Didy @ 19 Sep 2016, 16:49 hat geschrieben: Ja, aber ich hab ja eine Konzession für die Bahnlinie.
Die hat das EIU, ja.
Didy @ 19 Sep 2016, 16:49 hat geschrieben:Ich fahre ja nur temporär anders weil die Wegstrecke nicht verfügbar ist. (Und mit einem dem anderen Weg angepassten Verkehrsmittel.)
Und damit erbringst du Linienverkehr nach PBefG.
Didy @ 19 Sep 2016, 16:49 hat geschrieben:Wenn ne Straße gesperrt ist und ne Buslinie die entsprechende Umleitung fährt, brauch ich ja auch keine neue Konzession.
Doch? Siehe dazu §9 PBefG:
PBefG §) hat geschrieben:(1) Die Genehmigung wird erteilt
1. bei einem Verkehr mit Straßenbahnen für den Bau, den Betrieb und die Linienführung,
2. bei einem Verkehr mit Obussen für den Bau, den Betrieb und die Linienführung,
3. bei einem Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen für die Einrichtung, die Linienführung und den Betrieb
Selbst eine einstweilige Erlaubnis enthält immer die Linienführung, entsprechend müssen auch Umleitungen grundsätzlich genehmigt werden.
Didy @ 19 Sep 2016, 16:49 hat geschrieben:Logisch wäre, wenn in der Bahnkonzession die entsprechende SEV-Konzession enthalten ist. Mit Limitierung auf max. x Tage pro Jahr oder so, dass man über den Umweg nicht einfach den Bahnverkehr durch Bus ersetzen kann und die Strecke stilllegen.
Warum sollte? Ich weiß als EIU ja nicht, welches EVU fährt und welches Busunternehmen den Ersatzverkehr erbringt. Und so weiter. Logisch ist, dass SEV ganz normaler Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen ist.