mapic @ 7 Nov 2014, 20:31 hat geschrieben: Nehmen wir mal an, wir hätten eine entsprechende Einschränkung im Streikrecht wie in Italien, sodass der Nahverkehr im Berufsverkehr nicht bestreikt werden darf, der Rest aber schon. Was würde das dann an der jetztigen Situation ändern? Welche Nachteile hätte eine Gewerkschaft dadurch? Der Bahn würde das immer noch einen gewaltigen Schaden zufügen. Das Verständis in der Bevölkerung dürfte um einiges größer sein, weil viel weniger Leute direkt betroffen sind. Würde man mit so einer Einschränkung plötzlich viel öfter streiken, wie in Italien? Das hat dort sicher andere Gründe.
Dort wird auch nur ein Grundangebot aurecht erhalten, was ja bei uns derzeit auch der Fall ist.
Das Problem ist doch dass der Bund sein Eigentum DB AG nicht zurückpfeift, weil die Blockflöten/Marionetten der Wirtschaft (allen voran die ehemals sozialdemokratische SPD) ja auch noch die gleiche Meinung vertreten.
Es würde keinen derartigen Streik geben wenn die DB nicht stur gegen zwei Tarifverträge wäre, wie bei vielen Privatbahnen und die Medien ignorieren großteils diese Tatsache auch noch in ihrer Hörigkeit. Das ist "Neues Deutschland" 1987.
Bei vielen Privatbahnen gab es bei den letzten Tarifabschlüsse keinen einzigen Streik, erinnert sei nur an die Westfalenbahn oder vorher Agilis, wo es übrigens zwei TV gibt und es keine Streikminute gab.
Wegen der Arbeitszeitverkürzung und Lohnerhöhung würde es einen derartigen Aufwand doch gar nicht geben. Da würde man sich schon irgendwie einigen, notfalls halt mal mit einem kurzen Warnstreik, aber das was jetzt stattfindet ist einzig die Ignoranz gegenüber der vom Bundesverfassungsgericht garantierten Tarifpluralität, die ein Segen für die Arbeitnehmer ist. Nur ist das dem Kapital ein Dorn im Auge, denn sie wollen weiter ein System mit Billiglöhnern, Zeitarbeitern, Werkverträgen, befristeten Beschäftigten, unbezahlten Praktikanten usw.