[M] Avenio Sammelthema
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Ja, darf man. Wenn man der entsprechenden Aufsichtsbehörde (in diesem Fall die Vergabekammer bei der Regierung von Oberbayern) die Dringlichkeit und Unaufschiebbarkeit der Bestellung nachweist. Der Knackpunkt dürfte zur damaligen Zeit schlicht die relativ gesehen sehr kurze Zeit zwischen Bestellung und beabsichtigter Inbetriebnahme gewesen sein, die sich nur Siemens getraut hat zu unterschreiben.
Wer immer gegen diese "freihändige" Vergabe Widerspruch eingelegt hätte, hätte sich dann auf dieselben Konditionen eingelassen, wenn er mit dem WIderspruch erfolgreich gewesen wäre. Bei gerade mal acht Fahrzeugen wars das wohl niemandem wert.
Dass die reale Inbetriebnahme im Fahrgastbetrieb dann ein wenig länger gedauert hat, steht auf einem anderen Blatt - da war die Vergabe schließlich längst rechtskräftig.
Wer immer gegen diese "freihändige" Vergabe Widerspruch eingelegt hätte, hätte sich dann auf dieselben Konditionen eingelassen, wenn er mit dem WIderspruch erfolgreich gewesen wäre. Bei gerade mal acht Fahrzeugen wars das wohl niemandem wert.
Dass die reale Inbetriebnahme im Fahrgastbetrieb dann ein wenig länger gedauert hat, steht auf einem anderen Blatt - da war die Vergabe schließlich längst rechtskräftig.
Stolzes Mitglied der Autonomen Volksfront für die Wiedererrichtung der klassischen 22er Tram in München
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“Never argue with stupid people, they will drag you down to their level and then beat you with experience.” - Zitat wird sowohl Mark Twain als auch George Carlin zugeschrieben
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Sagen wir lieber: noch immer andauert. Oder auf wieviel Linien waren die Avenio gleich zugelassen? Auch wenn dieses bürokratische Trauerspiel wahrscheinlich sehr viel mit Rechthaberei und wenig mit Technik zu tun hat.Sendlinger @ 30 Mar 2015, 20:58 hat geschrieben: Dass die reale Inbetriebnahme im Fahrgastbetrieb dann ein wenig länger gedauert hat, steht auf einem anderen Blatt - da war die Vergabe schließlich längst rechtskräftig.
München kann jeder. Duisburg muss man wollen!
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Alternativ hätte man den ersten Wagen antriebslos ausführen können, dann hätte der zweite bei schlüpfrigen Schienen auch gleich ein bisschen sauberere Schienen.Auer Trambahner @ 30 Mar 2015, 20:57 hat geschrieben: Der Stromabnehmer soll wegen der Gewichtsverteilung auf dem nichtangetriebenen zweiten Wagenteil sein.
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Natürlich hast Du da genau genommen recht. Ich habe aber im konkreten Fall die Aufnahme des Fahrgastbetriebs auf dem 19er gemeint; sobald der gegeben war, hat sich schließlich eine Vergrößerung des einsetzbaren Wagenparks ergeben, womit die beabsichtigten (und ohnehin überfälligen) Verdichtungen möglich wurden. Und damit schließt sich der Kreis ja auch wieder, denn genau diese Verdichtungen waren schließlich die Begründung für die "freihändige" Avenio-Vergabe.146225 @ 30 Mar 2015, 21:43 hat geschrieben:Sagen wir lieber: noch immer andauert. Oder auf wieviel Linien waren die Avenio gleich zugelassen? Auch wenn dieses bürokratische Trauerspiel wahrscheinlich sehr viel mit Rechthaberei und wenig mit Technik zu tun hat.
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Wäre gar nicht notwendig gewesen, da Einspruch zu erheben. Die MVG hat im Vorfeld mit mehreren Herstellern verhandelt.Sendlinger @ 30 Mar 2015, 20:58 hat geschrieben: Wer immer gegen diese "freihändige" Vergabe Widerspruch eingelegt hätte, hätte sich dann auf dieselben Konditionen eingelassen, wenn er mit dem WIderspruch erfolgreich gewesen wäre. Bei gerade mal acht Fahrzeugen wars das wohl niemandem wert.
Auer:P-fan @ 9 Mar 2015, 21:28 hat geschrieben: Der 2804 hat hinter der Frontscheibe eine Art Gestell, welches möglicherweise für die Nachrüstung der Kursnummer vorgesehen ist. Der 2807 hat es beispielsweise nicht.
Nur diejenigen Avenios, welche eine Zulassung für Umleitungsstrecken haben, sind dann demzufolge im Besitz eines solchen Gestells, denn die anderen benötigen es ja nicht.Aber schon was anderes als der Umleitungsschildhalter?
Symmetrische Fahrpläne: Voraussetzung für gute Anschlüsse in beiden Richtungen Symmetrieminute
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Im November 2014 wurde eines Samstags 2807 auf Sonderfahrt gesichtet...
...Hier ist das Ergebnis zu sehen.
...Hier ist das Ergebnis zu sehen.
Ich finde es jedenfalls nett, daß auf dem Foto drüber das MVG Logo noch genau im Bild ist.Electron @ 9 Jun 2015, 21:31 hat geschrieben: Im November 2014 wurde eines Samstags 2807 auf Sonderfahrt gesichtet...
...Hier ist das Ergebnis zu sehen.
Da hat mal jemand aufgepaßt. Win-win eben
Viele Grüße, Marc
[img]http://www.marcvoss.de/KBS950/Signatur.jpg[/img]
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Kann die TAB nicht auch irgendwie für die Busse zuständig gemacht werden? Ich mein, so viel Tatendrang will doch belohnt werden...
Vlt. so ein geführter Spurbus oder so eine selbstfahrende Innovation auf eigener Busspur, oder etwas ähnliches.
Das wäre doch soo interessant, was dann da für Probleme gesehen werden würden, oder ob das alles unproblematisch wäre.

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sommerzeitfreier Lebensstil
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Die Verantwortung wird kein OB übernehmen. Weil ohne Betriebsgenehmigung kein Versicherungsschutz. Die würde sich in dem Fall zurecht weigern, für einen eventuellen Schadensfall aufzukommen.andreas @ 4 Aug 2015, 17:10 hat geschrieben: Was kann die Tab eigentlich machen, wenn die Stadt die Züge trotzdem einsetzt? Am besten nach direkter Order vom OB? So eine Gerichtsverhandlung stell ich mir witzig vor.....
Mehr Geld für den ÖPNV-Ausbau in München! Es wird höchste Zeit!
Gibt es doch, nennt sich TÜV oder Dekra.....imp-cen @ 4 Aug 2015, 17:24 hat geschrieben: Kann die TAB nicht auch irgendwie für die Busse zuständig gemacht werden? Ich mein, so viel Tatendrang will doch belohnt werden...![]()
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Da muss nichts verlängert werden.MaxM @ 4 Aug 2015, 15:38 hat geschrieben: (...) die Genehmigung für die S-Wagen nicht verlängern (...)