Schweres Zugunglück in Meerbusch (NRW)
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Doch, da gibt es was Deutsches zu. Einiges sogar. Unter anderem die Tagesschau... :rolleyes:
Laut FAZ hätte der Zug dort nicht sein dürfen.
Ob der Tf wie auch immer ein Signal überfahren hat oder dieses Signal nicht funktioniert hat und v.a. warum lässt sich noch nicht sagen.
Jedenfalls, wenn man sich den DSO Thread anschaut - aufgrund irgendwelcher Facebookgerüchte gab es da schon eine ziemlich hanebüchene Diskussion zur Ursache gab... Zu viele Leute sind mit gewissen Medien überfordert...
Ob der Tf wie auch immer ein Signal überfahren hat oder dieses Signal nicht funktioniert hat und v.a. warum lässt sich noch nicht sagen.
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Ceterum censeo Carthaginem esse delendam
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Naja, ohne DSO gelesen zu haben, aber wie kann ein Zug auf freier Strecke hinten auf einen anderen Zug auffahren? Was die FAZ quasi andeutet: Wenn der Güterzug nicht rückwärts gefahren ist, ist nicht so wahnsinnig unwahrscheinlich, dass Fahren auf Ersatzsignal oder Befehl wohl wieder eine Rolle gespielt haben könnte.
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Da gab es das Gerücht, der Güterzug habe Wagen verloren, und die RB sei "auf Sicht" dahinter gefahren...Rohrbacher @ 6 Dec 2017, 15:02 hat geschrieben: Naja, ohne DSO gelesen zu haben, aber wie kann ein Zug auf freier Strecke hinten auf einen anderen Zug auffahren? Was die FAZ quasi andeutet: Wenn der Güterzug nicht rückwärts gefahren ist, ist nicht so wahnsinnig unwahrscheinlich, dass Fahren auf Ersatzsignal oder Befehl wohl wieder eine Rolle gespielt haben könnte.
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Fake News weil hier (Quelle) müsste der Zug alle Wagen verloren haben und bei Aufprall mit Vmax 40 Km/h fliegen noch keine Wagen durch die Gegend.Balduin @ 6 Dec 2017, 09:43 hat geschrieben:Da gab es das Gerücht, der Güterzug habe Wagen verloren, und die RB sei "auf Sicht" dahinter gefahren...
Wohl eher Fehlbedieng in einem STW, oder im Führerstand oder Fehlfuktion der LST. Es gibt zu viele Möglichkeiten um das ohne weitere Kenntnisse konkretisieren zu können.
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Aktuelle Informationen lauten, dass der FDL dem RE mündlich die Erlaubnis zur Weiterfahrt gegeben hat, trotz roten Signals.
FAZ
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[font=Arial]Leut schaltets den WLAN-Accesspoint des Providers aus. Da loggt sich eh niemand ein und man spart Strom und verringert das Funkwirrwarr. [/font]
[font=Arial]"Wer das Bargeld abschafft, schafft die Freiheit ab" - Hans Magnus Enzensberger.[/font]
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Mündlich wäre bei Zugfahrten illegal, ausser wenn der Befehl über Zugfunk diktiert wurde.ZüriMünchner @ 6 Dec 2017, 14:58 hat geschrieben:Aktuelle Informationen lauten, dass der FDL dem RE mündlich die Erlaubnis zur Weiterfahrt gegeben hat, trotz roten Signals.
Zumindest der Tf ist so gut wie raus aus dem Kreis der potentiellen Unfallursache:
Bundesamt entlastet LokführerRP online] @ 8 Dec 2017, 11:09 hat geschrieben:Vor dem Zugunglück von Meerbusch soll der Lokführer der Regionalbahn einen Fahrauftrag erhalten haben, obwohl die Strecke noch nicht frei war. "Damit durfte er weiterfahren", sagte ein Sprecher der Bundesstelle für Eisenbahn-Unfalluntersuchungen in Bonn. Der Fahrauftrag hebe das Haltesignal auf.
Welche Art von "Fahrauftrag" (Zs1 ?, Befehl Nr. 2 ?) wird nicht genannt.
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Man muss sich schon fragen, ob hier bewusst von dir an Intelligenz gespart wird.Lazarus @ 8 Dec 2017, 19:33 hat geschrieben: Wieder einmal steht ein FDL im Mittelpunkt der Ermittlungen. Man muss sich schon fragen, ob hier bewusst von seiten der Bahn an der Ausbildung gespart wird....
„Wieder einmal” soll natürlich der Wink an Bad Aibling sein, aber was hatten wir da?
einen Fahrdienstleiter, der schon über 20 Jahre diese Tätigkeit ausübte und ganz einfach wegen eines Handyspiels abgelenkt war. Völlig unabhängig wie in dem jetzt aktuellen Fall die Schuldfrage ausgeht, sehe ich keinerlei „wieder einmal“-Häufung im Zusammenhang mit der Ausbildung, überlege doch einfach bloß mal was für ne riesen Menge an Zugfahrten es täglich gibt und wie „wieder einmal“ da sowas vorkommt.
Fahrdienstleiter haben nunmal deutlich mehr Eingriffsmöglichkeiten zur „Überbrückung” von Sicherheitsmechanismen, beim Lokführer liegts dann eigentlich nur noch an korrekter Umsetzung der Geschwindigkeit und korrekter Zuordnung der Signale / Umsetzung des Befehls - ganz grob gesagt.
Leute wie du nerven einfach nur, arbeite doch für die BILD und mach da schöne Schlagzeilen.
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Irrelevant do dort nicht vorhanden!JeDi @ 8 Dec 2017, 13:49 hat geschrieben:Die Existenz des Zs12 ist dir bekannt?
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Trotzdem ist es nicht per se illegal, Züge auf mündlichen Auftrag zu fahren...218 466-1 @ 8 Dec 2017, 20:54 hat geschrieben: Irrelevant do dort nicht vorhanden!
Das dürfte gemeint gewesen sein, und jetzt streitet euch nicht wegen so einer Formulierung.218 466-1 @ 8 Dec 2017, 19:18 hat geschrieben: ausser wenn der Befehl über Zugfunk diktiert wurde.
Die Unschärfe "mündlich" find ich allemal besser, als der Zeitungstitel "Fahrdienstleiter gab Lokführer den Befehl zum Fahren über haltzeigendes Signal", den es sinngemäß so wo gab.
Setzt man die Eisenbahnerbrille ab, klingt "Befehl" nämlich ziemlich drastisch....
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Das ist aber hier nicht das Thema. Immer diese Einzelabweichungen wie vor einigen Wochen mit dem i-Wagen Redesign, wo Du darauf bestanden hast, dass auch die SH-Express Bimz erwähnt werden, obwohl das Thema eindeutig auf IC bezogen war. Grundsätzlich haben beide Seiten - je nach Sichtweise - Recht, sodass die Diskussionen überflüssig sind.JeDi @ 8 Dec 2017, 15:33 hat geschrieben:Trotzdem ist es nicht per se illegal, Züge auf mündlichen Auftrag zu fahren...
Aber finde ich eh cool, dass Du diesmal nicht in den sonst üblichen Rätseln wie: "Falsch! Es gibt durchaus Signale, an denen auf mündlichen Auftrag vorbeigefahren werden darf" geschrieben, sondern direkt die Ausnahme bennant hast.

Aber "mündlich" nimmt der Laie genauso wörtlich und meint, es sei einfach "Hey Kollege, fahr einfach zu, Rot ist egal, kümmert uns nicht." gesprochen worden.Didy @ 8 Dec 2017, 17:24 hat geschrieben:Das dürfte gemeint gewesen sein, und jetzt streitet euch nicht wegen so einer Formulierung.
Die Unschärfe "mündlich" find ich allemal besser, als der Zeitungstitel "Fahrdienstleiter gab Lokführer den Befehl zum Fahren über haltzeigendes Signal", den es sinngemäß so wo gab.
Setzt man die Eisenbahnerbrille ab, klingt "Befehl" nämlich ziemlich drastisch....
Gut, "Befehl" stammt noch aus Bundesbahn-Zeiten und sollte, vlt. einmal in "Abweichender Fahrauftrag" oder so, umbennant werden.
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Das Bksig, an dem der RE zum Stehen gekommen sein muss, dürfte sich bei 4:50 am km 39,4 befinden.218 466-1 @ 8 Dec 2017, 20:54 hat geschrieben:nicht vorhanden!
Unfallstelle bei 6:45 am km 42,0, glücklicherweise von Weitem einsehbar.
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Zurückgelegte Strecke: 30.060 km - Planmäßige Gesamtreisezeit: 16,1 Tage - Gesamtverspätung (analog FGR): 626 min - Planmäßige Reisegeschwindigkeit: 78 km/h - Durchschnittliche Fahrzeitverlängerung aufgrund von Verspätung: 2,7% - Fahrtkosten: 10,6 Cent/km - Anschlussquote (alle Anschlüsse einer Verbindung mit min. 1 Umstieg erreicht): 87,5%
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Hallo zusammen!
Inzwischen ist ja einiges klarer geworden.
Aber was ich (Laie) nicht verstehe. Der Befehl zur Weiterfahrt "auf Sicht" mit max. Tempo 40 kann doch bei so einem agilen modernen TFZ in Vollbremsung nicht so heftige Schäden hervorrufen.
War er dann doch mit Plangeschwindigkeit unterwegs oder unterschätze ich Tempo 40 als Nichteisenbahner komplett.
Im KSTA.de gibt es sehr informative Artikel dazu. Leider auch Parallelen zu einem ähnlich Fall im Februar 2017, der noch mal gut gegangen ist. ICE mit Tempo 80 noch knapp vor einer RB zum Stehen gekommen... Ebenfalls Fahrt nach Befehl auf Sicht.
Inzwischen ist ja einiges klarer geworden.
Aber was ich (Laie) nicht verstehe. Der Befehl zur Weiterfahrt "auf Sicht" mit max. Tempo 40 kann doch bei so einem agilen modernen TFZ in Vollbremsung nicht so heftige Schäden hervorrufen.
War er dann doch mit Plangeschwindigkeit unterwegs oder unterschätze ich Tempo 40 als Nichteisenbahner komplett.
Im KSTA.de gibt es sehr informative Artikel dazu. Leider auch Parallelen zu einem ähnlich Fall im Februar 2017, der noch mal gut gegangen ist. ICE mit Tempo 80 noch knapp vor einer RB zum Stehen gekommen... Ebenfalls Fahrt nach Befehl auf Sicht.
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Es wurde nirgends Befehl zur "Fahrt auf Sicht" bestätigt. Nur Befehl zur Vorbeifahrt am Halt zeigenden Signal wo danach mit normaler Vmax gefahren wird, falls kein weiterer Befehl erteil wird.EDLE @ 12 Dec 2017, 12:28 hat geschrieben: Aber was ich (Laie) nicht verstehe. Der Befehl zur Weiterfahrt "auf Sicht" mit max. Tempo 40 kann doch bei so einem agilen modernen TFZ in Vollbremsung nicht so heftige Schäden hervorrufen.
War er dann doch mit Plangeschwindigkeit unterwegs oder unterschätze ich Tempo 40 als Nichteisenbahner komplett.
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- Boris Merath
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Momentan ist schwer einzuschätzen was wirklich passiert ist. Die Medien berichten alles mögliche, manche Informationen wirken fundierter, andere weniger. Gerne wird sich dabei auf angebliche oder tatsächliche Insider bezogen, wobei der Insider so gut wie alles sein kann. Momentan gibt es jedenfalls den üblichen "Flurfunk", wo schwer einzuschätzen ist welche Informationen fundiert und welche nur Gerücht sind. Auch die Aussagen der BEU tragen eher zur Verwirrung als zur Aufklärung bei.
Fakt ist: Der Flurfunk behauptet, dass der Tf einen Befehl zum Fahren auf Sicht hatte. In diesem Fall hätte der Tf den Unfall zu verantworten. Gleichzeitig gibt es aber die Aussage der BEU, dass der Tf keinen Fehler gemacht hätte, weiter aber noch nicht geklärt ist, woran es lag. Das spricht gegen die These des Flurfunks, allerdings hat der Sprecher der BEU auch nicht so gewirkt wie wenn es schon klar wäre was genau passiert ist.
Fazit: Ich würde nach der momentanen Nachrichtenlage alles für möglich halten. Die Zeitungsartikel, die irgendwelche definitiven Aussagen machen, halte ich momentan für reine Spekulation.
Fakt ist: Der Flurfunk behauptet, dass der Tf einen Befehl zum Fahren auf Sicht hatte. In diesem Fall hätte der Tf den Unfall zu verantworten. Gleichzeitig gibt es aber die Aussage der BEU, dass der Tf keinen Fehler gemacht hätte, weiter aber noch nicht geklärt ist, woran es lag. Das spricht gegen die These des Flurfunks, allerdings hat der Sprecher der BEU auch nicht so gewirkt wie wenn es schon klar wäre was genau passiert ist.
Fazit: Ich würde nach der momentanen Nachrichtenlage alles für möglich halten. Die Zeitungsartikel, die irgendwelche definitiven Aussagen machen, halte ich momentan für reine Spekulation.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
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Willkommen bei uns!EDLE @ 12 Dec 2017, 18:28 hat geschrieben:Hallo zusammen!
Mir irgendwie nicht. Gib nicht zu viel auf irgendwelche Zeitungsartikel, deren Inhalt (leider) allzuoft von Leuten geschrieben wird, die von Eisenbahn 0 Ahnung haben. Wirkliche, fachlich fundierte Aufklärung von Eisenbahnunfällen findest du bei der Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung.Inzwischen ist ja einiges klarer geworden.
Ich bezweifle auch stark, dass der RE mit nur 40 km/h unterwegs war. Kleine Überschlagsrechnung: s = a/2 * t^2; a = v/tAber was ich (Laie) nicht verstehe. Der Befehl zur Weiterfahrt "auf Sicht" mit max. Tempo 40 kann doch bei so einem agilen modernen TFZ in Vollbremsung nicht so heftige Schäden hervorrufen.
War er dann doch mit Plangeschwindigkeit unterwegs oder unterschätze ich Tempo 40 als Nichteisenbahner komplett.
-> Bremsweg s = v^2/2a
Nehmen wir mal für die Verzögerung 1 m/s^2 an, einen Wert, der sicher unter guten Bedingungen bei einer Schnellbremsung überboten werden kann.
Dann ergibt sich ein Bremsweg von 62 m, geben wir dem Tf noch 1 s Reaktionszeit und wir haben 73 m.
Aus 73 m Entfernung müsste auch ein unbeleuchteter Zugschluss eines Gz erkennbar sein, insbesondere, wenn der Tf wegen des Fahrens auf Sicht mit erhöhter Aufmerksamkeit unterwegs war. Und die Kollision erfolgte ziemlich sicher nicht mit Schrittgeschwindigkeit, denn da haben definitiv große Kräfte gewirkt.
Das stimmt so nicht. Aus dem Unfalluntersuchungsbericht zur Beinahekollision in Gruiten:Leider auch Parallelen zu einem ähnlich Fall im Februar 2017, der noch mal gut gegangen ist. ICE mit Tempo 80 noch knapp vor einer RB zum Stehen gekommen... Ebenfalls Fahrt nach Befehl auf Sicht.
(S.7)Anschließend stimmte der Fdl der Einfahrt des ICE 1522 durch Fahrtstellen des Einfahrsignals (Esig) B517 zu. Einen Auftrag zum Fahren auf Sicht hatte der Tf des ICE nicht erhalten.
Vielleicht dir noch ein paar grundsätzliche Infos, die gerne mal durcheinandergeworfen werden:
Üblicherweise gibt der Fdl seine Zustimmung zur Zugfahrt durch die Fahrtstellung eines Hauptsignals (grünes Licht). Durch eine automatische Gleisfreimeldeanlage wird in der Regel sichergestellt, dass das nur erfolgen kann, wenn der folgende Abschnitt frei ist. Wenn dem nicht so ist, kann der Fdl das Signal nicht auf Fahrt stellen.
Um im Störungsfall dennoch Zugverkehr durchführen zu können (z.B. Gleisfreimeldeanlage gestört), gibt es die Möglichkeit, Ersatzhandlungen durchzuführen.
1. Ersatzsignal Zs1 (weißes Licht) -> Darf nur gegeben werden, wenn der Fdl durch Ersatzhandlungen festgestellt hat, dass der folgende Abschnitt frei ist. Im Bahnhof darf mit vMax 40 km/h gefahren werden, auf der freien Strecke darf der Tf mit vMax fahren. Letzteres ist hier zutreffend.
2. Befehl (S.123)
Dieses Papier hat der Tf im Führerstand und der Fdl diktiert telefonisch, welche Befehle er erteilt. Beide füllen so einen Zettel aus.
Dabei kann der Befehl äquivalent zu Zs1 sein oder
3. ein Befehl zur Fahrt auf Sicht erteilt werden.
Ob nun der Befehl zum Fahren auf Sicht vorlag oder nicht, wissen wir bisher nicht. Es könnte auch ein Befehl zur Fahrt mit vMax gewesen sein, welcher die Unfallfolgen viel eher verursacht haben könnte.
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Den angesprochenen ausführlichen Artikel zum Thema gibt es hier: https://www.ksta.de/nrw/dritter-zug-beteili...ch-aus-29271522
Darin ist ganz klar die Rede davon, dass der Befehl zum Fahren auf Sicht erteilt wurde. Inwieweit das jetzt auf vertrauenswürdigen Quellen beruht, ist schwer zu sagen.
Tatsächlich auf Sicht gefahren wurde ja sowieso eindeutig nicht, denn dann hätte es keine Kollision geben dürfen. Es wurde in den Medien auch von Zeugenaussagen von Fahrgästen gesprochen, wonach der Zug nach dem Halt am Blocksignal auf normale Geschwindigkeit beschleunigt haben soll. Allerdings ist das jetzt wahrscheinlich die schlechteste Informationsquelle überhaupt...
Wenn tatsächlich ein Befehl nur zur Vorbeifahrt am Signal ausgestellt wurde, wäre das allerdings auch etwas seltsam, denn das hätte man mit dem Zs1 wesentlich einfacher und schneller haben können. Es wäre so gesehen also zumindest durchaus logisch, dass da noch irgendwas anderes dazu diktiert wurde als nur die Vorbeifahrt am Signal.
Darin ist ganz klar die Rede davon, dass der Befehl zum Fahren auf Sicht erteilt wurde. Inwieweit das jetzt auf vertrauenswürdigen Quellen beruht, ist schwer zu sagen.
Tatsächlich auf Sicht gefahren wurde ja sowieso eindeutig nicht, denn dann hätte es keine Kollision geben dürfen. Es wurde in den Medien auch von Zeugenaussagen von Fahrgästen gesprochen, wonach der Zug nach dem Halt am Blocksignal auf normale Geschwindigkeit beschleunigt haben soll. Allerdings ist das jetzt wahrscheinlich die schlechteste Informationsquelle überhaupt...
Wenn tatsächlich ein Befehl nur zur Vorbeifahrt am Signal ausgestellt wurde, wäre das allerdings auch etwas seltsam, denn das hätte man mit dem Zs1 wesentlich einfacher und schneller haben können. Es wäre so gesehen also zumindest durchaus logisch, dass da noch irgendwas anderes dazu diktiert wurde als nur die Vorbeifahrt am Signal.
Nein, die 40 gelten bis zum Ende des anschließenden Weichenbereichs. Ob das nun im Bahnhof oder auf der freien Strecke ist, spielt absolut keine Rolle.Entenfang @ 12 Dec 2017, 19:00 hat geschrieben:1. Ersatzsignal Zs1 (weißes Licht) -> Darf nur gegeben werden, wenn der Fdl durch Ersatzhandlungen festgestellt hat, dass der folgende Abschnitt frei ist. Im Bahnhof darf mit vMax 40 km/h gefahren werden, auf der freien Strecke darf der Tf mit vMax fahren. Letzteres ist hier zutreffend.
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Mir ist da noch immer gar nix klar. Hätter der Güterzug nicht sein dürfen, wo er war? Oder der Regio nicht fahren sollen, wo er fuhr? Wenn da ein Signal auf Halt steht, würde ich halt einfach mal stehn bleiben, da kann am wenigsten passieren. Sicher gibt es dann Mecker wegen verspätung, aber mei, das bringt keinen um.
Wie oft kommt so etwas eigetnlich vor, daß man an einem rot zeigenden Signal vorbei fahren soll/muss/darf? Für mich als Autofahrer ist rot eben rot, und Feierabend. Bisher habe ich nur einmal eine "falsch-rote" Ampel erlebt, da war dann aber auch sehr shnell die Polizei da, und regelte den Verkeh... Der fdl kann aus der Ferne sagen "Ok, fahr zu" - aber der sitzt auch nicht im Zug, wenns passiert, deswegen wäre ich da eher vorsichtig.
Oder Vergleich mti dem Flugverkehr, wo man auch - überiwgend -. von den Fluglotsen Bescheid gesagt bekommt, wie und wo man fliegen soll - letztendlich hat aber IMMER der Commander, als "Verantwortlicher Flugzeugführer" die allerletzte Entscheidung, ob der Stimme aus dem Funk Folge geleistet wird, oder lieber doch nicht. Und darum auch von da her: Was wäre passiert, wenn der TF des Regio einfach gesagt hätte: Es ist rot, also bleib ich stehen, und warte auf grün, und wenns die ganze Nacht dauert...
Wie oft kommt so etwas eigetnlich vor, daß man an einem rot zeigenden Signal vorbei fahren soll/muss/darf? Für mich als Autofahrer ist rot eben rot, und Feierabend. Bisher habe ich nur einmal eine "falsch-rote" Ampel erlebt, da war dann aber auch sehr shnell die Polizei da, und regelte den Verkeh... Der fdl kann aus der Ferne sagen "Ok, fahr zu" - aber der sitzt auch nicht im Zug, wenns passiert, deswegen wäre ich da eher vorsichtig.
Oder Vergleich mti dem Flugverkehr, wo man auch - überiwgend -. von den Fluglotsen Bescheid gesagt bekommt, wie und wo man fliegen soll - letztendlich hat aber IMMER der Commander, als "Verantwortlicher Flugzeugführer" die allerletzte Entscheidung, ob der Stimme aus dem Funk Folge geleistet wird, oder lieber doch nicht. Und darum auch von da her: Was wäre passiert, wenn der TF des Regio einfach gesagt hätte: Es ist rot, also bleib ich stehen, und warte auf grün, und wenns die ganze Nacht dauert...
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Letzteres.Cloakmaster @ 12 Dec 2017, 20:45 hat geschrieben:Mir ist da noch immer gar nix klar. Hätter der Güterzug nicht sein dürfen, wo er war? Oder der Regio nicht fahren sollen, wo er fuhr?
Hat er ja auch erst mal so gemacht. Und wenn er außer dem roten Signal kein weiteres Signal oder Befehl erhalten hätte, dann würde er auch heute noch da stehen.Cloakmaster @ 12 Dec 2017, 20:45 hat geschrieben:Wenn da ein Signal auf Halt steht, würde ich halt einfach mal stehn bleiben, da kann am wenigsten passieren.
Das kann man so nicht pauschal beantworten. Wenn auf einem Streckenabschnitt eine dauerhafte Störung auftritt, und etwas länger auf das nötige Ersatzteil oder den Techniker gewartet werden muss, dann kann das schon mal für sämtliche Züge über mehrere Stunden oder sogar Tage vorkommen. Es kann aber auch ganz planmäßig vorkommen, z.B. im Rahmen von Bauarbeiten, wenn die regulär befahrene Fahrstraße einfach nicht zur Verfügung steht. Ansonsten ist die Wahrscheinlichkeit für so etwas auch noch deutlich erhöht, wenn in der Nähe Sturm oder Gewitter auftreten.Cloakmaster @ 12 Dec 2017, 20:45 hat geschrieben:Wie oft kommt so etwas eigetnlich vor, daß man an einem rot zeigenden Signal vorbei fahren soll/muss/darf?
Für den Tf ist das aber nun mal nicht so. Deshalb dauert die Theorieausbildung für Tf auch schon "geringfügig" länger als die für Autofahrer.Cloakmaster @ 12 Dec 2017, 20:45 hat geschrieben:Für mich als Autofahrer ist rot eben rot, und Feierabend.

Um bei dem Vergleich zu bleiben: Was würde die Polizei wohl zu dir sagen, wenn sie dir die Anweisung gibt, über die rote Ampel zu fahren und du antwortest dann nur: "Rot ist rot, und Feierabend, also bleib ich stehen, und warte auf grün, und wenns die ganze Nacht dauert..."? Wahrscheinlich würden sie dich fragen, ob du denn in der Fahrschule nicht aufgepasst hast, oder? Beim Tf ist es auch nicht anders.
Wenn sich nachher rausgestellt hätte, dass er damit tatsächlich einen Unfall verhindert hat, dann wäre er natürlich zum Helden gefeiert worden. Wenn nicht, hätte es ein sehr unangenehmes Gespräch bei seinem Vorgesetzten und eine Nachschulung gegeben.Cloakmaster @ 12 Dec 2017, 20:45 hat geschrieben:Was wäre passiert, wenn der TF des Regio einfach gesagt hätte: Es ist rot, also bleib ich stehen, und warte auf grün, und wenns die ganze Nacht dauert...
Ich habe den Sachverhalt etwas vereinfacht dargestellt - wenn jemand sich als Laie bezeichnet, wollte ich nicht mit angrenzendem Weichenbereich kommen. Trotzdem danke für die Richtigstellung.mapic @ 12 Dec 2017, 21:28 hat geschrieben: Nein, die 40 gelten bis zum Ende des anschließenden Weichenbereichs. Ob das nun im Bahnhof oder auf der freien Strecke ist, spielt absolut keine Rolle.

Dann wäre seine maximale Arbeitszeit überschritten gewesen.Was wäre passiert, wenn der TF des Regio einfach gesagt hätte: Es ist rot, also bleib ich stehen, und warte auf grün, und wenns die ganze Nacht dauert...
Ne, mal im Ernst: Es gibt klare Regeln bei der Eisenbahn, unter welchen Umständen eine "Zugfahrt mit besonderem Auftrag" (darunter fällt auch mit Befehl am haltzeigenden Signal vorbei) zugelassen werden darf. Und wenn die Bedingungen erfüllt sind, kann auch nichts passieren.
Und der Vergleich mit Straße oder Luft ist unzulässig, weil die Verkehrsträger einfach völlig andere Systemeigenschaften mitbringen. Eisenbahn ist nun mal Eisenbahn und nicht Auto.
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Das ist vollkommen richtig, genau darum verurteile ich ja auch niemanden, sondern suche nach ERklärungen, um die Umstände besser versehen zu können. Grundsätzlich ist die Eisenbahn ja definitiv deutlich sicherer, als Straße, oder Luft. Genau darum fällt es einem Aussenstehenden manchmal so schwer, daß auch bei der Bahn Unfälle eben doch nicht völlig ausgeschlossen werden können.Entenfang @ 12 Dec 2017, 22:12 hat geschrieben:
Und der Vergleich mit Straße oder Luft ist unzulässig, weil die Verkehrsträger einfach völlig andere Systemeigenschaften mitbringen. Eisenbahn ist nun mal Eisenbahn und nicht Auto.
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Wegbeamen kann er sich ja nicht, und rechts ranfahren auch nichtCloakmaster @ 12 Dec 2017, 21:45 hat geschrieben: Mir ist da noch immer gar nix klar. Hätter der Güterzug nicht sein dürfen, wo er war?

Ampeln sind aber im Regelfall nur eine einfache Zeitschaltung - da kann nicht allzu viel schiefgehen. Bei alten Ampeln konnte noch die Mechanik stehen bleiben, bei den modernen elektronischen dürfte das praktisch ausgeschlossen sein, die werden im Zweifel wohl eher einfach ausgehen.Für mich als Autofahrer ist rot eben rot, und Feierabend.
Bei so einem Stellwerk wird, bevor ein Signal auf Fahrt geht, sehr viel überprüft, u.a. ob alle Weichen richtig stehen, und ob der vollständige Fahrweg frei ist. Es gibt also viel mehr Möglichkeiten, dass etwas schief geht, entsprechend sind Stellwerke auch öfter gestört als Ampeln.
Das führt aber auch dazu dass eine Störung nicht ganz so einfach behoben werden kann. Der Zug würde also dann u.U. mehrere Stunden vor dem haltzeigenden Signal stehen.
Die Polizei kommt aber sicher nicht und regelt den EisenbahnverkehrBisher habe ich nur einmal eine "falsch-rote" Ampel erlebt, da war dann aber auch sehr shnell die Polizei da, und regelte den Verkeh...

Und was würdest Du dann machen? Stundenlang stehen bleiben? Bis die Fahrgäste anfangen zu randalieren?Der fdl kann aus der Ferne sagen "Ok, fahr zu" - aber der sitzt auch nicht im Zug, wenns passiert, deswegen wäre ich da eher vorsichtig.
Und wie soll der Lokführer beurteilen, ob die Stimme aus dem Funk recht hat, oder nicht?Oder Vergleich mti dem Flugverkehr, wo man auch - überiwgend -. von den Fluglotsen Bescheid gesagt bekommt, wie und wo man fliegen soll - letztendlich hat aber IMMER der Commander, als "Verantwortlicher Flugzeugführer" die allerletzte Entscheidung, ob der Stimme aus dem Funk Folge geleistet wird, oder lieber doch nicht.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.
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Blöd gesagt übernimmt der Fdl im Stellwerk ja genau die Aufgabe des Polizisten, wenn er bei gestörtem Signal mündliche Befehle verteilt.Boris Merath @ 12 Dec 2017, 21:35 hat geschrieben: Die Polizei kommt aber sicher nicht und regelt den EisenbahnverkehrNatürlich könnte man jemand anderes hinschicken, aber was soll der dann machen? Der Polizist an der Ampel muss sich nur mit seinem Kollegen (der in Sichtweite steht) abstimmen, der Polizist am Eisenbahnsignal müsste jedes mal die komplette Strecke bis zum nächsten Signal (u.U. mehrere Kilometer) ablaufen um zu schauen ob alles frei ist. Das ist einfach nicht umsetzbar.