Allgemeine Diskussion über Politik in Deutschland

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andreas
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Beitrag von andreas »

da es trotz allem meistens die Säufer erwischt hab ich da kein Mitleid.
Ansonsten guter Anwalt, der hilft.
DumbShitAward
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Beitrag von DumbShitAward »

Ich bin zwar ebenso der Meinung, dass Alkohol und Autofahren zwei Dinge sind, die absolut nicht zusammen gehören, aber auch ein Säufer (wobei ich nicht davon ausgehe, dass die Hauptklientel tatsächlich Alkoholiker sind) darf in einem Rechtsstaat verlangen, dass man ihn nach den einschlägig bekannten Regeln behandelt und nicht so, wie es dem Sachbearbeiter an diesem Morgen so in den Kram passt.
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB

Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Bayernlover
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Beitrag von Bayernlover »

Bei Alkohol ist es ja noch nachvollziehbar, aber bei Cannabis sind die Grenzwerte so lächerlich niedrig, dass es absolut unverhältnismäßig ist.
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Galaxy
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Beitrag von Galaxy »

Strike 1 ohne Personenschäden: 90 Tage Führerschein verlust, 300 Stunden Gemeinnützigearbeit, € 2.500 Strafe.
Strike 1 mit Personenschäden: 1 Jahr Gefängnis, €10.000 Strafe.

Strike 2 bei beiden Situationen: 1 Jahr Gefängnis, € 10.000 Strafe, 2 Jahre Führerschein verlust, Auto wird Gemeinnützig versteigert. Keine Härtefall Regelung, Du brauchst ein Auto für die Arbeit? Pech, hättest vorher dran denken sollen.

Strike 3: 10 Jahre Gefängnis.
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DSG Speisewagen
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Beitrag von DSG Speisewagen »

DumbShitAward @ 19 Feb 2015, 10:15 hat geschrieben: Auch wenn die Mindestlohnforderung für Transit in Deutschland im Speditionsbereich sicherlich Sinn macht (und natürlich finden das die deutschen Spediteure gut), man muss fragen, ob das im Grundsatz immer so sinnvoll ist. Das ganze muss ja schließlich auch auf alle anderen Branchen ausgeweitet werden, also auf Monteure, auf Wartungspersonal und letztendlich auch für jeden, der gerade in einem Zug oder einem Flugzeug deutschen Boden bzw. Luftraum über- oder durchquert und dabei arbeitet. Gut, praktisch wird das nicht viel verändern, da diese Berufsgruppen üblicherweise ohnehin mehr als den Mindestlohn bekommen, aber trotzdem.

Des Weiteren: wieso sollte das nur für den Mindestlohn gelten? Was ist mit Tarifverträgen? Wieso sollten die keine Gültigkeit für die ausländischen Arbeitnehmer haben? Klar, weil deren Firma das nicht mit den Gewerkschaften ausgehandelt hat - das ist aber beim Mindestlohn auch nicht so.
Natürlich sollte es nicht nur der Mindestlohn sein, er heißt ja so weil er die absolute Untergrenze darstellen sollte.

Um beim Beispiel zu bleiben bräuchte es einen Kollektivtarifvertrag den alle anwenden müssen und der auch deutlich über den 8,50 Euro ist, da die Tätigkeit im Transportgewerbe auch anständig bezahlt gehört.
Angewandt werden muss das Territorialprinzip. Es muss immer mindestens das Landesniveau bezahlt werden und wessen Gehalt über dem Landesniveau ist, der bekommt natürlich sein übliches Gehaltsniveau.

Wird Zeit dass dieses Ausflaggen endlich mal eingegrenzt wird, aber ob das durch Lobbyisten korrumpierte Politiker ändern? Da habe ich mehr als riesige Zweifel, ist ja schließlich alternativlos...
Trassengebühren halbieren! Schwerverkehrsabgabe ab 3,5t für Lkw und Busse einführen! Infrastrukturausbau, Knotenausbau, Kapazitätsausbau! Verminderter Mehrwertsteuersatz für alle Zugfahrkarten! Fahrgastrechte für alle Verkehrsträger gleich!
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Beitrag von 143 »

DSG Speisewagen @ 19 Feb 2015, 21:42 hat geschrieben:
DumbShitAward,19 Feb 2015, 10:15 hat geschrieben:
Wird Zeit dass dieses Ausflaggen endlich mal eingegrenzt wird, aber ob das durch Lobbyisten korrumpierte Politiker ändern? Da habe ich mehr als riesige Zweifel, ist ja schließlich alternativlos...
???
Politiker haben in den letzten Jahrzehnten doch alles getan, damit bald gar keine LKW mehr fahren können in Deutschland (siehe Schiersteiner Brücke). Dann kann man sich eigentlich echt nicht beschweren.
Bayernlover
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Beitrag von Bayernlover »

Galaxy @ 19 Feb 2015, 21:09 hat geschrieben: Strike 1 ohne Personenschäden: 90 Tage Führerschein verlust, 300 Stunden Gemeinnützigearbeit, € 2.500 Strafe.
Strike 1 mit Personenschäden: 1 Jahr Gefängnis, €10.000 Strafe.

Strike 2 bei beiden Situationen: 1 Jahr Gefängnis, € 10.000 Strafe, 2 Jahre Führerschein verlust, Auto wird Gemeinnützig versteigert. Keine Härtefall Regelung, Du brauchst ein Auto für die Arbeit? Pech, hättest vorher dran denken sollen.

Strike 3: 10 Jahre Gefängnis.
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Beitrag von Cloakmaster »

Bayernlover @ 20 Feb 2015, 00:34 hat geschrieben:
Rote Ampel überfahren: direkt Todesstrafe
Ampeln mit eingebauter Selbstschussanlage?
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Galaxy
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Beitrag von Galaxy »

Bayernlover @ 20 Feb 2015, 00:34 hat geschrieben: Rote Ampel überfahren: direkt Todesstrafe
Cloakmaster @ 20 Feb 2015, 04:59 hat geschrieben: Ampeln mit eingebauter Selbstschussanlage?
Nennt sich Querverkehr. :ph34r:

Es ist mir wurscht wenn sich jemand nicht Anschnallt (so lang es nicht in meinem Auto passiert) die gefährden sich selbst. Der Spaß hört aber auf wenn Menschen andere dazu zwingen an ihrem Russischen Roulette teilzunehmen. Es gibt keinen Grund unter Einfluss von Alkohol oder Drogen Auto zu fahren.
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Beitrag von ropix »

Oh, ist da etwa jemand radikal und deswegen nicht geeignet ein Fahrzeug zu führen?

MPU!!!!
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Beitrag von DumbShitAward »

Galaxy @ 19 Feb 2015, 21:09 hat geschrieben: Strike 1 ohne Personenschäden: 90 Tage Führerschein verlust, 300 Stunden Gemeinnützigearbeit, € 2.500 Strafe.
Strike 1 mit Personenschäden:  1 Jahr Gefängnis, €10.000 Strafe.

Strike 2 bei beiden Situationen: 1 Jahr Gefängnis, € 10.000 Strafe, 2 Jahre Führerschein verlust, Auto wird Gemeinnützig versteigert.  Keine Härtefall Regelung, Du brauchst ein Auto für die Arbeit? Pech, hättest vorher dran denken sollen.

Strike 3: 10 Jahre Gefängnis.
Du vergisst da ein wenig zu differenzieren. Es macht halt durchaus einen Unterschied, gerade auch, was die moralische Schuld betrifft, wenn jemand mit 0,4 Promille erwischt wird und der Polizist da eine "Auffälligkeit" konstruiert hat oder ob jemand wirklich rotzevoll unterwegs war.

Interessanterweise sind deine Forderungen teilweise nicht so weit von dem, was im Gesetz steht entfernt. Du entfernst eben nur die Abstufung und verlangst eine absurd hohe Mindeststrafe, die die in der Realität benötigte Flexibilität zerstört - im Prinzip das, was die Amerikaner sich mit ihrer blöden "mandatory sentencing" eingebrockt haben. Macht sich gut in der Bild-Zeitung, führt aber zu abstrusen Fehlurteilen. Schade, ich hatte dich da eigentlich immer für deutlich differenzierter gehalten.

Zur Sache:
Dafür gibt es ja beim Gesetzgeber die Unterscheidung zwischen der Ordnungswidrigkeit (zwischen 0,5 und 1,1 Promille, de facto schon 0,3) und der Straftat in diesem Bereich. Wie OWi kostet ja auch schon einen 1000er zzgl. sogenannter "Gebühren" und der Lappen ist 1-3 Monate weg (regelmäßig 1 Monat), die Straftat ab 1,1 Promille ist immerhin mit maximal einem Jahr Freiheitsstrafe, Entzug der Fahrerlaubnis mit zum Teil jahrelanger Sperrfrist sanktioniert.


Abgesehen von den praktischen Problemen, die du damit schaffen würdest, hast du auch noch ein paar Dogmatische:

1. Du übersiehst, dass eine Erhöhung der Strafen von einem Delikt auch immer im Vergleich zum Rest des Strafgesetzbuches gesehen werden muss. Es wäre situationsabhängig Unverhältnismäßig, jemanden, der drei Mal leicht alkoholisiert erwischt wurde, evtl. noch in einem Zeitraum von 40 Jahren, und niemals irgendjemandem einen Schaden zugefügt hat, 10 Jahre verpflichtend in den Bau zu schicken. Wie rechtfertigst du die Verhältnismäßigkeiten untereinander? Was ist mit demjenigen, der bummsvoll binnen kürzester Zeit unterwegs war und evtl. Unfälle, vielleicht sogar mit Todesfällen, verursacht hat (Ja, ich weiß, die fahrlässige Tötung käme noch dazu)? Der ginge ex lege ja auch für 10 Jahre in den Knast.
Oder auch im Vergleich zu schweren Straftaten: wie wäre es zu verargumentieren, dass jemand, der des schweren Raubs schuldig befunden wurde für 5 Jahre ins Gefängnis muss, du aber für 10?

2. Absolute Geldbeträge gibts nur im Ordnungswidrigkeitsrecht, das Strafrecht kennt ausschließlich Tagessätze.

3. Entzug des Fahrzeugs: hatten wir vor einigen Monaten schon mal. TL;DR: unzulässige Enteignung, verfassungsrechtlich nicht möglich.

4. "Keine Härtefallregelung". Auch das ist aus verfassungsrechtlichen Gründen niemals möglich.
Edit: nehmen wir folgendes, zugegebenermaßen etwas artifizielles Beispiel an: zwei Personen geraten in alkoholisiertem Zustand aneinander, einer zieht eine Waffe. Der andere muss objektiv um sein Leben fürchten, flieht, springt in sein Auto und fährt davon, nur um 500m weiter vor der Polizeistation zu halten und dort um Hilfe zu bitten.
Tja. Ist besoffen gefahren, mildernde Umstände, selbst wenns unstreitig begründet war, gibts ja dank lex galaxy nicht mehr, gibt die volle Breitseite. Hält dir keine fünf Minuten vor dem BGH. Die Berufsungsbegründung schreib dir sogar ich als Laie in der Mittagspause.




ropix @ 20 Feb 2015, 08:46 hat geschrieben:Oh, ist da etwa jemand radikal und deswegen nicht geeignet ein Fahrzeug zu führen?

MPU!!!!
q.e.d


YMMD :D
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Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
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Galaxy
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Beitrag von Galaxy »

Du vergisst da ein wenig zu differenzieren.  Es macht halt durchaus einen Unterschied, gerade auch, was die moralische Schuld betrifft, wenn jemand mit 0,4 Promille erwischt wird und der Polizist da eine "Auffälligkeit" konstruiert hat oder ob jemand wirklich rotzevoll unterwegs war.
Ich merke selbst bei 1 Bier das man sich irgendwie "anders" fühlt. Sind dadurch meine Reaktionen verlangsamt? Wahrscheinlich nicht, aber ich kann es nicht genau sagen.
Interessanterweise sind deine Forderungen teilweise nicht so weit von dem, was im Gesetz steht entfernt.  Du entfernst eben nur die Abstufung und verlangst eine absurd hohe Mindeststrafe, die die in der Realität benötigte Flexibilität zerstört - im Prinzip das, was die Amerikaner sich mit ihrer blöden "mandatory sentencing" eingebrockt haben.  Macht sich gut in der Bild-Zeitung, führt aber zu abstrusen Fehlurteilen.  Schade, ich hatte dich da eigentlich immer für deutlich differenzierter gehalten.
Die höhe der Strafen kann man sicherlich diskutieren.
1. Du übersiehst, dass eine Erhöhung der Strafen von einem Delikt auch immer im Vergleich zum Rest des Strafgesetzbuches gesehen werden muss.  Es wäre situationsabhängig Unverhältnismäßig, jemanden, der drei Mal leicht alkoholisiert erwischt wurde, evtl. noch in einem Zeitraum von 40 Jahren, und niemals irgendjemandem einen Schaden zugefügt hat, 10 Jahre verpflichtend in den Bau zu schicken.  Wie rechtfertigst du die Verhältnismäßigkeiten untereinander?  Was ist mit demjenigen, der bummsvoll binnen kürzester Zeit unterwegs war und evtl. Unfälle, vielleicht sogar mit Todesfällen, verursacht hat (Ja, ich weiß, die fahrlässige Tötung käme noch dazu)?  Der ginge ex lege ja auch für 10 Jahre in den Knast.


Oder auch im Vergleich zu schweren Straftaten:  wie wäre es zu verargumentieren, dass jemand, der des schweren Raubs schuldig befunden wurde für 5 Jahre ins Gefängnis muss, du aber für 10?
Der jenige der unter Einfluss Auto fährt handelt für mich auf jeden Fall mit dolus eventualis.

Vielleicht liegt das Problem eher darin, das der eigentlich von den Gesetzestexten vorgegebene Strafrahmen nicht angewandt wird. Ich habe gelesen das die Schläger die das türkische Mädchen zu tode geprügelt haben, vielleicht nach wenigen Monaten wieder freikommen. WTF? Im StGB steht das Mord und Totschlag mit lebenslange Haft bestraft werden können. Das ist bestenfalls reine Poesie.
2. Absolute Geldbeträge gibts nur im Ordnungswidrigkeitsrecht, das Strafrecht kennt ausschließlich Tagessätze.
Okay, 100% Zustimmung.
3. Entzug des Fahrzeugs:  hatten wir vor einigen Monaten schon mal.  TL;DR:  unzulässige Enteignung, verfassungsrechtlich nicht möglich.
Wie wäre es wenn jemand nachdem er die Bierdosen leer getrunken hat sich dann entscheidet besagte Bierdosen als Zielscheiben zu benutzen, und mit einer .408 drauf schießt, sollte man sein Eigentum wegnehmen?
4. "Keine Härtefallregelung".  Auch das ist aus verfassungsrechtlichen Gründen niemals möglich.
Edit: nehmen wir folgendes, zugegebenermaßen etwas artifizielles Beispiel an:  zwei Personen geraten in alkoholisiertem Zustand aneinander, einer zieht eine Waffe.  Der andere muss objektiv um sein Leben fürchten, flieht, springt in sein Auto und fährt davon, nur um 500m weiter vor der Polizeistation zu halten und dort um Hilfe zu bitten.
Tja.  Ist besoffen gefahren, mildernde Umstände, selbst wenns unstreitig begründet war, gibts ja dank lex galaxy nicht mehr, gibt die volle Breitseite.  Hält dir keine fünf Minuten vor dem BGH.  Die Berufsungsbegründung schreib dir sogar ich als Laie in der Mittagspause.
Äpfel und Birnen.

Ich ginge in meiner Argumentation davon aus das jemand Verurteilt worden ist. In deinem Beispiel würde es dazu eher nicht kommen. Es liegen zwar sowohl objektive wie auch subjektive Tatbestandsmerkmale vor, das ganze würde aber an Rechtswidrigkeit scheitern, da Rechtfertigungsgründe vor liegen.
DumbShitAward
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Beitrag von DumbShitAward »

Ich habe den Thread übersehen und somit ist der in der Versenkung gelandet. Eines möchte ich aber dennoch nicht unkommentiert stehen lassen:
Vielleicht liegt das Problem eher darin, das der eigentlich von den Gesetzestexten vorgegebene Strafrahmen nicht angewandt wird. Ich habe gelesen das die Schläger die das türkische Mädchen zu tode geprügelt haben, vielleicht nach wenigen Monaten wieder freikommen. WTF? Im StGB steht das Mord und Totschlag mit lebenslange Haft bestraft werden können. Das ist bestenfalls reine Poesie.
Das hier, ist letztendlich ein Problem der Gesellschaft und nicht des Rechtswesens: die Strafrahmen werden sehrwohl ausgereizt, nur eben nicht bei jedem Fall. Es heißt ja nicht umsonst "Höchststrafe", entsprechend kann sie auch nur bei den schwersten Formen des Delikts angewandt werden. Wenn jemand einen Fernseher (so gewählt, damit es keine geringwertige Sache mehr ist) im Laden klaut, dann wären die fünf Jahre Höchststrafe vielleicht ein "bisschen" überzogen. Was machst du denn dann mit dem Typen, der serienweise Häuser ausgeräumt hat?

Bei dem türkischen Mädchen, ich nehme an du meinst Tugçe, ist das eben auch die typische Empörungsmaschinerie der deutschen Law&Order Misanthropen (hält in etwa so lange, bis es mal einen von denen erwischt): in diesem Fall ist von einer Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge auszugehen (der Typ hat sie ein einziges Mal geschlagen, durch eine Verkettung tragischer Umstände hag sich ihr Ohrstecker in den Schädel gebohrt, was vermutlich am Ende tödlich war). Hier gibt es keine Anzeichen dafür, dass die Tötung auch nur billigend in Kauf genommen wurde, noch konnte der Täter davon ausgehen, dass dieser Schlag tödlich sein könnte. Wie auch? Die Gerichtsmediziner haben Wochen gebraucht, um zu kapieren, was da vorgefallen ist! Dieses Geschrei "der kommt ja nach ein paar Monaten wieder raus" bezieht sich üblicherweise auf die sog. Halbstrafenerleichterung und die gibts de facto nie.
Man hat viel aus dem total verbockten Prozess gegen den "Mörder" von Dominik Brunner gelernt, so eine katastrophale Strafbemessung wie gegen den Haupttäter* kann sich das deutsche Rechtswesen nicht mehr erlauben.

Aber du sagst es selbst schon: bei Mord und Totschlag (dort aber nur in besonders schweren Fällen) KANN auf lebenslange Freiheitsstrafe erkannt werden. Muss aber nicht. Und das ist auch richtig so, denn der es muss ja eben berücksichtigt werden, dass es einen erheblichen Unterschied zwischen der Giftmörderin, die ihren tyrannischen Ehemann umgebracht hat und einem Anders Breivik gibt.
Abgesehen von der Tatsache, dass es doch so einige Personen gibt, die mittlerweile seit 30, 40 oder noch mehr Jahren sitzen, hat die Entlassung nach meist 25 Jahren ja auch seine Gründe: immerhin sagt das Gesetz auch, dass der oberste Grundsatz des Strafvollzugs die Wiedereingliederung in die Gesellschaft ist. Wenn jemand sein halbes Leben im Gefängnis war und wohl keine Gefahr mehr darstellt, dann wäre eine weiter andauernde Strafe nur noch schikanös und nicht mehr sinnvoll oder gerecht.

Es ist keineswegs so, dass die deutschen Gerichte zu milde urteilen, eher das Gegenteil ist der Fall. Auch ist der Einfluss der Hetzpresse bedenklich hoch geworden.


* Der Prozess gegen die drei Angeklagten gilt in der Fachdiskussion als ein trauriges Negativbeispiel, wie die Politik einen Eingriff in die Rechtsprechung vornahm. Beim Hauptangeklagten, dessen Strafe nicht einmal ein halbes Jahr unter der möglichen Höchststrafe war, wurde moniert, dass er wohl gar wegen des falschen Delikts angeklagt war (Brunner starb bekanntermaßen nicht an den Tritten, sondern an einem Herzfehler), die Anklage wegen Mordes gilt als konstruiert. Das Strafmaß für den jüngeren der beiden Haupttäter, der sogar noch Schadensbegrenzung betrieb, blieb nur 20% unter der des Haupttäters... sieben Jahre und ein paar zerquetschte für gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge INKLUSIVE mildernder Umstände, sind im Jugendstrafrecht wahrlich unerhört. Ebenso ist das Strafmaß für den dritten, nicht anwesenden Täter, mit über zwei Jahren für räuberische Erpressung und gefährlicher Körperverletzung, ebenfalls im Jugendstrafrecht, der absolute Oberhammer. Das Qualifizierungsmerkmal war ja gerade so vorhanden, die Tat am untersten Ende der Skala.
Traurigerweise konnte der BGH das Urteil des LG München aus formalen Gründen auch nicht mehr reparieren. Man stelle sich vor, wenn diese ganzen Hetzer noch formal was zu sagen gehabt hätten... da läufts mir echt kalt den Rücken herunter.
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB

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Beitrag von Galaxy »

DumbShitAward @ 19 Apr 2015, 14:15 hat geschrieben: Es heißt ja nicht umsonst "Höchststrafe", entsprechend kann sie auch nur bei den schwersten Formen des Delikts angewandt werden.....Aber du sagst es selbst schon: bei Mord und Totschlag (dort aber nur in besonders schweren Fällen) KANN auf lebenslange Freiheitsstrafe erkannt werden. Muss aber nicht.
Nein KANN es nicht.

Ich habe nicht ganz klar rüber gebracht was mich eigentlich stört. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden das eine Lebenslange Haftstrafe gegen die deutsche Verfassung verstößt. In den Gesetzestexten steht aber immer noch Lebenslangehaft. Das ist was ich mit Poesie meinte. Man sollte dann das Wort Lebenslang aus den Texten streichen. Das der Strafrahmen eine variabel ist, ist klar und logisch.
Bei dem türkischen Mädchen, ich nehme an du meinst Tugçe, ist das eben auch die typische Empörungsmaschinerie der deutschen Law&Order Misanthropen (hält in etwa so lange, bis es mal einen von denen erwischt):  in diesem Fall ist von einer Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge auszugehen (der Typ hat sie ein einziges Mal geschlagen, durch eine Verkettung tragischer Umstände hag sich ihr Ohrstecker in den Schädel gebohrt, was vermutlich am Ende tödlich war). Hier gibt es keine Anzeichen dafür, dass die Tötung auch nur billigend in Kauf genommen wurde, noch konnte der Täter davon ausgehen, dass dieser Schlag tödlich sein könnte. Wie auch? Die Gerichtsmediziner haben Wochen gebraucht, um zu kapieren, was da vorgefallen ist! Dieses Geschrei "der kommt ja nach ein paar Monaten wieder raus" bezieht sich üblicherweise auf die sog. Halbstrafenerleichterung und die gibts de facto nie.
Man hat viel aus dem total verbockten Prozess gegen den "Mörder" von Dominik Brunner gelernt, so eine katastrophale Strafbemessung wie gegen den Haupttäter* kann sich das deutsche Rechtswesen nicht mehr erlauben.
Genau so wird häufig bei Vergewaltigungen argumentiert. Der Mann wurde nur zum Täter weil das Mädchen ein Minirock an hatte, oder viel Dekolleté gezeigt hat. Das sollte aber irrelevant sein. Es ist egal wenn eine Frau splitter Nackt durch die Straße läuft, man hat sich gefälligst unter Kontrolle zu halten.

Tugçe musste nicht sterben weil ihr Ohrring zu groß war, sondern weil jemand auf sie eingeschlagen hat. Der Täter ist kausal für ihren Tod verantwortlich. Das es im Kampf Komplikationen gibt ist fast immer der Fall. Bei Brunner ist das genau so. Hätte Brunner in dem Moment einen Herzinfarkt gehabt wäre es nicht zu den Kampf gekommen? Das ganze fällt unter die Verantwortung derjenigen die Schuld über sich gebracht haben.
Und das ist auch richtig so, denn der es muss ja eben berücksichtigt werden, dass es einen erheblichen Unterschied zwischen der Giftmörderin, die ihren tyrannischen Ehemann umgebracht hat und einem Anders Breivik gibt.
Keine wirklichen juristischen Probleme. Im ersten Fall liegen Rechtfertigungsgründe vor, es ist vielleicht ein Problem was die Beweise an gehen. Aber Breivik, ja ich finde er sollte lebenslang hinter Gitter bleiben.
Abgesehen von der Tatsache, dass es doch so einige Personen gibt, die mittlerweile seit 30, 40 oder noch mehr Jahren sitzen, hat die Entlassung nach meist 25 Jahren ja auch seine Gründe:  immerhin sagt das Gesetz auch, dass der oberste Grundsatz des Strafvollzugs die Wiedereingliederung in die Gesellschaft ist. Wenn jemand sein halbes Leben im Gefängnis war und wohl keine Gefahr mehr darstellt, dann wäre eine weiter andauernde Strafe nur noch schikanös und nicht mehr sinnvoll oder gerecht.
Bleiben wir bei Breivik. Warum sollte ihm etwas gegeben werden was man seinem Opfern nicht mehr geben kann? Du gibst dem Täter Chancen die die Opfer nicht haben. Es gibt Leute die haben einfach aus eigener Initiative das gesellschaftliche Exit Schild genommen.

Wenn jemand einen Fernseher (so gewählt, damit es keine geringwertige Sache mehr ist) im Laden klaut, dann wären die fünf Jahre Höchststrafe vielleicht ein "bisschen" überzogen. Was machst du denn dann mit dem Typen, der serienweise Häuser ausgeräumt hat?
Nun, erstmal tue ich alles mögliche damit mein Haus nicht ein Teil der Serie wird, in dem alle Fenster, und Türen, und der Innenbereich per Bewegungsmelder Alarm gesichert sind, und das ganze 24/7 von einer Leitstelle überwacht wird. Das monitoring kostet auch nicht mehr als ein Pay-TV Paket. Aus der Presse entnehme ich das man in Deutschland überlegt Alarmanlagen steuerlich Absetzbar zu machen, um gegen Banditen vor zu gehen. Gute Idee. Ich würde sogar weiter gehen und Alarmanlagen, wie Feuermelder, zur Pflicht machen.

Aber zurück zum eigentlichen Thema: Ich würde grundsätzlich unterscheiden zwischen Geschäften und Privathäuser. Die eigenen 4 Wände sollten ein heiliger Bereich sein der besonders geschützt ist. Außerdem Gegenstände in Geschäften haben einen reinen monetären Wert. Ich habe Gegenstände dessen monetäre Wert mir im Prinzip wurscht ist, der emotionale Wert aber im Prinzip unersetzlich ist. Fast schon ein Familienmitglied und nicht bloßes Objekt.
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Beitrag von DumbShitAward »

Nein KANN es nicht.

Ich habe nicht ganz klar rüber gebracht was mich eigentlich stört. Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden das eine Lebenslange Haftstrafe gegen die deutsche Verfassung verstößt. In den Gesetzestexten steht aber immer noch Lebenslangehaft. Das ist was ich mit Poesie meinte. Man sollte dann das Wort Lebenslang aus den Texten streichen. Das der Strafrahmen eine variabel ist, ist klar und logisch.
Okay, dann wars ein Missverständnis. Kann man jedenfalls so sehen. Der Gesetzgeber ziert sich wohl, weil sonst der "Auffangtatbestand" der sonstigen niederen Beweggründe ebenfalls fällig wird.
Genau so wird häufig bei Vergewaltigungen argumentiert. Der Mann wurde nur zum Täter weil das Mädchen ein Minirock an hatte, oder viel Dekolleté gezeigt hat. Das sollte aber irrelevant sein. Es ist egal wenn eine Frau splitter Nackt durch die Straße läuft, man hat sich gefälligst unter Kontrolle zu halten.

Tugçe musste nicht sterben weil ihr Ohrring zu groß war, sondern weil jemand auf sie eingeschlagen hat. Der Täter ist kausal für ihren Tod verantwortlich. Das es im Kampf Komplikationen gibt  ist fast immer der Fall. Bei Brunner ist das genau so. Hätte Brunner in dem Moment einen Herzinfarkt gehabt wäre es nicht zu den Kampf gekommen? Das ganze fällt unter die Verantwortung derjenigen die Schuld über sich gebracht haben.
Keineswegs. Das Argument bei den Vergewaltigungen ist ja, dass das Opfer "aktiv" zum Geschehen beigetragen haben soll. Ungeschadet der Tatsache, dass ich das für ausgemachten Blödsinn halte (da sind wir uns wenigstens einig), ist das kaum vergleichbar. Der Gesetzgeber kennt ja nicht zum Spaß die drei Tötungsdelikte Körperverletzung mit Todesfolge, Totschlag und Mord. Jeder setzt ein unterschiedliches Maß an moralischer Schuld, Fahrlässigkeit und Vorsatz voraus. Das muss eben berücksichtig werden um ein faires Verfahren und letztendlich auch ein faires Rechtssystem zu gewähren. Letztendlich führt deine Dogmatik nur dazu, dass bereits der Autofahrer, der das kleine Kind, das unachtsam auf die Straße gerannt ist, überfährt in der selben Kategorie landet, wie der psychopathische Massenmörder, selbst wenn die Schuld nur gering oder gar überhaupt nicht vorhanden ist. Auch ethisch ist das hochproblematisch: lege ich den Schaden, der dem Opfer entstanden ist zu Grunde, dann ist man eben ganz schnell nicht mehr bei Strafe sondern bei Rache. Konsequenterweise müsstest du da eigentlich die Todesstrafe fordern.
Tugçe und mit Einschränkungen auch Brunner starben, weil es zu einer Verkettung nicht vorhersehbarer Umstände kam und nicht weil jemand beschlossen hat, diesen Menschen das Leben zu nehmen. Für ihre vielleicht um 5 Ecken auslösende Handlungen werden bestraft bzw. hätten die Täter bestraft werden sollen. Aber nicht in der Art und Weise, die jemand, der einen Mord minutiös oder hinterlistig geplant hat. Das mag zwar für die Betroffenen hart sein, aber selbst staatlich sanktionierter Mord an Straftätern bringt die beiden nicht mehr zurück.
Keine wirklichen juristischen Probleme. Im ersten Fall liegen Rechtfertigungsgründe vor, es ist vielleicht ein Problem was die Beweise an gehen. Aber Breivik, ja ich finde er sollte lebenslang hinter Gitter bleiben.
Nichtsdestoweniger wäre die Anklage in beiden Fällen Mord. Einmal Heimtücke, einmal niedere Beweggründe. Rechtfertigungen machen zwar schon einen Unterschied, aber wenns Mindeststrafen gibt, nutzt dir das auch nichts.

Bleiben wir bei Breivik. Warum sollte ihm etwas gegeben werden was man seinem Opfern nicht mehr geben kann? Du gibst dem Täter Chancen die die Opfer nicht haben. Es gibt Leute die haben einfach aus eigener Initiative das gesellschaftliche Exit Schild genommen.
Weil das sein muss. Die Grundfeste eines aufgeklärten Rechtssystem muss sein, dass jeder Fehler irgendwann einmal abgegolten sein muss. Deshalb führt ja auch die Staatsanwaltschaft die Anklage und nicht die Nebenklage. Diese kann per Definition kein faires Verfahren gewährleisten weil sie aus der Sache heraus befangen sein muss.
Ihm muss das gegeben werden, was man den Opfern leider nicht mehr geben kann, weil es uns alle sonst keinen Deut besser machen würde, als Breivik selbst.
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Beitrag von Galaxy »

DumbShitAward @ 20 Apr 2015, 00:26 hat geschrieben:

Keineswegs. Das Argument bei den Vergewaltigungen ist ja, dass das Opfer "aktiv" zum Geschehen beigetragen haben soll. Ungeschadet der Tatsache, dass ich das für ausgemachten Blödsinn halte (da sind wir uns wenigstens einig), ist das kaum vergleichbar. Der Gesetzgeber kennt ja nicht zum Spaß die drei Tötungsdelikte Körperverletzung mit Todesfolge, Totschlag und Mord. Jeder setzt ein unterschiedliches Maß an moralischer Schuld, Fahrlässigkeit und Vorsatz voraus. Das muss eben berücksichtig werden um ein faires Verfahren und letztendlich auch ein faires Rechtssystem zu gewähren. Letztendlich führt deine Dogmatik nur dazu, dass bereits der Autofahrer, der das kleine Kind, das unachtsam auf die Straße gerannt ist, überfährt in der selben Kategorie landet, wie der psychopathische Massenmörder, selbst wenn die Schuld nur gering oder gar überhaupt nicht vorhanden ist.  Auch ethisch ist das hochproblematisch: lege ich den Schaden, der dem Opfer entstanden ist zu Grunde, dann ist man eben ganz schnell nicht mehr bei Strafe sondern bei Rache. Konsequenterweise müsstest du da eigentlich die Todesstrafe fordern. 

Tugçe und mit Einschränkungen auch Brunner starben, weil es zu einer Verkettung nicht vorhersehbarer Umstände kam und nicht weil jemand beschlossen hat, diesen Menschen das Leben zu nehmen. Für ihre vielleicht um 5 Ecken auslösende Handlungen werden bestraft bzw. hätten die Täter bestraft werden sollen. Aber nicht in der Art und Weise, die jemand, der einen Mord minutiös oder hinterlistig geplant hat. Das mag zwar für die Betroffenen hart sein, aber selbst staatlich sanktionierter Mord an Straftätern bringt die beiden nicht mehr zurück.
Wenn ein Autofahrer sich an alle Gesetze hält, und sehr aufmerksam fährt, nicht am Handy rumspielt usw. dann kann es trotzdem passieren das ein Kind stirbt. Nennt sich Unfall. Die Bestrafung des Autofahrers sollte mehr oder weniger gemäßigt ausfallen. Fährt der Autofahrer "etwas" zu schnell, okay immer noch eine gemäßigte Bestrafung. Fährt ein Autofahrer allerdings mit 100kmh durch die Stadt ist mir egal ob bei der Obduktion herauskommt das letztendlich das Kind gestorben ist weil die Sporttrophäe die es gerade gewonnen hat, und nach Hause getragen sich ins Herz gebohrt hat. Der Autofahrer trägt hier die volle Verantwortung, und nicht die sich ins Herz bohrende Trophäe. Er hat nicht mit Absicht getötet, aber mit dolus Eventualis. Nein, er ist kein Mörder, aber ein Totschläger. Wenn jemand andere Menschen angreift, ohne das es Notwehr/Nothilfe ist, dann sollte er für alles was passiert haften. Wie schon gesagt das gehört zu Verantwortung die er auf sich lädt. Ich wiederhole, der Ohrring hätte das Mädchen nicht getötet, währe sie nicht geschlagen worden. Hätte der Täter nicht geschlagen wäre er nicht im Gefängnis.

Nichtsdestoweniger wäre die Anklage in beiden Fällen Mord. Einmal Heimtücke, einmal niedere Beweggründe. Rechtfertigungen machen zwar schon einen Unterschied, aber wenns Mindeststrafen gibt, nutzt dir das auch nichts.
Wenn Rechtfertigungsgründe vorliegen kommt es nicht zur Verurteilung. Es liegt zwar ein Tatbestand vor, der sowohl subjektiv, wie auch objektiv erfüllt wird, aber das ganze fliegt bei der Rechtswidrigkeit raus. Ok, einige betrachten Gift immer als Notwehrexzess.

Weil das sein muss. Die Grundfeste eines aufgeklärten Rechtssystem muss sein, dass jeder Fehler irgendwann einmal abgegolten sein muss. Deshalb führt ja auch die Staatsanwaltschaft die Anklage und nicht die Nebenklage. Diese kann per Definition kein faires Verfahren gewährleisten weil sie aus der Sache heraus befangen sein muss.
Ihm muss das gegeben werden, was man den Opfern leider nicht mehr geben kann, weil es uns alle sonst keinen Deut besser machen würde, als Breivik selbst.
Ich stimme dir voll und ganz zu das jeder Fehler irgendwann abgegolten sein muss. Was für einen Fehler hat Breivik aber begangen? Ein Fehler begeht wer z.B. bei einer Eisenbahn nicht genügend Handbremsen anzieht und der Zug dann ein kanadisches Dorf abfackelt. Breivik machte keinen Fehler. Er hat mit voller Absicht das Ziel gehabt unschuldige zu töten. Und hat das ohne Gnaden durchgezogen. Und er zeigt nicht einmal Reue. Ich finde das ein auch ein aufgeklärter Rechtsstaat jemanden zur Lebenslangerhaft verurteilen kann. Das man jemandem quasi sagt das was Du getan hast ist derart barbarisch, dieses können wir nicht verzeihen. Das heißt nicht das man ihn auf amerikanische Art für immer auf 3 qm einsperrt. Ich sehe es außerdem als problematisch an wo man die Grenze zieht zu einer Tat die so ungeheuerlich ist das sie die Vorstellungskraft sprengt, denke aber das man bei Breivik objektiv sagen kann das er diese Grenze gesprengt hat.
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Beitrag von Balduin »

In der FAZ war schon vor ein paar Tagen ein ähnlicher Artikel:

BW-Soldaten verteidigen G36.

Offensichtlich wollen Politiker und Journalisten (Bewusst?) das eigentliche Problem nicht sehen. Der katastrophale Ausgang z.B. des Karfreitagsgefechts lag wohl eher nicht an einem technisch mangelhaften Gewehr. Sondern man hat seinerzeit aus ideologisch-kosmetischen Gründen der Truppe die in solchen Situationen benötigten schwereren Waffen und sonstige Unterstützung verweigert. Und von diesem Versagen der politischen Führung will man ablenken. Diese "Affäre" steigert meine Poltitk- und Medienverdrossenheit...
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Beitrag von DumbShitAward »

Das sehe ich anders. Ich durfte meinen ach so charakterbildendenden "Wehrdienst" genau zu der Zeit ableisten, als von G3 auf G36 umgestellt wurde und es war schon damals bekannt, dass das Ding heißgeschossen richtig fies streut und da war die Waffe vielleicht ein halbes Jahr in der Truppe. Ich erinnere mich noch durchaus, dass der Ausbilder wie selbstverständlich sagte, "haltet das Teil kühl, das Ding schießt heiß um die Ecke! Soll angeblich an der Munition liegen, würd mich aber wundern, wenns so wäre!".

Ich gebe zu ein ziemlich mieser Schütze zu sein, aber ich habe mit dem G36 ähnlich sich verschlechternde Trefferbilder erlebt, wie sie momentan diskutiert werden. Klar, Inkomptenz des Soldaten sagen da viele. Wieso aber habe ich das mit dem G3 nicht ansatzweise so erlebt? Und das, obwohl die Teile echt am Auseinanderfallen waren...
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB

Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
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Beitrag von Balduin »

Zu solchen technischen Details kann ich nichts sagen, da ich (zum Glück) ausgemustert wurde und auch sonst noch nie eine Schusswaffe in der Hand hatte. Dass aber seinerzeit die BW-Soldaten so in Bedrängnis gerieten lag aber sicher nicht nur an der verwendeten Technik, sondern es war größtenteils ein Versagen der übergeordneten Taktik/Strategie.
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Beitrag von DumbShitAward »

Glaub mir, hast nix verpasst ;)

Sicherlich lag es AUCH an Fehlern von "oben" aber auch ohne "Offiziersschuld" in einen Hinterhalt zu geraten ist möglich. Und dann ist das ALLERLETZTE was du brauchst, nichtfunktionierendes Material.
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Beitrag von DumbShitAward »

Mal wieder sieht sich die Bundespolizei dem Vorwurf des racial profiling ausgesetzt. Diesmal hat es wohl einem dunkelhäutigen Deutschen ausgesetzt und er hat die Bundespolizei angezeigt, so ein durchaus lesenswerter Artikel in der SZ. Die Bundespolizei weist natürlich jegliche Schuld von sich und behauptet, so etwas gäbe es bei der Bundespolizei nicht.

IMHO:
Bullshit! Jeder, der (gerade im Grenzgebiet) viel mit dem Zug unterwegs ist, der stellt recht schnell fest, dass in 99 von 100 Fällen IMMER der fremdländisch anmutende Fahrgast von der BPol kontrolliert wird. Die picken sich ganz bewusst Leute anhand von solchen Merkmalen heraus - Alternativ natürlich gerne Jugendliche und junge Männer mit langen Haaren. Ich kann schon verstehen, dass einem dunkelhäutigen Menschen irgendwann mal die Hutschnur reißt, wenn einem schon zum x. Mal in diesem Jahr die Unterwäsche aus dem Koffer gerissen wurde (und natürlich nicht wieder eingepackt...). Und wenn das auch zu langweilig wird, betreibt man eben ein wenig Honeypotting.

Die bewusst schwammig formulierten Gesetze tun da ihr Übriges. Abhilfe wird da allerdings keine Gesetzesänderung und keine mahnenden Worte des BVG oder BVerfG schaffen, im Zweifelsfall erzählt man halt dem Richter einen vom Pferd was die Person da wieder alles "Verdächtiges" getan hat und gut ists.

Was da allenfalls noch helfen könnte wäre die Pflicht für einen Polizisten einen achtseitigen Aufsatz zu schreiben, weshalb er den Typen jetzt gerade kontrolliert hat...
Zynismus bei Seite: ein wirkliches Problem bei den deutschen Polizeien sind wohl eher die Beförderungen anhand der "Fangquoten" (aber die gibts ja auch nicht) - vielleicht sollte man das mal als Anstiftung zur Straftat behandeln...
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Beitrag von firefly »

DumbShitAward @ 27 Apr 2015, 17:23 hat geschrieben: Mal wieder sieht sich die Bundespolizei dem Vorwurf des racial profiling ausgesetzt. Diesmal hat es wohl einem dunkelhäutigen Deutschen ausgesetzt und er hat die Bundespolizei angezeigt, so ein durchaus Jeder, der (gerade im Grenzgebiet) viel mit dem Zug unterwegs ist, der stellt recht schnell fest, dass in 99 von 100 Fällen IMMER der fremdländisch anmutende Fahrgast von der BPol kontrolliert wird. Die picken sich ganz bewusst Leute anhand von solchen Merkmalen heraus - Alternativ natürlich gerne Jugendliche und junge Männer mit langen Haaren.
Wenn die Bundespolizei ihre Aufgaben effektiv erfüllen will, wird sie diese Praxis auch beibehalten müssen. Da können Leute wie du dicke Backen machen, wie sie wollen. Wer fremd aussieht, wird eben öfter kontrolliert. Schliesslich wird die Polizei bei diesen Leute auch sehr viel öfter fündig.
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Beitrag von Entenfang »

DumbShitAward @ 27 Apr 2015, 17:23 hat geschrieben: Bullshit! Jeder, der (gerade im Grenzgebiet) viel mit dem Zug unterwegs ist, der stellt recht schnell fest, dass in 99 von 100 Fällen IMMER der fremdländisch anmutende Fahrgast von der BPol kontrolliert wird. Die picken sich ganz bewusst Leute anhand von solchen Merkmalen heraus - Alternativ natürlich gerne Jugendliche und junge Männer mit langen Haaren.
Da kann ich dir zu 100% zustimmen.

@firefly: Gibts dazu irgendeine Statistik, die das bestätigt? Wie will man denn überhaupt wissen, wie viele kriminelle Weiße im maßgeschneiderten Anzug es gibt, wenn die nie kontrolliert werden?
Mein Bahnjahr 2024
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Beitrag von DumbShitAward »

firefly @ 27 Apr 2015, 18:00 hat geschrieben: Wenn die Bundespolizei ihre Aufgaben effektiv erfüllen will, wird sie diese Praxis auch beibehalten müssen. Da können Leute wie du dicke Backen machen, wie sie wollen. Wer fremd aussieht, wird eben öfter kontrolliert. Schliesslich wird die Polizei bei diesen Leute auch sehr viel öfter fündig.
Wenn die Bundespolizei nur durch Verfassungsbruch "effektiv" arbeiten kann, dann muss man sich ernsthaft überlegen, ob man diese Einheit nicht auflösen und verbieten muss.
Auch wenn es Steigbügelhaltern der Straftäter im Amt nicht gefällt, es ist verboten und dafür wird man hart bestraft.
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DSG Speisewagen
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Beitrag von DSG Speisewagen »

Ich finde man muss einen Mittelweg finden, da hilft es weder eine naive Multikultiromantik zu haben, noch gleich einen Generalverdacht auszusprechen.
Die Bundespolizisten haben oft Jahre oder Jahrzehnte Erfahrung und ich kenne viele davon, daher finde ich es eine Frechheit sie in die rechte Ecke zu stellen.
Wollen wir jetzt eine Kontrollquote einführen?

Ich bin ja selbst weltoffen und links, aber diese Naivität vieler aus meinem Lager ist einfach nur lächerlich.
Es ist natürlich schade dass bestimmte Personengruppen unter dem Fehlverhalten eines Teils davon leiden müssen, aber bei Fußballultras wird auch keiner meckern dass sie öfter kontrolliert werden als Volleyballfans.
Die Kontrollen sind kein politisches Statement, aber manche versuchen aus allem etwas rechtes zu basteln.
Trassengebühren halbieren! Schwerverkehrsabgabe ab 3,5t für Lkw und Busse einführen! Infrastrukturausbau, Knotenausbau, Kapazitätsausbau! Verminderter Mehrwertsteuersatz für alle Zugfahrkarten! Fahrgastrechte für alle Verkehrsträger gleich!
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Beitrag von spock5407 »

Hier muss ich DSG mal recht geben.
Wir können die BuPo nicht mit Zählgeräten a la Fahrgasterhebungen ausrüsten und exakt bei jedem 100. gibts eine Kontrolle.
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Beitrag von Fichtenmoped »

spock5407 @ 27 Apr 2015, 19:24 hat geschrieben: Hier muss ich DSG mal recht geben.
Wir können die BuPo nicht mit Zählgeräten a la Fahrgasterhebungen ausrüsten und exakt bei jedem 100. gibts eine Kontrolle.
Warum eigentlich nicht? Oh... Dann würden ja noch mehr unbescholtene Bürger in den Genuss der Polizeigewalt kommen!
Aufgrund von Rostschäden besteht Signaturersatzverkehr!

Wir bitten um Entschuldigung für die Unannehmlichkeiten.
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DSG Speisewagen
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Beitrag von DSG Speisewagen »

Jetzt wirds langsam lächerlich und hier von Gewalt zu sprechen, sofern es nicht sarkastisch war, ist schon etwas eigenartig.

Die Kontrollen werden doch nicht zur Daseinsberechtigung gemacht und die Leute mit ihrer langen Erfahrung wissen besser wen sie kontrollieren müssen und wen nicht. Natürlich trifft es dabei auch viele Unschuldige. Doch was ist die bessere Lösung? Auf Kontrollen verzichten und die Kriminalität fördern?

Wir könnten ja politisch korrekt gar nicht mehr kontrollieren, da alle Menschen brav sind und jede Kontrolle an die NS-Zeit erinnert. Lasst uns mit Schleifen und singend unsere Namen tanzen...
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Beitrag von JeDi »

DSG Speisewagen @ 27 Apr 2015, 22:42 hat geschrieben: Die Kontrollen werden doch nicht zur Daseinsberechtigung gemacht und die Leute mit ihrer langen Erfahrung wissen besser wen sie kontrollieren müssen und wen nicht. Natürlich trifft es dabei auch viele Unschuldige. Doch was ist die bessere Lösung? Auf Kontrollen verzichten und die Kriminalität fördern?
Nein, die Stichprobenauswahl zufällig durchführen. Muss jede private Firma auch - siehe Hollister (wer eine 4 würfelt, wird kontrolliert).
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Beitrag von autolos »

JeDi @ 27 Apr 2015, 23:23 hat geschrieben: Nein, die Stichprobenauswahl zufällig durchführen. Muss jede private Firma auch - siehe Hollister (wer eine 4 würfelt, wird kontrolliert).
Wenn die Trefferquote mit "profiling" höher ist als ohne, dann ist das reine Zufallsprinzip nicht richtig. Es geht ja nicht darum, eine Prüfquote zu erfüllen. Das Hollister-Beispiel ist in diesem Zusammenhang auch unsinnig, weil es nur um möglichen Diebstahl geht (das Zeug würde ich nicht geschenkt haben wollen :ph34r: ). Nach Waffen, Drogen, illegalem Aufenthalt, Fahndungsliste usw. wird nämlich meines Wissens bei Hollister nicht kontrolliert.
Für die, die sich anmaßen über den Wert und Unwert anderer zu urteilen: Die Würde des Menschen ist unantastbar!
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