Verdi zeigt wieder einmal ihre fahrgast- und teilweise grundgesetzfeindliche Einstellung, wie so oft auch bei den Straßenbahnen in letzter Zeit.
Das Geblubber!
PDF hat geschrieben:Deutlich zu wenig neue Busfahrer werden derzeit ausgebildet!
Können die Unternehmen was dafür, wenn sie nur Leute, die dafür geeignet sind, finden können? Top-Busfahrer wachsen nun mal nicht auf Bäumen und Geld auch nicht! Auch neue Busfahrer, die erstmal ausgebildet sind, müssen minimale Voraussetzungen mitbringen. Auch ein Busfahrer mit langjähriger Arbeitserfahrung kann nicht von jeder Firma angenommen werden, weil jede Firma (Konkreter: Personalleitung einer Firma) eigene Vorstellung von den Voraussetzungen für die Busfahrer hat (Da hilft das beste Arbeitszeugnis nicht). Daher ist es nicht verwunderlich, daß für ein bestimmtes Unternehmen (z.B. WBG) extra andere Busfirmen beauftragt werden, die Linie zu fahren, weil der Fahrplan sonst nicht eingehalten und verläßlich wird. Warum fährt im Kreis Ludwigsburg zum Beispiel Seitter, Wöhr-Tours und andere Busfirmen für die WBG und RBS?
Häufigste Ausbildungsform ist die (beschleunigte) Grundqualifikation nach BKrFQG (z.B. Quereinsteiger aus Berufen im Personennahverkehr oder aus branchenfremden Berufen) -> rund 23 % aller derzeitigen Busfahrer
Und? Wo ist das Problem? Wenn sie bei der Personalleitung eines neuen künftigen Arbeitgebers ihre Qualifikation (und Eignung) im Rahmen des Gesetzes überzeugen können, können sie eingestellt werden. Außerdem braucht man sich über die Quereinsteiger aus branchenfremden Berufen nicht zu wundern, wenn der Fahrer- oder Azubimangel herrscht, oder anhält.
2. Omnibusfahrer (100 %) 16,07 €/Std.(2018)
Angenommen: Er arbeitet täglich 8 Stunden (Berücksichtigt werden Wochenenden und Feiertagen) d.h. 7 Kalendertage statt 5 Arbeitstage (gearbeitet wird trotzdem 5 Tage und danach ist 2 Tage Ruhe für den Busfahrer). Dann kommen in der Monatssumme aus 16,07 € x 8 x 365 / 12 = Rund 3910,37 € pro Monat. Alternativ: Es werden nur 5 Tage pro Woche bezahlt, Urlaub und Feiertage mit eingeschlossen: 16,07 € x 8 x (365-104) / 12 = 2796,18 €. Also, was ist an dem errechneten Monatsbrutto so schlecht?
LTMG gilt nicht bei Eigenwirtschaftlichkeit
Das Tariftreuegesetz schreibt seit 2013 die Anwendung von Mindest-arbeits-bedingungen und Mindestbezahlung (sog. Tarifvertrag WBO) vor, wenn öffentliche Mittel für Nahverkehrsleistungen fließen. Es ist aber bei eigenwirtschaftlichen Anträgen nach herrschender Rechtsauffassung nicht anwendbar.
Wer es glaubt, wird selig. Dann sollte man die streikerei sein lassen und das Bundesverfassungsgericht anrufen, wenn das Tariftreuegesetz deren Meinung nach bei eigenwirtschaftlichen Anträgen nicht anwendbar ist. Trotzdem: Man muß sich daran halten, was im Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (und in der Verfassung, oder im Grundgesetz) geschrieben steht. Die öffentliche Auftragsgeber können dem Unternehmen, die nicht Tariftreu sind, keine Aufträge vergeben. Auch Mindestlohn von 8,50 €/Std. sind möglich. Da werden viele Unternehmen schon schauen, daß sie ihren Busverkehre "eigenwirtschaftlich" betreiben, um den hohen Kosten aus dem Weg zu gehen. Ich glaube kaum, daß die Unternehmen an den Tarifvertrag gebunden sind. Ich denke, für den öffentlichen Auftragsvergabe reicht ein Mindestlohn in der Höhe von 8,50€ je Stunde. Viele Busunternehmen sind von der LTMG nicht betroffen, da sie ihre Linien vor Einführung des LTMG betreiben.
Tarifgebundene Unternehmen verlieren
Unternehmen mit langjährig Beschäftigten, mit durch Betriebsräte erkämpften übertariflichen Leistungen oder mit eigener Infrastruktur (Werkstatt, Betriebshof) sind wegen der dadurch entstehenden höheren Kosten bereits im regulären Wettbewerb im Nachteil. Kommen eigenwirtschaftliche Anträge ins Spiel, verlieren Unternehmen mit Tarifbindung regelmäßig.
Tja... wenn es den Unternehmen zu viel kostet. Die meisten Unternehmen wollen aus einem guten Grund keine Tarife, sondern ganz normale Arbeitsverträge mit ihren Arbeitnehmern. Ich denke, die meisten Arbeitgeber und Arbeitnehmer kommen mit den normalen Arbeitsverträgen gut aus.
Zukunftsfähiger Nahverkehr in Gefahr
Im Zuge der Ausschreibungswelle werden Betriebshöfe und die Zahl der Betriebe mit eigener Werkstatt von geschotterten Abstellplätzen ohne weitere Infrastruktur verdrängt. Hinzu kommt die Verschlechterung der Arbeitsbedingungen als wichtigste Ursache für den aktuellen Busfahrermangel. Auf diese Weise gefährden die Kommunen die Basis für die Weiterentwicklung des ÖPNV.
Hat die GdL oft genug gemacht, wenn auch aus anderen Gründen. Ohne Beleg. Der einzige Beleg, das ich oft vor die Augen geführt bekomme, ist ihre Unfähigkeit (Egal, ob Lokführer, oder Busfahrer, oder Werkstattmitarbeiter), die Fahrpläne strikt einzuhalten.
Evaluation ohne Expertise
Die vorgeschriebene Evaluation des LTMG wurde vom Wirtschaftsministerium verspätet und ohne Einbeziehung der Verbände oder des LTMG-Beirates vorbereitet. Die Zielsetzung der Evaluation ist diffus. Eine Rückkopplung während des Evaluationsprozesses ist ebenfalls nicht vorgesehen.
Wie auch weiter oben: Ohne Beleg!
Auf Seite (8 von 18) zeigt die Tabelle (Die Rente lasse ich mal weg) einen Jahresbrutto in der Höhe von 36.400 € und 41.000 €, das entspricht einem Monatsbrutto in der Höhe von 3.033,33 € und 3.416,67 €. Ich sehe darin nicht, daß die Busfahrer für ihre Arbeit unzureichend verdienen. Wenn die von Verdi angesprochene Kaltmiete in der Höhe von 800 € zu hoch ist, dann sollen sie doch mal schauen, wo sie billiger wohnen können.