Teef @ 30 Oct 2010, 19:15 hat geschrieben: Nun meine Frage: Kommt es in einem solchen Falle nicht in Frage die Züge "auf Sicht" fahren zu lassen oder ist das aus technischer Sicht (Bremsweg etc.) auch noch zu gefährlich?
"Fahren auf Sicht" bedeutet, dass eine Zugfahrt so langsam zu fahren hat, dass sie vor einem Hindernis JEDERZEIT anhalten kann.
Konkret kommt es aber auf die Situation an wie
Rohrbacher ja schon völlig richtig schrieb: Personen am / im Gleis, Personen nähern / entfernen sich, Kinder, bzw. "spielende" Kinder. Daher ist eine exakte Meldung des Tf an den Fdl enorm wichtig.
Ob gesperrt wird, ist wohl regional unterschiedlich und auch die Fdl handhaben das verschieden, was eigentlich nicht sein dürfte! Jedenfalls habe ich auch schon "Kinder am Gleis" gemeldet und da wurde nichts gesperrt oder auf Sicht gefahren.
Wenn ich jeden Gleislatscher melden würde der vor, hinter oder unter meinem Zug durchgeht und dann gesperrt wird, dann würden wir mehr stehen als fahren! Vor allem bringt es nichts: Bis die BPol oder Lapol aus Buxtehude angedackelt kommt, sind die eh über alle Berge. Und solange keine Gefährdung des Eisenbahnbetriebs vorliegt (konkret: Schnellbremsung eingeleitet) werden die auch nichts unternehmen.
Die Bullen sind ja noch nichtmal gewillt anzurücken wenn mir das Assivolk mitm Laserpointer in den Fst leuchtet! (Daher gibts da das nächste mal gleich die große Bohrung, Nothaltauftrag und Dienstunfähigkeitsmeldung an die Dienststelle gefolgt vom erzwungenen Besuch beim Augendoktor - fertig! Mal sehen was Kollege Fdl und die Grünen dann dazu meinen!
(Zum Thema "Grüne": Da die Stellen wo bei uns konsequent über die Gleise gelatscht wird bekannt sind, stellt sich die BPol da alle paar Wochen mal für ein paar Stunden hin. Soweit ja auch sehr lobenswert! Aber wer ist denn bitte so bescheuert und läuft vom Bstg über die Gleise wenn auf der andern Seite direkt deutlich sichtbar ein grün-weißer Partybus mit zwei Beamten davor parkt??? Richtig intelligente Aktion, Hut ab!!!)
Bezüglich "Personen im Gleis": Komme ich zur Einschätzung dass Gefahr für den Eisenbahnbetrieb vorliegt oder die Person(en) sich selbst gefährden, gibts den Nothaltauftrag. Eine normale Meldung an den zust. Fdl blieb von meiner Seite bisher stets ohne Konsequenzen.
Da ich als Tf wenn etwas passiert ggf. die Konsequenzen tragen muss, liegt mir meine eigene Sicherheit immer noch am nächsten!