Keine großartigen Änderungen im Tarifdschungel, aber ein paar Hinweise können gegeben werden.
Jogi @ 7 Aug 2017, 10:48 hat geschrieben:[...] das
#My DB-Ticket (U18) [...]:
- Verkaufs- und Reisezeitraum vom 14. August bis 9. Dezember
- [...]
[...] leicht abweichende Bedingungen genannt (kürzerer Verkaufszeitraum, möglicher BC-Rabatt).
In der aktuellen BB-Version ist der Verkaufszeitraum auf den 30. September fixiert, der Reisezeitraum reicht weiterhin bis in den Dezember. Wer also so ein Ticket möchte, sollte demnächst zugreifen.
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Auch wenn's nicht wirklich neu ist, ein Hinweis darauf kann nicht schaden: In leicht erkennbaren Aktionspackungen der eingelegten Haselnuss vulgo
Toffifee sind solange der Vorrat reicht Gutscheincodes eingedruckt, die online gegen einen
eCoupon über 15 EUR eingelöst und auf ein Online- bzw. Handy-Ticket angewendet werden können.
- Einlöse- und Reisezeitraum reichen bis zum 9. Dezember
- Mindestbestellwert der ICE-/IC-/EC-Fahrkarte nach etwaigem BC-Rabatt: 49 EUR
Wer einen Gutschein einlöst, hat außerdem die Möglichkeit an einem Gewinnspiel teilzunehmen und eine von 10.000 Freifahrten zu gewinnen, die bis Ende März 2018 gelten.
Wer eine Großackung Toffifee mit dreimaligem 15er-Pack kauft, kann zusätzlich eine von 25.000 (einfachen) Mitfahrerfreifahrkarten gewinnen, indem er den in der Großpackung eingedruckten "Supercode" auf der entspechenden Webseite eingibt. Es wird sofort bekannt gegeben, ob der Code zu einem Gewinn führt. Der Mitfahrergutschein wird daraufhin postalisch versendet.
Die mitfahrende Freifahrt ist anwendbar auf einen Spar- oder einen Flexpreis. Ein etwaiges City-Ticket gilt allerdings nicht für den Mitfahrer.
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Ab dem 1. Oktober bis auf Weiteres probiert die DB eine
"Fahrgastrechte-Gutschein Aktion in [2x sic]
DB Reisezentrum und DB Agentur":
Erstattungen im Sinne der Fahrgastrechte können bekanntlich auch im Reisezentrum oder der Agentur des Vertrauens reklamiert werden. Bei der fälligen Erstattung kann ebenso bekanntlich zwischen Barauszahlung und Gutschein gewählt werden.
Im Interesse der
eigenen BilanzrechnungKundenbindung versucht DB Fern die Gutscheinmöglichkeit attraktiver zu machen. Bei Verzicht auf die Barauszahlung hat der ab dem Stichtag personenbedient (nicht via das Servicecenter FGR!) ausgestellte Gutschein einen Wert, der zusätzlich 20 Prozent über der regulären Erstattungssumme liegt.
Ausschlaggebende
Bedingung dafür: Der Anspruch besteht "aufgrund der Verspätung oder des Ausfalls eines Zuges der Produktklasse ICE oder IC/EC". Es ist also nicht entscheidend, dass der ICE mindestens 60 Minuten zu spät war, sondern dass der FGR-Anspruch im Verschulden von DB Fernverkehr zu suchen ist. Der klassische Fall, dass der Anschluss an die stündliche RB nicht erreicht wird, wäre also auch dadurch abgedeckt.
Der FGR-Gutschein gilt wie gehabt ein Jahr und kann ohne Mindestbestellwert auf alle Fahrkartenangebote angerechnet werden. Etwaiger Restbetrag wird als neuer, wieder ein Jahr gültiger Gutschein ausgestellt.
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Jogi @ 28 Jun 2017, 13:14 hat geschrieben:Noch eine, je nach Standpunkt, gute Nachricht oder etwas zur Kenntnisnahme: Die Regio-Spezial-Angebote (kontingentierte RV-Tickets mit Zugbindung für bestimmte Strecken zum Festpreis) in Thüringen und Bayern scheinen nicht mehr angeboten zu werden. [...]
Für den rheinland-pfälzischen RE1 [...] sind sie zumindest noch im Tfv drin, allerdings mit deutlich weniger Relationen. In der Reiseauskunft werden sie gemäß höchst subjektiver Stichprobe auch nicht angeboten...
Wobei, wen interessiert denn das, wenn sie eh niemand gekauft hat... :ph34r:
Nachrichtlich noch die Mitteilung für's Kirchenblatt: Zum 1. Juli endete auch der Verkauf des Regio-Spezials für den SÜWEX, letzte Reste könn(t)en noch bis zum 9. Dezember verfahren werden.