Ist sie, keine Sorge. Die Gemeinheiten kommen zwar erst noch, klingen aber durchaus schonmal sehr vielversprechendimp-cen @ 4 Aug 2015, 17:24 hat geschrieben: Kann die TAB nicht auch irgendwie für die Busse zuständig gemacht werden?
[M] Avenio Sammelthema
und wie schauts mit den weiteren Strecken aus? Wurde da schon was zugelassen?Metrotram @ 4 Aug 2015, 18:23 hat geschrieben: Da muss nichts verlängert werden.
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Müssten die nicht für den People-Mover am Flughafen zuständig sein? Spätestens wenn dieser zugesperrt wird, dürfte der oberste Dienstherr ein deutliches Interesse an personellen Veränderung in seiner Behörde an den Tag legen.imp-cen @ 4 Aug 2015, 17:24 hat geschrieben:Kann die TAB nicht auch irgendwie für die Busse zuständig gemacht werden? Ich mein, so viel Tatendrang will doch belohnt werden...![]()
Gruß vom Wauwi
			
						äh? Bitte?spock5407 @ 4 Aug 2015, 20:15 hat geschrieben: Alles nette Posten zur Versorung der CSUler.
Zurück zum Thema. Vielleicht ist der zuständige TABler einfach nur in Urlaub?
Ich mein, wieviele Straßenbahnbaureihen gibt's denn in Bayern?
Und wieviele davon brauchen eine Zulassung bzw. haben eine vorläufige Zulassung?
Selbst wenns im Bezirk nur einen Hanswursten gibt, der das entscheiden darf und der hat ja, wie jeder Arbeitnehmer sein recht auf Urlaub,
daß man auch keinen abspricht, dann erwarte ich einfach, daß wenn während der Urlaubszeit so eine Frist ausläuft, sich dieser davor drum kümmert.
Solange genug Leute ihr Monatsticket zahlen, freut sich doch die MVG über jeden ausgefallenen Kurs.Jean @ 4 Aug 2015, 20:24 hat geschrieben: Wieso hält sich die MVG so bedeckt?
Autonome Volksfront für die Wiedererrichtung der klassischen 22er Tram in München
Nicht zu verwechseln mit der Populären Front
			
						Nicht zu verwechseln mit der Populären Front
Und was ist mit meinem Auto, weil der Wagen am Maximilianeum auf ein Mal aus den Schienen springt, über die Straße rennt und mich durchs Brückengeländer in die Isar schiebt, bevor er wieder unauffällig am Maxmonument eingleist? Oder wenn ich in der Fußgängerzone nach dem Nationaltheater zamgefahren werd, weil mir der Klingel-Lautsprecher auf den Kopf fällt?andreas @ 4 Aug 2015, 17:31 hat geschrieben: gut, dann soll man sie halt mit Aufklebern 'Betreten auf eigenes Risiko' fahren lassen ....
Eisenbahnen sind in erster Linie nicht zur Gewinnerzielung bestimmt, sondern dem Gemeinwohl verpflichtete Verkehrsanstalten. Sie haben entgegen dem freien Spiel der Kräfte dem Verkehrsinteresse des Gesamtstaates und der Gesamtbevölkerung zu dienen.
Otto von Bismarck
Daher hat die Bahn dem Gemeinwohl und nicht privaten Profitinteressen zu dienen, begreifen Sie es doch endlich mal!
			
						Otto von Bismarck
Daher hat die Bahn dem Gemeinwohl und nicht privaten Profitinteressen zu dienen, begreifen Sie es doch endlich mal!
Kriegst Du - also sobald die heutige Linie 19 nach Reform 16 und/oder 17 heißt. Scheint mir einfacher als eine ausgeweitete Zulassung.spock5407 @ 4 Aug 2015, 20:49 hat geschrieben: Wunder? Nein. Aber ich geb die Hoffnung nicht auf, die T-Wagen auch mal am 16+17er zu sehen.
München kann jeder. Duisburg muss man wollen!
			
						Eine Meldung, zweieinhalb Seiten Kindergarten :ph34r: Die Kombination aus Ferien und Hitze scheint einigen nicht gutzutun.
Die SZ zum Thema: http://www.sueddeutsche.de/muenchen/modell...zuege-1.2595839
			
			
									
						
										
						Die SZ zum Thema: http://www.sueddeutsche.de/muenchen/modell...zuege-1.2595839
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Naja, das hier ist Gymnasium gegenüber das was die TAB macht und Hitze hats grad auch keine.Didy @ 5 Aug 2015, 02:45 hat geschrieben: Eine Meldung, zweieinhalb Seiten Kindergarten :ph34r: Die Kombination aus Ferien und Hitze scheint einigen nicht gutzutun.
Die SZ zum Thema: http://www.sueddeutsche.de/muenchen/modell...zuege-1.2595839
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Kenn ich schon. Wahrscheinlich gabs die Bedienungsanleitung für den Putzeimer nur als pdf und das konnte der Typ nicht auf seinem Windows XP Rechner öffnen...
			
			
									
						
							Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
			
						Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.