[VBB] Fahrkarte auf der Rückseite entwertet?

Fragen und Diskussionen zu den Tarifen von Bahnen und Verkehrsverbünden.
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gmg
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Beitrag von gmg »

JeDi @ 16 Sep 2016, 22:50 hat geschrieben: Warum fragst du dann überhaupt im Forum?
Weil ich mal wissen wollte, wie andere die Lage einschätzen. Auch deine Meinung hat mich interessiert. Es haben sich ja jetzt auch durchaus unterschiedliche Ansichten gezeigt und es wurden Aspekte genannt, die ich selbst noch nicht bedacht habe.
Ich habe hier einen Nutzen draus gezogen, auch wenn ich jetzt immer noch unschlüssig bin.

Außerdem war es für den einen oder anderen bestimmt auch interessant, zu erfahren, dass der MVV und der VBB hier konträre Bestimmungen zur Gültigkeit einer rückseitig gestempelten Karte haben (-- auch wenn die vom VBB nur mündlich überliefert werden).
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imp-cen
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Beitrag von imp-cen »

Das ist alles zu aufwendig ;)

Zahle die 60 €. Suche Einsparpotential falls möglich.

Nach meinem Fehltritt letzten Januar spare ich mir dauerhaft den dritten Ring. Eigentlich wolte ich den nur vorrübergehend abgeben, bis meine 40€ wieder drin waren.
Es hat sich aber gezeigt, dass mir eine Streifenkarte (mit hauptsächlich Kurzstreckenfahrten in Ergänzung meiner beiden verbleibenden Ringe genutzt) gute 1 1/2 Jahre bis diesen August gereicht hat.

Ausflüge in die Riem- und Pasing Arkaden habe ich mir seither gespart - die Ketten hats auch in der Innenstadt. Gut, auf's Windradl am Fröttmaninger Berg könnt ich mal wieder, aber da sollt ich halt dann amal des Radl hernehmen.

Flatrate-Angebote haben etwas verführerisches - man sollte aber gelegentlich mal prüfen, ob sie wirklich notwendig sind und man anderst nicht besser weg kommt...
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Wildwechsel
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Beitrag von Wildwechsel »

JeDi @ 16 Sep 2016, 22:00 hat geschrieben: Scheint also eine sehr lokale Spezialität zu sein.
Inzwischen vielleicht, das war aber mal anders. Da war die Streifenkarte sowohl im Inland (z.B. Stadtwerke Hof) als auch im Ausland (z.B. Stockholm) recht verbreitet.
Beste Grüße usw....
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Beitrag von Mark8031 »

imp-cen @ 17 Sep 2016, 10:27 hat geschrieben: Es hat sich aber gezeigt, dass mir eine Streifenkarte (mit hauptsächlich Kurzstreckenfahrten in Ergänzung meiner beiden verbleibenden Ringe genutzt) gute 1 1/2 Jahre bis diesen August gereicht hat.
Alle 12 Monate eine Tariferhöhung, nach der Erhöhung noch maximal 3 Tage Gültgkeit - da bist Du wohl von April bis August schwarz gefahren.
Diese Menschen, die in einem Eisenbahnforum pro Auto argumentieren und in ihrer Kleinsichtigkeit ständig für das Auto Werbung machen, finde ich hier schon etwas deplaziert.
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spock5407
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Beitrag von spock5407 »

@gmg: Unklare Regelung? Solange nicht draufsteht, dass eine Stempelung in einer bestimmten Weise erforderlich bzw. an bestimmter Stelle ungültig ist, gibt es keine Unklarheit. Dann ist eine rückseitig entwertete Karte eindeutig entwertet.


Bzgl. Streifenkarten: der RVV (Regensburg) nutzt welche.
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Beitrag von Mark8031 »

Mark8031 @ 17 Sep 2016, 15:21 hat geschrieben: Alle 12 Monate eine Tariferhöhung, nach der Erhöhung noch maximal 3 Tage Gültgkeit - da bist Du wohl von April bis August schwarz gefahren.
ich meinte natürlich, nach Erhöhung noch 3 Monate Gültigkeit
Diese Menschen, die in einem Eisenbahnforum pro Auto argumentieren und in ihrer Kleinsichtigkeit ständig für das Auto Werbung machen, finde ich hier schon etwas deplaziert.
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Beitrag von NJ Transit »

Wildwechsel @ 17 Sep 2016, 14:19 hat geschrieben: Inzwischen vielleicht, das war aber mal anders. Da war die Streifenkarte sowohl im Inland (z.B. Stadtwerke Hof) als auch im Ausland (z.B. Stockholm) recht verbreitet.
Auch im Südwesten Baden-Württembergs haben meine ich viele der Kleingartenverbünde (Freiburg auf jeden Fall) sowas, heißt da aber Punktekarte.

Und was mich grade etwas irritiert: Geben die BVG nicht 4er-Karten aus, wo man auf allen vier Seiten einmal stempeln muss? Oder war das in Stuttgart?
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SWMdrölf. Jetzt noch nächer, noch hältiger, noch fitter. Bist auch du Glasfaser und P-Wagen?
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Beitrag von gmg »

spock5407 @ 17 Sep 2016, 16:10 hat geschrieben: @gmg: Unklare Regelung? Solange nicht draufsteht, dass eine Stempelung in einer bestimmten Weise erforderlich bzw. an bestimmter Stelle ungültig ist, gibt es keine Unklarheit.
Wie gesagt, es gibt ja ein Feld, auf dem steht, wo man entwerten soll. Dabei ist noch ein Pfeil, der einem zeigt, wie die Karte in den Stempler zu führen ist. Dass das alles nur Empfehlungen sind und man auch woanders stempeln kann, um eine Entwertung zu haben, war mir nicht klar. Insbesondere weil die Rückseite im Falle der S-Bahn völlig unbedruckt und im Falle der BVG mit irgendwelchen Infos bedruckt ist.
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Beitrag von imp-cen »

Mark8031 @ 17 Sep 2016, 14:21 hat geschrieben: Alle 12 Monate eine Tariferhöhung, nach der Erhöhung noch maximal 3 Tage Gültgkeit - da bist Du wohl von April bis August schwarz gefahren.
Die Streifenkarten sind letzten Dezember nicht teurer geworden.
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Wildwechsel
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Beitrag von Wildwechsel »

NJ Transit @ 17 Sep 2016, 17:15 hat geschrieben: Und was mich grade etwas irritiert: Geben die BVG nicht 4er-Karten aus, wo man auf allen vier Seiten einmal stempeln muss? Oder war das in Stuttgart?
Solche 4er-Karten sind mir vor etwa 25 Jahren mal in Köln unter gekommen.
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Beitrag von spock5407 »

Gabs lange Jahre auch in Regensburg, parallel zur Streifenkarte. Und war sogar vielfach populärer als diese.
Noch früher gabs die als 7er-Karte (quasi wie von der Größe wie zwei 4er-Karten an einer schmalen Seite zusammenhängend und umklappbar).
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Beitrag von gmg »

Wildwechsel @ 18 Sep 2016, 14:34 hat geschrieben: Solche 4er-Karten sind mir vor etwa 25 Jahren mal in Köln unter gekommen.
Bei solchen Karten wäre so ein Konflikt, wie ich ihn jetzt habe ausgeschlossen. wie man auch stempelt, es ist klar, dass der Stempel gilt -- außer natürlich, wenn man ein schon besetztes Feld erwischt. Nur da wird bestimmt in den BB stehen, dass das nicht gültig ist.
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Beitrag von Cloakmaster »

Ich kenne die nur aus Berlin - und da ist es keine 25 Jahre her. die 4er Tickets, welche die NWB im VBN raus gib, bestehen auch aus nur einem Stück Papier, welches an vier bezeichneten Stellen zu entwerten ist.
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Beitrag von gmg »

Cloakmaster @ 19 Sep 2016, 14:27 hat geschrieben: Ich kenne die nur aus Berlin - und da ist es keine 25 Jahre her. die 4er Tickets, welche die NWB im VBN raus gib, bestehen auch aus nur einem Stück Papier, welches an vier bezeichneten Stellen zu entwerten ist.
Solche hat Wildwechsel doch gemeint!
Ich habe mich jetzt einmal umgesehen und festgestellt, dass der VBN ebenfalls in den BB regelt, wo eine Karte gestempelt werden muss. Man findet das in fast jedem Verbund in §8.
Der VRN hingegen bleibt hier noch unklarer als der VBB. Er erwähnt nicht einmal , dass doppeltes Entwerten eine Fahrkarte ungültig macht. Es gibt im VRN aber definitiv Stempelkarten.
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Beitrag von Cloakmaster »

Wobei die Berliner Entwerter ja "breit" (Eine breite Seite des Ticket nur ein kurzes Stück in den Entwerter schieben) entwerten, ich meine, daß die 4 Abschnitte da auf einander gegenüberliegnden Seiten sind, und dann jeweils auf Vorder- und Rückseite. Diese Tckets versehentlich falsch zu entwerten, grenzt nahezu an Unmöglichkeit.

Der vbn entwertet "schmal" (also mit der schmalen Seite voran fast das ganze Ticket in den Entwerter schieben) und man muss das 4er ticket entsprechend falten, um den jeweils gewünschten Abschnitt zu stempeln. Alle 4 Felder liegen dabei auf der Vorderseite, wogegen die Rückseite komplett unbedruckt ist und bleibt. (bleiben sollte)

Auch Einzeltickets aus manchen Automaten müssen gefaltet werden, damit die in den SChlitz passen - sofern sie nicht schon entwertet ausgegeben werden. Auch diese werden gelegentlich - zufällig oder absichtlich - an der falschen Stelle entwertet. Und auch da kommt es wieder auf den Kontrolleur an: Manchen ist ein Stempel, egal an welcher Stelle recht - so lange es nur genau ein Stempel ist, anderen dagegen sind alle Stempel außerhalb der "Stempelzone" völlig egal, da ihnen nur das gilt, was in der Stempelzone steht - oder eben auch nicht. Und so lange die Kontrolleure so unterschiedlich damit umgehen, bleibt die Verunsicherung bei den Fahrgästen.
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Beitrag von JeDi »

In Berlin gibt es keine Viererkarten, die an verschiedenen Stellen entwertet werden, wie ich bereits ausführte (Viererkarten werden als 4 einzelne Wertabschnitte ausgegeben). In Stuttgart muss man je nach Unternehmen und Vertriebskanal lustig quer oder längs knicken oder es gibt Vorder- und Rückseite zum Entwerten.
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Beitrag von Cloakmaster »

Dann gibt es sie wohl nicht - mehr! Für mich galten diese $-Seiten-Tickets der BVG als Musterbeispiel des idealen Tickets, welches geradezu danach schreit, von anderen übernommen zu werden - auch wenn in München wegen des Streifen-Systems eher schwierig wäre.

Die BSAG-Automaten, und Regiobusse spucken auch immer 4 Einzelabschnitte aus, deswegen hole ich mir meine 4er tickets immer aus dem NWB-Automaten.
Martin H.
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Beitrag von Martin H. »

JeDi @ 16 Sep 2016, 21:35 hat geschrieben: Bitte nochmal lesen. Da steht "Bitte hier entwerten", ist also nur eine freundliche Aufforderung.
Bitte nicht eisteigen

Bitte Ausfahrt freihalten

Im Zweifel wirst Du rauskomplimentiert bzw. abgeschleppt.
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Beitrag von gmg »

Martin H. @ 20 Sep 2016, 10:49 hat geschrieben: Bitte nicht eisteigen

Bitte Ausfahrt freihalten

Im Zweifel wirst Du rauskomplimentiert bzw. abgeschleppt.
Übrigens werden nur BVG-Kartenkäufer und englischsprachige Kunden gebeten. Auf den S-Bahnkarten steht "Hier entwerten -- Please validate your ticket" und auf den BVG-Karten steht, "Bitte hier entwerten"
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Beitrag von gmg »

gmg @ 15 Sep 2016, 16:14 hat geschrieben: Die S-Bahn Berlin fordert von mir einen 60er, weil ich mit einer Karte unterwegs war, die ganz normal auf dem Stempelfeld entwertet war aber darüber hinaus auf der unbedruckten Rückseite einen drei Wochen alten Stempel trug. Diesen setzte ich, weil ich aus Neugier mal die Positionen und Codierungen der Stempel vergleichen wollte.
Die S-Bahn Berlin wertet das als doppelte Entwertung, was gemäß den Beförderungsbestimmungen einer Fahrt mit einer ungültigen Fahrkarte entspricht.
Falls euch interessiert, wie die Geschichte zu Ende ging:

Nachdem ich jetzt seit über fünf Monaten nichts mehr von der Sache gehört habe, gehe ich jetzt mal davon aus, dass die S-Bahn Berlin es aufgegeben hat.
An der Stelle möchte ich mich bei Cloakmaster und Dumbshitaward bedanken, die mir gute Anregungen gegeben haben, die mich in meiner Haltung bestätigt haben!!
Die Geschichte ging so weiter, dass die S-Bahn mir nach dem dritten Schriftwechsel ein Inkasso-Unternehmen aus dem ostwestfälischen Verl auf den Hals gehetzt habt. Dem machte ich sofort klar, dass es ohne erfolgreiche Klage nichts von mir bekommen würde. Sie brauchten jedesmal über 1 Monat, um zu antworten. Irgendwann übergaben sie den Fall an eine Anwaltskanzlei aus Baden-Baden, die auf Schuldeneinklagen spezialisiert ist. Auch ihr gegenüber stellte ich meinen Standpunkt dar. Sie drohten immer weiter und erwirkten dann auch einen gerichtlichen Mahnbescheid aus Berlin.
Ein Mahnbescheid wird vom Gericht vor Ort ausgestellt und nicht auf seine Berechtigung geprüft. Man kann ihm innerhalb von zwei Wochen widersprechen, was auch auf Grund eines benutzerfreundlichen Formulares in einer Minute erledigt war.

Nachdem ich dem Mahnbescheid widersprochen hatte, wollte die Kanzlei noch einmal eine Rechtfertigung von mir, die sie auch bekam. Dabei erwähnte ich, dass in dem Fall das Amtsgericht FFB zuständig sei, welches sich im MVV-Bereich befindet, wo rückseitig gestempelte Fahrscheine keine Bedeutung haben. Dann drohte mir die Kanzlei noch ein letztes Mal mit Klage, bis sie es Ende Juli entgültig aufgab.
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Beitrag von JeDi »

Da fragt man sich schon, wieso man seine Fahrscheine bezahlt, wenn man auch einfach Einzelfahrscheine unbeschadet doppelt nutzen kann.

Um die Frage nach dem Fahrscheinaufdruck noch zu klären: selbstverständlich steht da auch bei der S-Bahn „Bitte hier entwerten“, schließlich handelt es sich um Abgestimmte Formulierungen. Außerdem zu sehen: Ein Beispiel aus dem Umland, ebenfalls mit Bitte.
Bild
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Beitrag von gmg »

JeDi @ 3 Jan 2018, 17:33 hat geschrieben: Da fragt man sich schon, wieso man seine Fahrscheine bezahlt, wenn man auch einfach Einzelfahrscheine unbeschadet doppelt nutzen kann.
Weil man nicht einen zwölfmonatigen Papierkrieg mit der S-Bahn will.
Um die Frage nach dem Fahrscheinaufdruck noch zu klären: selbstverständlich steht da auch bei der S-Bahn „Bitte hier entwerten“, schließlich handelt es sich um Abgestimmte Formulierungen. Außerdem zu sehen: Ein Beispiel aus dem Umland, ebenfalls mit Bitte.


Dann haben sie das geändert. Auf meiner stand, "Vor Fahrantritt entwerten". Das musst du mir jetzt einfach mal glauben, auch wenn ich das durchasus existierende Foto nicht hochlade.
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Beitrag von JeDi »

gmg @ 3 Jan 2018, 16:50 hat geschrieben: Dann haben sie das geändert. Auf meiner stand, "Vor Fahrantritt entwerten". Das musst du mir jetzt einfach mal glauben, auch wenn ich das durchasus existierende Foto nicht hochlade.
Das ist - wie man am Muster zweifelsfrei erkennen kann - ein Fahrschein, der schon etwas älter ist. Das aktuelle Fahrscheinpapier wäre das rechts von der WS verwendete, dunkler gehaltene. Ansonsten verstehe ich bei einem Aufdruck "Vor Fahrtantritt entwerten" deine Argumentation erst recht nicht, das impliziert doch wohl glasklar, dass das nicht "hier" sein muss?
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Beitrag von Meikl »

Der Fall spiegelt mal wieder gut die heutige Haltung Vieler wider. Früher hätte man sich über die eigene Dummheit geärgert, gezahlt und es das nächste Mal richtig gemacht. Heute klagt man sich durch die Instanzen. Und die Kosten des Verfahrens trägt die Öffentlichkeit...
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Beitrag von gmg »

JeDi @ 3 Jan 2018, 23:03 hat geschrieben: Das ist - wie man am Muster zweifelsfrei erkennen kann - ein Fahrschein, der schon etwas älter ist. Das aktuelle Fahrscheinpapier wäre das rechts von der WS verwendete, dunkler gehaltene. A
Du musst es mir nicht glauben.

Ansonsten verstehe ich bei einem Aufdruck "Vor Fahrtantritt entwerten" deine Argumentation erst recht nicht, das impliziert doch wohl glasklar, dass das nicht "hier" sein muss?
Ich sag's mal so: Wenn auf einer Saftflasche steht, "Vor Gebrauch gut schütteln" dann impliziert das nach deiner Logik, dass man nicht unbedingt die gefüllte Flasche schütteln muss, sondern man könnte auch einfach sich selber schütteln. Oder man reißt das Etikett mit der Aufschrift ab und schüttelt das Etikett.

Tatsächlich verstehen die meisten Leute die Sachen aber so, wie sie am meisten Sinn ergeben. Und wenn auf einem Fahrschein ein freies Stempelfeld mit so einer Aufschrift ist, und auf der Rückseite einfach nur eine weißblanke Fläche, dann geht man davon aus, dass diese abzustempeln ist.
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Beitrag von gmg »

Meikl @ 4 Jan 2018, 09:16 hat geschrieben: Früher hätte man sich über die eigene Dummheit geärgert, gezahlt und es das nächste Mal richtig gemacht. Heute klagt man sich durch die Instanzen. Und die Kosten des Verfahrens trägt die Öffentlichkeit...
Früher war alles besser oder wie?

Dumm ist die S-Bahn Berlin. Denn ich habe in einem zweiseitigen Schreiben ausgeführt, dass es keineswegs selbstverständlich ist, dass man überall stempeln kann, um zu entwerten. Die S-Bahn ist aber nicht darauf eingegangen und hat das Inkassobüro und die Kanzlei angagiert.

Aber wenn die Sache für dich und JeDi so klar ist, dann könnt ihr euch ja ehrenamtlich der S-Bahn Berlin anbieten, sie vor Gericht gegen mich zu verstreten.
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gmg @ 4 Jan 2018, 12:24 hat geschrieben: Aber wenn die Sache für dich und JeDi so klar ist, dann könnt ihr euch ja ehrenamtlich der S-Bahn Berlin anbieten, sie vor Gericht gegen mich zu verstreten.
Das ist mir leider rechtlich nicht möglich, sonst würde ich das sehr gerne tun.
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Beitrag von JeDi »

gmg @ 4 Jan 2018, 12:20 hat geschrieben: Ich sag's mal so: Wenn auf einer Saftflasche steht, "Vor Gebrauch gut schütteln" dann impliziert das nach deiner Logik, dass man nicht unbedingt die gefüllte Flasche schütteln muss, sondern man könnte auch einfach sich selber schütteln. Oder man reißt das Etikett mit der Aufschrift ab und schüttelt das Etikett.
Ich weiß ja nicht, wozu du leere Flaschen noch gebrauchst, aber die Sache ist eindeutig. Du musst die Flasche nicht schütteln, solltest es aber (weil macht den Saft leckerer). Das gleiche gilt beim hier entwerten. Sollte man (weil macht die Sache für alle leichter), muss man aber nicht.
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Beitrag von gmg »

JeDi @ 4 Jan 2018, 14:03 hat geschrieben: die Sache ist eindeutig. Du musst die Flasche nicht schütteln, solltest es aber (weil macht den Saft leckerer).

Die Sache ist nicht eindeutig. Es steht nicht auf der Flasche, was man schütteln soll. Du argumentierst hier mit dem Logischen und schließt daraus, dass man die Flasche schütteln soll. (Du versuchst mir hier zu widersprechen aber stimmst mir letzten Endes zu, ohne es zu merken. Du wärst vor Gericht keine Hilfe für die S-Bahn Berlin.)

Fahrkarte: Vor Fahrtantritt entwerten (daneben ein Pfeil). Hier ist auch nicht klar, was man entwerten soll. Ich habe daraus geschlossen, dass ich das freie Stempelfeld entwerten soll, denn der Pfeil hat ja angezeigt, wie man die Karte in den Stempler stecken soll. Außerdem bin ich es aus München gewohnt, dass die Karte nur so entwertet ist.
Für den Berliner (einschließlich dir) ist es dank mündlich überlieferter Tradition klar, dass damit die Karte als Ganzes gemeint ist -- egal wie man stempelt. Ok, kann man so verstehen aber wenn man das verbindlich machen will, muss man es auch erstens transparent kommunizieren und zweitens rechtlich bindend niederschreiben. Wenn man beides nicht tut, kann man hinterher Vieles behaupten, wird damit aber juristisch nur Niederlagen einfahren.
JeDi
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gmg @ 4 Jan 2018, 13:48 hat geschrieben:Du versuchst mir hier zu widersprechen aber stimmst mir letzten Endes zu, ohne es zu merken.
Umgekehrt wird ein Schuh draus: Du bringst Argumente, mit denen du dir aber selbst widersprichst: Es ist kein Muss, die Flasche zu schütteln, genau so wie es kein Muss ist, in Pfeilrichtung zu entwerten.
gmg @ 4 Jan 2018, 13:48 hat geschrieben:Für den Berliner (einschließlich dir)
Ich bin kein Berliner.
gmg @ 4 Jan 2018, 13:48 hat geschrieben:ist es dank mündlich überlieferter Tradition klar
Das ist nicht mündlich überliefert, sondern steht klar im Tarif: Ein Fahrschein wird (sinngemäß) entwertet, indem man ihn in den Entwerter steckt. Es steht nirgends, dass das in eine bestimmte Richtung zu erfolgen hat. Hier setzt einfach Logik ein. 13 Jahre Eisenbahnforum zeigen, wo das Problem liegt.
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