Wie macht er denn das?sofern der LKW nicht einfach aufkuppelt
Viele Grüsse,
Fritz
Wie macht er denn das?sofern der LKW nicht einfach aufkuppelt
Nur um sicher zu gehen - da redet jetzt aber schon einer ohne Führerschein?ropix @ 28 Jan 2014, 08:15 hat geschrieben: Nur um sicher zu gehen - da reden jetzt aber schon zwei Leute ohne Führerschein? Überholen an sich hat mit Unvernunft nichts zu tun. Man braucht sich ja nur an die Straßenverkehrsordnung halten
Das Problem mit der "erlaubten" und der "angezeigten" Geschwindigkeit ist meist, dass ein PKW so gut wie nie einen geeichten Tacho besitzt. Dadurch kommt es zu Differenzen von bis zu 10km/h - allerdings nach unten. Also in Deinem PKW kannst Du zwar laut Tacho 100km/h fahren, aber in Wirklichkeit fährst Du doch nur 95km/h...glemsexpress @ 28 Jan 2014, 08:39 hat geschrieben: Zumindest ich habe einen Führerschein und ich überhole auf Landstraßen nichts was schneller fährt als 40. Ich lass dann halt gegeben falls viel Abstand damit "eilige" mich besser überholen können.
Und interessanterweise wird man bereits bedrängt und überholt wenn man sich an die vorgeschriebene Geschwindigkeit hält oder auf einspurigen Landstraßen in Kurven oder vor Kuppen mal langsamer fährt, also wenn man sich an die STVO bezüglich auf Sicht fahren hält.
Nein, selbstverständlich habe ich nicht alle Toten gesehen. Insgesamt nur einen Unfall (und da schepperts ja oft - wenn auch nicht immer mit Todesopfern) mit eben besagten zwei Leichenwagen. Ich wollte nur mal verdeutlichen, daß hier in diesem Fall eine Autobahn wirklich mal Sinn machen würde.ropix @ 28 Jan 2014, 08:15 hat geschrieben: Ok, das ist aber sicherlich auch ein sehr verfälschtes Bild. Im Schnitt sterben pro Jahr 17 Menschen auf der Strecke - in den letzten Jahren waren es aber schon weniger. Du bist also um das abzudecken maximal 4 mal hin und her gefahren und hast dabei alle Toten gesehen?
Sichermapic @ 28 Jan 2014, 10:38 hat geschrieben:Nur um sicher zu gehen - da redet jetzt aber schon einer ohne Führerschein?![]()
Ja, aber deswegen kann man nicht überholen allgemein als Dummheit bezeichnen. Und ich würde mal behaupten, 90% meiner Überholvorgänge sind exakt mit der StVO kompatibel - doppelte Sichtweite als zum überholen notwendig ist vorhanden und nach Verkehrszeichen nicht verboten, Straßenverhältnisse angemessen und die Geschwindigkeitsdifferenz passt auch. Grad die B12 hat ja doch ein paar Abschnitte die man gut übersehen kann. Ein anderes Beispiel war die damals noch nicht ausgebaute Strecke zwischen Dönerwört und Nördlingen.Überholvorgänge auf Landstraßen verlaufen doch in der Praxis eher sehr selten 100% nach StVO. Und extrem unvernünftiges Überholen erlebt man nun mal recht oft, gerade auf solchen LKW-Strecken wie der B12. Und vor allem das typische Kolonnenspringen ist so eine extrem unvernünftige Sache. Da werden wirklich riskante Manöver gefahren, nur damit man dann am Ende vielleicht eine Minute schneller am Ziel ist, wenn überhaupt.
Jaja, das Märchem vom Tacho. Die meines Autos kenne ich, behaupte ich mal nur zu gut. Und selbst wenn ich mit diesem laut Tacho also zwischen 85 und 86 auf der A8 Baustellenautobahn gefahren bin - diverse LKW haben mich 20 Kilometer hell mit Fernlicht erleuchtet nur um dann am Beginn des 120er-Abschnittes zum überholen anzusetzen. Von Fahrten in 60er-Bereichen möchte ich lieber nicht berichten.Fichtenmoped @ 28 Jan 2014, 10:42 hat geschrieben:Das Problem mit der "erlaubten" und der "angezeigten" Geschwindigkeit ist meist, dass ein PKW so gut wie nie einen geeichten Tacho besitzt. Dadurch kommt es zu Differenzen von bis zu 10km/h - allerdings nach unten. Also in Deinem PKW kannst Du zwar laut Tacho 100km/h fahren, aber in Wirklichkeit fährst Du doch nur 95km/h...glemsexpress @ 28 Jan 2014, 08:39 hat geschrieben: Zumindest ich habe einen Führerschein und ich überhole auf Landstraßen nichts was schneller fährt als 40. Ich lass dann halt gegeben falls viel Abstand damit "eilige" mich besser überholen können.
Und interessanterweise wird man bereits bedrängt und überholt wenn man sich an die vorgeschriebene Geschwindigkeit hält oder auf einspurigen Landstraßen in Kurven oder vor Kuppen mal langsamer fährt, also wenn man sich an die STVO bezüglich auf Sicht fahren hält.
Fahrzeuge mit Fahrtenschreiber haben in der Regel einen geeichten Tacho, da gibt es keine Abweichung.
Dadurch kommt es zu dem paradoxen Verlauf, das Du zwar meinst im Recht zu sein, aber in Wirklichkeit langsamer fährst als erlaubt. Was aber den LKW- oder Busfahrer hinter Dir auf die Palme bringt.
Ah ok - ja, die B12 ist die Unfallstrecke Nr. 1 - zumindest im Volksmund, das ist schon klar. Und dass eine Kraftfahrstraße mit mehreren getrennten Spuren auf der Relation dringen von Nöten ist auch. Nur über das wie kann man sich wohl trefflich streiten wenn ein Tal es will und das andere nicht und das andere Tal die Strecke dann bekommt und dass eine Tal seine Unfalltrasse wie gehabt behält...ET 423 @ 28 Jan 2014, 12:10 hat geschrieben: Nein, selbstverständlich habe ich nicht alle Toten gesehen. Insgesamt nur einen Unfall (und da schepperts ja oft - wenn auch nicht immer mit Todesopfern) mit eben besagten zwei Leichenwagen. Ich wollte nur mal verdeutlichen, daß hier in diesem Fall eine Autobahn wirklich mal Sinn machen würde.
Selbst wenn die Theorie der abweichenden Tachoanzeige mit diesen Auswirkungen stimmen würde: Ich fahre nach meiner Tachoanzeige und nicht nach dem Stand der Sonne oder der Tachoanzeige vom Vordermann oder der Tachoanzeige des Hintermanns.Fichtenmoped @ 28 Jan 2014, 10:42 hat geschrieben:Das Problem mit der "erlaubten" und der "angezeigten" Geschwindigkeit ist meist, dass ein PKW so gut wie nie einen geeichten Tacho besitzt. Dadurch kommt es zu Differenzen von bis zu 10km/h - allerdings nach unten. Also in Deinem PKW kannst Du zwar laut Tacho 100km/h fahren, aber in Wirklichkeit fährst Du doch nur 95km/h...
Fahrzeuge mit Fahrtenschreiber haben in der Regel einen geeichten Tacho, da gibt es keine Abweichung.
Dadurch kommt es zu dem paradoxen Verlauf, das Du zwar meinst im Recht zu sein, aber in Wirklichkeit langsamer fährst als erlaubt. Was aber den LKW- oder Busfahrer hinter Dir auf die Palme bringt.
Dieser paradoxe Verlauf würde nur bei einer vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeit eine Rolle spielen, durch die notwendigen Messtoleranzen aber wieder ausgeglichen werden.Fichtenmoped @ 28 Jan 2014, 10:42 hat geschrieben:Dadurch kommt es zu dem paradoxen Verlauf, das Du zwar meinst im Recht zu sein, aber in Wirklichkeit langsamer fährst als erlaubt.
Diese Möglichkeit gilt nicht "dummerweise" sondern wohlbegründet, da grundsätzlich jeder am Straßenverkehr teilnehmen darf, dabei aber zum Führen von Fahrzeugen und Kraftfahrzeugen eventuell eben bestimmte zusätzliche Qualifikationen nachweisen muss.Fichtenmoped @ 28 Jan 2014, 10:42 hat geschrieben:Und dummerweise darf in Deutschland fast jeder mit erreichen einer Altersgrenze einen Führerschein machen. Und derjenige DARF nach bestandener Prüfung mit dem Auto auf die Menschheit losgelassen werden. Aber die Frage ist eher, ob manche Leute überhaupt Auto fahren SOLLEN oder KÖNNEN.
Allerdings ist das gesamte öffentliche Leben auf das Auto zugeschnitten worden. Langsam ändert sich das zwar in den Großstädten, aber auf dem Land sieht es anders aus.
elchris @ 28 Jan 2014, 00:47 hat geschrieben:Da sind schon Einige unterwegs, die man, hat man sie einmal überholt ganz schnell nicht mehr im Rückspiegel sieht.
Ausserdem hasse ich es, der erste in einer Kollone hinter einem Schleicher (bei gutem Wetter deutlich unterm Limit der Strecke) zu sein - wenn du Pech hast ist hinter dir mit einer noch schwächeren Maschine, der dann gleich zwei überholen müsste oder von jemandem mit ausreichender Maschine bedrängt wird, der dann an unpassenster Stelle an uns allen vorbeizieht - alles schon gehabt, da überhole ich lieber einmal SICHER (man kennt seine Stellen) und bin den Zirkus los.
Trotz allem bleibt das Überholen auf Landstraßen meistens ein rein psychologischer Effekt ohne wirklichen Zeitgewinn. Natürlich fühlt es sich furchtbar langsam und möglicherweise auch unangenehm an, mit 60-80 hinter einem LKW hinterherzubummeln. Aber selbst bei längeren Strecken liegt der Zeitgewinn nur im einstelligen Minutenbereich.Ist halt so ne Sache... Ich zähle mich auch eher zu den "ruhigen" Autofahrern, aber wenn Du irgendwann mal ne halbe Stunde hinter einem mit 55-65 km/h fahrenden LKW hergezockelt bist langt's einem irgendwann.... Ist ja auch unangenehm, nicht zu sehen was vor einem los ist wenn einem der LKW die Sicht verdeckt. Und Pause machen kannst ja auch nicht immer....
Bei niedrigen Geschwindigkeiten ist das Überholmanöver aber auch deutlich ungefährlicher, da kürzerer Überholweg und mehr Zeit zum reagieren, wenn was dazwischenkommt bzw. weniger schlimme Unfallfolgen im Fall des Falles. Ich habe damit nicht gemeint, grundsätzlich nicht zu überholen. Aber keinen LKW auf der Landstraße, der 60-80 fährt.Wir reden hier, je nach Standort und Ziel durchaus auch mal über 20 Minuten, mit passendem Laster der den Berg nicht hinaufkommt dann schon auch mal über 30.
MÖÖP!Nur um sicher zu gehen - da reden jetzt aber schon zwei Leute ohne Führerschein?
Nicht grundsätzlich, auf Landstraßen aber sehr häufig. Wer wegen ein paar Minuten Zeitgewinn sein Leben aufs Spiel setzt, den würde ich durchaus als unvernünftig bezeichnen. Gerade wenn man die Strecke kennt und weiß, dass dort viele Unfälle passieren.Überholen an sich hat mit Unvernunft nichts zu tun.
Selbst wenn man dann 10km/h unter der zul vMax ist, rechtfertigt das keinesfalls eine Nötigung. Und bei 10 km/h Differenz dürfte die Zeitersparnis auf handelsüblichen Strecken bei unter 1 Min. liegen.Das Problem mit der "erlaubten" und der "angezeigten" Geschwindigkeit ist meist, dass ein PKW so gut wie nie einen geeichten Tacho besitzt. Dadurch kommt es zu Differenzen von bis zu 10km/h - allerdings nach unten.
und wird früher oder später einen Unfall haben und die gewonnene Zeit dann im Krankenhaus oder im Sarg verbringen. Traurig ist es dann nur, wenn auch Unbeteiligte betroffen sind.Wer konsequent 160 fährt, egal was entgegenkommt spart leider doch einiges an Zeit
Auf der angesprochenen B12 ist der Unterschied rechnerisch zwischen 60 und 100 recht exakt die Hälfte. In der Praxis hat man mit LKW vor der Nase vor allem die Geschwindigkeitseinbrüche in Forstinninger KreiselnEntenfang @ 29 Jan 2014, 00:01 hat geschrieben:elchris @ 28 Jan 2014, 00:47 hat geschrieben:Da sind schon Einige unterwegs, die man, hat man sie einmal überholt ganz schnell nicht mehr im Rückspiegel sieht.
Ausserdem hasse ich es, der erste in einer Kollone hinter einem Schleicher (bei gutem Wetter deutlich unterm Limit der Strecke) zu sein - wenn du Pech hast ist hinter dir mit einer noch schwächeren Maschine, der dann gleich zwei überholen müsste oder von jemandem mit ausreichender Maschine bedrängt wird, der dann an unpassenster Stelle an uns allen vorbeizieht - alles schon gehabt, da überhole ich lieber einmal SICHER (man kennt seine Stellen) und bin den Zirkus los.Trotz allem bleibt das Überholen auf Landstraßen meistens ein rein psychologischer Effekt ohne wirklichen Zeitgewinn. Natürlich fühlt es sich furchtbar langsam und möglicherweise auch unangenehm an, mit 60-80 hinter einem LKW hinterherzubummeln. Aber selbst bei längeren Strecken liegt der Zeitgewinn nur im einstelligen Minutenbereich.Ist halt so ne Sache... Ich zähle mich auch eher zu den "ruhigen" Autofahrern, aber wenn Du irgendwann mal ne halbe Stunde hinter einem mit 55-65 km/h fahrenden LKW hergezockelt bist langt's einem irgendwann.... Ist ja auch unangenehm, nicht zu sehen was vor einem los ist wenn einem der LKW die Sicht verdeckt. Und Pause machen kannst ja auch nicht immer....
Also einen LKW mit 60 kann man wunderbar überholen. Ohne sein Leben aufs Spiel zu setzen. Gleiches gilt für 70, ab 80 gibt's auf der B12 nurmehr wenige Stellen. Zwischen Braunau Grenze und Abzweig, also auf dem Autobahnteilstück könnte man sogar jemanden mit 99 überholen, so gut wäre die SichtBei niedrigen Geschwindigkeiten ist das Überholmanöver aber auch deutlich ungefährlicher, da kürzerer Überholweg und mehr Zeit zum reagieren, wenn was dazwischenkommt bzw. weniger schlimme Unfallfolgen im Fall des Falles. Ich habe damit nicht gemeint, grundsätzlich nicht zu überholen. Aber keinen LKW auf der Landstraße, der 60-80 fährt.
Nur dass nicht jeder der Übeholt dabei gleich sein Leben aufs Spiel setzt.Nicht grundsätzlich, auf Landstraßen aber sehr häufig. Wer wegen ein paar Minuten Zeitgewinn sein Leben aufs Spiel setzt, den würde ich durchaus als unvernünftig bezeichnen. Gerade wenn man die Strecke kennt und weiß, dass dort viele Unfälle passieren.
Das erzähle einem LKW-Fahrer. Ich bring dir dann auch einen Verband für deine gebrochene Nase vorbeiSelbst wenn man dann 10km/h unter der zul vMax ist, rechtfertigt das keinesfalls eine Nötigung. Und bei 10 km/h Differenz dürfte die Zeitersparnis auf handelsüblichen Strecken bei unter 1 Min. liegen.
Es stand im Beitrag schon drin wo die Zeit verbracht wurde. Und nicht dass ich es irgendwie gutheißen oder rechtfertigen will.und wird früher oder später einen Unfall haben und die gewonnene Zeit dann im Krankenhaus oder im Sarg verbringen. Traurig ist es dann nur, wenn auch Unbeteiligte betroffen sind.
Das Problem ist doch, dass man mit 18 Jahren den Führerschein macht, aber dann normalerweise nie wieder mit der Führersteinstelle zu tun hat. Aber im Laufe des Lebens ändern sich einige Sachen. Einerseits stellt sich der körperliche Verfall ein, anderseits ändert sich mit der Zeit ebenfalls die Gesetzeslage und die gefahrenen Geschwindigkeiten und das Verkehrsaufkommen. Ist man nach 20, 30 oder gar 60 Jahren immer noch so fit wie mit 18? Ich glaube nicht.Woodpeckar @ 28 Jan 2014, 19:39 hat geschrieben:
Diese Möglichkeit gilt nicht "dummerweise" sondern wohlbegründet, da grundsätzlich jeder am Straßenverkehr teilnehmen darf, dabei aber zum Führen von Fahrzeugen und Kraftfahrzeugen eventuell eben bestimmte zusätzliche Qualifikationen nachweisen muss.
Das heißt, es gilt der Grundsatz des Ausschlusses bei Nichteignung. Das ist weder einer "Autoorientierung" noch der "Dummheit" geschuldet, sondern das Resultat der Überlegung, dass ein ungeeigneter Verkehrsteilnehmer auffällt und dann aus dem Verkehr gezogen wird. Die Teilnahme am Straßenverkehr von vorn herein einer "Elite" vorzubehalten wäre ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz.
Aber mit 30 Jahren überschätzen sie sich nicht mehr wie mit 18 Jahren!Ist man nach 20, 30 oder gar 60 Jahren immer noch so fit wie mit 18? Ich glaube nicht.
Diese Darstellung hat zwei Ebenen:Fichtenmoped @ 29 Jan 2014, 09:09 hat geschrieben:...
Bist Du sicher, alle Verkehrsregeln 100prozentig zu beherrschen und zu beachten?Jetzt mal Butter bei die Fische...
Stehenbleiben.Fichtenmoped @ 29 Jan 2014, 11:47 hat geschrieben:Jetzt mal Butter bei die Fische... Wie verhaltet Ihr Euch als Rechtsabbieger an einer roten Ampel mit dem "Grünen Pfeil" auf der Blechtafel.
Problem1: 99,9% der Autofahrer, die ihren Führerschein im Westen vor 1990 gemacht haben, kennen dieses Verkehrszeichen nicht.
Problem2: 90% der Autofahrer, die ihren Führerschein nach 1990 gemacht haben, kennen dieses Schild nur aus dem Unterricht.
Problem3: 99,5% der Autofahrer, die dieses Schild kennen, verhalten sich Verkehrswidrig. Und das wäre defacto ein Rotlichtverstoß.
könnte an folgendem liegen:riedfritz @ 29 Jan 2014, 13:07 hat geschrieben:@Fichtenmoped: Bist Du sicher, alle Verkehrsregeln 100prozentig zu beherrschen und zu beachten?
Du bleibst wieder mal bei Einzelbeispielen hängen. Die Statistik spricht nunmal eine andere Sprache! Trotz zunehmender Verkehrsdichte geht die Zahl der Unfalltoten ständig zurück. Sie war einmal bei 20.000 Toten!
Außerdem verboten: Handtaschenraub, herbeiführen einer Überschwemmung. Muss sich niemand dran halten. Aber mit den Konsequenzen leben. Man kann auch einfach in ein Auto steigen das weder versichert ist noch man selber grad in Besitz eines gültigen Führerscheines ist. Aber ich verspreche, kommt sowas ans Tageslicht sind die Konsequenen drastisch. Das ist Fluch und Segen eines Rechtstaates der dir nur vorgibt was du tun und lassen darfst - es aber nicht im vorhinein überprüft.In der Wirklichkeit beklagen sich viele, dass die Polizei zu stark kontrolliert.
Erst kürzlich verbot ein Augenarzt einem Bekannten das Autofahren nach einer OP für 2 Wochen.
Ich glaub es ziehlte eher darauf ab Gesundheitschecks für die motorisierte Teilnahme am Straßenverkehr obligatorisch zu machen. Nachdem Autofahren nunmal kein Grundrecht ist gibt es auch keine wirklich gewichtigen Argumente dagegen. Wer seine Gesundheit nicht checken lassen will müsste in so einem Falle halt Bus und Bahn fahren. Aber wie gesagt, momentan ist der Zustand dass es eine gesetzliche Regelung zur Fahrfähigkeit gibt und es jedem Bürger überlassen ist dieses Gesetz (Verordnung) einzuhalten oder nicht. Genauso wie ein Tempolimit, das Verbot eines Handtaschenraubes oder Herbeiführung einer nuklearen Explosion...Wie willst Du das jetzt handhaben? Bis die Führerscheinstelle die Fahrerlaubnis einziehen könnte, ist er wieder fahrfähig. Wenn er trotzdem fährt, handelt er grob fahrlässig und verliert evtl. seinen Versicherungsschutz, d.h. die Haftpflichversicherung macht ihn regresspflichtig.
Soll man ein großes Schild ans Auto machen B= Brillenträger, CH= Choleriker, I=Infarktgefährdet, sind wir das nicht alle?
Wie ist das wenn jemand das spinnen anfängt - landet der sofort in der geschlossenen. Nein, natürlich nicht. Verantwortung steht IMMER an erster Stelle. Und der Rechtsstaat traut nunmal jedem Bürger eines gewissen Alters zu diese zu übernehmen. Ist dies nicht mehr möglich bestellt der Staat einen neuen "verantwortlichen", sprich eine Betreuung.Wie ist das bei einem Lokführer, wenn er die Brille abnimmt, weil sie ihn drückt. Kann dies umgehend kontrolliert und der Lokführer aus dem Verkehr gezogen werden?
Fichtenmoped @ 29 Jan 2014, 11:47 hat geschrieben: Jetzt mal Butter bei die Fische... Wie verhaltet Ihr Euch als Rechtsabbieger an einer roten Ampel mit dem "Grünen Pfeil" auf der Blechtafel.
Problem1: 99,9% der Autofahrer, die ihren Führerschein im Westen vor 1990 gemacht haben, kennen dieses Verkehrszeichen nicht.
Problem2: 90% der Autofahrer, die ihren Führerschein nach 1990 gemacht haben, kennen dieses Schild nur aus dem Unterricht.
Problem3: 99,5% der Autofahrer, die dieses Schild kennen, verhalten sich Verkehrswidrig. Und das wäre defacto ein Rotlichtverstoß.
Nein, keiner kann alles 100prozentig richtig machen. Aber permanente Geschwindigkeitsüberschreitungen, telefonieren, übers Grünpfeilschild brettern sind einfach unnötige und gefährliche Verstöße, die man auch relativ einfach ändern könnte - wenn man denn wollte.Bist Du sicher, alle Verkehrsregeln 100prozentig zu beherrschen und zu beachten?
Dann sollen sie sich halt an die Verkehrsregeln halten, dann hat die Polizei keinen Grund, etwas zu beanstanden. Besonders Geschwindigkeitsübertretungen werden in Deutschland viel zu locker, beinahe als Kavaliersdelikt gesehen.In der Wirklichkeit beklagen sich viele, dass die Polizei zu stark kontrolliert.
Verbesserte passive Sicherheit der Straßen, Gurtpflicht, Höchstgeschwindigkeit auf Landstraßen, Enorme Verbesserungen der Sicherheit der Fahrzeuge, Höchstgrenze für Alkohol. Alles seit 1970 dazugekommen. Klar, dass die Unfallzahlen zurückgegangen sind.Du bleibst wieder mal bei Einzelbeispielen hängen. Die Statistik spricht nunmal eine andere Sprache! Trotz zunehmender Verkehrsdichte geht die Zahl der Unfalltoten ständig zurück. Sie war einmal bei 20.000 Toten!
Interessante Begründung.andreas @ 29 Jan 2014, 14:00 hat geschrieben: Glaubt ihr, es ist Zufall, das Fahrschulautos an jeder Ampel ein Hindernis sind?
Klar, das sind Einzelbeispiele. Aber leider sind diese Einzelbeispiele mehr die Regel als die Ausnahme.riedfritz @ 29 Jan 2014, 13:07 hat geschrieben: @Fichtenmoped: Bist Du sicher, alle Verkehrsregeln 100prozentig zu beherrschen und zu beachten?
Du bleibst wieder mal bei Einzelbeispielen hängen. Die Statistik spricht nunmal eine andere Sprache! Trotz zunehmender Verkehrsdichte geht die Zahl der Unfalltoten ständig zurück. Sie war einmal bei 20.000 Toten!
In der Wirklichkeit beklagen sich viele, dass die Polizei zu stark kontrolliert.
Erst kürzlich verbot ein Augenarzt einem Bekannten das Autofahren nach einer OP für 2 Wochen.
Wie willst Du das jetzt handhaben? Bis die Führerscheinstelle die Fahrerlaubnis einziehen könnte, ist er wieder fahrfähig. Wenn er trotzdem fährt, handelt er grob fahrlässig und verliert evtl. seinen Versicherungsschutz, d.h. die Haftpflichversicherung macht ihn regresspflichtig.
Soll man ein großes Schild ans Auto machen B= Brillenträger, CH= Choleriker, I=Infarktgefährdet, sind wir das nicht alle?
Wie ist das bei einem Lokführer, wenn er die Brille abnimmt, weil sie ihn drückt. Kann dies umgehend kontrolliert und der Lokführer aus dem Verkehr gezogen werden?
Viele Grüsse,
Fritz
Könnte das vielleicht daran liegen, dass sich der Berufskraftfahrer deutlich mehr am Verkehr beteiligt, auch der Arbeitgeber Mitverantwortung trägt, und deshalb diese Untersuchung wirklich Sinn macht, im Gegensatz zum "Sonntagsfahrer" bei dem 250 Fahrten zwischen zwei Untersuchungen liegen würden?Und lustigerweise wird hier, obwohl im Ergebnis exakt das gleiche, zwischen Privat und Berufsfahrern differenziert.
Nein, ist mir alles völlig neu!Und Du weißt hoffentlich, warum die Anzahl der Unfalltoten zurückgegangen ist?
Er gibt Dir normalerweise nur vor, was Du nicht tun darfst! Wie willst Du vorher einen Gesetzesverstoss behandeln?Das ist Fluch und Segen eines Rechtstaates der dir nur vorgibt was du tun und lassen darfst - es aber nicht im vorhinein überprüft.
Ist von der Seite schon jemals nichtgedachter Nichtquatsch gekommen?Boris Merath @ 29 Jan 2014, 14:03 hat geschrieben:Interessante Begründung.
Kann, aber soll ja auch Nichtsonntagsfahrer geben. Der Text war aber auch für den Specht.riedfritz @ 29 Jan 2014, 14:41 hat geschrieben:Könnte das vielleicht daran liegen, dass sich der Berufskraftfahrer deutlich mehr am Verkehr beteiligt, auch der Arbeitgeber Mitverantwortung trägt, und deshalb diese Untersuchung wirklich Sinn macht, im Gegensatz zum "Sonntagsfahrer" bei dem 250 Fahrten zwischen zwei Untersuchungen liegen würden?
Ähm doch. In diesem Falle Ironie bitte besser kennzeichnen...
Ansonsten ist ja nie jemand in ärztlicher Behandlung, wo er über Einschränkungen seiner Fahrfähigkeit informiert wird!
Unfallanwesende haben erste Hilfe zu leisten und ihre Daten bei der Polizei zu melden. Du hast die Pflicht dafür Sorge zu tragen dass dein Benehmen und dein Fahrzeug verkehrsfähig ist. Alles Pflichten die man aktiv zu erledigen hat und kein Verbot was man unterlassen muss.
Nein, ist mir alles völlig neu!
Er gibt Dir normalerweise nur vor, was Du nicht tun darfst!
Das frag mal die NSA, die Russen oder die Chinesen. Potentiellen Kandidaten nehmen und einsperren wäre eine Möglichkeit.Wie willst Du vorher einen Gesetzesverstoss behandeln?
Ja, das stört mich auch. Es fahren ja nicht alle wie die Irren und sogar eine Fahrt über die B12 (bei mir sind es vermutlich über Hundert) lässt sich ohne Blechschaden bewerkstelligenGenau von der Verantwortung rede ich die ganze Zeit, die meisten hier jedoch nur davon, wie irre alle anderen fahren und man ihnen möglichst bald das Handwerk legen soll!
Allesamt keine Rechtsstaaten, und allesamt sind sie bei weitem nicht die verbrechensfreien Paradiese, die sie nach den Theorien gewisser Sicherheitsesoteriker sein müssten.ropix @ 29 Jan 2014, 16:43 hat geschrieben: Das frag mal die NSA, die Russen oder die Chinesen.
ich kann dich beruhigen, wir leben nicht in unterschiedlichen Welten.GSIISp64b @ 29 Jan 2014, 16:50 hat geschrieben: Also wenn die USA deiner Meinung nach ein Rechtsstaat ist, leben wir in unterschiedlichen Paralleluniversen (aber das gehört in einen anderen Thread).