JeDi @ 29 Jul 2014, 18:36 hat geschrieben:Jo. Und wenn der Schaffner der Meinung ist, der ist da nicht eingestiegen, weil er niemand einsteigen gesehen hat?
In dem Fall ist halt im Idealfall dann der Zugführer (offenbar waren ja 2 Zugbegleiter auf dem Zug drauf) der Meinung da stand aber einer. Ansonsten hätten wir 2 Aussagen gegen eine.
Das heißt also, wenn man Alleinreisender ist (und selbst wenn man zu zweit ist und am besten noch unterschiedlichen Geschlechts, wird einem bestimmt unterstellt, daß man für den anderen lügen würde, weil man ja der/die FreundIn des anderen ist) und in einen Wagen/Zugteil einsteigt, wo kein anderer Mitfahrgast ist, der einen gesehen hat, und dann das Kontrollpersonal einem unterstellt, daß man früher eingestiegen ist, als die Fahrkarte lautet, hat man die Arschkarte? Kann doch wohl nicht wahr sein...
Meines Erachtens darf es einem nicht verunmöglicht werden, Beweise zur Entlastung zu erbringen (was hat der Fahrgast für Möglichkeiten: nix außer seinem Fahrschein und der Versicherung (zur Not würde ich die auch eidesstattlich abgeben), man sei in X eingestiegen; Bahn: Aussage des Kontrollpersonals). Wenn jetzt ein oder zwei Kontrollettis meinen "ich kann mich jetzt nicht dran erinnern, ob Sie in X eingestiegen sind/daß in X jemand eingestiegen ist", ist das m.E. viel zu vage. Dummerweise sind wir hier im Bereich des Zivilrechts, so daß im Gegensatz zum Strafrecht "in dubio pro reo" nicht greift, d.h. hier zählt nur, welche Seite besser
den Richter beeindrucken Beweise/Indizien auffahren kann.