guru61 @ 6 Aug 2014, 07:24 hat geschrieben: Der Schein ist ja auch mindestens 2 jahre lang weg, und im Wiederholungsfall für immer!
Allerdings hat man festhestellt, dass es leider immer wieder Leute gibt, die trotzdem fahren.
Und noch was:
Ich hatte mal das Erlebnis, dass mir, dem korrekt fahrenden, zwischen Herisau und Hundwil ein Auto mit überhöhter Geschwindigkeit auf meiner Spur entgegenkam.
Nur dem Umstand, dass eine Ausweichstelle war, ist es zu verdanken, dass ich noch lebe!
http://map.search.ch/d/da4mzhhnm
Seitdem sehe ich einiges anders.
In meinen Augen hat das potentielle Opfer das Grössere Recht, vor potentiellen Tätern geschützt zu werden, als ein Täter.
Und genau das will man mit dem.
Insofern finde ich es sehr zynisch, wenn hier die Ansicht herrscht, dass zuerst was passieren muss, um zu reagieren.
Ob die Leute, die das so sehen, auch das Füdli hätten, den Hinterbliebenen zu erklären, dass man eben nichts machen könne, da der Raser bis jetzt ja keinen Unfall gebaut habe. Sie hätten eben Pech gehabt, zum falschen Zeitpunkt am falschen Ort zu sein.
Dem ist das Gleiche wie mir passiert, nur dass er nicht ausweichen konnte:
http://www.tagesanzeiger.ch/panorama/vermi.../story/23598666
Oder hier?
http://www.blick.ch/news/schweiz/toedliche...-id2310307.html
Oder hier:
http://www.srf.ch/player/tv/tagesschau/vid...8c-237b05946af4
Oder hier? lebendig verbrannt:
http://www.aargauerzeitung.ch/aargau/baden...eisel-125820955
Vor solchen Leuten müssen wir geschützt werden. Und da sich herausgestellt hat, dass in vielen Fällen nachher mit dem Auto der Eltern weitergerast wird, ist die Beschlgnahmung ein wirksames Mittel, dem zu begegnen.
Und für die Berufsaufplusterer: Man geht soweit, bis zum Entzug der Niederlassung:
http://www.zol.ch/blaulicht/standard/Raser.../story/15484852
Gruss Guru
Ohne dir zu nahe treten zu wollen, aber du solltest dir dringendst einen Überblick darüber verschaffen, wie das Rechtssystem in dem du lebst, funktioniert, denn das was du verlangst ist im Grunde die Aufhebung zentraler Elemente der Rechtsstaatlichkeit und glaub mir, das willst du auch nicht. Es mag zwar in einzelnen Aspekten durchaus attraktiv klingen, aber wer entscheidet denn, welcher Tätertypus denn nun welche Rechte hat? Hat denn ein Wirtschaftskrimineller das Recht auf einen Anwalt, ein Sexualverbrecher aber nicht? Muss man einer Person, die im Affekt jemanden erschlagen hat nun das Recht auf körperliche Unversehrtheit gewähren, einem "Raser", der einen Unfall mit tödlichen Folgen verursacht hat, aber nicht? Abgesehen davon, dass man darüber niemals einen Konsens finden wird, ist das ganze eben von einem Motiv geleitet, dass man in der Strafverfolgung unter gar keinen Umständen erlauben darf: Rache.
Einzelschicksale sind grausam und für die Betroffenen immer eine Katastrophe, aber Justizia ist ja nicht zum Spaß blind. In so fern, ja, ich hätte definitiv den Arsch in der Hose den Hinterbliebenen zu erklären, dass ihr Angehöriger dummerweise zur falschen Zeit am falschen Ort war - ganz ohne Zynismus und schwarzen Humor muss man das leider auf den Terminus "allgemeines Lebensrisiko" herunterbrechen. Dass ein Betroffener das niemals einsehen wird ist nur natürlich, aber ändern kann er daran nichts und das ist auch sehr gut so.
In so fern hast du eben auch damit nicht Recht, dass es eine Abwägung zwischen Täter- und "Opfer"schutz geben muss: diese Frage stellt sich schon aus dogmatischen Gründen nicht (einen "Potenzialtäter" kennt kein aufgeklärtes Strafrecht der Welt und das Opfer, sofern es noch am Leben ist, bedarf in dieser Situation keines weiteren Schutzes, der Unfall ist ja bereits geschehen), da man hier von Unfallverhütung sprechen müsste. Man kann und darf nicht einfach unterstellen, dass eine Person die sich einer derartigen Geschwindigkeitsübertretung schuldig gemacht haben, selbiges Verhalten auch in Zukunft wieder an den Tag legen werden. Man kann fachlich basierte Prognosen erstellen und anhand dessen entsprechende Maßnahmen ergreifen, ja von mir aus, aber eben nicht per Automatismus annehmen, dass eine Straftat unweigerlich zur nächsten führen würde - da sind wir ganz schnell bei den als archaisch betrachteten Rechtsfiguren der Gesinnungsstraftat oder dem pathologischen Täter.
Die Allgemeinheit muss vor durchgeknallten Fahrern geschützt werden, da gebe ich dir ohne Einschränkung recht, was allerdings im Rahmen der allgemein gültigen Spielregeln zu geschehen hat. Diese da sind eben Geldbußen, Entzug der Fahrerlaubnis und im worst case eben auch Gefängnis- und Ersatzstrafen, aber eben nicht der willkürliche Entzug von Grundrechten. Das stößt ins selbe Horn wie Zwangskastrationen von Sexualstraftätern, präventives Wegsperren von politischen Extremmeinungen, Körperstrafen im Allgemeinen, usw. Natürlich sind das in der Form drastischere Verstöße, abe ein "kleiner" Grundrechtsverstoß existiert per Definition einfach nicht, ein Verstoß gegen ein Grundrecht ist ein Verstoß gegen ein Grundrecht und das darf in einem Rechtsstaat einfach nicht existieren, so traurig die Konsequenzen auch sein mögen - denn die langfristigen Konsequenzen, wenn man es doch tut, sind nicht mehr nur traurig oder tragisch sondern eine Katastrophe.
Wieso allerdings ausgerechnet die Enteignung des Fahrzeugs ein probates Mittel sein soll die Öffentlichkeit zu schützen, muss man aber auch nicht unbedingt verstehen: wen hindert es daran, sich einfach ein neues Fahrzeug zu kaufen, leihen, stehlen oder sonstwie in die Finger zu bekommen? In so fern ist das auch keine wirksame Präventionsmaßnahme sondern eine (mutmaßlich unzulässige) Strafe.
@ DSG
Schwerer Eingriff in den Straßenverkehr sagt dir etwas, oder?
Im Übrigen möchte ich die Liste gerne um ein paar Punkte erweitern:
1. Missachtung des Rechtsfahrgebots
2. Nichtverwenden des Fahrtrichtungsanzeigers
3. Grundsätzlich alle Personen über 60 Jahre
4. Personengruppe nach Wahl einsetzen
Den Zynismus darf der Finder behalten...