Das stimmt so jetzt aber nicht. Zum einen gehen nicht in jedem Bahnhof die Durchrutschwege bis über die Einfahrweiche, zum anderen ist Massing ein Bahnhof mit Rückfallweichen im Zugleitbetrieb, wo mangels Stellwerk gar keine Einfahrten gestellt werden218 466-1 @ 8 Apr 2014, 10:42 hat geschrieben: Der Gegenzug müsste unbedingt zuerst einfahren, da man sonst wegen dem Durchrutschweg keine Einfahrt mehr stellen könnte

Dazu sagt die zuständige Richtlinie 436:
"Auf Bahnhöfen mit Rückfallweichen und Richtungsbetrieb gelten beide
Hauptgleise je für ihre Richtung als durchgehendes Hauptgleis. Es wird nicht
nach erstem und zweitem Zug unterschieden."
Einfahren ist also kein Problem, das klappt - die spannendere Frage ist in meinen Augen, ob der kreuzende 628 wieder rauskommt.
Normal geben die Zugführer der eingefahrenen Züge Ankunftsmeldungen per Zugfunk ab, wenn die Ankunftsmeldung gegeben wurde, kann entsprechend eine Fahrerlaubnis für den Gegenzug erteilt werden. Die 436 sagt dazu:
"
Die Ankunftsmeldung wird durch den Zugführer bzw. durch den örtlichen
Bahnhofsfahrdienstleiter an den Zugleiter gegeben.
[..]
Sie darf erst gegeben werden, wenn der Zug vollständig an der festgelegten *
Zugschlussstelle für die Einfahrt (Örtliche Richtlinien) vorbeigefahren ist bzw.
die letzte Weiche des Einfahrweges geräumt hat."
Der Intercity könnte hier also keine Ankunftsmeldung abgeben, da die Voraussetzungen dafür nicht vorliegen.
Es gibt aber auch noch die Verlassensmeldung:
"Die Verlassensmeldung an den Zugleiter wird nur auf unbesetzten Zuglauf-
stellen gegeben. Sie kann von einem anderen Mitarbeiter im Bahnbetrieb
oder vom Zugführer eines anderen Zuges gegeben werden. Die Verlas-
sensmeldung lautet:
Zug (Nummer) hat (Name der Zuglaufstelle) verlassen.
Sie darf erst gegeben werden, wenn der Zug vollständig an der festgelegten
Zugschlussstelle für die Ausfahrt (Örtliche Richtlinien), bzw. an der Trapezta-
fel der Gegenrichtung vorbeigefahren ist."
Leider setzt hier jetzt mein Wissen aus - mir ist nicht klar, ob eine Verlassensmeldung ausreicht, um die Strecke freizugeben, oder ob die Verlassensmeldung nur das Bahnhofsgleis freigibt, und in der 436 finde ich jetzt auf die Schnelle auch nichts, was das eindeutig definieren würde.