Serie von BÜ-Unfällen

Alles über Eisenbahn, was woanders nicht passt.
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Mühldorfer
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Beitrag von Mühldorfer »

Entenfang @ 8 Jan 2017, 21:54 hat geschrieben: Das würde ich absolut nicht unterstützen. Die Anzahl der dadurch vermeidbaren Unfälle dürfte äußerst gering ausfallen, da an unbeschrankten BÜ ohnehin fast immer gepfiffen wird und das zusätzliche Pfeifen niemanden davon abhalten wird, mutwillig eine Halbschranke zu umfahren oder aufgrund von Motorschaden auf dem Bü liegenzubleiben.
Stattdessen bedeutet das eine völlig vermeidbare Lärmbelästigung für wartende Fahrgäste, Passanten sowie unzählige Anwohner. Selbst wenn sich dadurch wenige Unfälle verhindern lassen, wird unter dem Strich mit Sicherheit kein Nutzen stehen. Lärm macht auch krank und verursacht dadurch zusätzliche Kosten.
Hallo,
auch Ablehnung meinerseits, stattdessen ein einfaches Bauprogramm:

1. An ALLEN Bahnübergängen, auch vollbeschrankte, Sichtdreiecke (wieder)herstellen, so daß die Strecke ohne Eigengefährdung übersehbar wird für den Fahrzeugführer. Gärten, Büsche, Buden usw. weg, auch die Betonhäuschen der BÜ-Technik NICHT im nötigen Sichtdreieck, eingraben niedige Schaltschränke usw.

2. Wie in Polen mit guter Bahnübergangsdiziplin ggf. polizeilich geahndet eine Stoppflicht mit Stopschild angeordnet, dort wo sinnvoll. Bußgelder von 500€ plus sind lehrreich und erhöhen die Beachtungsquote sehr deutlich.
Valentin
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Beitrag von Valentin »

218 466-1 @ 8 Jan 2017, 20:39 hat geschrieben:Die ganze Lichtzeichenanlage als Totekopf gestalten und wenn ein Zug kommt, mit Rot blinkenden Augen. B-)

Ich wäre aber trotzem dafür, dass auch in Deutschland immer und überall vor jedem auch beschrankten BÜ (und vor jeder Bahnsteigdurchfahrt) Pfeifsignal gegegen weden sollte wie in USA. Wenn das nur einen Unfall verhindert, lohnt es sich bereits.
In Österreich wurde bei einer Nebenbahn wegen des lauten pfeifens im Ort bereits erste der Frühzug durch einen Bus ersetzt. :blink: :angry:
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218 466-1
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Beitrag von 218 466-1 »

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Martin H.
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Beitrag von Martin H. »

218 466-1 @ 10 Jan 2017, 21:05 hat geschrieben:.....
(mal wieder) <_<
Scheint so :D

:ph34r:
Mühldorfer
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Beitrag von Mühldorfer »

Hallo,
was ergibt sich denn aus der Zusammenfassung der Unfallhergänge der letzten Jahre?

1. Versagen der Schranken- oder Blinklichtechnik gekoppelt mit Mißachtung der dann gültigen Fahrdienstvorschriften für die Züge?

2. Mißachtung der Blinklichter oder Schranken, bis hin zum Überholen der bereits auf Züge wartenden KFZ-Führer?

3. Beschrankte Bahnübergänge mit Posten ohne schrankenabhängige Signale für den Fahrweg, Schliessen vom Posten vergessen?

4. Blendung durch tiefstehende Sonne genau in Blickrichtung auf die Schranken/Blinklichter? Bestätigung durch Wetterdienstgutachten für den Unfallzeitpunkt?

( Gibt es ähnliche, dann häufigere, Unfallszenarios für "Rotlichübersehen" durch Blendung an lichtzeichegeregelten Straßenverknüpfungen? )

( sind Bahnübergänge wo das prinzpiell geographisch möglich ist, Bahnstrecke annährend in Nord-Süd-Richtung, mit ausreichenden Sichtdreiecken gestaltet ).

5. Reine Andreaskreuzsicherung und nachträglich erkannt unzureichende Sichtdreiecke?

6. Dummverhalten nach Fahrzeugversagen genau auf dem Übergang, statt sofort zu evakuieren zB. Anlaßversuche. Ich gehe davon aus daß auch mit Kleinkindernauf dem Rücksitz Zeit genug zur Evakuierung bleibt. Ausnahme allenfahrende Rollstuhlnutzer, sind das aber statistikrelevante Fallzahlen?


PS.:

Ist es Teil aktueller KFZ-Führerausbildung der Hinweis auf "Kreissignal" um Züge zu stellen? Oder ist es wegen Mißbrauch besser Laien wissen das nicht?


Gesamtzahlen für Möglichkeit 1 oder 3?
Martin H.
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Beitrag von Martin H. »

Mühldorfer @ 11 Jan 2017, 10:50 hat geschrieben: ...
Ist es Teil aktueller KFZ-Führerausbildung der Hinweis auf "Kreissignal" um Züge zu stellen? Oder ist es wegen Mißbrauch besser Laien wissen das nicht?
...
Nein.

Eher ja, leider.

Es gab ja sogar mal Feuermelder, die ihrem Betätiger die Hand festhalten, wurden aber aus nachvollziehbaren Gründen wieder abgeschafft.
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Beitrag von 146225 »

Also ist jetzt "nur" ein Beispiel aus dem BOStrab-Bereich, aber die SSB in Stuttgart geben für 2015 eine Zahl von 97 Unfällen gesamt zwischen Stadtbahnen und anderen Verkehrsteilnehmern an. Davon war die überwiegende Mehrheit, nämlich 80 Unfälle, auf schuldhaftes Fehlverhalten von Kfz-Lenkern zurückzuführen, 10 Unfälle resultieren aus Fehlverhalten von Fußgängern/Radfahrern, und 7 mal lag die Unfallursache im Verantwortungsbereich (Personal und/oder Infrastruktur) der SSB.

Das sind doch recht eindeutige Verhältnisse. Wenn der deutschlandweite Trend genauso ist, und wenn sich auch für den EBO-Bereich ein entsprechend ähnliches Verhältnis abbilden lässt, dann ist klar, wo der Schulungs- und Lernbedarf zur Unfallvermeidung vorrangig besteht.
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NJ Transit
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Beitrag von NJ Transit »

Autofahrern das Kreissignal zu lernen dürfte schon alleine deshalb Unsinn sein, weil bei den meisten Autofahren kein Bewusstsein für den Bremsweg eines Zuges da sein dürfte. Und, weil ich im Zweifel als Autofahrer nicht weiß, aus welcher Richtung der nächste Zug kommt. Und, weil meistens die Zeit auch nicht reichen dürfte, selbst bei bekannter Richtung ihm eine angemessene Strecke entgegen zu laufen. Am Bü stehen und kreisen bringt genau gar nichts, da sieht der Tf ja auch schon den Blechhaufen auf seinem Fahrweg.
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SWMdrölf. Jetzt noch nächer, noch hältiger, noch fitter. Bist auch du Glasfaser und P-Wagen?
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218 466-1
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Beitrag von 218 466-1 »

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Mühldorfer
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Beitrag von Mühldorfer »

146225 @ 11 Jan 2017, 20:21 hat geschrieben:

Das sind doch recht eindeutige Verhältnisse. Wenn der deutschlandweite Trend genauso ist, und wenn sich auch für den EBO-Bereich ein entsprechend ähnliches Verhältnis abbilden lässt, dann ist klar, wo der Schulungs- und Lernbedarf zur Unfallvermeidung vorrangig besteht.
hallo,
wirklich Schulungs- und Lernbedarf oder fehlt massiv durchgesetzte Diziplinierung?

Z.B. bei Umfahren von Schranken und Überholen von bereits wartenden Fahrzeugen mit Bußgeldern im Bereich von 5000€ inkl. ggf. finanzieller Haftung des Fahrzeuges, daher bis zum Einzug unabhängig von Brief, Kreditverpfändung, Leasing usw.

Daher Fahrzeug weg für Personen die die 5000€ nicht hätten und den Ärger mit der Bank oder Leasingunternehmen....

Kreditgeber tragen auch das Risiko bei Vorsatz wo ja die Vollkasko auch nicht reguliert...., muß eben einkalkuliert werden

Wirksakeit von Strafen ist das Ergebnis der Multiplikation aus Ertapptquote mal Strafhöhe.

Daher wenn jemand IMMER erwischt dann reichen 50€, bei jedem 100sten Verstoß erwischt, dann wirken ebenso 5000€....
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chris232
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Beitrag von chris232 »

Ich bin ja nach wie vor für einkommensabhängige Bußen. Deine 5000€ treffen manche weniger als die heutigen 240€ andere.
Eisenbahnen sind in erster Linie nicht zur Gewinnerzielung bestimmt, sondern dem Gemeinwohl verpflichtete Verkehrsanstalten. Sie haben entgegen dem freien Spiel der Kräfte dem Verkehrsinteresse des Gesamtstaates und der Gesamtbevölkerung zu dienen.
Otto von Bismarck

Daher hat die Bahn dem Gemeinwohl und nicht privaten Profitinteressen zu dienen, begreifen Sie es doch endlich mal!
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Beitrag von Cloakmaster »

Dann geht's aber wieder los, ob Brutto oder Netto Einkommen, steuerliches, renenten- oder Unterhaltsrecht es etc, PP.

Und: Wie genau soll das gehen: Falsch Parken = 1% des Monats Lohnes, bei Rot über den BÜ = 4 Monats Löhne? Das ergibt doch eine riesige Rechnerei...
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Beitrag von Mühldorfer »

chris232 @ 12 Jan 2017, 15:05 hat geschrieben: Ich bin ja nach wie vor für einkommensabhängige Bußen. Deine 5000€ treffen manche weniger als die heutigen 240€ andere.
hallo,
wozu, die absolute Anzahl der Bahnübergangs-Rotlicht-Ignorierer die 5000€ aus dem Taschengeld der Woche bezahlen können ist vernachlässigbar. Die zu erziehen für korrekte Gleisquerung spielt statistisch keine Rolle für die allgemeine Verkehrssicherheit.

Und denen den 5000€ sehr weh tun habn die Möglichkeit völlig kostenfrei sich dizipliniert zu verhalten.

Und ( zynisch angemerkt ) wenn von den Reichen jemand am Bahnübergang zu Tode kommt ist genügend Vermögen für die Schadesregulierung da, und das Finanzamt kassiert einen Teil noch über die Erbschaftssteuer, wo ist das Problem mit "Gerechtigkeit"?
Bayernlover
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Beitrag von Bayernlover »

Manche hier haben ein Rechtsverständnis wie aus dem 15. Jahrhundert.
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Beitrag von 218 466-1 »

Bayernlover @ 12 Jan 2017, 19:51 hat geschrieben:Manche hier haben ein Rechtsverständnis wie aus dem 15. Jahrhundert.
Mit auspeitschen und so? Das wären doch mal wieder "richtige" Strafen. :ph34r:
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146225
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Beitrag von 146225 »

218 466-1 @ 12 Jan 2017, 19:02 hat geschrieben: Mit auspeitschen und so? Das wären doch mal wieder "richtige" Strafen. :ph34r:
Stehst Du auf so was? *duckundweg*
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218 466-1
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Beitrag von 218 466-1 »

146225 @ 12 Jan 2017, 20:11 hat geschrieben:Stehst Du auf so was? *duckundweg*
Nur wenn ich die Peitsche in der Hand habe. :P Und ja, ich habe eine daheim. ;)
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Bayernlover
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Beitrag von Bayernlover »

218 466-1 @ 12 Jan 2017, 19:58 hat geschrieben: Nur wenn ich die Peitsche in der Hand habe. :P Und ja, ich habe eine daheim. ;)
Danke. Diese Bilder werde ich niemals wieder aus dem Kopf bekommen.
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Beitrag von Mühldorfer »

Bayernlover @ 12 Jan 2017, 19:51 hat geschrieben: Manche hier haben ein Rechtsverständnis wie aus dem 15. Jahrhundert.
Hallo,
wieso Mittelalter?

5000€ sind gerade drei ( niedrige ) Bruttomonatsgehälter, daß als Bußgeld ( bei geringer Erwichtwerdensquote ) für vorsätzliche Taten mit sehr hohen Schadenspotential, sowohl psyschich, physisch, sozial und materiell.

Und 5000€ Bußgeld sind weniger existensgefährdend als durch diese Drohung verhinderte Verkehrswidrigkeiten.

Täter hart zu diziplinieren um Wiederholungen zu veremeiden ist eine sehr soziale Angelegenheit, der soziale Gewinn seitens verhinderter sonst potentieller Opfer ist nämlich deutlich höher.
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218 466-1
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Beitrag von 218 466-1 »

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Beitrag von Mühldorfer »

hallo,
sind diese Unfälle unvermeidbares "Restrisiko" daß den teils tödlichen Dummheitstrafzoll einfordert weil man "freiheitlich" denkend keine administrativen Maßnahmen möchte?

Z.B. wie in Polen, oft an Übergängen Stoppschilder die auch wohl genügend häufig und mit deutlicher Strafhöhe durch Polizei überwacht werden. Ich sah dort daß alle KFZ-Führer das Stoppgebot einhielten.

Eine zwite Sache wäre meiner Meinung nach deutlich verbesserte Sichtdreiecke als leicht umzusetzende Sofortmaßnahme.
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Beitrag von Entenfang »

Mühldorfer @ 18 Jan 2017, 06:57 hat geschrieben:hallo,
sind diese Unfälle unvermeidbares "Restrisiko" daß den teils tödlichen Dummheitstrafzoll einfordert weil man "freiheitlich" denkend keine administrativen Maßnahmen möchte?
Ich bin mir nicht sicher, ob ich das unbedingt als Restrisiko bezeichnen mag. Insbesondere das Umfahren von Halbschranken stellt einen groben Vorsatz dar. Da kann man noch so sichere Schrankentechnik und noch so gute Sichtdreiecke haben, wenn die Autofahrer zu ungeduldig sind, nützt das alles nichts. Hier wird mal wieder der Unterschied zwischen Safety (=Sicherheit vor technischem Ausfall und fahrlässigem menschlichen Fehlverhalten) und Security (=Sicherheit vor vorsätzlichem menschlichem Fehlverhalten) deutlich.
Z.B. wie in Polen, oft an Übergängen Stoppschilder die auch wohl genügend häufig und mit deutlicher Strafhöhe durch Polizei überwacht werden.  Ich sah dort daß alle KFZ-Führer das Stoppgebot einhielten.
Meiner Ansicht nach sind die Strafen in Deutschland für Fehlverhalten im Straßenverkehr generell zu niedrig, vor allem aber die Kontrollwahrscheinlichkeit zu gering. Da könnte man auf jeden Fall mal ansetzen.
Eine zwite Sache wäre meiner Meinung nach deutlich verbesserte Sichtdreiecke als leicht umzusetzende Sofortmaßnahme.
Leicht umzusetzende Sofortmaßnahme ist wohl ein guter Witz. Erstens ist leicht umzusetzen bei 38.000 Bü deutschlandweit * 4 Sichtdreiecke eine ziemlich anspruchsvolle Aufgabe. Hier stellt sich immer das Problem der Abstimmung mit den Grundstücksbesitzern. Selbst wenn man es nur an den 8000 technisch nicht gesicherten BÜ der DB tun wollte, ist die Aufgabe noch enorm. S.1, S.3
Außerdem stellt sich die Frage, was genau verbesserte Sichtreiecke bringen sollen, wenn die Autofahrer entweder mutwillig die Halbschranken umfahren oder so abgelenkt sind, dass sie nicht mal den blinkenden und klingelnden BÜ bemerken.
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Beitrag von Mühldorfer »

Entenfang @ 18 Jan 2017, 18:17 hat geschrieben: Hier stellt sich immer das Problem der Abstimmung mit den Grundstücksbesitzern. Selbst wenn man es nur an den 8000 technisch nicht gesicherten BÜ der DB tun wollte, ist die Aufgabe noch enorm.
Wieso Abstimmung mit Grundstückseigentümern? ist nicht völlig klar daß dort auf den Dreiecken nur Radieschen und Möhren wachsen dürfen, nicht aber Mais und Sonnenblumen?
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Beitrag von Muffo1234 »

Mühldorfer @ 20 Jan 2017, 11:54 hat geschrieben: Wieso Abstimmung mit Grundstückseigentümern? ist nicht völlig klar daß dort auf den Dreiecken nur Radieschen und Möhren wachsen dürfen, nicht aber Mais und Sonnenblumen?
Grundsätzlich dürfte es aber schwierig werden jemand auf seinem privaten Grund und Boden vorzuschreiben was er z.B. anpflanzen darf und was nicht.
Gehen tut das nur auf Grundlage eines Gesetzes (zum Beispiel beim Bauschutzbereich eines Flughafens).
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Beitrag von Mühldorfer »

Muffo1234 @ 20 Jan 2017, 19:51 hat geschrieben: Grundsätzlich dürfte es aber schwierig werden jemand auf seinem privaten Grund und Boden vorzuschreiben was er z.B. anpflanzen darf und was nicht.
Gehen tut das nur auf Grundlage eines Gesetzes (zum Beispiel beim Bauschutzbereich eines Flughafens).
Hallo,
das dürfte überhauptnicht schwierig sein, nämlich bei Anlage des Bahnüberganges eine Grunddienstbarkeit ( oder ähnlich eintragen ), das trifft ja auch landwirte an flugplätzen, keine Pappelplantage im Schutzbereich!

Ich denke eher daß man sich scheut Recht konsequent durchzusetzen.

Ähnlich in Wohngebieten, Hecken die 75cm des Bürgersteiges in 1,5m versperren.

Rechtlich ist das einfach, Frist setzen, z.B. 4 wochen, wenn nicht Ersatzvornahme und Rechnung, ggf. in das Grundstück pfänden. Die Bürgermeister wollen aber Zoff vermeiden und begehen dabei Rechtsbeugung.
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Beitrag von Entenfang »

Mühldorfer @ 20 Jan 2017, 21:45 hat geschrieben: das dürfte überhauptnicht schwierig sein, nämlich bei Anlage des Bahnüberganges eine Grunddienstbarkeit ( oder ähnlich eintragen ), das trifft ja auch landwirte an flugplätzen, keine Pappelplantage im Schutzbereich!
1. werden BÜ nicht mehr neu gebaut, vgl. Eisenbahnkreuzungsgesetz, §2
2. ist es doch selbstverständlich, dass man nicht einfach in das Eigentumsrecht eingreifen kann, nur weil du größere Sichtflächen forderst.
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Beitrag von Cloakmaster »

Entenfang @ 20 Jan 2017, 23:21 hat geschrieben: 1. werden BÜ nicht mehr neu gebaut, vgl. Eisenbahnkreuzungsgesetz, §2
Hier insbesondere Absatz 2?

2. Es wird immer wieder in das private Eigentum eingegriffen, wenn es für die öffentliche Sicherheit und Ordnung notwendig ist.
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Beitrag von Mühldorfer »

Hallo,
ich vermute daß bei vielen technisch nicht gesicherten Bahnübergäng betreff Sichtdreiecke nicht so sind wie sie nach der genehmigten Planung sein sollten. Daher dort auf Anliegergrundstücke entsprechende Lasten eingetragen sind und bei der Anlage des Bahnüberganges entschädigt wurden.

Meiner Meinung nach, die Überwachung und Durchsetzung ist mangelhaft.
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Beitrag von Entenfang »

Mühldorfer @ 22 Jan 2017, 09:01 hat geschrieben: Hallo,
ich vermute daß bei vielen technisch nicht gesicherten Bahnübergäng betreff Sichtdreiecke nicht so sind wie sie nach der genehmigten Planung sein sollten. Daher dort auf Anliegergrundstücke entsprechende Lasten eingetragen sind und bei der Anlage des Bahnüberganges entschädigt wurden.

Meiner Meinung nach, die Überwachung und Durchsetzung ist mangelhaft.
Kannst du ein konkretes Beispiel für einen technisch nicht gesicherten BÜ nennen, an dem die Sichtdreiecke deiner Meinung nach nicht ausreichend sind und der ausschließlich durch Pfeifen gesichert wird?
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Beitrag von 218 466-1 »

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