er schwarz ist.
Dazu halte ich es für feige einen Zweitnick anzulegen, denn nach 2 Beiträgen ist doch ersichtlich dass es ein User von hier ist, der unter seinem Erstnick nicht schreiben wollte (aus Angst vor einer Sperre? Denn es ist eine pers. Beleidigung).
Ich kann mit Kritik leben, ich gebe offen zu dass ich nicht immer objektiv bin, muss ich auch gar nicht sein. Meine Meinungen muss man nicht gut finden, ich kann auch gut mit anderen Meinungen leben, aber dann auch nicht ins lächerliche ziehen, nicht jeder glaubt an die Alternativlosigkeit.
Bloß dass zu den von dir angegriffenen Konstrukten auch Leute gehören. Und diese Leute posten auch teilweise in diesem Forum.Electrification @ 3 Sep 2013, 18:39 hat geschrieben: Es gibt einen Unterschied ob ich jemanden persönlich angreife (was ich z. B. nicht mache) oder ob ich Sachen bzw. Konstrukte beleidige.
Jetzt diffamierst du also den kritischen Privatbahner als Zweitnick? Vielleicht ist der Herr auch nur ein stiller Mitleser, der die Schnauze voll von deiner Diffamierung der Privatbahner als wandelnde Betriebsgefährdung hat? Wäre doch denkbar?Dazu halte ich es für feige einen Zweitnick anzulegen, denn nach 2 Beiträgen ist doch ersichtlich dass es ein User von hier ist, der unter seinem Erstnick nicht schreiben wollte (aus Angst vor einer Sperre? Denn es ist eine pers. Beleidigung).
Dauerhaft abwesend, und ich komme nicht mehr wieder.
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Natürlich stecken da Leute dahinter, aber die die was ausführen was ihnen von anderswo vorgekaut wird, sind ja auch gar nicht gemeint. Die die ich meine sind hier mit Sicherheit nicht aktiv, weil ihnen die Eisenbahn sonstwo vorbeigeht.GSIISp64b @ 3 Sep 2013, 18:42 hat geschrieben:
Bloß dass zu den von dir angegriffenen Konstrukten auch Leute gehören. Und diese Leute posten auch teilweise in diesem Forum.
Ich glaube kaum dass einer der betroffenen sich beleidigt fühlt wenn ich den Wettbewerbserfolg als Lügenmärchen bezeichne. Das ist meine Meinung und gerne können andere ihre Meinung haben, mir egal.
Jetzt reichts mir aber langsam, wo diffamiere ich Privatbahnen denn als wandelnde Betriebsgefährdung? Im SGV gibt es Auswüchse und das muss man kritisieren, aber doch die EVU und die fehlenden Kontrollen und nicht die, die es ausbaden dürfen.Vielleicht ist der Herr auch nur ein stiller Mitleser, der die Schnauze voll von deiner Diffamierung der Privatbahner als wandelnde Betriebsgefährdung hat? Wäre doch denkbar?
Ich kritisiere die Zustände im privaten Güterverkehr, die vielen schwarzen Schafe und nicht die Opfer und das sind die Leute die dort arbeiten. Ebenso werfe ich nicht alle in einen Topf, also unterstelle mir hier nicht Dinge die so nicht stimmen. Genauso kritisiere ich ständig die DB AG, sie ist nebenbei auch eine Privatbahn und ich kritisiere sie genauso wie andere, wenn es sein muss.
Wenn du mir schon Sachen an den Kopf wirfst, dann informier dich besser, denn das ist üble Nachrede!
Ich lasse den Vorwurf jetzt einfach mal so stehen. Da kann ich mir nämlich gar keinen Kommentar mehr zu ausdenken.Electrification @ 3 Sep 2013, 18:50 hat geschrieben: Jetzt reichts mir aber langsam, wo diffamiere ich Privatbahnen denn als wandelnde Betriebsgefährdung? [...]
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Jeder Eisenbahner weiß was schief läuft und wo es schief läuft. Das hat nichts mit gut und böse zu tun, das gibt es nicht. Man muss nur die Auswüchse stoppen.GSIISp64b @ 3 Sep 2013, 18:51 hat geschrieben:Ich lasse den Vorwurf jetzt einfach mal so stehen. Da kann ich mir nämlich gar keinen Kommentar mehr zu ausdenken.Electrification @ 3 Sep 2013, 18:50 hat geschrieben: Jetzt reichts mir aber langsam, wo diffamiere ich Privatbahnen denn als wandelnde Betriebsgefährdung? [...]
Wenn du mir schon Sachen an den Kopf wirfst, dann informier dich besser, denn das ist üble Nachrede!
Die Zustände kritisieren ist mein gutes Recht, auch wenn es manche nervt und ich habe schon oft betont dass es nicht gegen alle EVU gerichtet ist, sondern gegen die schwarzen Schafe und gegen die Arbeitsbedingungen die im SGV vorherrschen (den SPNV z. B. kritisiere ich ja gar nicht).
Also belassen wir es dabei, es geht hier um EK bzw. Bü.
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Ich darf dich selbst zitieren:Electrification @ 3 Sep 2013, 17:28 hat geschrieben: Jedem wird mal passieren dass er mal 10 km/h zu schnell ist, da wird keiner was sagen.
Meiner Meinung nach müsste bereits ab einer Verfehlung von mehr als 10 km/h der Schein entzogen werden. Geschwindigkeitsbeschränkungen sind nicht zum Spaß da und jeder hat sich daran zu halten.
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Das gibts doch schon ? Nennt sich dann im juristischen Sprachgebrauch "charakterlich ungeeignet zum Führen eines Kraftfahrzeugs", wird aber meist nur im Zusammenhang entweder bei wiederholten Fahrten unter Alkohol oder Drogen-Einfluß, bei zig-fach wiederholten Fahrten ohne Führerschein oder bei Gewalt- oder Tötungs-Delikten verhängt, bei denen ein Auto als "Waffe" zum Einsatz kam.Electrification @ 3 Sep 2013, 15:41 hat geschrieben:[...]
Wieso ist es nicht möglich den Führerschen auf Lebenszeit zu entziehen?
[...]
Es muss bei mehrmaligen Verstößen oder besonders schweren Fällen möglich werden den Führerschein auf Lebenszeit zu entziehen, manche sind nicht fähig ein Auto zu fahren.
[...]
Ist zwar theoretisch mittels Gegengutachten anfechtbar, aber bei den genannten Gründen im Normalfall mit sehr schlechten Erfolgschancen.
Stolzes Mitglied der Autonomen Volksfront für die Wiedererrichtung der klassischen 22er Tram in München
Nicht zu verwechseln mit der Populären Front
“Never argue with stupid people, they will drag you down to their level and then beat you with experience.” - Zitat wird sowohl Mark Twain als auch George Carlin zugeschrieben
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Stimmt nicht ganz, mit der richtigen Vorbereitung übersteht jeder die MPU.Sendlinger @ 3 Sep 2013, 20:14 hat geschrieben: Ist zwar theoretisch mittels Gegengutachten anfechtbar, aber bei den genannten Gründen im Normalfall mit sehr schlechten Erfolgschancen.
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Doch, grundsätzlich schon. Allerdings kann eine Therapie auch angeordnet werden, um den Führerschein zurückzubekommen.146225 @ 3 Sep 2013, 20:18 hat geschrieben: Was der Sendlinger hier anführt, dürften Tatbestände sein, bei denen eine MPU nicht mehr entscheidend ist.
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Absolut, ich habe ja nur gesagt dass es passieren kann, aber dann muss man auch mit den Konsequenzen leben und bei einer Toleranz von 3 km/h wäre erst ab 13 km/h zu viel der Schein für 1 Monat weg, das nennt sich Lerneffekt.Bayernlover @ 3 Sep 2013, 19:55 hat geschrieben: Ich darf dich selbst zitieren:
Es kann passieren, man ist mal kurz unachtsam, aber Unwissenheit oder anderes schützt vor Strafe nicht und mit Tempomat kann das eigentlich noch viel seltener passieren.
Wenn ich sehe wie viele in 80er-Bereichen schneller fahren, dann ist das alles kein Versehen von so vielen, aber das soll jetzt hier nicht Thema sein.
Was das Entziehen des Führerscheins auf Lebenszeit angeht, so ist das an hohe Hürden gebunden und das Rechtsanwaltssöhnchen und andere aus diesen Kreisen haben aufgrund der Kontakte und Beziehungen doch ganz andere Karten. Gleich und gleicher eben.
Da kann man mir jetzt Paranoia vorwerfen, aber der wird sicher auch glauben dass die Spezlwirtschaft und Amigoaffären in Bayern eine Legende sind.
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Manchmal glaube ich wirklich dass bei dir da nicht alles in Ordnung ist, jaElectrification @ 3 Sep 2013, 21:22 hat geschrieben: Was das Entziehen des Führerscheins auf Lebenszeit angeht, so ist das an hohe Hürden gebunden und das Rechtsanwaltssöhnchen und andere aus diesen Kreisen haben aufgrund der Kontakte und Beziehungen doch ganz andere Karten. Gleich und gleicher eben.
Da kann man mir jetzt Paranoia vorwerfen

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Jetzt hackts halt nicht dauernd auf dem Electrification rum! Er ist immerhin einer von wenigen, die öfter mal kritisch denken und noch nicht komplett gehirngewaschen sind. Ich bin vielleicht auch nicht immer seiner Meinung, aber er gibt schon oft interessante Denkanstöße, die es wert sind, darüber zu diskutieren.
Nehmen wir mal die Geschwindigkeitsbegrenzungen. Ein Tf, der einfach so dauernd 10 km/h zu schnell fährt, bekommt, soweit ich weiß, ziemlich bald Schwierigkeiten. Was spricht denn wirklich dagegen, daß auch auf der Straße die Geschwindigkeitsbegrenzungen absolut sind und auch geringe Überschreitungen entsprechend bestraft werden? Was ist daran so schwer, bei erlaubten 80 km/h auch wirklich nur maximal 80 km/h zu fahren? Und was spricht dagegen, einem, der eindeutig gezeigt hat, daß er zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht geeignet ist, den Führerschein auf Dauer zu entziehen, allein schon, um andere Verkehrsteilnehmer von ihm zu schützen?
Nehmen wir mal die Geschwindigkeitsbegrenzungen. Ein Tf, der einfach so dauernd 10 km/h zu schnell fährt, bekommt, soweit ich weiß, ziemlich bald Schwierigkeiten. Was spricht denn wirklich dagegen, daß auch auf der Straße die Geschwindigkeitsbegrenzungen absolut sind und auch geringe Überschreitungen entsprechend bestraft werden? Was ist daran so schwer, bei erlaubten 80 km/h auch wirklich nur maximal 80 km/h zu fahren? Und was spricht dagegen, einem, der eindeutig gezeigt hat, daß er zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht geeignet ist, den Führerschein auf Dauer zu entziehen, allein schon, um andere Verkehrsteilnehmer von ihm zu schützen?
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Das scheitert schon mal an geeichten Tachos (wobei die natürlich nicht nachgehen, sondern wenn dann zu viel anzeigen). Und dann ist das Gefährungspotenzial bei 83 statt 80, nunja, eher gering.Meikl @ 4 Sep 2013, 07:37 hat geschrieben: Nehmen wir mal die Geschwindigkeitsbegrenzungen. Ein Tf, der einfach so dauernd 10 km/h zu schnell fährt, bekommt, soweit ich weiß, ziemlich bald Schwierigkeiten. Was spricht denn wirklich dagegen, daß auch auf der Straße die Geschwindigkeitsbegrenzungen absolut sind und auch geringe Überschreitungen entsprechend bestraft werden? Was ist daran so schwer, bei erlaubten 80 km/h auch wirklich nur maximal 80 km/h zu fahren? Und was spricht dagegen, einem, der eindeutig gezeigt hat, daß er zum Führen von Kraftfahrzeugen nicht geeignet ist, den Führerschein auf Dauer zu entziehen, allein schon, um andere Verkehrsteilnehmer von ihm zu schützen?
Und noch was: Versuch bitte bei 80 km/h und einer bergigen Autobahn immer genau die 80 km/h zu halten. Viel Spaß

Und wie zeigt jemand eindeutig, dass er nicht zum Führen eines Fahrzeuges (dazu zählen dann auch Fahrräder, LKW, Busse etc.) geeignet ist? Und das lebenslang? Mit 85 km/h in einer Baustelle? :rolleyes:
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Nichts. Wenn du bei erlaubten 80 km/h mit 84 km/h erwischt wirst, dann gehen da bei modernen Messanlagen 3 km/h Toleranz ab, macht unter'm Strich 81 km/h und damit 1 km/h zu schnell, das kostet außerorts 10 Euro - zumindest in der Theorie oder wenn dich jemand erwischt, der grad sonst nichts zu tun hat.Meikl @ 4 Sep 2013, 07:37 hat geschrieben:Was spricht denn wirklich dagegen, daß auch auf der Straße die Geschwindigkeitsbegrenzungen absolut sind und auch geringe Überschreitungen entsprechend bestraft werden?

Natürlich sind selbst 1 km/h zu viel ein Regelverstoß, aber in der Regel sieht es so aus, dass solche Kleinigkeiten nicht verfolgt werden, weil die Speicher stationärer Blitzer dauernd voll wären mit solchen Kleinigkeiten und auch weil daraus in der Regel ja noch keine Gefährdung entsteht und das ist der springende Punkt. Deswegen hat der Gesetzgeber auch eine "Schwelle" ab einer Überschreitung von 21 km/h eingeführt. Bis +20 km/h gibt's keine Punkte und die Geldbußen sind überschaubar, außerorts 30 Euro, innerorts 35 Euro. Unter +20 km/h lösen viele stationäre Blitzer, z.B. auf Autobahnen auch gar nicht aus. Ab +21 km/h ziehen die Strafen aber deutlich an, weil man hier generell eine Gefährdung und Vorsatz unterstellt, das kostet dann außerorts schon 70 Euro (mehr als das doppelte!), innerorts 80 Euro, und gibt mindestens einen Punkt in Flensburg. Aber dennoch, bereits ab 1 km/h nach Abzug der Toleranz des jeweiligen Messgeräts können Geschwindigkeitsverstöße geahndet werden.
Was es aber bezüglich Bahnübergängen viel zu wenig gibt sind "Rotlichtblitzer". Gibt's die an Bahnübergängen überhaupt? Ein Rotlichtverstoß über 1 Sekunde andauernder Rotphase mit Gefährdung (und das unterstelle ich an einem Bahnübergang pauschal) kostet 320 Euro und hat 4 Punkte und 1 Monat Fahrverbot zur Folge. Zumindest an Bü mit Lichtzeichenanlagen könnte man das so anwenden statt "nur" pauschal die "Überquerung eines Bahnüberganges bei Nichtbeachtung der Wartepflicht" zu ahnden. Das Umfahren von Halbschranken kostet eh 700 Euro, gibt 3 Punkte (warum eigentlich nur 3??) und 3 Monate Fahrverbot. Nur wer wird dabei "gerichtsverwertbar" erwischt ohne z.B. stationäre "Rotlichtblitzer"? Man müsste das nur viel konsequenter durchsetzen, ich denke damit könnte man für die Sicherheit von Bü noch einiges tun. Leider dürfte das viel mehr für die Gefahren sensibilisieren als die Aussicht von einem ggf. mehrere hundert Tonnen schweren Zug zermatscht zu werden.
Wer nicht dazu in der Lage ist, sollte dringend mal seine Koordinationsfähigkeiten prüfen lassen. Wir reden hier doch von nem Auto, und das braucht keine halbe Minute bis es mal reagiert, wenn man auf Bremse oder Gas steigt. War übrigens bei mir in der Fahrschule regelmäßig Aufgabe vom Fahrlehrer, das genau so hinzukriegen.Bayernlover @ 4 Sep 2013, 11:16 hat geschrieben: Und noch was: Versuch bitte bei 80 km/h und einer bergigen Autobahn immer genau die 80 km/h zu halten. Viel Spaß![]()
Mal abgesehen davon: Was spricht dagegen, wenn 80 erlaubt sind 78 zu fahren?
Versteh mich nicht falsch: Ich bin froh, dass die 10 km/h drüber quasi nie auffallen oder verfolgt werden, nachdem ich mit Motorrad und Auto auch lieber im Verkehr mitschwimme als genau auf das Tempolimit zu achten. Noch dazu, weil diese an vielen Stellen einfach nur absurd sind. Mit LKW und Bus hab ich da weniger "Probleme" - da ärgern mich dann eher die Autofahrer, die auf dem Ring mit 45-50 unterwegs sind... Aber: Wenn das so genau überwacht werden sollte, hätte ich auch kein Problem damit, mich daran anzupassen. Eine gewisse Gelassenheit durch LKW und Bus schadet da wohl nicht.
Eisenbahnen sind in erster Linie nicht zur Gewinnerzielung bestimmt, sondern dem Gemeinwohl verpflichtete Verkehrsanstalten. Sie haben entgegen dem freien Spiel der Kräfte dem Verkehrsinteresse des Gesamtstaates und der Gesamtbevölkerung zu dienen.
Otto von Bismarck
Daher hat die Bahn dem Gemeinwohl und nicht privaten Profitinteressen zu dienen, begreifen Sie es doch endlich mal!
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Natürlich ist es möglich, aber es erfordert schon ein wenig Konzentration, die man lieber in die Dinge investieren sollte, die um einen herum passieren, denn die sind im Zweifelsfalle wichtiger und gefährlicher als die 3 km/h zu viel auf dem Tacho.chris232 @ 4 Sep 2013, 12:57 hat geschrieben: Wer nicht dazu in der Lage ist, sollte dringend mal seine Koordinationsfähigkeiten prüfen lassen.
Für mehr Administration. Gegen Sittenverfall. Für den Ausschluss nerviger Weiber.
Weils mir heute passiert ist und zum Thema "es ist ja nieeee die Bahn schuld und es ist immer alles klar und das Opfer ist immer der Depp" passt:
Am Bahnübergang der S7 an der Balanstrasse wird ja gerade (naja, gefühlt schon seit Monaten) geschraubt. Heute abend so gegen 18:30 war eine etwas seltsame Situation: Normales Andreaskreuz nicht an, links ein rotes Dauerlicht, rechts zwei rote Dauerlichter nebeneinander. Schranken offen (oder gar keine vorhanden? war schon dunkel). Durchfahrt breit genug, also kein Grund für abwechselnde Richtungsfreigabe oder so. Irgendwo im Dunkeln hat seitlich sehr nah am Gleis noch ein Arbeiter gewurschtelt. Dauer des Zustands mindestens 3min. Einige Autos sind zunächst brav stehengeblieben (die Schlange war schon laaang), einige haben am Bahnübergang überholt (ok, fail :ph34r:) , am Ende ist dann aber *jeder* vorsichtig übers Gleis geschlichen.
So, und was jetzt? :blink:
Am Bahnübergang der S7 an der Balanstrasse wird ja gerade (naja, gefühlt schon seit Monaten) geschraubt. Heute abend so gegen 18:30 war eine etwas seltsame Situation: Normales Andreaskreuz nicht an, links ein rotes Dauerlicht, rechts zwei rote Dauerlichter nebeneinander. Schranken offen (oder gar keine vorhanden? war schon dunkel). Durchfahrt breit genug, also kein Grund für abwechselnde Richtungsfreigabe oder so. Irgendwo im Dunkeln hat seitlich sehr nah am Gleis noch ein Arbeiter gewurschtelt. Dauer des Zustands mindestens 3min. Einige Autos sind zunächst brav stehengeblieben (die Schlange war schon laaang), einige haben am Bahnübergang überholt (ok, fail :ph34r:) , am Ende ist dann aber *jeder* vorsichtig übers Gleis geschlichen.
So, und was jetzt? :blink:
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Danke für Deinen interessanten Beitrag, aber diesen Satzteil hätte ich gerne noch in verständlich.Georg A. @ 20 Nov 2013, 02:09 hat geschrieben: Normales Andreaskreuz nicht an

Aufgrund eines Redaktionsversehens bei der diesjährigen StVO-Novelle ist an diesem Bahnübergang laut dieser Rechtsauffassung das Überholen erlaubt.Georg A. @ 20 Nov 2013, 02:09 hat geschrieben:einige haben am Bahnübergang überholt (ok, fail :ph34r:)
Beste Grüße usw....
Christian
Die drei Grundsätze der öffentlichen Verwaltung in Bayern:
1. Des hamma no nia so gmacht
2. Wo kamat ma denn da hi
3. Da kannt ja a jeda kemma
Christian
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Ja "was jetzt?" habe ich mir nach dem Beitrag auch gedacht. Was war denn dann? Interessant wird es ja erst, wenn dann ein Zug kommt.Georg A. @ 20 Nov 2013, 02:09 hat geschrieben:So, und was jetzt? :blink:
Ich verstehe daher nicht ganz, was du uns jetzt zum Thema "es ist ja nieeee die Bahn schuld und es ist immer alles klar und das Opfer ist immer der Depp" eigentlich sagen willst. Störungen an Bahnübergängen kommen nun mal vor, wahrscheinlich täglich hundertfach. Aber nur wenn dann auch ein Zug trotz defekter Sicherungsanlage den BÜ ganz normal befahren würde, wäre wirklich etwas schiefgegangen. Aber das ist ja anscheinend nicht der Fall gewesen, oder?
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Er will wohl drauf hinaus dass es nicht sein kann weil es nicht sein darf dass die Ampel rot gezeigt hat und damit freien Bürgern ihren Heimweg verbaut hat. Ja, sowas kann vorkommen, dann ist der Bahnübergang eben auf anderem Wege zu Umfahren oder die Polizei zu rufen damit sie das klärt (in anderen Ländern steht ne Nummer auf dem BÜ die man bei Störungen anrufen kann, binnen Stunden ist dann ein Techniker vor Ort der das Problem behebt.
Klar was jetzt - allen miteinander den Führerschein entziehen, so steht das in der StVO und ihrem Bußgeldkatalog
(Nur weil es jeder macht wird es, wenn die 3 Minuten stimmen sicher nicht richtiger!)
Klar aber auch - solche Fehler sind scheiße, so wie zur Inbetriebnahme des ESTWs As wo den halben Tag einfach alle Bahnübergänge rotes Blinklicht gezeit haben, Züge und Autos die Bahnübergänge jeweils ohne Abbremsen passiert haben (und ich mittendrin fast ja noch vom nachfolgenden Auto auf so einen BÜ geschoben worden wäre weil der weder mit meiner Bremsung, noch mit dem Zug gerechnet hat, war ja schon den ganzen Tag so...)
Klar was jetzt - allen miteinander den Führerschein entziehen, so steht das in der StVO und ihrem Bußgeldkatalog

(Nur weil es jeder macht wird es, wenn die 3 Minuten stimmen sicher nicht richtiger!)
Klar aber auch - solche Fehler sind scheiße, so wie zur Inbetriebnahme des ESTWs As wo den halben Tag einfach alle Bahnübergänge rotes Blinklicht gezeit haben, Züge und Autos die Bahnübergänge jeweils ohne Abbremsen passiert haben (und ich mittendrin fast ja noch vom nachfolgenden Auto auf so einen BÜ geschoben worden wäre weil der weder mit meiner Bremsung, noch mit dem Zug gerechnet hat, war ja schon den ganzen Tag so...)
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Weiß jemand wie da die Rechtssprechung aussieht? Wenn Lichtzeichen dauerhaft Halt gebieten, aber die vorhandenen Schranken ebenso dauerhaft offen stehen, dann liegt ja ganz offensichtlich eine Störung vor. An normalen Verkehrsampeln ist bei "dauerrot" ja auch nach einer gewissen Zeit die vorsichtige Vorbeifahrt erlaubt. Gibt es das so ähnlich für BÜs auch?
Und problematisch ist das für den Autofahrer subjektiv vielleicht schon. Aber tatsächlich ist das überhaupt kein Problem, wenn dann auch der Zug vor dem BÜ anhält.
Und problematisch ist das für den Autofahrer subjektiv vielleicht schon. Aber tatsächlich ist das überhaupt kein Problem, wenn dann auch der Zug vor dem BÜ anhält.
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Nein, das Vorbeifahren ist nie "erlaubt", es wird nur nach einer gewissen Zeit nicht mehr geahndet. Sollte aber irgendwas passieren biste wohl doch mit einem Rotlichtverstoß dabei.
Wie gesagt, Polizei anrufen und warten bis die den Verkehr regeln wäre die einzig offizielle Lösung des Problems. Schon ohne Gleis.
@Auer - das stand schon zwei Beiträge weiter unten
(und ja, NACH dem Zug unter der Annahme ich hab kein Blocksignal übersehen bin ich dann auch einfach drüber. Im Nachhinein, wie gesagt, wegen Inbetriebnahme ESTW Asch waren die ganzen neuen BÜ schon aktiv und auf Störung/Geschlossen, vermutlich weil die Gleisfreimeldung noch nicht in Betrieb war... Das hätte man sicher auch besser lösen können.)
/Edit: Informationen im Netz gibt's wie immer zum Teil B (Störungen) keine - aber zumindest einen Ansatz wie diesen Zeitungsartikel
klar, wie alle Zeitungsartikel inhaltlich nicht überall richtig, so kommt es an einem gestörten BÜ nicht zu mehreren Ampelphasen. Der Tenor dürfte aber gelten. Über einen Bahnübergang darf nicht gefahren werden so lange wie eine der drei Bedingungen passt (Zugsannäherung, Rotlich oder geschlossene Schranke). Es wäre ja noch nicht einmal erlaubt auf Weisung der Polizei in Rücksprache mit einem Techniker drüberzufahren (allein auf Weisung der Polizei ist sowieso eine kritische Sache, die hat normalerweise nämlich keine Ahnung was sie da tut und nur nicht begriffen dass die Polizei eben auch nicht alles darf. Und die Aussage dass bei einem kaputten BÜ der Zug eben aufpassen muss ist grob fahrlässig, könnte ein geschlossener BÜ ja auch theoretisch nicht kaputt sein
)
Wie gesagt, Polizei anrufen und warten bis die den Verkehr regeln wäre die einzig offizielle Lösung des Problems. Schon ohne Gleis.
@Auer - das stand schon zwei Beiträge weiter unten

/Edit: Informationen im Netz gibt's wie immer zum Teil B (Störungen) keine - aber zumindest einen Ansatz wie diesen Zeitungsartikel
klar, wie alle Zeitungsartikel inhaltlich nicht überall richtig, so kommt es an einem gestörten BÜ nicht zu mehreren Ampelphasen. Der Tenor dürfte aber gelten. Über einen Bahnübergang darf nicht gefahren werden so lange wie eine der drei Bedingungen passt (Zugsannäherung, Rotlich oder geschlossene Schranke). Es wäre ja noch nicht einmal erlaubt auf Weisung der Polizei in Rücksprache mit einem Techniker drüberzufahren (allein auf Weisung der Polizei ist sowieso eine kritische Sache, die hat normalerweise nämlich keine Ahnung was sie da tut und nur nicht begriffen dass die Polizei eben auch nicht alles darf. Und die Aussage dass bei einem kaputten BÜ der Zug eben aufpassen muss ist grob fahrlässig, könnte ein geschlossener BÜ ja auch theoretisch nicht kaputt sein

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Der Bahnübergang liegt wenn ich das richtig im Kopf habe direkt nach einer relativ scharfen Kurve, wobei ich die Sichtverhältnisse nicht kenne. Trotzdem würde ich das "vorsichtig" daher mit einigen Fragezeichen versehen.Georg A. @ 20 Nov 2013, 02:09 hat geschrieben: am Ende ist dann aber *jeder* vorsichtig übers Gleis geschlichen.
Den Techniker fragen?So, und was jetzt? :blink:
Bahnübergänge, die umgebaut werden, werden durch Posten gesichert - das dürfte hier auch der Fall gewesen sein. Diese Posten sperren vor Vorbeifahrt den Bahnübergang hilfsmäßig, z.B. mit einem rot-weißen Band, ab.
Unabhängig davon ist so etwas natürlich ärgerlich und sollte nicht vorkommen. Möglicherweise haben die Techniker aber einfach nicht mitbekommen, dass der Bahnübergang sich eingeschaltet hatte.
Ein Bahnübergang ist technisch gesichert, sobald rotes Lichtzeichen/rotes Blinklicht aufleuchtet. Lokführerüberwachte Bahnübergänge zeigen dem Lokführer in der Regel ab diesem Zeitpunkt an, dass der Bahnübergang gesichert ist.mapic @ 20 Nov 2013, 10:52 hat geschrieben:Wenn Lichtzeichen dauerhaft Halt gebieten, aber die vorhandenen Schranken ebenso dauerhaft offen stehen, dann liegt ja ganz offensichtlich eine Störung vor.
Die Schranke ist hier nur eine zusätzliche Sicherung, auf die man sich nicht verlassen sollte (auch wenn es natürlich Vorkehrungen gibt, damit dieser Fall nicht eintritt).
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
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Nö, ist ziemlich gerade (kann man bei Google Maps in 5 Sekunden nachschauen). Und auch nach einer Kurve kann ich in beide Richtungen schauen und vorsichtig drüber fahren, solang die Kurve nicht mitten auf dem Bü ist und ich mitm LKW komm.Boris Merath @ 20 Nov 2013, 12:44 hat geschrieben: Der Bahnübergang liegt wenn ich das richtig im Kopf habe direkt nach einer relativ scharfen Kurve, wobei ich die Sichtverhältnisse nicht kenne.
Eisenbahnen sind in erster Linie nicht zur Gewinnerzielung bestimmt, sondern dem Gemeinwohl verpflichtete Verkehrsanstalten. Sie haben entgegen dem freien Spiel der Kräfte dem Verkehrsinteresse des Gesamtstaates und der Gesamtbevölkerung zu dienen.
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Daher hat die Bahn dem Gemeinwohl und nicht privaten Profitinteressen zu dienen, begreifen Sie es doch endlich mal!
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Die Aussage ist nicht grob fahrlässig, sondern entspricht ganz einfach der Wahrheit. Zumindest ist sämtliche Sicherungstechnik samt dazugehöriger Regelwerke genau darauf ausgelegt. Und ein ordnungsgemäß geschlossener BÜ ist ja nicht als gestört erkennbar. Ein BÜ bei dem seit mehreren Minuten die roten Lampen leuchten, aber die Schranken sich nicht schließen, ist dagegen ganz offensichtlich in irgendeiner Form gestört.ropix @ 20 Nov 2013, 11:26 hat geschrieben:Und die Aussage dass bei einem kaputten BÜ der Zug eben aufpassen muss ist grob fahrlässig, könnte ein geschlossener BÜ ja auch theoretisch nicht kaputt sein)
Und auch der von dir verlinkte Artikel bestätigt doch genau das. Dort haben die Züge angehalten und sind mit Schrittgeschwindigkeit über den BÜ gefahren, obwohl dieser rein rechtlich nur mit dem Rotlicht bereits gesichert gewesen wäre. Aber es lag eben eine Störung vor.
Aus Sicht des Straßenverkehrs ja. Aber aus Sicht der Eisenbahn ein ganz klares nein! Die Sicherung eines BÜ muss immer vollständig funktionieren und wird auch entsprechend überwacht. Aber das heißt natürlich noch nicht, dass dabei nicht auch mal etwas schiefgehen kann.Boris Merath @ 20 Nov 2013, 12:44 hat geschrieben:Ein Bahnübergang ist technisch gesichert, sobald rotes Lichtzeichen/rotes Blinklicht aufleuchtet.
Also ein "in der Regel" gibt es da meiner Meinung nach nicht. Ich kenne einige BÜs, wo die Überwachung erst kommt, wenn die Schranken zu sind, sogar teilweise erst wenn sie schon mehrere Sekunden zu sind. Ja und andererseits gibt es auch die von dir beschriebene Variante. Aber auch dort überwacht sich die Technik selbst. Wenn ein Schrankenantrieb defekt ist, dann wird das auch schon vor dem Schließen der Schranke erkannt, und es gibt keine Überwachung. Fernüberwachte BÜs funktionieren ja sogar komplett auf diese Art. Da muss ja auch ohne Zugfahrt bereits die Störungsfreiheit festgestellt werden. Aber das hatten wir ja kürzlich erst in irgendeinem anderen Thema...Boris Merath @ 20 Nov 2013, 12:44 hat geschrieben:Lokführerüberwachte Bahnübergänge zeigen dem Lokführer in der Regel ab diesem Zeitpunkt an, dass der Bahnübergang gesichert ist.
Aber die Überwachung der Technik ist definitiv deutlich komplexer als einfach nur "Lampen sind an -> alles ok". In schätzungsweise 95% aller BÜ Störungen, die ich als Tf bisher erlebt habe, war der BÜ von außen betrachtet voll funktionsfähig und bestens gesichert. Da wird also noch deutlich mehr überwacht, als das was man letztendlich sehen kann.
Das einzige, was wirklich nicht überwacht werden kann, ist ein mechanisches Blockieren der Schranke durch irgendein Hindernis. Das habe ich selbst mal erlebt. Da ist ein LKW etwas zu weit gefahren und hatte dann die Schranke auf dem Führerhaus. Da es sich um einen BÜ handelte, bei dem die Überwachung schon mit den Lichtzeichen kommt, habe ich davon vorher nichts mitbekommen, da der BÜ als gesichert angezeigt wurde. Die Technik des BÜ hat bei diesem Vorfall keinerlei Schaden genommen, aber trotzdem bekam dann nachher der Gegenzug eine Störung angezeigt und musste anhalten.