DSG Speisewagen @ 26 Dec 2015, 17:44 hat geschrieben: Das Gericht hat einen klaren Fehler festgestellt und meiner Meinung nach war die Frechheit ja dass NX nicht für die volle Summe haften wollte. Wenn ich ein Netz übernehme muss ich voll dafür haften und nicht nur begrenzt. Genau das wurde bemängelt und die Kalkulation musste neu bewertet werden.
Und genau das hat die BEG gemacht, und ist offenkundig zu dem Ergebnis gekommen, dass auch mit der vom Gericht verfügten Änderung in der Bewertung NX der Sieger ist.
Die BEG darf hier soweit ich weiß als öffentlicher Auftraggeber keineswegs sagen "ach, geben wir es einfach der DB, das ist das einfachste", sondern muss auch weiter nach dem von ihnen festgelegten Bewertungsschema vorgehen. Und da absehbar ist, dass die erneute Entscheidung wieder vor Gericht landet, werden sie hier wohl sehr sorgfältig darauf geachtet haben, dass das einer Überprüfung standhält.
Es wäre daher fair gewesen gleich neu auszuschreiben, denn hier wird das Verfahren rausgezögert und das war der BEG bewusst.
Wäre erstmal die Frage, ob eine Neuausschreibung überhaupt zulässig wäre - oder ob dann gleich im nächsten Verfahren geklärt wird, ob die Neuausschreibung zulässig ist.
Und dass eine Neuausschreibung das ganze beschleunigen würde kann ich mir auch nicht wirklich vorstellen.
Dann hätte die BEG nämlich auch gleich eine Übernahmeverpflichtung für die Mitarbeiter reinnehmen können, aber das will dieser menschenverachtende CSU-Verein gar nicht, abartig!
Das ist ein völlig anderes Thema... gab es dazu eigentlich schon mal eine Petition? Wäre vielleicht mal eine Überlegung wert?
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876