mmouse @ 19 Oct 2013, 23:16 hat geschrieben:Wie wäre es denn, die Regelung so zu verändern, dass es für einen Einzug in den Bundestag ausreicht, in einem Bundesland über 5% der Zweitstimmen zu erhalten?
Damit wären diesmal sowohl FDP (z.B. 5,2% in NRW) als auch AFD (z.B. 6.8% in Sachsen) im Bundestag vertreten.
Ich persönlich fände das sinnvoller als eine pauschale Absenkung der Hürde.
Das würde mit relativ hoher Sicherheit vom Verfassungsgericht kassiert werden. Warum ?
Nach der bisherigen Rechtsprechung wurde immer ein hoher Wert darauf gelegt, dass es im gesamten Bundesgebiet ein annähernd gleiches Stimmgewicht gibt, also die Anzahl Stimmen, die zur Erreichung eines Bundestagsmandats erforderlich sind. Dementsprechend ist auch z.B. der Zuschnitt der Wahlkreise zu gestalten. Zuletzt wurde diese Wertung des Stimmgewichts betont in der Entscheidung zu den Überhangmandaten, die ja zur letzten Reform des Wahlrechts auf Bundesebene mit Einführung der Ausgleichsmandate geführt hat.
Mit der von Dir vorgeschlagenen Regelung wäre eine Mandat insbesondere in den Stadtstaaten und im Saarland mit ungleich weit weniger Stimmen erreichbar als in den übrigen Flächenstaaten => Das wäre nicht akzeptabel.
Zur Höhe der Hürde:
Sicher mag die Höhe bei 5% willkürlich festgelegt erscheinen, mit der Rückschau auf die Geschichte der Bundesrepublik hat sich diese Höhe aber m.E. durchaus bewährt. Nur wenn sich wirklich auf Bundesebene 5% überschreiten lassen, hat es das von der Partei vertretene Thema dann auch wirklich
"verdient", dort auch das gesonderte Gewicht dieser Ebene verliehen zu bekommen. Die bestehenden Ausnahmeregelungen sind da m.E. durchaus ebenfalls ausreichend, um ein lokal ganz besonders bedeutendes Thema auf die Bundesebene zu hieven; als da wären:
- Erreichung von ein oder zwei einzelnen Direktmandaten => Einzug der Einzelkandidaten (Pau/Lötzsch ab 2002)
- Erreichung von drei und mehr Direktmandaten => Wegfall der Hürde für die betroffene Partei für den konkreten Fall in dieser Wahrperiode (damalige PDS ab 1994)
- Vorherige Vereinbarung von Listenverbindungen und Fraktionsgemeinschaften (Quasi "gemeinsames Antreten" - Traf bisher immer auf eine bestimmte Partei aus dem Bundesland Bayern zu). Ansonsten wäre die CSU mit den in Bayern erzielten Stimmen ja durchaus auch in der Lage, die Hürde zu überspringen; es ist also eher eine Art gegenseitiges Leihen von Einfluß.
Unter dem in der Frühzeit des Grundgesetzes besonders herausragenden Gesichtspunkt "Vermeidung von Instabilitäten" kann man durchaus feststellen - damaliges Ziel erreicht.
Edit: Klarstellungen
Stolzes Mitglied der Autonomen Volksfront für die Wiedererrichtung der klassischen 22er Tram in München
Nicht zu verwechseln mit der Populären Front
“Never argue with stupid people, they will drag you down to their level and then beat you with experience.” - Zitat wird sowohl Mark Twain als auch George Carlin zugeschrieben