Bahnstreiks 2014/2015
aber du erwartest jetzt nicht ernsthaft, daß man danach mit der GDL unterschiedliche Tarifverträge macht?
Wenn sich Weselsky durchsetzt wird die GDL zur Eisenbahnergewerkschaft und muß dann beim Tarifvertrag nicht mehr nur die Belange der Lokführer vertreten, sondern auch alle anderen.
Und wenn die Bahn dann sagt, zwei Stunden weniger plus 5 % mehr Geld heißt, daß wir unsere Bordrestaurants dicht machen und durch Mcdonalds oder Snackautomaten ersetzen, dann wird die GDL das nicht durchdrücken - auch wenn es die Lokführer z.b. verdient hätten
Wenn sich Weselsky durchsetzt wird die GDL zur Eisenbahnergewerkschaft und muß dann beim Tarifvertrag nicht mehr nur die Belange der Lokführer vertreten, sondern auch alle anderen.
Und wenn die Bahn dann sagt, zwei Stunden weniger plus 5 % mehr Geld heißt, daß wir unsere Bordrestaurants dicht machen und durch Mcdonalds oder Snackautomaten ersetzen, dann wird die GDL das nicht durchdrücken - auch wenn es die Lokführer z.b. verdient hätten
Zweifel an der Urabstimmung - Fahrgäste verlangen Aufklärung von der GDL.
Rücktrittsforderung an GDL-Chef Weselsky. Demokratie und Rechtsstaatlichkeit von Kritikern bemängelt: *KLICK*
In diesem Artikel ist es auch von der EVG die Rede, das vorschlug, notariell überprüfen zu lassen, welche Gewerkschaft in welchen Berufsgruppen die meisten Mitglieder hat. Siehe PM der EVG und zeigte lt. [2] Unverständnis zur Weigerung der GDL, die Mitgliederzahlen notariell überprüfen zu lassen um den Streit um Zuständigkeiten beilegen zu können.
Rücktrittsforderung an GDL-Chef Weselsky. Demokratie und Rechtsstaatlichkeit von Kritikern bemängelt: *KLICK*
In diesem Artikel ist es auch von der EVG die Rede, das vorschlug, notariell überprüfen zu lassen, welche Gewerkschaft in welchen Berufsgruppen die meisten Mitglieder hat. Siehe PM der EVG und zeigte lt. [2] Unverständnis zur Weigerung der GDL, die Mitgliederzahlen notariell überprüfen zu lassen um den Streit um Zuständigkeiten beilegen zu können.
Die hier zitierte Lohnerhöhung entspricht genau der oben zitierte GDL-Forderung:Die Gewerkschaft fordert unter anderem fünf Prozent mehr Lohn und eine Verkürzung der Wochenarbeitszeit. Bei dem Streik geht es aber auch darum, dass die GDL mit der Bahn über sämtliche Berufsgruppen verhandeln will – nicht nur über die Lokführer. Für andere Beschäftigte, zum Beispiel Zugbegleiter und Mitarbeiter der Bordrestaurants, war bislang die konkurrierende Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) zuständig.
Vor allem signalisierte die Bahn lt. PM die Bereitschaft, mit GDL über andere Berufsgruppen ihrer Mitglieder zu verhandeln.JLanthyer @ 19 Oct 2014, 18:18 hat geschrieben:Die Bahn hatte vergangenen Freitag (17.10.2014) ein Angebot vorgelegt, das nicht schlecht aussieht. 5% in 2,5 Jahren aufgeteilt in 3 Schritten:
- 2,1% zum 01.12.2014
- 1,5% zum 01.07.2015
- 1,4% zum 01.07.2016
- zusätzlich Einmalzahlung in der Höhe von 325 € vom 01.07.2014 bis 30.11.2014
Mit "Entlastung" meint die Bahn vermutlich die Arbeitszeitverkürzung für die GDL-Lokführer. Ich verstehe das nicht, weshalb die GDL (besser: Herr Weselsky) ein solches Angebot der Bahn, das exakt seiner/ihrer Forderung entspricht, einfach ausschlägt.PM der Bahn (s. Link im obigen Zitat) hat geschrieben: Das neue Angebot umfasst mehrere Punkte: Verbesserungen zum Einkommen und zur Entlastung, unter anderem durch zusätzliche Einstellungen. Außerdem bekräftigt die DB darin ihre Bereitschaft, mit der GDL auch über andere Berufsgruppen wie Zugbegleiter reden zu wollen.
- Woodpeckar
- Kaiser
- Beiträge: 1440
- Registriert: 31 Jul 2005, 08:34
Das Grundgesetz kennt keine Zuständigkeit nach notarieller Mitgliederzahl. Sich auf solch einen Vergleich einzulassen, wäre die Aufgabe des Ziels, mehrere Berufsgruppen zu vertreten.JLanthyer @ 27 Oct 2014, 20:22 hat geschrieben:In diesem Artikel ist es auch von der EVG die Rede, das vorschlug, notariell überprüfen zu lassen, welche Gewerkschaft in welchen Berufsgruppen die meisten Mitglieder hat.
... Weigerung der GDL, die Mitgliederzahlen notariell überprüfen zu lassen um den Streit um Zuständigkeiten beilegen zu können.
Nur weil beim Zusammenzählen 5 rauskommt, entspricht es noch lange nicht der Forderung der GDL.JLanthyer @ 27 Oct 2014, 20:22 hat geschrieben:Die hier zitierte Lohnerhöhung entspricht genau der oben zitierte GDL-Forderung
Mit Verlaub, Ihr mangelndes Verständnis ist nichts, was mich auch nur ansatzweise wundert.JLanthyer @ 27 Oct 2014, 20:22 hat geschrieben:Ich verstehe das nicht, weshalb die GDL (besser: Herr Weselsky) ein solches Angebot der Bahn, das exakt seiner/ihrer Forderung entspricht, einfach ausschlägt.
- Boris Merath
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 16212
- Registriert: 18 Nov 2002, 23:57
- Wohnort: München
Auf welchen Zeitraum beziehen sich eigentlich die 5% der GDL? Ist das irgendwo festgelegt? Hab bisher noch nichts dazu gefunden... 5% auf 2,5 Jahre ist jedenfalls ein Witz.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
Wieso? Bei einer prognostizierten Inflation von 0,6 und 1,1 und 1,4% bleiben, wenn man das genauso zusammenrechnet, immerhin 1,9% mehr in 2,5 Jahren übrig. Also als Endstand in drei Jahren dann tatsächlich ungefähr 50€ mehr pro Monat! Also, brutto natürlich. Ohne die entsprechend höhere Besteuerung. Also netto ungefähr zwei mal mehr im Monat was warmes zum Essen statt Brotzeit neben der (außer Mo-Fr von 11-13 Uhr) geschlossenen Kantine. Das muss man auch erst mal verdauen...
Eisenbahnen sind in erster Linie nicht zur Gewinnerzielung bestimmt, sondern dem Gemeinwohl verpflichtete Verkehrsanstalten. Sie haben entgegen dem freien Spiel der Kräfte dem Verkehrsinteresse des Gesamtstaates und der Gesamtbevölkerung zu dienen.
Otto von Bismarck
Daher hat die Bahn dem Gemeinwohl und nicht privaten Profitinteressen zu dienen, begreifen Sie es doch endlich mal!
Otto von Bismarck
Daher hat die Bahn dem Gemeinwohl und nicht privaten Profitinteressen zu dienen, begreifen Sie es doch endlich mal!
Aber warum hat die GDL es nicht einmal zum Anlass genommen, wenigstens mit Verhandlungen zu beginnen? Wird die GDL erst dann auf Streiks verzichten, wenn ihre eigenen witzigen Forderungen zu 100 % akzeptiert sind?Boris Merath @ 27 Oct 2014, 21:54 hat geschrieben: Auf welchen Zeitraum beziehen sich eigentlich die 5% der GDL? Ist das irgendwo festgelegt? Hab bisher noch nichts dazu gefunden... 5% auf 2,5 Jahre ist jedenfalls ein Witz.
Für die, die sich anmaßen über den Wert und Unwert anderer zu urteilen: Die Würde des Menschen ist unantastbar!
- 218 466-1
- "Lebende Forenlegende"
- Beiträge: 7986
- Registriert: 02 Aug 2010, 15:13
- Wohnort: Red Bank NJ, ex-Ingolstadt
Guten Morgen.^^ :rolleyes: :rolleyes: :rolleyes:JLanthyer @ 27 Oct 2014, 21:22 hat geschrieben:Die hier zitierte Lohnerhöhung entspricht genau der oben zitierte GDL-Forderung:JLanthyer @ 19 Oct 2014, 18:18 hat geschrieben:Die Bahn hatte vergangenen Freitag (17.10.2014) ein Angebot vorgelegt, das nicht schlecht aussieht. 5% in 2,5 Jahren aufgeteilt in 3 Schritten:
- 2,1% zum 01.12.2014
- 1,5% zum 01.07.2015
- 1,4% zum 01.07.2016
- zusätzlich Einmalzahlung in der Höhe von 325 € vom 01.07.2014 bis 30.11.2014
Die hier zitierte Lohnerhöhung entspricht genau dem von dir zitierten Witzangebot der DB Bahn.
Die GDL fordert 5% Lohnerhöhung in einem Schritt und sofort. Nicht erst 2015, 2016 ...
Du verstehst so einiges nicht...JLanthyer @ 27 Oct 2014, 21:22 hat geschrieben: Ich verstehe das nicht

---
Die GDL wird sofort mit Verhandlungen beginnen, sobald die DB Bahn die Vorbedingung zur Tarifeinheit ablegt. Diese war in dem "Angebot" nähmlich nach wie vor Bestandteil.autolos @ 28 Oct 2014, 09:43 hat geschrieben:Aber warum hat die GDL es nicht einmal zum Anlass genommen, wenigstens mit Verhandlungen zu beginnen? Wird die GDL erst dann auf Streiks verzichten, wenn ihre eigenen witzigen Forderungen zu 100 % akzeptiert sind?
Keine Alternative zum Transrapid MUC


- 218 466-1
- "Lebende Forenlegende"
- Beiträge: 7986
- Registriert: 02 Aug 2010, 15:13
- Wohnort: Red Bank NJ, ex-Ingolstadt
In der FAZ gibt es nun Informationen zu diesem von der DB Bahn ersehnten Tarifeinheitskäse, der hoffentlich am BVerfG scheitern wird:
"Ein Gesetz gegen streikende Lokführer"
"Ein Gesetz gegen streikende Lokführer"
Keine Alternative zum Transrapid MUC


Also so, wie ich das verstanden habe, wären die Streiks der Lokführer weiterhin möglich, sofern sie nur für sich selber streiken - dasselbe gilt für Piloten. Es soll mithilfe dieses Gesetzes nur klar geregelt werden, welche Gewerkschaft welche Berufsgruppe vertritt und zum Streik aufrufen darf. Vermutlich mittels der typischen Regelung 50%+1. Soll heißen, daß eine Gewerkschaft eine Berufsgruppe nur dann zum Streik aufrufen darf, wenn mehr als 50% der Angestellten ebenda Mitglieder sind.
Aber ob dem wirklich so ist und ob da nicht irgendwelche rechtlichen Fallen eingebaut sind, kann ich niemals beurteilen. Anwälte, Arbeitsgerichte und zur Not das Bundesverfassungsgericht werden sich dieses Gesetzes annehmen, sofern es überhaupt verabschiedet wird - wovon ich jetzt aktuell mal ausgehe.
Aber ob dem wirklich so ist und ob da nicht irgendwelche rechtlichen Fallen eingebaut sind, kann ich niemals beurteilen. Anwälte, Arbeitsgerichte und zur Not das Bundesverfassungsgericht werden sich dieses Gesetzes annehmen, sofern es überhaupt verabschiedet wird - wovon ich jetzt aktuell mal ausgehe.
Ich schaue weg, weil mir hier Einiges nicht paßt.
Es könnte aber theoretisch der Fall sein das keine Gewerkschaft 50% hat.ET 423 @ 28 Oct 2014, 19:16 hat geschrieben: Vermutlich mittels der typischen Regelung 50%+1. Soll heißen, daß eine Gewerkschaft eine Berufsgruppe nur dann zum Streik aufrufen darf, wenn mehr als 50% der Angestellten ebenda Mitglieder sind.
Wäre theoretisch möglich, ja. Desweiteren geht aus dem Artikel auch nicht hervor (oder habe ich das überlesen?), wie die Gewerkschaftslosen zuzuordnen bzw. zu berechnen sind.Galaxy @ 28 Oct 2014, 18:28 hat geschrieben: Es könnte aber theoretisch der Fall sein das keine Gewerkschaft 50% hat.
Ich schaue weg, weil mir hier Einiges nicht paßt.
Da steht nichts von 50%.Galaxy @ 28 Oct 2014, 19:28 hat geschrieben: Es könnte aber theoretisch der Fall sein das keine Gewerkschaft 50% hat.
Es sind dann „nur die Rechtsnormen des Tarifvertrags derjenigen Gewerkschaft anwendbar, die (...) im Betrieb die meisten Mitglieder hat“, wie es in dem Gesetzentwurf heißt.
Ein Vier-Milliarden-Tunnel ist kein Ersatz für ein sinnvolles Nahverkehrskonzept.
- Woodpeckar
- Kaiser
- Beiträge: 1440
- Registriert: 31 Jul 2005, 08:34
Mit dem GDL-Aushang zur DB-Tarifrunde vom 16.06.2014 dürfte die Forderung hinreichend belegt seinJLanthyer @ 28 Oct 2014, 19:04 hat geschrieben:Könntest Du das irgendwie belegen, daß die GDL eine sofortige Lohnerhöhung um 5% fordert?
http://www.gdl.de/Aktuell-2014/AushangFakt...kten-1402916543DB-Tarifrunde 2014: Fünf für fünf
Ich kann da keine Angaben über die Laufzeit erkennen, insofern halte ich das als Beleg für "sofort und auf einmal" nicht für ausreichend. Es wird wohl so sein, dass das zur Verhandlungsmasse gehört. Am Ende wird irgendwas zwischen dem letzten Angebot der Bahn und den 5% sofort und auf einmal herauskommen. Und da keine Laufzeit genannt war, kann die GDL dann ihr Gesicht wahren und sagen, dass sie ihre Forderung nach 5% mehr Lohn durchgesetzt hat. So läuft das doch immer bei Tarifverhandlungen.Woodpeckar @ 28 Oct 2014, 20:26 hat geschrieben:Mit dem GDL-Aushang zur DB-Tarifrunde vom 16.06.2014 dürfte die Forderung hinreichend belegt sein
- Boris Merath
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 16212
- Registriert: 18 Nov 2002, 23:57
- Wohnort: München
Wenn das stimmt was die FAZ schreibt zu dem Gesetz - dann ist das an Verlogenheit kaum mehr zu übertreffen
1) Das Streikrecht wird nicht eingeschränkt, auch unterlegene Gewerkschaften dürfen streiken
2) Die unterlegene Gewerkschaft darf einen Tarifvertrag aushandeln, dieser ist aber unwirksam
3) Weil der Tarifvertrag, für den gestreikt wird, eh nicht wirksam ist, darf nicht gestreikt werden
Hallo? Was ist das anderes als eine Einschränkung des Streikrechts? Im Allgemeinen darf gestreikt werden, im speziellen gibt es aber keinerlei Situation wo es zulässig wäre. Toll.
Der Unterschied ist nur - das Streiken ist nicht durch Gesetz verboten, sondern wird durch Gerichte als Folge des Gesetzes verboten, womit man Probleme mit dem Verfassungsgericht umgehen will. Das Ergebnis ist das selbe, man hofft nur damit verfassungskonform zu sein.
Aber die kleinere Gewerkschaft bekommt absolut tolle Rechte:
1) Sie dürfen einem Tarifvertrag einer anderen Gewerkschaft zustimmen (aber ablehnen natürlich nicht)
2) Sie haben das Recht dem Arbeitgeber zu sagen was sie gern hätten. Auswirkungen hat das natürlich keine.
Was mir immer noch nicht klar ist ist, ob es jetzt nach größte Gewerkschaft der Berufsgruppe geht, oder größte GEwerkschaft in der jeweiligen Firma - das ist ja ein erheblicher Unterschied.
Ach so - nehmen wir an, wir haben in einer Firma drei Gewerkschaften - dann könnten die zwei kleineren u.U. die größere durch Fusion entmachten. Auch ein interessanter Aspekt, der das ganze in meinen Augen höchst zweifelhaft macht.
Vielleicht sollte man darüber nachdenken, solche Probleme basisdemokratisch zu lösen - über einen Streik entscheiden einfach in einer Urabstimmug die Gewerkschaftsmitglieder aller Gewerkschaftenz der Berufsgruppe, beantragen kann die Urabstimmung jede Gewerkschaft. Damit wäre die kleine Gewerkschaft nicht entmachtet (sie muss halt genug Mitglieder der größeren Gewerkschaft überzeugen), kann aber auch keine Alleingänge machen. Da wären die heute in den meisten Gewerkschaften üblichen Mehrheiten (25% reichen um den Tarifvertrag anzunehmen) aber natürlich nicht zu gebrauchen.
1) Das Streikrecht wird nicht eingeschränkt, auch unterlegene Gewerkschaften dürfen streiken
2) Die unterlegene Gewerkschaft darf einen Tarifvertrag aushandeln, dieser ist aber unwirksam
3) Weil der Tarifvertrag, für den gestreikt wird, eh nicht wirksam ist, darf nicht gestreikt werden
Hallo? Was ist das anderes als eine Einschränkung des Streikrechts? Im Allgemeinen darf gestreikt werden, im speziellen gibt es aber keinerlei Situation wo es zulässig wäre. Toll.
Der Unterschied ist nur - das Streiken ist nicht durch Gesetz verboten, sondern wird durch Gerichte als Folge des Gesetzes verboten, womit man Probleme mit dem Verfassungsgericht umgehen will. Das Ergebnis ist das selbe, man hofft nur damit verfassungskonform zu sein.
Aber die kleinere Gewerkschaft bekommt absolut tolle Rechte:
1) Sie dürfen einem Tarifvertrag einer anderen Gewerkschaft zustimmen (aber ablehnen natürlich nicht)
2) Sie haben das Recht dem Arbeitgeber zu sagen was sie gern hätten. Auswirkungen hat das natürlich keine.
Was mir immer noch nicht klar ist ist, ob es jetzt nach größte Gewerkschaft der Berufsgruppe geht, oder größte GEwerkschaft in der jeweiligen Firma - das ist ja ein erheblicher Unterschied.
Ach so - nehmen wir an, wir haben in einer Firma drei Gewerkschaften - dann könnten die zwei kleineren u.U. die größere durch Fusion entmachten. Auch ein interessanter Aspekt, der das ganze in meinen Augen höchst zweifelhaft macht.
Vielleicht sollte man darüber nachdenken, solche Probleme basisdemokratisch zu lösen - über einen Streik entscheiden einfach in einer Urabstimmug die Gewerkschaftsmitglieder aller Gewerkschaftenz der Berufsgruppe, beantragen kann die Urabstimmung jede Gewerkschaft. Damit wäre die kleine Gewerkschaft nicht entmachtet (sie muss halt genug Mitglieder der größeren Gewerkschaft überzeugen), kann aber auch keine Alleingänge machen. Da wären die heute in den meisten Gewerkschaften üblichen Mehrheiten (25% reichen um den Tarifvertrag anzunehmen) aber natürlich nicht zu gebrauchen.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
-
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 14244
- Registriert: 14 Apr 2004, 09:55
- Wohnort: Überm großen Teich: Zumindest kann man mit der MVG gemütlich hinschippern
- Kontaktdaten:
Wenn das dann jeweils zuständige Gericht sich dieser Sichtweise anschließen würde - Problemstellung des Gesetzes ist Streiken verhindern zu wollen. Das kann ja trotzdem nur ein Einschnitt in das Streikrecht sein. Oder es bleibt beim Versuch.Boris Merath @ 29 Oct 2014, 00:35 hat geschrieben:Wenn das stimmt was die FAZ schreibt zu dem Gesetz - dann ist das an Verlogenheit kaum mehr zu übertreffen
1) Das Streikrecht wird nicht eingeschränkt, auch unterlegene Gewerkschaften dürfen streiken
2) Die unterlegene Gewerkschaft darf einen Tarifvertrag aushandeln, dieser ist aber unwirksam
3) Weil der Tarifvertrag, für den gestreikt wird, eh nicht wirksam ist, darf nicht gestreikt werden
Es ist wohl der Versuch dass pro Berufsgruppe nur einer zum Streik aufrufen darf. Ich frage mich da allerdings ob die Berufsgruppen GDLSchaffner und EVGZugbegleiter nicht schon verschiedene Berufsgruppen sein können. Wäre vielleicht vor Karlsruhe zu klären. *)Hallo? Was ist das anderes als eine Einschränkung des Streikrechts? Im Allgemeinen darf gestreikt werden, im speziellen gibt es aber keinerlei Situation wo es zulässig wäre. Toll.
Was ein bisschen Naiv ist. Nur weil man dem Verfassungsgericht keine Steilvorlage für das "Nein!" gibt heißt das ja noch lange nicht dass kein "nein" herauskommt. Es könnte nur ein wenig länger dauern=Unterschied ist nur - das Streiken ist nicht durch Gesetz verboten, sondern wird durch Gerichte als Folge des Gesetzes verboten, womit man Probleme mit dem Verfassungsgericht umgehen will. Das Ergebnis ist das selbe, man hofft nur damit verfassungskonform zu sein.
Äh - nein. Zwar theoretisch, aber wenn Gewerkschaft a kommt und sagt 2h mehr Arbeit, Streichung der Sonntagszuschläge um 50% und Minderheitengewerkschaft b lieber für 1h weniger Arbeit und dafür weniger Betriebsinneffizien streiken würde und dies auch offiziell vorschlägt könnten natürlich genug Überlaufer zustande kommenAber die kleinere Gewerkschaft bekommt absolut tolle Rechte:
1) Sie dürfen einem Tarifvertrag einer anderen Gewerkschaft zustimmen (aber ablehnen natürlich nicht)
2) Sie haben das Recht dem Arbeitgeber zu sagen was sie gern hätten. Auswirkungen hat das natürlich keine.
Dazu sagt der FAZ-Artikel doch relativ klar: Das Gesetz würde bei der Lufthansa überhaupt keine Änderung bedeuten. Ergo für die Berufsgruppe. Wobei ich jetzt auf der Suche nach einer geeigneten Definition von "Berufsgruppe" bin. Bahner, Eisenbahner (beinhaltet schon die ganzen LKW und Busfahrer der DB AG nicht mehr), Betriebseisenbahner, Lokführer, Streckenlokführer, Streckenlokausbildungsführer. Wo zieht man nun die Grenze der Berufsgruppe?Was mir immer noch nicht klar ist ist, ob es jetzt nach größte Gewerkschaft der Berufsgruppe geht, oder größte GEwerkschaft in der jeweiligen Firma
*) Ich hoffe doch sehr dass Karlsruhe jedweden Ansatz vorher schon unterbindet. Weil eigentlich gibt das Grundgesetz schon eines her - eine Vereinigung darf nicht zum Streik aufrufen damit ihr der bestreikte Goldene Klositze vorbeiträgt. Solange man Tarifpluralität hat (und die ist eigentlich im dem Satz jeder darf festgelegt, also unumstößlich- das ist ja ein erheblicher Unterschied.
Ach so - nehmen wir an, wir haben in einer Firma drei Gewerkschaften - dann könnten die zwei kleineren u.U. die größere durch Fusion entmachten. Auch ein interessanter Aspekt, der das ganze in meinen Augen höchst zweifelhaft macht.
Vielleicht sollte man darüber nachdenken, solche Probleme basisdemokratisch zu lösen - über einen Streik entscheiden einfach in einer Urabstimmug die Gewerkschaftsmitglieder aller Gewerkschaftenz der Berufsgruppe, beantragen kann die Urabstimmung jede Gewerkschaft. Damit wäre die kleine Gewerkschaft nicht entmachtet (sie muss halt genug Mitglieder der größeren Gewerkschaft überzeugen), kann aber auch keine Alleingänge machen. Da wären die heute in den meisten Gewerkschaften üblichen Mehrheiten (25% reichen um den Tarifvertrag anzunehmen) aber natürlich nicht zu gebrauchen.

-
Und das scheint mir doch der Grund zu sein, warum man bei der GdL unbedingt die anderen Berufsgruppen mit ins Boot nehmen möchte um eben auch an Größe zu gewinnen und eben nicht die marginalisierte kleine Gewerkschaft zu werden.s sind dann „nur die Rechtsnormen des Tarifvertrags derjenigen Gewerkschaft anwendbar, die (...) im Betrieb die meisten Mitglieder hat“, wie es in dem Gesetzentwurf heißt. Der von der Minderheitsgewerkschaft angestrebte Tarifvertrag würde wirkungslos.
Dazu muss man halt erst mit höheren Forderungen die potentiellen Mitglieder zu sich locken...
Ich kann durchaus verstehen dass es nur einen Tarifvertrag geben soll der für alle gilt, welche das gleiche tun. Trotzdem muss ich mir meine Gewerkschaft aussuchen können und nicht nur in eine "Blockpfeife" gezwungen werden.
Dann spricht das aber doch eher dafür, nur eine Gewerkschaft für eine Berufsgruppe zu bleiben (dort die Mehrzahl zu stellen) und dort ganz spezifisch einen Tarifvertrag abzuschließen.
Etwas Konkurenz kann auch Gewerkschaften gut tun. Wildert eine Konkurenzgewerkschaft mit besseren Konditionen die Mehrzahl der Mitglieder zu sich, muss sich auch der Platzhirsch mehr bemühen.
Aber mit der Konkurenz vor Verdi war's vor 20 Jahren bei uns in der Behörde auch net besser - also kein Wunder warum mancherorts kaum noch eine schlagkräftige Mannschaft organisiert ist.
Die Abschlüsse auf Kosten der AN mittleren Alters bei Wahrung von Besitzständen Älterer und Möglichkeiten der Jüngeren die die Mittleren finanziell ein- und überholen können spricht Bände.
Gleichzeitig verzichtet man regelmäßig auf Rechte die man früher im Tarifvertrag hatte um 0,x% mehr rauszuschlagen. Hurra!
Insofern kann ich die GdL sogar verstehen...
Für die dauerhafte werktägliche U8
sommerzeitfreier Lebensstil
sommerzeitfreier Lebensstil
-
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 14244
- Registriert: 14 Apr 2004, 09:55
- Wohnort: Überm großen Teich: Zumindest kann man mit der MVG gemütlich hinschippern
- Kontaktdaten:
Hier das ganze mal im hoffentlich original: http://taz.de/static/pdf/Referentenentwurf...arifeinheit.pdf
klingt erstmal nach Hand und Fuß. Demnach könnten die Lokführer verboten bekommen dafür zu streiken dass die GDL mit der DB über Zugbegleiter verhandelt, aber ob man ihnen damit auch verbieten kann dafür zu streiken dass die Konkurrenzgewerkschaft endlich aus dem Knick kommt und so für die eigenen Mitglieder in diesen Minderheitenberufsgruppen Verbesserungen zu erziehlen?
Ganz klar jedenfalls steht drin - jede Berufsgruppe darf ihre eigene Gewerkschaft haben (wie sich Berufsgruppe definiert, dazu meine Frage von weiter oben)
Ich könnte mir sogar vorstellen dass das vor Karlsruhe Bestand hat. Immerhin besteht ja auch die Gefahr dass sich um irgendeine Berufsgruppe mal 10 Gewerkschaften reißen, wobei es in einer Firma dann tatsächlich unmöglich wäre sowas zu händeln.
Das Vorspracherecht ist und bleibt natürlich ein Witz, der allenfalls dazu genutzt werden kann viele Überläufer zu generieren. Was definitiv fehlt ist die Möglichkeit aller Gewerkschaftsmitglieder darüber abzustimmen was genommen wird wenn sich zwei Gewerkschaften nicht einig sind
(was in meinen Augen sowieso eine gangbare Lösung wäre)
klingt erstmal nach Hand und Fuß. Demnach könnten die Lokführer verboten bekommen dafür zu streiken dass die GDL mit der DB über Zugbegleiter verhandelt, aber ob man ihnen damit auch verbieten kann dafür zu streiken dass die Konkurrenzgewerkschaft endlich aus dem Knick kommt und so für die eigenen Mitglieder in diesen Minderheitenberufsgruppen Verbesserungen zu erziehlen?
Ganz klar jedenfalls steht drin - jede Berufsgruppe darf ihre eigene Gewerkschaft haben (wie sich Berufsgruppe definiert, dazu meine Frage von weiter oben)
Ich könnte mir sogar vorstellen dass das vor Karlsruhe Bestand hat. Immerhin besteht ja auch die Gefahr dass sich um irgendeine Berufsgruppe mal 10 Gewerkschaften reißen, wobei es in einer Firma dann tatsächlich unmöglich wäre sowas zu händeln.
Das Vorspracherecht ist und bleibt natürlich ein Witz, der allenfalls dazu genutzt werden kann viele Überläufer zu generieren. Was definitiv fehlt ist die Möglichkeit aller Gewerkschaftsmitglieder darüber abzustimmen was genommen wird wenn sich zwei Gewerkschaften nicht einig sind

-
- Boris Merath
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 16212
- Registriert: 18 Nov 2002, 23:57
- Wohnort: München
Ich denke ja - weil mit welcher Begründung sollte ein solcher Streik gerechtfertigt sein? Ein Streik muss das Ziel einer Verbesserung haben, die aber nicht eintreten kann, wenn die Gewerkschaft keinen wirksamen Tarifvertrag abschließen kann.ropix @ 30 Oct 2014, 18:35 hat geschrieben: klingt erstmal nach Hand und Fuß. Demnach könnten die Lokführer verboten bekommen dafür zu streiken dass die GDL mit der DB über Zugbegleiter verhandelt, aber ob man ihnen damit auch verbieten kann dafür zu streiken dass die Konkurrenzgewerkschaft endlich aus dem Knick kommt und so für die eigenen Mitglieder in diesen Minderheitenberufsgruppen Verbesserungen zu erziehlen?
Wie kommst Du darauf?Ganz klar jedenfalls steht drin - jede Berufsgruppe darf ihre eigene Gewerkschaft haben (wie sich Berufsgruppe definiert, dazu meine Frage von weiter oben)
In dem Gesetzentwurf steht:
"Soweit sich die Geltungsbereiche nicht inhaltsgleicher
Tarifverträge verschiedener Gewerkschaften überschneiden (kollidierende Tarifver-
träge), sind im Betrieb nur die Rechtsnormen des Tarifvertrags derjenigen Gewerk-
schaft anwendbar, die zum Zeitpunkt des Abschlusses des zuletzt abgeschlossenen
kollidierenden Tarifvertrages im Betrieb die meisten Mitglieder hat. "
Da ist keine Rede von Berufsgruppen.
Weiter unten steht ausdrücklich, dass die Gewerkschaften die Berufsgruppen untereinander absprechen können.
Nehmen wir an die EVG ist bei DB Fernverkehr die Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern im Betrieb. Die EVG könnte jetzt einen Tarifvertrag für alle Mitarbeiter außer Lokführer abschließen, dann ist der Tarifvertrag der GDL wirksam da keine Tarifkollision vorliegt. Sobald die EVG aber einen Tarifvertrag auch für Lokführer abschließt, wäre der Tarifvertrag der GDL automatisch unwirksam. Kleine Gewerkschaften würden meiner Interpretation des Gesetzes nach also grundsätzlich immer die Gnade der größten Gewerkschaft des Betriebes (und nicht der Berufsgruppe) benötigen.
Dazu braucht man aber kein Vorspracherecht, das kann man auch durch Aushänge machen - lesen muss es ja nicht die Geschäftsführung, sondern die Mitarbeiter.Das Vorspracherecht ist und bleibt natürlich ein Witz, der allenfalls dazu genutzt werden kann viele Überläufer zu generieren.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
Mich hat das mit dem Streik der mitte Oktober realisiert worden ist - sehr geärgert. Ich wollte mit dem WarnemündeExpress nach Warnemünde fahren - das Wetter war super und dann fuhren die Züge plötzlich nicht - man hat mir den schönen Tag versaut.
Ich kann ja verstehen, dass die GDL für die Belegschaft gute Konditionen aushandeln will und abseits des neoliberalen Mainstream in unserer Gesellschaft für die werktätigen gute Löhne und Gehälte durchsetzen möchte.
Allerdings muss ich sagen, dass es den Bahnkunden nervt weil die für diese kapitalistischen Umtriebe nix können und es war ja die scheiss Bahnreform die das erst möglich gemacht hat. Viele Bahnunternehmen , keine Verbeamtung mehr und dann die unterschiedlichen Löhne und Gehälter , die sich ja prozentual nicht unerheblich unterscheiden können - hier muss der Grundsatz gelten - Gleiches Geld für gleiche Arbeit.
Auf der anderen Seite muss ich sagen - finde ich das Preisleistungsverhältnis der Bahn eine Zumutung. Beispiel Berlin - Hamburg gut 80 Euro für ne einfache Fahrt im ICE ist schon abzocke hoch drei dass sind ja 160 DM pro Strecke - ob das in einem normalen Verhältnis steht wage ich zu bezweifeln.
Ich war immer dafür ein Kilometerpreissystem zu realisieren damit die Züge gut voll werden und die Nachfrage gut ist - somit kann die Bahn gewinnbringend wirtschaften und kommt dann mit geringeren Zuschüssen aus - gleichwohl ich aber der Meinung bin dass die Bahn wie auch das Gesundheits und Bildunssystem nicht dazu gedacht ist Gewinne auf Teufel komm raus zu erwirtschaften.
Ich kann ja verstehen, dass die GDL für die Belegschaft gute Konditionen aushandeln will und abseits des neoliberalen Mainstream in unserer Gesellschaft für die werktätigen gute Löhne und Gehälte durchsetzen möchte.
Allerdings muss ich sagen, dass es den Bahnkunden nervt weil die für diese kapitalistischen Umtriebe nix können und es war ja die scheiss Bahnreform die das erst möglich gemacht hat. Viele Bahnunternehmen , keine Verbeamtung mehr und dann die unterschiedlichen Löhne und Gehälter , die sich ja prozentual nicht unerheblich unterscheiden können - hier muss der Grundsatz gelten - Gleiches Geld für gleiche Arbeit.
Auf der anderen Seite muss ich sagen - finde ich das Preisleistungsverhältnis der Bahn eine Zumutung. Beispiel Berlin - Hamburg gut 80 Euro für ne einfache Fahrt im ICE ist schon abzocke hoch drei dass sind ja 160 DM pro Strecke - ob das in einem normalen Verhältnis steht wage ich zu bezweifeln.
Ich war immer dafür ein Kilometerpreissystem zu realisieren damit die Züge gut voll werden und die Nachfrage gut ist - somit kann die Bahn gewinnbringend wirtschaften und kommt dann mit geringeren Zuschüssen aus - gleichwohl ich aber der Meinung bin dass die Bahn wie auch das Gesundheits und Bildunssystem nicht dazu gedacht ist Gewinne auf Teufel komm raus zu erwirtschaften.
- Baureihe 401
- Kaiser
- Beiträge: 1063
- Registriert: 11 Dez 2004, 12:12
- Wohnort: Mitten im Ruhrpott
Nuja dafür gibts ja nun den IRE zwischen Berlin und Hamburg.Karl @ 30 Oct 2014, 21:25 hat geschrieben: Auf der anderen Seite muss ich sagen - finde ich das Preisleistungsverhältnis der Bahn eine Zumutung. Beispiel Berlin - Hamburg gut 80 Euro für ne einfache Fahrt im ICE ist schon abzocke hoch drei dass sind ja 160 DM pro Strecke - ob das in einem normalen Verhältnis steht wage ich zu bezweifeln.
80 Euro, das sind 160 Mark, 1.280,00 Estnische Kronen und 27.875,68 Drachme!
Fahrberechtigt auf den Baureihen 101, 111, 120, 143, 146, 1016/1116, 401, 402, 403/406, 423-426, 440, 442, 445 und diversen Steuerwagen.
Ja diesen Zug nehme ich sehr sehr sehr gerne !!! Bin schon Stammkunde - zumal die BahnLeute endlich auch mal richtige Reisezüge / Waggons anbieten mit der Möglichkeit der Platzkartenreservation und vor allem der Möglichkeit auch Gepäck bequem im Abteil mitnehmen zu können....Baureihe 401 @ 30 Oct 2014, 20:34 hat geschrieben:Nuja dafür gibts ja nun den IRE zwischen Berlin und Hamburg.Karl @ 30 Oct 2014, 21:25 hat geschrieben: Auf der anderen Seite muss ich sagen - finde ich das Preisleistungsverhältnis der Bahn eine Zumutung. Beispiel Berlin - Hamburg gut 80 Euro für ne einfache Fahrt im ICE ist schon abzocke hoch drei dass sind ja 160 DM pro Strecke - ob das in einem normalen Verhältnis steht wage ich zu bezweifeln.
80 Euro, das sind 160 Mark, 1.280,00 Estnische Kronen und 27.875,68 Drachme!
Das ist ein fairer Preis und ein faires System - ich wünsche mir den Ausbau des IRE Netzes in Deutschland !!!!
Noch habe ich nicht die Hoffnung verloren - allerdings frage ich mich wie sich der IRE Preis nach dem 13.Dezember verhält - dann der Sonderpreis steht da nicht mehr drinne und schriftliche Anfragen der Bahn wurden damit beantwortet - dass man noch keine genauen Informationen habe wie es dannach weiter geht.
- TramBahnFreak
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 12589
- Registriert: 02 Okt 2009, 16:28
- Wohnort: Da drüben, gleich da hinter'm Wellblechzaun
-
- Lebende Forenlegende
- Beiträge: 3883
- Registriert: 08 Apr 2005, 16:40
- Kontaktdaten:
Ist eh billig geworden. 1923 wären es 10 Billionen Mark gewesen.
[img]http://web176.s06.speicheranbieter.de/ef/ttddampf.png[/img]
www.tramgeschichten.de
Signaturen können bis zu 50 Zeichen lang sein und
www.tramgeschichten.de
Signaturen können bis zu 50 Zeichen lang sein und
-
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 14244
- Registriert: 14 Apr 2004, 09:55
- Wohnort: Überm großen Teich: Zumindest kann man mit der MVG gemütlich hinschippern
- Kontaktdaten:
Also ich bilde mir ein da heute morgen noch was anderes gelesen zu haben aber das was jetzt drinstehtBoris Merath @ 30 Oct 2014, 19:04 hat geschrieben:Weiter unten steht ausdrücklich, dass die Gewerkschaften die Berufsgruppen untereinander absprechen können.
Nehmen wir an die EVG ist bei DB Fernverkehr die Gewerkschaft mit den meisten Mitgliedern im Betrieb. Die EVG könnte jetzt einen Tarifvertrag für alle Mitarbeiter außer Lokführer abschließen, dann ist der Tarifvertrag der GDL wirksam da keine Tarifkollision vorliegt. Sobald die EVG aber einen Tarifvertrag auch für Lokführer abschließt, wäre der Tarifvertrag der GDL automatisch unwirksam.
sagt exakt das Gegenteil von dem was ich schrieb und wäre das Ende aller Spartengewerkschaften. Das hat aber auch hoffentlich keinen Bestand vor Karlsruhe.Insbesondere die Kohärenz des im Betrieb geltenden Entgeltsystems kann beträchtlich in Mitleidenschaft gezogen werden, wenn Tarifverträge konkurrierender Gewerkschaften nicht aufeinander abgestimmte Bewertungen der Arbeitsleistungen vornehmen. Dabei wird die Verteilungsfunktion der Tarifautonomie gestört, wenn die konkurrierenden Tarifabschlüsse nicht den Wert verschiedener Arbeitsleistung innerhalb einer betrieblichen Gemeinschaft zueinander widerspiegeln, sondern vor allem Ausdruck der jeweiligen Schlüsselpositionen der unterschiedlichen Beschäftigtengruppen im Betriebsablauf sind. Tarifkollisionen laufen dem Ziel einer „innerbetrieblichen Lohngerechtigkeit“ - auch verstanden als Leistungsgerechtigkeit - strukturell zuwider, wenn nicht die besondere Leistung einer Arbeitnehmergruppe, sondern ihre Schlüsselposition im Betriebsablauf den Maßstab für die Verteilung des Erwirtschafteten zwischen den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bildet.
-