Schaffner will Fahrschein f nichtgefahrene Strecke

Strecken und Fahrzeuge des Regionalverkehrs (ohne S-Bahn!)
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wolfi
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Beitrag von wolfi »

Schaffner will Fahrschein fuer eine Strecke, die ich ueberhaupt nicht gefahren bin

Leider passt nicht der gesamte Titel in die Ueberschriftenzeile, deswegen jetzt noch mal ;)

Aber bevor ich lang rumlaber, hier der Text, den ich an die Bahn geschickt habe.

Und die Frage an Euch, ob jemanden so etwas auch schon mal widerfahren ist.
Und was man davon zu halten hat :blink:

LG ... Wolfi
Von: wolfi
Gesendet: 26.07.2014 20:25:01
An: ran-bayern@bahn.de
Betreff: Anfrage Kontaktformular

    Kundenstatus : "mit BahnCard (mitbahncard)"
    BahnCard-Nr.: : "xxxxxxxxx"
          Zugtyp : "RE (Regionalexpress)"
        Zugnummer : "19927"
      Reisedatum: : "25.07.2014"
        Bahnhof: : "Fornsbach"
    Reiseklasse: : "2. Klasse (zweiteKlasse)"
Ihre Mitteilung: : "Ich stieg gestern, Freitag den 25.07. abends um 19:31 Uhr in Fornsbach in diesen Zug ein.

Der Zug war noch keine 100m gefahren, da kam bereits der Schaffner. Ich zeigte ihm meine Fahrkarte, aber damit war er nicht zufrieden. Er wollte wissen, mit welchem Fahrschein ich bis Fornsbach gefahren sei.
Ich entgegnete, ich sei erst in Fornsbach eingestiegen.
Er behauptete, in Fornsbach sei niemand eingestiegen.

Mir gegenueber sassen zwei andere Fahrgaeste, die bestaetigten, dass ich gerade erst eingestiegen sei (sie wussten zwar nicht, wie die Station heisst, aber wenn das grade Fornsbach war, dann sei ich eben in Fornsbach eingestiegen).
Somit war das Thema dann abgehakt.

Jetzt stelle ich mir aber die Frage, was denn nun passiert, wenn niemand von den anderen Fahrgaesten aufgepasst hat und mir solch ein ganz grosser Spezialist von Schaffner begegnet??"
Rev
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Beitrag von Rev »

Na ja was wird schon passieren das kommt auf die Hartnäckigkeit des Schaffners an
.. Entweder nix oder eine Fahrpreis nacherhebung... Und dann später Spaß mit dem kundendialog was dann zu 7? Oder 40 Euro führt.


Mehr kann da im Prinzip ned passiere ... Außer du treibst es auch auf die spitze dann geht es je nachdem mit oder ohne Polizei auf den nächsten Bahnsteig
DumbShitAward
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Beitrag von DumbShitAward »

Hast du die Kontaktdaten der Zeugen?

Falls ja, dann einfach auf stur stellen und die mal machen lassen, wenn sie wirklich riskieren wollen sich vor Gericht eine Ohrfeige abzuholen.
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB

Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Rev
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Beitrag von Rev »

Das geht hier um 40€ das kommt nicht mal in die nähe eines Gerichtes ....
andreas
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Beitrag von andreas »

aber die Frage ist doch, was geht das den Schaffner an? Er hat eine gültige Fahrkarte für den Zug, in dem er drin ist an dem Punkt wo der Zug gerade ist.

War das ein Handy ticket?
Martin H.
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Beitrag von Martin H. »

Ich habe den Thementitel mal leicht umgestellt.
DumbShitAward
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Beitrag von DumbShitAward »

Rev @ 27 Jul 2014, 13:07 hat geschrieben: Das geht hier um 40€ das kommt nicht mal in die nähe eines Gerichtes ....
Strafrechtlich kann dir das durchaus passieren.
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB

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wolfi
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Beitrag von wolfi »

andreas @ 27 Jul 2014, 13:15 hat geschrieben: (...) War das ein Handy ticket?
Nein, am Automaten gekauft.

Das waere natuerlich ein Ansatzpunkt: Ich habe das Ticket ca. zehn minuten vor planmaessiger Abfahrt am Automaten in naemlichem Bahnhof Fornsbach rausgezogen.
Das steht doch auch irgendwo drauf (hab es nicht aufgehoben, deswegen kann ich jetzt nicht nachschauen)??

Dann folgt daraus: Wie soll ich anders an dieses Ticket gekommen sein, als dadurch, dass ich dort gewesen bin? Wenn das wiederum der Fall war, dann kann ich zum selben Zeitpunkt unmoeglich bereits in diesem Zug gewesen sein ;)

LG ... Wolfi :unsure:
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wolfi
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Beitrag von wolfi »

Martin H. @ 27 Jul 2014, 13:19 hat geschrieben: Ich habe den Thementitel mal leicht umgestellt.
Danke :D

Zum Thema: Wie gesagt, es geht nur um die Frage, was waere wenn ... ich keine Zeugen haette.
In diesem Falle hatte ich ja welche und deswegen war ja dann auch alles OK.

Grundsaetzlich wollte ich das einfach melden, damit es aktenkundig ist.
Wenn irgendwas nicht stimmt, dann beschwere ich mich.
Die meisten haetten jetzt gesagt, sch... drauf, er hat ja, nachdem es Zeugen gab, nachgegeben.
Aber was ist, wenn mal jemand auf diese Weise des Schwarzfahrens bezichtigt wird, und nicht zufaellig Zeugen da sind?
Oder nur die ueblichen Durchschnitts-Pfeifen-Mitbuerger, die mal wieder 'nix gesehen und nix gehoert' haben?

LG ... Wolfi :blink:
mapic
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Beitrag von mapic »

andreas @ 27 Jul 2014, 13:15 hat geschrieben:aber die Frage ist doch, was geht das den Schaffner an? Er hat eine gültige Fahrkarte für den Zug, in dem er drin ist an dem Punkt wo der Zug gerade ist.
Wenn der Schaffner aber weiß, dass er schon früher eingestiegen ist, dann darf er das durchaus auch kontrollieren. Er sollte sich dabei nur nicht irren.
wolfi @ 27 Jul 2014, 14:21 hat geschrieben:Dann folgt daraus: Wie soll ich anders an dieses Ticket gekommen sein, als dadurch, dass ich dort gewesen bin? Wenn das wiederum der Fall war, dann kann ich zum selben Zeitpunkt unmoeglich bereits in diesem Zug gewesen sein ;) 
Da hast du ja auch bereits die Lösung für deine Frage, was denn gewesen wäre, wenn die anderen Fahrgäste nicht deinen Einstieg bestätigt hätten.

Soweit ich das jetzt auf ein paar Fahrkarten gesehen habe, steht der Ort des Automaten da nicht explizit drauf. Allerdings sind diverse Nummern abgedruckt, aus denen sich der Automat bestimmt ermitteln lässt. Allerdings wäre das dann eher nur zur nachträglichen Klärung geeignet. Im Zug nützt das verutlich wenig. Wenn man mit EC Karte bezahlt, dann steht auf dem Zahlungsbeleg allerdings der Bahnhof drauf, an dem man bezahlt hat.
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Beitrag von Cloakmaster »

mapic @ 27 Jul 2014, 14:38 hat geschrieben: Wenn der Schaffner aber weiß, dass er schon früher eingestiegen ist, dann darf er das durchaus auch kontrollieren. Er sollte sich dabei nur nicht irren.
ah ja, warum denn? Wenn ich zwei Fahrkarten habe, und ich verlassen den Gültigkeitsraum der einen Karte, dann werf ich sie noch während der fahrt weg - warum soll ich die denn aufheben?

Beispiel: Ich fahre von Rohrbach nach München, und habe eine MVV Netzkarte, darum kaufe ich nur einen Fahrschein einfache Fahrt bis Petershausen. Ich setze mich in den RE. Und sobald wird durch Petershausen durch sind, kann ich die alte FK entsorgen. Kommt nun der ZuB an, und will zwischen Petershausen und München Hbf meine fahrkarte sehen, mit der ich bis Petershausen gefahren bin, dann weis ich ihn darauf hin, daß Petershausen vorbei ist.
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Beitrag von mapic »

Cloakmaster @ 27 Jul 2014, 14:46 hat geschrieben: ah ja, warum denn? Wenn ich zwei Fahrkarten habe, und ich verlassen den Gültigkeitsraum der einen Karte, dann werf ich sie noch während der fahrt weg - warum soll ich die denn aufheben?
Weil es sogar in der Eisenbahn-Verkehrsordnung steht. Vielleicht findet sich in den Beförderungsbedingungen auch noch was.

§9 Abs. 3:

Der Reisende ist verpflichtet,
a) Fahrausweise und sonstige Karten (z. B. Zuschlags-, Übergangs-, Umwegkarten) entsprechend
der Beförderungsstrecke zu entwerten und sich sofort von der Entwertung zu überzeugen, sofern
der Tarif eine Entwertung vor Betreten des Bahnsteigs oder bei Betreten des Zuges vorschreibt;
b) Fahrausweise und sonstige Karten nach Beendigung der Fahrt bis zum Verlassen des Bahnsteigs einschließlich der Zu- und Abgänge aufzubewahren;


Und deine Fahrt ist in Petershausen nicht beendet, sondern erst in München. Es wird natürlich kompliziert nachzuweisen, dass du vorher schon im Zug warst, aber das ändert ja nichts an der grundsätzlichen Lage.


Übrigens habe ich es auch schon mehrfach erlebt, dass gefragt wurde wo man denn eingestiegen ist, und dann noch die vorhergehende Strecke kontrolliert wurde.
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Beitrag von Cloakmaster »

Die Fahrt nach Petershausen endete wo? - in Petershausen! Sobald ich den Bahnhofsbereich von Petershausen verlassen habe, hat die Fahrkarte nach Petershausen keinerlei Relevanz mehr. Wobei es unerheblich ist, auf welchem Wege ich den Bahnhofsbereich von Petershausen verlasse.

Ergo: Fahert nach Petershausen beendet, Bahnsteig/Bsahnhofsbereis Petershausen verlassen -> §9 Abs. 3 Nr. b) erfüllt.

In Petershausen begann eine neue Fahrt, mit einer neuen Fahrkarte, welche ich bei mir führe.
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Beitrag von mapic »

Du machst aber keine Fahrt nach Petershausen, sondern eine Fahrt nach München.
Du hast den Bahnsteig in Petershausen auch gar nicht betreten, also kannst du ihn auch nicht verlassen. Einen "Bahnhofsbereich" kann man vielleicht betrieblich gesehen verlassen, aber verkehrlich hat das nichts zu bedeuten.

Die Beförderungsbedingungen der einzelnen EVUs bzw. Verbünde können da unter umständen konkreter werden als die EVO. Wenn wir da beim MVV mal rein schauen, steht da im Grunde erst mal das gleiche. Danach wird aber noch konkretisiert: §6 Abs. 4: "Die Fahrt gilt als beendet, wenn der Fahrgast an seiner Zielhaltestelle angekommen ist und das Fahrzeug sowie die Bahnsteiganlage verlassen hat."
Das ist ja wohl bei deinem Beispiel in Petershausen eindeutig nicht der Fall. Und demnach ist es auch eindeutig nicht unerheblich, auf welchem Weg du Petershausen verlässt.


Und wie gesagt, ich habe derartige Kontrollen der eigentlich gar nicht mehr notwendigen Fahrkarten schon häufig selbst erlebt. Das werden die doch nicht alle illegalerweise machen?
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Zp T
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Beitrag von Zp T »

Dazu lohnt es sich immer wieder, den Kassenbeleg des Fahrscheins mitzunehmen! Denn da steht das Datum UND die Uhrzeit vom Kauf des Fahrscheins drauf! Und dann bist du gesafet, wenn du das vorzeigen kannst! Dann brauchts auch keine Zeugen...
München, die teuerste Stadt, aber auch die schönste Stadt Deutschlands!!!
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wolfi
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Beitrag von wolfi »

mapic @ 27 Jul 2014, 14:38 hat geschrieben: (...) Wenn der Schaffner aber weiß, dass er schon früher eingestiegen ist, dann darf er das durchaus auch kontrollieren. Er sollte sich dabei nur nicht irren.
Sollte :lol:
mapic @ 27 Jul 2014, 14:38 hat geschrieben: (...) Wenn man mit EC Karte bezahlt, dann steht auf dem Zahlungsbeleg allerdings der Bahnhof drauf, an dem man bezahlt hat.
Ah OK, nur schmeiss ich diesen Zettel immer sofort weg, noch bevor ich in den Zug einsteige, da ich bis eben nicht wusste, was ich damit ueberhaupt soll. Ja, dann schmeiss ich diesen Beleg in Zukunft erst nach der Fahrt weg, zusammen mit der 'echten' Fahrkarte :D

LG ... Wolfi ;)
Cloakmaster
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Beitrag von Cloakmaster »

Während der Kontrolle mache ich eine Fahrt nach München, richtig. Die vorherige Fahrt nach Petershausen war ja dort beendet. Der MVV hat doch schon eimmal eine blutige Nase geholt, weil der "Anschlußfahrten" mit zwei Fahrkarten nicht akzeptieren wollte...
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Lazarus
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Beitrag von Lazarus »

Cloakmaster @ 27 Jul 2014, 17:59 hat geschrieben: Während der Kontrolle mache ich eine Fahrt nach München, richtig. Die vorherige Fahrt nach Petershausen war ja dort beendet. Der MVV hat doch schon eimmal eine blutige Nase geholt, weil der "Anschlußfahrten" mit zwei Fahrkarten nicht akzeptieren wollte...
Damit wäre ich vorsichtig, denn es kann dir passieren, das ein Richter dies als eine Fahrt wertet und dann hast eben zum Kontrollzeitpunkt keine gültige Fahrkarte für die Teilstrecke mehr.
Mehr Geld für den ÖPNV-Ausbau in München! Es wird höchste Zeit!
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wolfi
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Beitrag von wolfi »

Es ist wieder so ein typisches Thema: Formaljuristisch unter Ausnutzung aller Spitzfindigkeiten irgendwelcher Verordnungen mag der Schaffner berechtigt sein, einen bereits zurueckliegenden Fahrtabschnitt nachzukontrollieren - nur ist das keinem 'normalen' Menschen verstaendlich zu machen.
Jeder 'normale Mensch' sieht das intuitiv so wie von Cloakmaster beschrieben.

Es ist in praxi voellig uninteressant, ob der Schaffner das darf oder nicht - so ein Verhalten vergraetzt die Fahrgaeste, und ist deshalb fuer ein Unternehmen (und so etwas sollte die Bahn ja sein) schaedlich und deshalb abzulehnen.
Ich erlebe immer wieder Mitreisende, die nur selten Bahn fahren und nach dem 'Erlebnis' einer Fahrt auf der Strecke Stuttgart-Nuernberg in dem bekannt historischen Rollmaterial ihre Bahnnutzung sicher nicht intensivieren werden :rolleyes:
Es langt ja schon, dass wir da die aeltesten Waggons haben, dass es scheppert und rumpelt, da brauchts nicht auch noch haarspalterisch kleinkariertes Personal ;)

LG ... Wolfi :blink:
JeDi
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Beitrag von JeDi »

Cloakmaster @ 27 Jul 2014, 17:59 hat geschrieben: Während der Kontrolle mache ich eine Fahrt nach München, richtig. Die vorherige Fahrt nach Petershausen war ja dort beendet. Der MVV hat doch schon eimmal eine blutige Nase geholt, weil der "Anschlußfahrten" mit zwei Fahrkarten nicht akzeptieren wollte...
Die MVV-Sache war aber ein gaaaaaaaaaaaaaaanz anderer Fall. Und nein: Deine Fahrt (nicht dein Beförderungsvertrag!) endet sehr wohl in München. Ansonsten ist lt. BB ohnehin bei Zweifeln an der Gültigkeit des Fahrscheins der Einstiegsbahnhof nachzuweisen. Ansonsten gibts eine Fahrpreisnacherhebung von Start bis Ziel des Zuges mit entsprechenden Liebesbriefen aus Baden-Baden.

Zum OP: Auf der Fahrkarte steht die Bahnhofsnummer drauf. Fornsbach ist da dank Verbundgrenze teilweise etwas kritisch, da gibts viele Schwarzfahrversuche über Kurzstrecken auf der jeweils anderen Seite...
mapic
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Beitrag von mapic »

Cloakmaster @ 27 Jul 2014, 17:59 hat geschrieben:Während der Kontrolle mache ich eine Fahrt nach München, richtig. Die vorherige Fahrt nach Petershausen war ja dort beendet.  Der MVV hat doch schon eimmal eine blutige Nase geholt, weil der "Anschlußfahrten" mit zwei Fahrkarten nicht akzeptieren wollte...
Ich habe das eigentlich so gemeint, dass du überhaupt keine Fahrt nach Petershausen machst, sondern nur eine Fahrt von Rohrbach nach München. Gemäß MVV Bedingungen wird die Fahrt in Petershausen eindeutig nicht beendet. Allerdings vermute ich, dass diese dort ja noch gar nicht gelten. Die könnten aber für andere Beispiele bedeutend sein.
Die EVO spricht ausdrücklich vom Aufbewahren der Fahrkarten bis zum Verlassen des Bahsteigs. Den hast du in Petershausen aber nicht verlassen, weil du ihn ja nicht mal betreten hast. In den DB Bedingungen finde ich zu dem Thema nichts, da ist nur am Ende die EVO mit angehängt.

Aber der gleiche Fall mit dem MVV wäre ja z.B. auch mit dem Alex oder der BOB möglich. Wenn wir mal in die dortigen Bedingungen schauen, steht da auch dass die Fahrkarten bis zum Ende der Fahrt aufzubewahren sind, und dann wirds im letzten Satz genau so konkret wie beim MVV: "Die Fahrt gilt beim Verlassen des Zuges als beendet." (gilt für Alex und BOB gleichermaßen)

Und um das Akzeptieren der Fahrkarte(n) geht es ja gar nicht, sondern um das Kontrollieren bzw. Aufbewahren. Das ist ja ein ganz anderes Thema. Wenn die Anschlussfahrkarte sowieso gar nicht akzeptiert wird, dann wäre es auch egal ob du überhaupt eine hast oder nicht. ;)
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wolfi
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Beitrag von wolfi »

JeDi @ 27 Jul 2014, 18:51 hat geschrieben: (...) Zum OP: Auf der Fahrkarte steht die Bahnhofsnummer drauf. Fornsbach ist da dank Verbundgrenze teilweise etwas kritisch, da gibts viele Schwarzfahrversuche über Kurzstrecken auf der jeweils anderen Seite...
Danke fuer die Hintergrundinfo :lol:

Dann haette ich die Bergwertung der IV. Kategorie (Elevation: 422 m, N 48°59'10.985", E 9°40'47.096") auf der L1066 zwischen Fornsbach und Fichtenberg (naechster Bf) vll lieber doch noch mit dem Fahrrad mitgenommen. Dazu war ich aber zu faul. Zeitlich haette es wohl problemlos gereicht ...

Es war halt der letzte Zug am Abend, der bis Nuernberg geht. Haette ich den verpasst, dann haette ich den Rest auch noch mit dem Rad fahren muessen :lol:

LG ... Wolfi :)
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Beitrag von Cloakmaster »

mapic @ 27 Jul 2014, 18:52 hat geschrieben: Ich habe das eigentlich so gemeint,...
Wie Du das meinst, ist deine Sache. Ich bin der Fahrgast, und wann ich wo welche Fahrt beginne, und beende, ist zu entscheiden immer noch mein gutes Recht als freier Bürger. Ebenso, wie es mein Recht ist, einen beliebig langen oder kurzen Zeitraum zwischen zwei Bahnfahrten verstreichen zu lassen.
Ich kann ja zB in Petershausen mal eben einen oder meinetwegen auch beide Füsse auf den Bahnsteig in Petershausen gesetzt haben - weis mir das mal nach. Und jetzt sag noch, daß dieses fuss ruassetzen, oder nicht-raussetzen tariflich einen Unterschied macht - oder meinetwegen sogar das aussteigen, zur Strasse gehen, udn wieder zurück laufen
. Bei nur einer Minuten Aufeentahlt zwar sportlich, aber nicht unmöglich.

Ist eine Fahrt also dann nicht beendet, wenn ich keinen Fuss auf den Bahnsteig setze, indem ich zB verbotswidrig auf der falschen Seite aussteige, und über die Gleise latsche? Laut BB muss ich ja einen Bahnsteig nutzen, um eine Fahrt beenden zu können. Was ist mit dem seltenen, aber eben doch manchmal auftretenten Fall einer Evakuierung auf freier Strecke? Anscheinend befinde ich mich noch immer auf der Fahrt nach Hamburg, da ich die Fahrt zwar in Bremen Hbf begonnen habem aber nie den Bahnsteig am Hamburger Hbf (oder einen anderen) erreicht habe . Die Ersatzbusse hielten am Bahnhofsvorplatz, und von da aus bin ich ohen Umweg über den Bahnsteig in die Hamburger City gegangen...

Ebenso wie der MVV Schiffbruch erlitten hat, wird die BOB , DB Regio, oder wer auch immer Schiffbruch erleiden mit ihren Beförderungsbedingungen, welche mir vorschreiben wollen, was als eine Fahrt anzusehen ist, oder was als "zwei Fahrten" anzusehen ist, und dabei tarifliche oder Kontrollrechtliche Unterschiede zu definieren, zum Nachteil des Fahrgastes.
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Beitrag von DumbShitAward »

@ mapic

Ich könnte z.B. bei einer Fahrt München - Ingolstadt ohne weiteres in Petershausen aus dem Zug springen, schnell auf die Wiese laufen "Fahrt beendet" rufen und wieder zurück sprinten. Formal wären damit alle Aspekte der BB erfüllt - wenn der Schaffner das nicht sieht, dann ist das nicht mein Problem. Das die Fahrtunterbrechung bzw. die Beendigung und Wieder/Neuaufnahme auch mit dem selben Fahrzeug erfolgen kann, wurde ja bereits gerichtlich festgestellt.

Warum das relevant ist? Ganz einfach: ein Gericht müsste durchaus solche Erklärungen berücksichtigen und wenn dir dann nicht bewiesen werden kann, dass du gelogen hast, dann ist das Verfahren ohne wenn und aber einzustellen. Zumindest in der Theorie gilt in diesem Land immer noch, dass man mir die Schuld nachweisen muss, nicht ich meine Unschuld. Das weiß die Bahn (oder auch z.B. das Ordnungsamt) und somit werden bei Widerspruch wohl die überwältigende Mehrheit solche Fahrpreisnacherhebungsverfahren sang und klanglos eingestellt.

Insofern ist das was in den BB steht ja erst mal schön und gut, allerdings muss es eben auch mit geltendem Recht vereinbar sein. So kann dir das Gericht durchaus sagen: "Na, ihr könnt nicht einerseits erlauben, dass Fahrten unterbrochen bzw. beendet werden dürfen, dann aber immer zu Ungunsten des Fahrgastes ausgehen, selbst wenn es durchaus plausible Erklärungen geben könnte".
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Beitrag von DumbShitAward »

@ Cloakmaster

Da überstrapazierst du deine Rechte aber etwas. Du bist immerhin einen Beförderungsvertrag mit dem EBU eingegangen und die können eben, bis zu einem gewissen Grad, frei entscheiden, was da nun drin steht und was nicht.

Wenn die da reischreiben, dass du zwei bestimmte Tickets nicht in einer Fahrt kombinieren darfst, dann darfst du das auch nicht. Wenn aber anderswo steht, wann die Fahrt beendet ist (und das auch verhältnismäßig und zumutbar ist), du genau das tust bzw. man dir nicht nachweisen kann, dass du es nicht getan hast, dann muss eben in dubio pro reo gelten. Das ist es ja, womit der MVV auf die Schnauze gefallen ist, denn das Gericht war der Meinung, dass das Handeln des Beklagten eben sehr wohl ausreichend war um den Status "Fahrt beendet" zu erlangen. Deswegen ist es ja nicht legaler geworden zwei Kurzstreckentickets in direkter Folge zu verwenden - es ist nur eben schwerer zu ahnden.
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Beitrag von Fichtenmoped »

Frage: Wie ist das mit einer im Zug erworbenen Anschlussfahrkarte? Zum Beispiel wenn meine Fahrkarte nur bis A-Stadt geht, aber ich kurzfristig doch noch weiter muss nach B-Stadt und ich den Zug nicht verlasse?

Edit: Trotzdem - wenn man am Automaten kauft IMMER den Kaufbeleg mitnehmen - vor allem, wenn
man mit Karte zahlt! Da hat man dann den Vorteil, dass man seine Abbuchungen überprüfen kann. Nicht, dass wegen technischen Problemen der Fahrschein auf einmal mehr kostet... Buchungsfehler passieren auch heut noch!
Aufgrund von Rostschäden besteht Signaturersatzverkehr!

Wir bitten um Entschuldigung für die Unannehmlichkeiten.
mapic
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Beitrag von mapic »

@Cloakmaster
Deine ursprüngliche Frage war, warum du die erste Fahrkarte aufheben solltest. Die Antwort, warum das sinnvoll ist, dürfte klar sein, oder? Ich bahaupte ja nicht, dass die Regelungen nach EVO und Beförderungsbedingungen so sinnvoll oder realitätsnah sind. Ich sage nur, wie die rechtliche Lage rein theoretisch ist. Und demnach gibt es eben sehr wohl einen guten Grund, die erste Fahrkarte aufzuheben.

@DumbShitAward
Ich kann dir ansich nur in allen Punkten zustimmen. Dass rechtliche Regelungen nicht unbedingt etwas mit der Realität oder praktischen Umsetzbarkeit zu tun haben müssen, liegt auf der Hand. Und das sieht man an diesem Beispiel ja sehr gut. Aber man ist eben, wenn man den Zug nicht verlässt trotzdem im Unrecht, auch wenn einem das nur sehr schwer nachgewiesen werden kann.

Und mit dem Wissen um diese Regelungen kann man halt auch einfach auf das Wegwerfen der Fahrkarte verzichten. Man braucht ja solche Konflikte extra provozieren. ;)


@Fichtenmoped
Wo soll da das Problem sein?
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Beitrag von Cloakmaster »

Es gibt nur einen Grund, die alte FK aufzuheben: Um sich nicht mit einen übereifrigen ZuB rumstreiten zu müssen, weil der auf seine BB beharren wird, und ich auf Recht und Gesetz.
JeDi
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Beitrag von JeDi »

Cloakmaster @ 27 Jul 2014, 20:02 hat geschrieben: Ebenso wie der MVV Schiffbruch erlitten hat, wird die BOB , DB Regio, oder wer auch immer Schiffbruch erleiden mit ihren Beförderungsbedingungen, welche mir vorschreiben wollen, was als eine Fahrt anzusehen ist, oder was als "zwei Fahrten" anzusehen ist, und dabei tarifliche oder Kontrollrechtliche Unterschiede zu definieren, zum Nachteil des Fahrgastes.
Dumm nur, dass die EVO für den MVV gar nicht gilt. Und dumm nur, dass die EVO - im Gegensatz zu den AGB des MVV - vom Gesetzgeber erlassen wird. Wir haben hier also deutlich andere Rechtsgrundlagen.

Im MVV-Urteil wurde übrigens darüber geurteilt, was ein Beförderungsvertrag ist und was nicht. Darum gehts hier gar nicht.

Als weitere Grundlage dafür, was eine Fahrt ist und was nicht, könnte man noch die VO 1371/2007 heranziehen - macht die Auslegung aber auch nicht grade leichter.
JeDi
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Beitrag von JeDi »

Cloakmaster @ 27 Jul 2014, 20:52 hat geschrieben: und ich auf Recht und Gesetz.
...welches nur dummerweise auf Seite der BB ist.
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