Jepp. Früher™ gabs Gewerkschaften, die solche Dinge per Arbeitskampf erstritten haben... Heute sieht die Gewerkschaft lieber in der Abschaffung des Ladenschlusses den Untergang des Abendlandes, statt darin auch Chancen für ihre Mitglieder zu erkennen.DSG Speisewagen @ 24 Nov 2014, 16:32 hat geschrieben: Es muss eine Höchstquote für Teilzeit- und geringfügige Beschätigung in dieser Branche eingeführt werden bzw. ein Mindestanteil an Vollzeitstellen, das wäre der bessere Schutz für Arbeitnehmer als dieses dumme Ladenschlussgesetz. [...]
Die 400-Euro-Pest muss reduziert werden, da sie Vollzeitstellen vernichtet und Deutschland weiterhin zum Dumpingparadies macht.
Ladenschluss
Ein Vier-Milliarden-Tunnel ist kein Ersatz für ein sinnvolles Nahverkehrskonzept.
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Daß die Verkäufer überwiegend 400 - bzw. 450€-Kräfte wären, halte ich für grob übertrieben. Richtiger wäre, es allgemeiner als "Teilzeitkräfte" zu bezeichnen, mit Arbeitsverträgen über 20-30 Stunden je Woche. Nur mit Stundenkräften ist so ein Filialbetrieb schlicht nicht durchführbar. Und die Filialverantwortlichen haben noch immer ihre Vollzeit-Verträge - meist mit übertariflicher zulage, welche sämtliche Überstundne pauschal abgelten soll. So ein Verantwortlicher hat dann offiziell maximal 40 Stunden auf der Uhr stehen, ist aber real eher die doppelte Zeit anwesend - eher länger.
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Das mag sein, wer die Realität kennt, weiß dass auch die normalen Arbeitskräfte mehr als das arbeiten was im Vertrag steht, aber nur diesen Wert bekommen ohne Überstunden. 30 Stunden bezahlt, 40 Stunden oder noch mehr arbeitend.Cloakmaster @ 24 Nov 2014, 17:28 hat geschrieben: Daß die Verkäufer überwiegend 400 - bzw. 450€-Kräfte wären, halte ich für grob übertrieben. Richtiger wäre, es allgemeiner als "Teilzeitkräfte" zu bezeichnen, mit Arbeitsverträgen über 20-30 Stunden je Woche. Nur mit Stundenkräften ist so ein Filialbetrieb schlicht nicht durchführbar. Und die Filialverantwortlichen haben noch immer ihre Vollzeit-Verträge - meist mit übertariflicher zulage, welche sämtliche Überstundne pauschal abgelten soll. So ein Verantwortlicher hat dann offiziell maximal 40 Stunden auf der Uhr stehen, ist aber real eher die doppelte Zeit anwesend - eher länger.
Es wird immer von der guten Bezahlung der Discounter gesprochen (warum macht man dann keinen TV?), aber nicht der Arbeitsaufwand dafür. Wenn man das auf den Stundenlohn runterrechnet und die tatsächliche Arbeitszeit einbezieht, dann siehts erbärmlich aus.
Wenn du die Filialverantwortlichen ansprichst, die haben oft auch einen immensen Druck, den sie dann oft an die Beschäftigten weitergeben müssen. Das ist meistens ein brutaler Posten, bei dem man sein Gewissen daheim lassen muss.
Es gibt viele die diese Posten nicht lange machen.
@mmouse, tw. stimmt schon dass die Gewerkschaften zu zahm geworden sind, allerdings sehe ich das größte Problem darin dass in bestimmten Branchen der Organisationsgrad einfach zu gering ist und was noch schlimmer ist, gerade im Einzelhandel werden Arbeitnehmer die Betriebsräte gründen wollen oder Arbeitnehmer vertreten, übelst gemobbt und so lange bearbeitet bis man sie draußen hat, die Gründung von Arbeitnehmervertretungen mit allen Mitteln verhindert.
Irgendwie ein Teufelskreis, denn durch die Einschüchterung (viele Arbeitnehmer dort sind ja auf die Stellen angewiesen) organisieren sich weniger und dann kann auch weniger erreicht werden.
Der Einzelhandel nutzt das eiskalt aus, egal ob Discounter oder selbsständige Händler von Vollsortimentern, dort ist das Personal oft übelsten Arbeitsbedingungen und mieser Bezahlung ausgesetzt.
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Ich bin für die Abschaffung des Ladenschlußgesetz.
In Nagykaniza (H) eröffnete ein Supermarkt mit 24h Öffnung, als wir um 19:00 Uhr einkaufen wollten ging es sehr zu. Sind dann erst um 23:00 Uhr einkaufen gegangen, es waren genau 3 Mitarbeiter im Geschäft, Kassiererin, Reinigungskraft, Sicherheitskraft.
1 Jahr später hat dieser Supermarkt um 22:00 uhr zugemacht.
In Antwerpen habe ich einen Supermarkt und einen kleinen Kramerladen gesehen, ca. 200m von einander entfernt.
Der Supermarkt hat von 7:00 Uhr bis 22:00 Uhr auf und der Kramerladen hat von 22:00 Uhr bis
7:00 Uhr auf.
Warum sollte das bei uns nicht auch funktionieren.
In Nagykaniza (H) eröffnete ein Supermarkt mit 24h Öffnung, als wir um 19:00 Uhr einkaufen wollten ging es sehr zu. Sind dann erst um 23:00 Uhr einkaufen gegangen, es waren genau 3 Mitarbeiter im Geschäft, Kassiererin, Reinigungskraft, Sicherheitskraft.
1 Jahr später hat dieser Supermarkt um 22:00 uhr zugemacht.
In Antwerpen habe ich einen Supermarkt und einen kleinen Kramerladen gesehen, ca. 200m von einander entfernt.
Der Supermarkt hat von 7:00 Uhr bis 22:00 Uhr auf und der Kramerladen hat von 22:00 Uhr bis
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Junge Union will CSU-Mitgliederbefragung über Ladenschluss
http://www.welt.de/regionales/bayern/artic...denschluss.html
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Das BVG hat heute die Sonntagsarbeit nochmals erheblich eingeschränkt, wie die SZ berichtet.
Dies hat zur Folge, dass einige Verordnungen der Länder ungültig sind, was insbesondere Videotheken und Callcenter betreffen soll.
Für ein Bundesgericht legt der BVG eine sehr seltsame Urteilsbegründung vor. So sei es natürlich weiterhin unstrittig, dass neben den offensichtlichen Branchen wie dem Katastrophenschutz, der Polizei oder den Krankenhäusern auch Energieversorger, Kommunikationsdienstleister, usw. auch Freizeiteinrichtungen oder die Gastronomie Sonntags arbeiten dürfe, dieses Privileg aber kurioserweise nicht für Videotheken (ich gehe allerdings davon aus, dass hier nur Videotheken mit Personal gemeint sind) gelten solle. So könne man sein Video ja auch am Samstag ausleihen und überhaupt habe dies ja keine Nachteile für Videotheken, so das Gericht.
Man ist versucht zu fragen, ob denn die Leute nicht auch am Werktag zum Essen gehen könnten oder am Samstag zu Bowling. Das BVG verfehlt in meinen Augen hier klar die Realität: Sonntag dürfte gerade für Videotheken der umsatzstärkste Tag sein und selbst wenn es tatsächlich so sein sollte, dass das die nun verbotene Sonntagsarbeit keine negativen Einflüsse auf die Videotheken haben sollten, so darf der Kunde nun mindestens einen, wahrscheinlich aber zwei Tage Mietgebühr bezahlen.
Netflix wird das sicherlich freuen... zumindest solange, bis sie feststellen, dass sie ihren Kunden am Sonntag keinen Support liefern dürfen.
So eine realitätsferne und gelinde gesagt dämliche Entscheidung eines Bundesgerichtes habe ich schon verdammt lange nicht mehr erlebt.
Dies hat zur Folge, dass einige Verordnungen der Länder ungültig sind, was insbesondere Videotheken und Callcenter betreffen soll.
Für ein Bundesgericht legt der BVG eine sehr seltsame Urteilsbegründung vor. So sei es natürlich weiterhin unstrittig, dass neben den offensichtlichen Branchen wie dem Katastrophenschutz, der Polizei oder den Krankenhäusern auch Energieversorger, Kommunikationsdienstleister, usw. auch Freizeiteinrichtungen oder die Gastronomie Sonntags arbeiten dürfe, dieses Privileg aber kurioserweise nicht für Videotheken (ich gehe allerdings davon aus, dass hier nur Videotheken mit Personal gemeint sind) gelten solle. So könne man sein Video ja auch am Samstag ausleihen und überhaupt habe dies ja keine Nachteile für Videotheken, so das Gericht.
Man ist versucht zu fragen, ob denn die Leute nicht auch am Werktag zum Essen gehen könnten oder am Samstag zu Bowling. Das BVG verfehlt in meinen Augen hier klar die Realität: Sonntag dürfte gerade für Videotheken der umsatzstärkste Tag sein und selbst wenn es tatsächlich so sein sollte, dass das die nun verbotene Sonntagsarbeit keine negativen Einflüsse auf die Videotheken haben sollten, so darf der Kunde nun mindestens einen, wahrscheinlich aber zwei Tage Mietgebühr bezahlen.
Netflix wird das sicherlich freuen... zumindest solange, bis sie feststellen, dass sie ihren Kunden am Sonntag keinen Support liefern dürfen.
So eine realitätsferne und gelinde gesagt dämliche Entscheidung eines Bundesgerichtes habe ich schon verdammt lange nicht mehr erlebt.
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Nur mal zum allgemeinen Verständnis: Es werden als Argument gegen längere Öffnungszeiten ständig die "kleineren Läden", "kleineren Supermärkte" usw. aufgeführt, daß die dann ja zugrunde gehen etc.. Aber welche kleineren Läden sind da eigentlich gemeint? Egal, welches Lebensmittelgeschäft ich betrete bzw. kenne, ausnahmslos jedes gehört einer großen (Discounter-)Kette an? :unsure:
Und noch etwas: Es wird kein Geschäft verpflichtet, länger zu öffnen. Durch Lockerung/Abschaffung des Ladenschlußgesetzes wird kein Geschäft verpflichtet, länger zu öffnen. Es besteht dann nur die Möglichkeit, länger auf zu haben. Ob davon Gebrauch gemacht wird, liegt im Ermessen des Betreibers.
Und noch etwas: Es wird kein Geschäft verpflichtet, länger zu öffnen. Durch Lockerung/Abschaffung des Ladenschlußgesetzes wird kein Geschäft verpflichtet, länger zu öffnen. Es besteht dann nur die Möglichkeit, länger auf zu haben. Ob davon Gebrauch gemacht wird, liegt im Ermessen des Betreibers.
Ich schaue weg, weil mir hier Einiges nicht paßt.
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Dann müsste das ArbZG, § 10 eben geändert werden, sodass auch "17. im Einzelhandel zur Grundversorgung der Bevölkerung", Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden dürfen.DumbShitAward @ 26 Nov 2014, 21:16 hat geschrieben:Das BVG hat heute die Sonntagsarbeit nochmals erheblich eingeschränkt, (...)
So eine realitätsferne und gelinde gesagt dämliche Entscheidung eines Bundesgerichtes habe ich schon verdammt lange nicht mehr erlebt.
Man müsste noch genauer definieren, was Grundversorgung ist. Lebensmittel gehören auf jeden Fall dazu. Callcenter m.M. auch, weil die im wesentlichen, aktuelle Probleme lösen.
Möbel und Baumärkte gehören sicherlich nicht zur Grundversorgung.
In großen Kaufhäusern würde das ggf. zu Teilöffnungen einzelner Bereiche führen, wo ja auch nichts dagegen spricht.
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Kleinere Lebensmittelgeschäfte gibt es zumindest in München noch in Form türkischer und asiatischer Märkte. Die gehören meines Wissens meist keinen Ketten an, zumindest haben sie keine Ladennamen und keine CI, die darauf hindeuten. Ein kleineres Obstgeschäft findet man noch, vielleicht noch einen griechischen etc. Laden.ET 423 @ 26 Nov 2014, 20:24 hat geschrieben: Aber welche kleineren Läden sind da eigentlich gemeint? Egal, welches Lebensmittelgeschäft ich betrete bzw. kenne, ausnahmslos jedes gehört einer großen (Discounter-)Kette an? :unsure:
Aber von der Ausweitung der Ladenöffnungszeiten könnten m.E. auch die kleinen Läden profitieren. Onkel Gül, der seinen Laden ab 20 Uhr aufräumt und damit eine ganze Weile beschäftigt ist, müsste in Zukunft keine Angst vor den hohen Bußgeldern haben, wenn er nach dieser heiligen Stunde (in der Bibel steht es ja: Ab 8 Uhr Abend sollst Du nicht mehr verkaufen) noch Waren verkauft.
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Letztendlich müsstest du da dann aber irgendwann Art. 140 GG streichen, da das ganze sonst den Charakter des Grundgesetzes ins Absurde ziehen würde, aber das war ja eigentlich nicht das Problem, dazu gibt es dann noch das Problem der freien Berufswahl, und und und.218 466-1 @ 26 Nov 2014, 21:59 hat geschrieben: Dann müsste das ArbZG, § 10 eben geändert werden, sodass auch "17. im Einzelhandel zur Grundversorgung der Bevölkerung", Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden dürfen.
Man müsste noch genauer definieren, was Grundversorgung ist. Lebensmittel gehören auf jeden Fall dazu. Callcenter m.M. auch, weil die im wesentlichen, aktuelle Probleme lösen.
Möbel und Baumärkte gehören sicherlich nicht zur Grundversorgung.
In großen Kaufhäusern würde das ggf. zu Teilöffnungen einzelner Bereiche führen, wo ja auch nichts dagegen spricht.
Worüber ich mich ärgere, ist die willkürlich anmutende Auswahl. Abgesehen von den gänzlich unstrittigen Bereichen der Infrastruktur und der Sicherheit ist das ganze in meinen Augen aber austauschbar: es will mir nicht einleuchten, weshalb beispielsweise ein Bowlingbahnbetreiber Sonntags seinen Laden aufsperren darf, ein Videothekenbesitzer nicht. Gewiss, der von dir zitierte §10 ArbZG sieht eine Ausnahme für Freizeiteinrichtungen statt und eine Bowlingbahn hat zweifelsohne einen derartigen Charakter, aber dient eine Videothek nicht genauso der Freizeitaktivitäten des Bürgers? Oder beinahe etwas zynisch: wieso darf die Kirche am Sonntag aufmachen, die Beratungsstelle meiner Gewerkschaft aber nicht? Beide könnten sich auf Nr. 6 des genannten Paragraphen berufen, den Kirchen gestattet man dies, den Gewerkschaften aber nur in Ausnahmefällen. Ein Unternehmer bei dem es aus bloßen ökonomischen Gründen nicht so einfach möglich ist die Produktion einzustellen, ist es ebenfalls gestattet diese am Sonntag weiter laufen zu lassen - wieso aber muss ein Callcenter geschlossen werden? Auch am Sonntag kann es technische Probleme geben oder Fragen geben und sowas ist auch absolut geschäftsrelevant.
Der Gesetzgeber biegt sich das auf Druck einer Lobbygruppe (und ich meine hier nicht die Gewerkschaften...) so hin, wie er das gerade braucht, was zu einer absurden und tendenziösen Regelung führt. Entweder man beschränkt die Sonntagsarbeit auf die wirklich systemrelevanten Bereiche, was nicht mehr zeitgemäß wäre, oder aber man schneidet diesen alten Zopf endgültig ab. Wirklich viel würde sich dabei wohl kaum verändern...
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
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Im konkteten Fall: Es geht darum, was man in der Freizeit machen kann. Eine DVD kann man auch Freitag oder Samstag ausleihen, am Sonntag ansehen und Montag zurückbringen.DumbShitAward @ 27 Nov 2014, 06:39 hat geschrieben: es will mir nicht einleuchten, weshalb beispielsweise ein Bowlingbahnbetreiber Sonntags seinen Laden aufsperren darf, ein Videothekenbesitzer nicht. Gewiss, der von dir zitierte §10 ArbZG sieht eine Ausnahme für Freizeiteinrichtungen statt und eine Bowlingbahn hat zweifelsohne einen derartigen Charakter, aber dient eine Videothek nicht genauso der Freizeitaktivitäten des Bürgers?
Die Bowlingbahn ist Sonntags überhaupt nicht benuzbar wenn geschlossen. Man kann ja nicht Samstags dort hingehen, um Sonntags zu spielen.
Der Unterschied zu Supermärkten: Eine vergessene DVD überlebt man einen Tag. Wenn man aber Hunger hat, wäre es praktisch sich etwas zu essen kaufen zu können an Sonntagen.
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Das Stöbern in einer Videothek kann ja auch eine Freizeitbeschäftigung sein. Ob deswegen Videothekare zu unchristlichen Zeiten (Sonn- und Feiertage) arbeiten müssen, ist eine ganz andere Frage. Immerhin gibt es ja genug alternative Angebote im Internet, die übrigens durch ihre 24/7-Vefügbarkeit einen gewissen Wettbewerbsvorteil gegenüber Läden aus Stein und Beton haben. Man gerät hier in Versuchung, Chancengleichheit zu fordern, wie immer die aussehen mag. Entweder man erlaubt allen alles oder oder beschneidet auch Onlineangebote ab 20 Uhr und an Sonn- und Feiertagen, wie es aber bislang kaum ernsthaft gefordert wird. Bei Onlineangeboten kann man zwar damit argumentieren, dass diese stunden- und tageweise auch ohne Personal funktionieren. Letzteres trifft aber auch auf Automatenvideotheken zu, die von der Politik auch schon mal ein Verbot der Sonntagsöffnung verpasst bekommen, da die Sonntagsruhe angeblich auch dann gestört wird, wenn kein Personal eingesetzt wird. Argumentiert wird mit einer angeblichen "werktägliche Betriebsamkeit". Warum letzteres Argument speziell für Automatenvideotheken herhalten muss, aber nicht auf andere - derzeit sonntags noch geöffnete - Einrichtungen angewandt wird, bleibt schleierhaft. Das Probewohnen am Sonntag im Möbelhaus etwa, bei dem zumindest Wachpersonal eingesetzt wird - denn beraten und verkauft werden darf ja nicht -, lässt sich diesem nicht auch der Charakter der werktäglichen Betriebsamkeit attestieren?218 466-1 @ 27 Nov 2014, 06:03 hat geschrieben:Im konkteten Fall: Es geht darum, was man in der Freizeit machen kann. Eine DVD kann man auch Freitag oder Samstag ausleihen, am Sonntag ansehen und Montag zurückbringen.
Die Bowlingbahn ist Sonntags überhaupt nicht benuzbar wenn geschlossen. Man kann ja nicht Samstags dort hingehen, um Sonntags zu spielen.
Der Unterschied zu Supermärkten: Eine vergessene DVD überlebt man einen Tag. Wenn man aber Hunger hat, wäre es praktisch sich etwas zu essen kaufen zu können an Sonntagen.
Auch das Einkaufen ist für sehr viele eine Freizeitbeschäftigung. Wenn man die Freizeitbeschäftigung als berechtigten Grund nimmt, müsste man vieles erlauben, das heute verboten ist.
Vermutlich die deutlich kleineren Supermärkte, die es in anderen Ländern an jeder Ecke mit 24/7-Öffnungszeiten gibt? :rolleyes:ET 423 @ 26 Nov 2014, 21:24 hat geschrieben: Nur mal zum allgemeinen Verständnis: Es werden als Argument gegen längere Öffnungszeiten ständig die "kleineren Läden", "kleineren Supermärkte" usw. aufgeführt, daß die dann ja zugrunde gehen etc.. Aber welche kleineren Läden sind da eigentlich gemeint?
Eisenbahnen sind in erster Linie nicht zur Gewinnerzielung bestimmt, sondern dem Gemeinwohl verpflichtete Verkehrsanstalten. Sie haben entgegen dem freien Spiel der Kräfte dem Verkehrsinteresse des Gesamtstaates und der Gesamtbevölkerung zu dienen.
Otto von Bismarck
Daher hat die Bahn dem Gemeinwohl und nicht privaten Profitinteressen zu dienen, begreifen Sie es doch endlich mal!
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Fast alle Supermärkte von bekannten Marken (EDEKA, LIDL, ...) werden im Franchise betrieben.Martin H. @ 27 Nov 2014, 17:53 hat geschrieben: Die allermeisten Edekas, (oder waren´s alle?) werden beispielsweise durch Franchise betrieben. Von denen gibt es auch viele recht kleine.
Dadurch kommt man nicht über die "kritische" Masse, wo ein Betriebsrat sinnvoll ist und nicht mehr ohne weiteres bekämpft werden kann. Von gewerkschaftlicher Organisation brauchen wir gar nicht erst reden...
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Wir bitten um Entschuldigung für die Unannehmlichkeiten.
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Die LIDL-Kette hat nicht einmal Filialleiter, sondern nur "Verkaufsstellen-Verantwortliche", welche keinerlei eigene Entscheidungsgewalt haben, sondern lediglich die Anweisungen von oben umzusetzen, und zu überwachen haben. Selbstständige Unternehmer findet man nur bei EDEKA, REWE-Nahkauf, und der SPAR-Gruppe.
Ist die Frage, wieviel davon Realität ist, und wieviel nur "so vermarktet Edeka sich gerne selbst".146225 @ 27 Nov 2014, 19:25 hat geschrieben: Edeka würde ich jetzt nicht zu den Franchise-Modellen zählen, das ist mehr eine Art Genossenschaftsverbund, also sprich viele kleine Kaufleute bündeln ihre Nachfragemacht.
Wenn ich z.B. lese "Edeka übernimmt Tengelmann", dann haben da ja nicht hundert kleine Kaufleute jeder eine Tengelmann-Filiale gekauft...
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So haben Rewe und Edeka mal angefangen, inzwischen würde ich das durchaus als Franchising bezeichnen - wenn auch nicht in seiner schlimmsten Form.146225 @ 27 Nov 2014, 19:25 hat geschrieben: Edeka würde ich jetzt nicht zu den Franchise-Modellen zählen, das ist mehr eine Art Genossenschaftsverbund, also sprich viele kleine Kaufleute bündeln ihre Nachfragemacht.
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Edeka und Rewe betreiben kaum noch eigene Filialen, da werden auch große Märkte immer mehr ausgelagert und Arbeitnehmerrechte zählen genauso viel wie beim Discounter. Nur weil viele immer sagen, da werden beim Einkauf dort die Bedingungen unterstützt, die sind überall gleich.
Selbst wenn es irgendwo Märkte geben sollte die so groß sind dass ein BR möglich wäre, da wird dann alles mögliche versucht um das zu verhindern (im SGV oft nicht anders) und zwar alles mögliche, legal und illegal. Wenn man will kann man jedem Mitarbeiter was anhängen. Mittels Einschüchterung kann man auch die Mitarbeiter klein halten.
Ob die dann zufrieden sind, ob es hohe Fluktuation gibt oder ob sich die Leute fügen weil sie einfach auf den Job angewiesen sind, interessiert doch alles nicht. Es zählt einzig der Profit und der geht über Leichen.
Was das Genossenschaftsmodell angeht, so ist im Einzelhandel von der Grundidee nichts mehr vorhanden. Denn derart unsozial wie es da oft zugeht, hat das mit dem Grundgedanken der Genossenschaft nicht mehr das geringste zu tun.
Selbst wenn es irgendwo Märkte geben sollte die so groß sind dass ein BR möglich wäre, da wird dann alles mögliche versucht um das zu verhindern (im SGV oft nicht anders) und zwar alles mögliche, legal und illegal. Wenn man will kann man jedem Mitarbeiter was anhängen. Mittels Einschüchterung kann man auch die Mitarbeiter klein halten.
Ob die dann zufrieden sind, ob es hohe Fluktuation gibt oder ob sich die Leute fügen weil sie einfach auf den Job angewiesen sind, interessiert doch alles nicht. Es zählt einzig der Profit und der geht über Leichen.
Was das Genossenschaftsmodell angeht, so ist im Einzelhandel von der Grundidee nichts mehr vorhanden. Denn derart unsozial wie es da oft zugeht, hat das mit dem Grundgedanken der Genossenschaft nicht mehr das geringste zu tun.
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Eigentlich alle Rewe-Neueröffnungen, die ich kenne, sind Rewe-Team-Märkte (das ist der Bäpper am Eingang, an dem man die eigenen erkennt), also Konzernfilialen über die Rewe Markt GmbH...DSG Speisewagen @ 27 Nov 2014, 20:25 hat geschrieben: Edeka und Rewe betreiben kaum noch eigene Filialen, da werden auch große Märkte immer mehr ausgelagert und Arbeitnehmerrechte zählen genauso viel wie beim Discounter.
Ob die Arbeitnehmer da jetzt unbedingt besser behandelt werden (bei Rewe war ja auch das Thema Werksverträge mal groß in den Medien) sei aber mal dahingestellt.
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Edeka geht den anderen Weg, da werden auch die großen E-Center von Selbstständigen betrieben. Die heißen dann ja auch Edeka Huber, E-Center Kotzberger usw.
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Also bei Edeka kann von Franchising keine Rede sein. Jeder Unternehmer im Edeka-Verbund hat als Genossenschaftsmitglied Mitspracherechte. Umgekehrt hat die Genossenschaft aber keine Mitspracherechte bei den Märkten. Die Edeka-Mitglieder können Waren bei der Genossenschaft ordern, müssen aber nicht. Sie können die Einrichtung gemäß dem Edeka-CI erwerben, können aber auch eine komplett eigene Einrichtung einbauen. In der Theorie kann ein Edeka-Markt völlig anders aussehen wie die üblichen Edekas, und seine Waren komplett über andere Händler beziehen - das ergibt halt keinen Sinn, weil warum sollte so ein Händler dann noch in der Genossenschaft sein?JeDi @ 27 Nov 2014, 19:43 hat geschrieben: So haben Rewe und Edeka mal angefangen, inzwischen würde ich das durchaus als Franchising bezeichnen - wenn auch nicht in seiner schlimmsten Form.

Bei Franchise hat man das absolute Gegenteil: Hier hat der Franchisenehmer keine Mitspracherechte beim Franchisegeber, umgekehrt redet aber der Franchisegeber bei allen Detail der Einrichtung, Warenbeschaffung etc. mit.
Edeka hat auch eigene Filialen, die von der Genossenschaft (im Fall der Edekas von den Regionalgesellschaften, im Fall von Spar etc. wohl von der Zentrale) betrieben werden, das ist korrekt. Das sind quasi Filialen, die allen Händlern gemeinsam gehören (jetzt sehr abstrahiert betrachtet). Edeka versucht aber momentan einen Teil dieser Filialen in private Hand überzuführen.
Also nein, mit Franchising hat Edeka nichts zu tun.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
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Auf dem Papier nein. De facto wird dann wohl schonmal die Belieferung eingestellt, wenn der Marktinhaber nicht spurt.Boris Merath @ 28 Nov 2014, 14:40 hat geschrieben: Also bei Edeka kann von Franchising keine Rede sein. Jeder Unternehmer im Edeka-Verbund hat als Genossenschaftsmitglied Mitspracherechte. Umgekehrt hat die Genossenschaft aber keine Mitspracherechte bei den Märkten.
Meines Wissens müssen sie zu einem gewissen Mindestanteil.Die Edeka-Mitglieder können Waren bei der Genossenschaft ordern, müssen aber nicht.
Ist - siehe oben - nicht möglich.In der Theorie kann ein Edeka-Markt völlig anders aussehen wie die üblichen Edekas, und seine Waren komplett über andere Händler beziehen
Stimmt nicht ganz. Es gibt durchaus Franchisingmodelle, bei denen der Franchisenehmer sich beim Franchisegeber in Form von Gesellschaftsanteilen usw. einkauft. Es gibt auch Franchisemodelle, bei denen nicht alles beim Franchisegeber eingekauft werden muss, sondern nur das Kernsortiment. Und zum Schluss gibt es sogar Franchisemodelle, bei denen es nur um die Nutzung des Markennamens geht.Bei Franchise hat man das absolute Gegenteil: Hier hat der Franchisenehmer keine Mitspracherechte beim Franchisegeber, umgekehrt redet aber der Franchisegeber bei allen Detail der Einrichtung, Warenbeschaffung etc. mit.
Die wenigen verbliebenen Spar-Märkte werden allesamt nicht von Edeka direkt geführt.im Fall von Spar etc. wohl von der Zentrale
Selbstständige Händler kaufen gegen Gebühr die Nutzung eines Markennamens. Nein, das ist natürlich kein Franchising...Also nein, mit Franchising hat Edeka nichts zu tun.
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Mit Spar hat dieses Rumpf-Spar doch nichts mehr zu tun. Wäre wohl besser gewesen die österreichische Spar hätte das übernommen, dann wäre hier wenigstens ein Konkurrent zu Edeka und Rewe, die sich den Vollsortimentermarkt fast aufteilen, geschaffen worden.
Globus, die ich sehr schätze, expandiert ja auch nicht mehr. Die geben sich scheinbar mit ihren wenigen Märkten zufrieden und eröffnen keine neuen (bis auf Freilassing und da nur wegen dem Druck aus Salzburg -> Angst vor Kaufkraftabfluss).
Wie auch immer, für mich ist das was Edeka oder Rewe macht weit vom Genossenschaftsprinzip entfernt.
Im Einzelhandel fehlt auch grundsätzlich der Arbeitnehmerschutz und die vielen Auslagerungen und kleinteiligen Einheiten haben ja auch das Ziel die Arbeitnehmer zu schwächen und sie schön klein zu halten.
Globus, die ich sehr schätze, expandiert ja auch nicht mehr. Die geben sich scheinbar mit ihren wenigen Märkten zufrieden und eröffnen keine neuen (bis auf Freilassing und da nur wegen dem Druck aus Salzburg -> Angst vor Kaufkraftabfluss).
Wie auch immer, für mich ist das was Edeka oder Rewe macht weit vom Genossenschaftsprinzip entfernt.
Im Einzelhandel fehlt auch grundsätzlich der Arbeitnehmerschutz und die vielen Auslagerungen und kleinteiligen Einheiten haben ja auch das Ziel die Arbeitnehmer zu schwächen und sie schön klein zu halten.
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Ausnahmslos alle, die ich kenne und die im Einzelhandel beschäftigt sind, finden es toll und verdienen dabei auch nicht schlecht. Auf jeden Fall sind die Löhne immer zweistellig pro Stunde.
Klar, dass ne Kassenkraft Dienstag Mittag keine 25€/h bekommen kann :rolleyes:
Klar, dass ne Kassenkraft Dienstag Mittag keine 25€/h bekommen kann :rolleyes:
Für mehr Administration. Gegen Sittenverfall. Für den Ausschluss nerviger Weiber.
- DSG Speisewagen
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Wer rechnen kann und den wahren Stundenlohn ausrechnen, der wird sehen dass das schnell einstellig werden kann.Bayernlover @ 29 Nov 2014, 09:53 hat geschrieben: Auf jeden Fall sind die Löhne immer zweistellig pro Stunde.
Was ist denn mit unbezahlten Überstunden oder der Erwartung dass Personale bei Discountern die gesamte Öffnungszeit (+ evtl. davor/danach, z. B. Abrechnung) anwesend sind und Überstunden mit der Bezahlung vergütet sind?
Mag sein dass manche nur das sehen was letztendlich raus kommt, den Aufwand dafür aber nicht betrachten.
Wenn einige Leute dort trotz allem glücklich sind, es sei ihnen gegönnt.
Trassengebühren halbieren! Schwerverkehrsabgabe ab 3,5t für Lkw und Busse einführen! Infrastrukturausbau, Knotenausbau, Kapazitätsausbau! Verminderter Mehrwertsteuersatz für alle Zugfahrkarten! Fahrgastrechte für alle Verkehrsträger gleich!
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woher kommt dieses vorgebliche wissen? Überxstunden werden erfasst, und entlohnt. Bezahlte Arbeitszeit bei Ladenschluss 20:00 geht standard-mässig bis 20:30, im Schnitt ist man aber schon um 20:15 vom Acker, an "guten" Tagen kann es auch nochmal 5 oder gar 10 Minuten schneller gehen - ok dafür kann es, wenns blöd läuft, ab un an auch mal 20:35 oder 20:40 werden, ohne daß diese Extra-zeit aufgeschrieben würde.DSG Speisewagen @ 29 Nov 2014, 14:31 hat geschrieben:
Was ist denn mit unbezahlten Überstunden oder der Erwartung dass Personale bei Discountern die gesamte Öffnungszeit (+ evtl. davor/danach, z. B. Abrechnung) anwesend sind und Überstunden mit der Bezahlung vergütet sind?