Und da muss man nichtmal das MVV-Fahrkartenangebot zu verlassen...ropix @ 29 Jan 2015, 19:45 hat geschrieben: Der Haken dran ist dass es Fahrkarten für mehr als eine Person gibt auf der NICHT steht dass man genau zwischen Hauptbahnhof und Ostbahnhof in München die Gruppe nicht trennen darf.
Fahrscheinkontrolle n. Fahrtende/Sperrenkontrolle?
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warum, sagt doch der Gesunde Menschenverstand oder?ropix @ 29 Jan 2015, 19:45 hat geschrieben: Der Haken dran ist dass es Fahrkarten für mehr als eine Person gibt auf der NICHT steht dass man genau zwischen Hauptbahnhof und Ostbahnhof in München die Gruppe nicht trennen darf.
Und Schwupps, schon hat man Leute die zuerst viel Geld für ihre Fahrkarte und dann noch viel mehr Geld für ihr Gerichtsverfahren oder eben 40 Euro gezahlt haben und regt sich anschließend auch noch über Schwarzfahrer auf...
sonst sagt in Zukunft jeder Schwarzfahrer, ich bin mit dem Bayernticket gekomen, der Inhaber ist aber schon am HBF ausgestiegen.....
gibt es wirklich Gruppenkarten, bei denen sich die Gruppe trennen darf und jeder individuell weiterfahren darf ohne das man das Ticket teilen kann?
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Es geht nicht ums Weiterfahren, sondern nur ums Aussteigen. Also die Gruppe trennt sich, indem einfach einer die Gruppe verlässt, dort aber nicht mehr weiter fährt. Der weiterfahrende Teil der Gruppe behält logischerweise das Ticket. Derjenige, der die Fahrt beendet, steigt natürlich ohne Ticket aus, und hat dann bei einer Kontrolle am Ausgang der Station aber ein Problem. Im Zug hatte er ja noch ein gültiges Ticket, nur am Ausgang eben nicht mehr.
Und das Problem gibt es erst seit die Bild geschrieben hat, das die Sperrenkontrollen jetzt wieder häufiger sind? Bei der U-Bahn gibt es die Kontrollen auch schon länger, dort kann das theoretisch auch vorkommen. Aber man kennt ja den Ticketinhaber und dieser hat auch seinen Namen auf dem Ticket vermerkt. Es ist also im Nachhinein nachprüfbar, uA durch die Aussage des Ticketinhabers, ob man tatsächlich ein Ticket hatte. Es gibt auch noch andere Fälle (zB personalisierte Monatskerte zuhause vergessen), wo man dann eben im Nachhinein sein Ticket nachreichen/nachweisen muss. Sollte man also wegen einem theoretisch möglichen Fall diese (sehr effetive) Art der Kontrolle bleiben lassen?
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Richtig, weil diese Art der Kontrolle sehr ineffektiv ist. Wer zwingt mich eigentlich dazu, mir die persönlichen Daten vom "Hauptticketinhaber" zu notieren, um hinterher gegebenenfalls den Nachweis zu führen, dass ich einen gültigen Fahrschein hatte? Ist es nicht Aufgabe der DB Regio AG, mir nachzuweisen, dass ich keinen hatte (was hier eben nicht möglich ist)? Dann kann mans auch eben wegen Ineffizienz gleich bleiben lassen.Allacher @ 30 Jan 2015, 11:33 hat geschrieben: Sollte man also wegen einem theoretisch möglichen Fall diese (sehr effetive) Art der Kontrolle bleiben lassen?
Schreib doch dem MVV und der DB Regio eine Mail, was in so einem Fall zu tun ist. Hab grad in die Beförderungsbedingungen des MVV rein geschaut, laut denen muss man den Fahrschein dabei haben, egal was kommt. Man müsste den Inhalt der Vereinbarung zwischen MVV und Bahn kennen um den Fall zu beurteilen.
An der Effektivität der Kontrolle ändert das allerdings nichts, auch wenn einige wenige Fälle tatsächlich knifflig sind. Alle werd kontrolliert, also werde auch alle ohne Ticket heraus gefischt. Bestimmt sind es so viele Fälle das der MVV eine eigene Statistik führt: Fahrgäste die in eine Sperrenkontrolle geraten sind, nachdem sie sich im Zug von ihrer Reisegruppe getrennt haben.
An der Effektivität der Kontrolle ändert das allerdings nichts, auch wenn einige wenige Fälle tatsächlich knifflig sind. Alle werd kontrolliert, also werde auch alle ohne Ticket heraus gefischt. Bestimmt sind es so viele Fälle das der MVV eine eigene Statistik führt: Fahrgäste die in eine Sperrenkontrolle geraten sind, nachdem sie sich im Zug von ihrer Reisegruppe getrennt haben.

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Wenn ich eine Fahrkarte von Hohenwulsch nach München-Marienplatz habe (2 Personen, einer steigt schon am Karlsplatz aus), sind mir die Beförderungsbedingungen von irgendwelchen Verkehrsverbünden allerdings herzlich egal. Dafür braucht es keine Verabredung zwischen DB und MVV, hier geht es um den Haustarif der DB (oder ggf. noch SCIC-NRT/IRT/RPT).Allacher @ 30 Jan 2015, 12:56 hat geschrieben: Schreib doch dem MVV und der DB Regio eine Mail, was in so einem Fall zu tun ist. Hab grad in die Beförderungsbedingungen des MVV rein geschaut, laut denen muss man den Fahrschein dabei haben, egal was kommt. Man müsste den Inhalt der Vereinbarung zwischen MVV und Bahn kennen um den Fall zu beurteilen.
Richtig. Und der, der als Reisender ohne gültigen Fahrschein behandelt wird, kann einfach sagen, dass er einen hat. Der Nachweis, dass dem nicht so ist, würde der DB obliegen - und diese kann ihn nicht führen. Damit ist das Thema erledigt, und die Kontrolle völlig nutzlos.An der Effektivität der Kontrolle ändert das allerdings nichts, auch wenn einige wenige Fälle tatsächlich knifflig sind. Alle werd kontrolliert, also werde auch alle ohne Ticket heraus gefischt.
Der Kundendialog und/oder die Pressestelle darf das dann nur halt wieder gradebiegen.
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Nein, das Problem gibt es seit immerAllacher @ 30 Jan 2015, 11:33 hat geschrieben:Und das Problem gibt es erst seit die Bild geschrieben hat, das die Sperrenkontrollen jetzt wieder häufiger sind?
Seit wann wird auf den MVG-Gruppentickets (z.B. MVV Innenraum bis 5 Personen) auch nur ein Name vermerkt??????Bei der U-Bahn gibt es die Kontrollen auch schon länger, dort kann das theoretisch auch vorkommen. Aber man kennt ja den Ticketinhaber und dieser hat auch seinen Namen auf dem Ticket vermerkt.
Nein, ist es nichtEs ist also im Nachhinein nachprüfbar, uA durch die Aussage des Ticketinhabers, ob man tatsächlich ein Ticket hatte.
Ganz eindeutig ja. Man kann ja auch nicht alle Menschen wegen 10 Terroristen unter ihnen verdachts- und anhaltslos sämtliche Kommunikation belauschen und 30 Bürger wegen Fehlalarms gleich mal in den Folterknast schicken.Es gibt auch noch andere Fälle (zB personalisierte Monatskerte zuhause vergessen), wo man dann eben im Nachhinein sein Ticket nachreichen/nachweisen muss. Sollte man also wegen einem theoretisch möglichen Fall diese (sehr effetive) Art der Kontrolle bleiben lassen?
Ach, tut man doch? Na da sind diese illegalen Sperrenkontrollen ja noch sehr harmlos, 3 mal mit gültigem Gruppenfahrschein unterwegs und - ach, sitzt man auch im Knast?
Kollateralschaden. Aber wenigstens offiziell ohne Folter.
Solange man ganz offiziell die Sperre ohne Fahrschein verlassen darf kann man dort eben nicht kontrollieren. Ganz einfach.
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Nichtdestotrotz gibt es diese Kontrollen dennoch. Aber es wäre je trotzdem nett wenn sich einer mal bei DB/MVV informiert wie so ein Fall gehandhabt wird. Ist im Übrigen kein rein Münchnerisches Problem, solche Gruppentickets gibt es ja bundesweit und Sperrenkontrollen gibt es auch anderswo (Hamburg zB).
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Hmmm, die Problematik ist klar und sehr nachvollziehbar dargelegt worden. Trotzdem emfpinde ich die Sperrenkontrollen nach wie vor als vom Prinzip her gut und richtig - man müsste sich nur brauchbare Lösungen für die damit verbundenen Probleme ersinnen.
Könnte man zB bei den Partnerticket (und weiteren bis-zu-5-Personen-Tickets) Abschnitte anfügen, so daß jeder Fahrgast, der auf einem Bayernticket/Partnertageskarte etc. fährt 1/5 dieses BT bei sich haben könnte? - wobei die Partner-TK für 5 Erwachsene ja auch von 10 Kindern verwendet werden dürfte, was die Sache nochmal verkompliziert.
Könnte man zB bei den Partnerticket (und weiteren bis-zu-5-Personen-Tickets) Abschnitte anfügen, so daß jeder Fahrgast, der auf einem Bayernticket/Partnertageskarte etc. fährt 1/5 dieses BT bei sich haben könnte? - wobei die Partner-TK für 5 Erwachsene ja auch von 10 Kindern verwendet werden dürfte, was die Sache nochmal verkompliziert.
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Wie überprüfst du dann die Gültigkeit?Cloakmaster @ 30 Jan 2015, 15:35 hat geschrieben: Könnte man zB bei den Partnerticket (und weiteren bis-zu-5-Personen-Tickets) Abschnitte anfügen, so daß jeder Fahrgast, der auf einem Bayernticket/Partnertageskarte etc. fährt 1/5 dieses BT bei sich haben könnte?
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Nein, schon alleine weil der Rems-Murr-Kreis sicher keine Lust hat wegen irgend einer Bayerischen Spinnerei sein SWT anzupassen.Cloakmaster @ 30 Jan 2015, 15:35 hat geschrieben: Könnte man zB bei den Partnerticket (und weiteren bis-zu-5-Personen-Tickets) Abschnitte anfügen, so daß jeder Fahrgast, der auf einem Bayernticket/Partnertageskarte etc. fährt 1/5 dieses BT bei sich haben könnte? - wobei die Partner-TK für 5 Erwachsene ja auch von 10 Kindern verwendet werden dürfte, was die Sache nochmal verkompliziert.
Genauso wie ÖBB PV in Wien auch nur dumm dreinschaut

Und die Partner-Tageskarte gilt für zwei + beliebig viele eigene Kinder. Unmöglich sowas per Zusatzkarten nachzuweisen (aber sehr wahrscheinlich dass Muttern/Vatern mit der ganzen Bagage zum Kino aussteigt wärend Vater/Mutter weiter zum Shoppen fährt...)
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Im Zweitalter immer verrückterer elektronischer Spielereien sehe ich eine technische Lösung durchaus als Möglich an - sind halt nur Investitionskosten, die man landauf, landab natürlich scheuen wird. Von den Nachbarländern mal ganz abgesehen.
Und gemäss MVV Homepage iost die Partnertageskarte sowieso abgeschafft
Und gemäss MVV Homepage iost die Partnertageskarte sowieso abgeschafft
Irgendwie ist die Familie mit beliebig vielen, nachweisbar eigenen Kindern da raus gefallen.MVV.de hat geschrieben:Gruppen-Tageskarte
Die Gruppen-Tageskarte, die bisher als Partner-Tageskarte bezeichnet wurde, gilt für eine Gruppe bis zu 5 Personen – Kinder zwischen 6 und 14 Jahren zählen halb. Zehn Kids passen also auf ein Ticket. Weil Lehrer normalerweise nicht alle Geburtstage ihrer Schüler im Kopf haben, gelten diese bei Schulausflügen bis einschließlich der 9. Klasse als Kinder.
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Nein, technische Lösungen sind hier erstmal ausgeschlossen. Wir haben Fahrkarten auf Papier, alles andere kannste den Großeltern mit denen man mein letztes Beispiel auch darstellen könnte nicht erklären.
Hilft nix - Sperrengeschosskontrollen kann und darf man nicht durchführen. So effizient es sein mag.
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Nochmal: Wie willst du das nachweisen? Die 5 Abschnitte gelten nur zusammen? Doof. Jeder Abschnitt gilt auch einzeln. Genau so doof. Weitere vorschläge?Cloakmaster @ 30 Jan 2015, 16:19 hat geschrieben: Im Zweitalter immer verrückterer elektronischer Spielereien sehe ich eine technische Lösung durchaus als Möglich an - sind halt nur Investitionskosten, die man landauf, landab natürlich scheuen wird. Von den Nachbarländern mal ganz abgesehen.
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Wie gesagt: Elektronische Tickets, mit elektronischen IDs, welche eben Aussprucken "ich bin Bayernticket Nummer 1234653563-4, die Teile 1234653563-1, -2, ,-3 und -5 fahren derzeit noch weiter"JeDi @ 30 Jan 2015, 16:22 hat geschrieben: Nochmal: Wie willst du das nachweisen? Die 5 Abschnitte gelten nur zusammen? Doof. Jeder Abschnitt gilt auch einzeln. Genau so doof. Weitere vorschläge?
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Was willst du denn jetzt noch wissen? Das ticket meldet eben, daß es Teil 4 eines BayernTicket für 5 ist, wann und wo es gelöst wurde, wo eingestiegen wurde - und wann und wo sich die überigen Teile des Tickets zu letzt gemeldet haben. Willst du nun einen Schaltplan für den RFID-chip haben, oder was genau ?JeDi @ 30 Jan 2015, 16:39 hat geschrieben: Dafür schwebt dir welche Lösung vor?
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Das das Problem dabei. Und "Möglich" heisst nicht zwingend "wahrscheinlich"Cloakmaster @ 30 Jan 2015, 16:19 hat geschrieben:Im Zeitalter immer verrückterer elektronischer Spielereien sehe ich eine technische Lösung durchaus als Möglich an - sind halt nur Investitionskosten, die man landauf, landab natürlich scheuen wird. Von den Nachbarländern mal ganz abgesehen.
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Nein, ich will wissen, auf welcher technischen Basis du das realisieren willst. Mit RFID dürfte das nämlich nicht gehen - RFID kann nicht melden.Cloakmaster @ 30 Jan 2015, 16:43 hat geschrieben: Was willst du denn jetzt noch wissen? Das ticket meldet eben, daß es Teil 4 eines BayernTicket für 5 ist, wann und wo es gelöst wurde, wo eingestiegen wurde - und wann und wo sich die überigen Teile des Tickets zu letzt gemeldet haben. Willst du nun einen Schaltplan für den RFID-chip haben, oder was genau ?
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Du willst also Bayerntickets verkaufen, die 5 mal Technik für einen hohen zwei- bis niedrigen dreistelligen Eurobetrag beinhalten? Viel Spaß bei der nächsten Preiserhöhung...Cloakmaster @ 30 Jan 2015, 17:21 hat geschrieben: Dann eben die neue, verbesssterte, und aktualisierte Version "RFID-2" oder meinetwegen "RFID-2020" mit Sende, und Meldefunktion.
Außerdem leuchtet mir nicht ganz ein, wo die Verbesserung im Vergleich zur Kontrolle im Fahrzeug sein soll. Um einen Bahnsteig komplett abzuriegeln und viele Leute in kurzer Zeit zu kontrollieren, ist doch auch viel Personal nötig. Stattdessen könnte man das Personal doch auch dazu einsetzen, während der Fahrt zwischen 2 Stationen einen Wagen komplett durchzukontrollieren.
Mein Bahnjahr 2024
Zurückgelegte Strecke: 30.060 km - Planmäßige Gesamtreisezeit: 16,1 Tage - Gesamtverspätung (analog FGR): 626 min - Planmäßige Reisegeschwindigkeit: 78 km/h - Durchschnittliche Fahrzeitverlängerung aufgrund von Verspätung: 2,7% - Fahrtkosten: 10,6 Cent/km - Anschlussquote (alle Anschlüsse einer Verbindung mit min. 1 Umstieg erreicht): 87,5%
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Ganz einfach: Man kann keine Leute mehr Abzocken, die lieber den trockenen Bahnsteig benutzen als durch den Regen zu gehen. Oder einfach nur jemand abholen wollen. Oder oder oder.Entenfang @ 30 Jan 2015, 17:26 hat geschrieben: Außerdem leuchtet mir nicht ganz ein, wo die Verbesserung im Vergleich zur Kontrolle im Fahrzeug sein soll. Um einen Bahnsteig komplett abzuriegeln und viele Leute in kurzer Zeit zu kontrollieren, ist doch auch viel Personal nötig. Stattdessen könnte man das Personal doch auch dazu einsetzen, während der Fahrt zwischen 2 Stationen einen Wagen komplett durchzukontrollieren.
Die Info kann ich dir sofort geben.Allacher @ 30 Jan 2015, 15:35 hat geschrieben: Aber es wäre je trotzdem nett wenn sich einer mal bei DB/MVV informiert wie so ein Fall gehandhabt wird. Ist im Übrigen kein rein Münchnerisches Problem, solche Gruppentickets gibt es ja bundesweit und Sperrenkontrollen gibt es auch anderswo (Hamburg zB).
Bei Gruppentickets/Partnertickets, Bayernticket und SchönesWochenendTicket müssen alle Reisenden zusammen mit dem Ticketinhaber in Tunnelbahnhöfen* zusammen aussteigen und den Bahnsteig/Bahnhof verlassen. Erst dann darf sich ein Reisender von der Gruppe trennen und die verbliebenen Reisenden dürfen erst dann zusammen mit dem Ticketinhaber die Reise fortsetzen.
So ist es laut Tarif geregelt und auch erwünscht. Um eben dieses Problem zu vermeiden.
Im Bereich der MVG als EVU, gilt dies an ALLEN Bahnhöfen und im Bereich der SBM als EVU von *(ab Hauptbahnhof bis einschließlich Rosenheimerplatz) und zusätzlich in Neuperlach Süd!
Der Ticketinhaber hat die Pflicht die durch den Kauf eingegangenen Bedingungen einzuhalten.
Sollte dann eben das genannte Problem eintreten das sich die Gruppe trennt bevor die Fahrt tatsächlich als beendet gilt wird bei einer Sperrkontrolle eben erfasst, dass der Reisende ohne gültigen Fahrschein angetroffen wurde. Da der Reisende nicht seine Pflicht eingehalten hat beim Ticketinhaber zu bleiben.
Sollte eigendlich logisch sein!
Ich pers. finde es aber auch doof! :rolleyes:
Änderungen und Irrtürmer vorbehalten
Stand 2014
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Wo in den BBPV/BB Bayernticket kann ich das nachlesen?Walk @ 30 Jan 2015, 17:43 hat geschrieben: So ist es laut Tarif geregelt und auch erwünscht. Um eben dieses Problem zu vermeiden.
[...]Im Bereich der MVG als EVU, gilt dies an ALLEN Bahnhöfen und im Bereich der SBM als EVU von *(ab Hauptbahnhof bis einschließlich Rosenheimerplatz) und zusätzlich in Neuperlach Süd!