Trapeztafelfanatiker @ 6 Apr 2019, 20:52 hat geschrieben:Das ist eben Marktwirtschaft. Angebot und Nachfrage. Wenn die das rausholen, warum nicht?
Man kann eben nicht für alle einheltlich tarifieren. Da das Leistungspektrum der Arbeitnehmer unterschiedlich groß ist, ist es m.E. wichtig und richtig, daß die Leute nach Leistung und je nachdem, wie hoch die Arbeitszeit ausfällt, bezahlt werden. Das heißt aber nicht, daß sie bis an die Belastungsgrenze arbeiten sollen, auch sie haben als Arbeitnehmer das Recht darauf, sich nach der Arbeit (am Feierabend) oder in Arbeitspausen auszuruhen. Und die Leistungsgerechte Bezahlung zählt auch zur Marktwirtschaft. Wer gute Leistung zur Beweis stellt, der kann auch etwas mehr davon bekommen (Belohnung).
Bei schlechter Arbeitsleistung wird entweder etwas vom Lohn abgezogen oder gar nicht zusätzlich bezahlt. Das nennt man Sanktionen. Und ich kann mir Vorstellen, daß der Arbeitgeber den Arbeitnehmer die schlechte Leistung der Arbeitnehmer aus triftigen Gründen nicht honorieren wird.
Da heutzutage (z.B. im Büro) am Computer gearbeitet wird, wird man es vermutlich anders bewerten, da die Arbeitnehmer wegen Programmabstürze oder Computerausfall nicht richtig arbeiten können und erdenkliche Maßnahmen ergreifen, damit die Programme wieder richtig funktionieren (Erforderlicher Neustart z.B.). Deshalb sind die IT-Techniker dazu angehalten, dafür zu sorgen, daß die Computer und die Anwendungsprogramme während der gesamten Arbeitszeit funktionieren.
Und: Da ich nicht weiß, welche Springer-Artikel Du gelesen hast, mal so ins Blaue: Bevor jemand vom angeblichen Streikrecht (Art. 9, Abs. 3 GG) zum Gebrauch macht (Es ist lediglich von der Koalitionsfreiheit die Rede), sollten die Verhandlungen auf beiden Seiten erst mal auf sachlicher Ebene ohne irgendwelchen Hintergedanken, jemanden ins "Abseits" zu "schießen", geführt werden. Sollte es nach langer Verhandlung zu keiner Einigung kommen (Wichtig: Der allerletzte Punkt), dann sollte das Schlichtungsverfahren vorgeschaltet werden. Mindestens zwei Parteien müßten dem Schlichterspruch zustimmen.
Klappt das nicht, dann sollte vor dem Streik weitere Maßnahmen ergriffen werden, wie z.B. langfristige Ankündigungsfrist und Ausarbeitung von Dienstplänen (Notdienst in Krankenhäusern und Altenpflegeheimen, gerade eben da, wo wichtige Behandlungsmaßnahmen erforderlich sind und die Aufschiebung von Terminen ein Gesundheitsrisiko für die Patienten darstellt, sollte die Regierung dafür sorgen, daß "Wichtige Behandlungsmaßnahmen" als Notfall deklariert wird, damit die betroffenen Patienten auch am Streiktag den Behandlungstermin wahrnehmen können), Fahrpläne für den Minimaldienst im öffentlichen Verkehr (Das soll sichergestellt werden, daß die betroffene Kunden ein Gewißheit haben, wann die Verbindung von A nach B geht und welche Möglichkeiten es gibt, wenn auf der betroffenen Strecke der Zug/Bus nicht fährt. Der Rest, der ein Führerschein und ein Auto hat weicht einfach auf das Auto aus. Zudem noch: Im Berufsverkehr ist es Wichtig, das Angebot des Verkehrs zum großen Teil aufrecht zu erhalten, damit die Arbeitnehmer, die die Fahrt für einen Monat oder ein Jahr bezahlt haben und das "Alternativangebot" für eben die Leute die von/zur Arbeit müssen, schlicht unzumutbar und aufwendig ist, mit "Minimaldienstverkehrsmittel" fahren können.)
Das ist nur ein Beispiel davon (Abseits vom Flughafenthema, wurde das Bahnthema angesprochen.), auch Flughäfen und Flüge mit den Flugzeugen zählen laut den Rechtsprofessoren Thüsing, Franzen und Waldhoff zu "kritischen Bereichen", das genau so geregelt gehört, wie im Gesundheits- und bodengebundene Verkehrswesen.
Ergo: Der Arbeitskampf soll immer gegen den Arbeitgeber richten, keinesfalls gegen unbeteiligte Dritte!