Die Fahrten der Münchner 103 245

Strecken und Fahrzeuge von DB Fernverkehr und anderen als DB Fernverkehr.
tauRus
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Beitrag von tauRus »

Servus!

Am Freitag war bekanntlich einer der letzten Einsätze der 103 vor dem IC-Zugpaar 2365/2368.
Der Fuzzi-Auflauf war wie erwartet ziemlich hoch, was dann beim zweiten Motiv auch recht negativ aufgefallen ist :(

Das erste Bild entstand bei Dollnstein (Sichtbar ist das Einfahrvorsignal in Richtung Ingeltown)

Bild

Die Rückfahrt von Nürnberg wurde dann kurz vor Treuchtlingen eingefangen.

Bild

Im nachhinein hat es uns fast geärgert, dass wir die 103 nicht so aufgenommen haben - denn erstens gefällt mir das Ganze so besser und zweitens hätte man dann seine Ruhe von diversen Personen gehabt - Egal.

Bild
"Bei Dämmerung ist mit Dunkelheit zu rechnen"
Matthias1044
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Beitrag von Matthias1044 »

Entsprechend der Situation sind deine Fotos in Treuchtlingen doch ganz gut geworden.
Eigentlich sind beide Stellen ganz nett, aber was will man machen, wenn man keine Schwester hat :lol: :lol: .
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423176
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Beitrag von 423176 »

Auch hier haste schöne Bilderkens gemacht ;)
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BR 103
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Beitrag von BR 103 »

tauRus @ 5 Jun 2005, 10:07 hat geschrieben: Servus!

Am Freitag war bekanntlich einer der letzten Einsätze der 103 vor dem IC-Zugpaar 2365/2368.
Und was wird aus der 103 (schluchz!) und dem IC. Wird der Zug gestrichen? :(
elchris
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Beitrag von elchris »

BR 103 @ 5 Jun 2005, 14:40 hat geschrieben: Und was wird aus der 103 (schluchz!) und dem IC. Wird der Zug gestrichen? :(
Die Leistung wird afaik gestrichen, die Lok bleibt aber erhalten.
AndreasZ

Beitrag von AndreasZ »

Die Leistung wird afaik gestrichen, die Lok bleibt aber erhalten.
Den Zug gab's also nur für die Bewegung der 103 245 und für die Fans? ;)
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BR 103
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Beitrag von BR 103 »

elchris @ 5 Jun 2005, 14:41 hat geschrieben: Die Leistung wird afaik gestrichen, die Lok bleibt aber erhalten.
1.Und was wird aus den restlichen ICs München-Nürnberg? Gibt es für 103-245 eine neue Planleistung?
2. Auf Grund dessem das es ins Thema passt möchte ich fragen ob e-03-001 wieder edine HU bekommt oder ob es ihr genauso geht wieder 103-233. Nämlich ab ins Museum!!!!!
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423176
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Beitrag von 423176 »

AndreasZ @ 5 Jun 2005, 14:58 hat geschrieben: Den Zug gab's also nur für die Bewegung der 103 245 und für die Fans? ;)
So würde ich es nicht zu 100% nennen. Aber man könnte es fast denken, ja ;)
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Wildwechsel
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Beitrag von Wildwechsel »

Als Quasi-Vorlauf für die ICE-Naubaustrecke Nürnberg-Ingolstadt sollen bereits jetzt (ab 12. Juni 2005) einzelne ICE-Leistungen aus dem Ruhrgebiet über Nürnberg hinaus (zunächst über die bestehnde Strecke) nach München verlängert werden.
Beste Grüße usw....
Christian


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Beitrag von Matthias1044 »

Den Zug gab's also nur für die Bewegung der 103 245 und für die Fans?
Im Zugpaar 2365/2368 sitzen durchaus Fahrgäste (Wochenendverkehr), der Umlauf läßt sich eben praktischerweise für die 103 nutzen, da die Lok nicht zu weit Auslauf bekommen soll/braucht.
Solche Fahrten hat es übrigens in den 90er Jahren mit der E18.08 auch gegeben. Sie bespannte (wenn keine Sonderfahrten vorgesehen waren) Samstags alle zwei Wochen ein IR Zugpaar zwischen München und Salzburg und später im selben Zeitrahmen ein IR Zugpaar zwischen München und Regensburg.
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Beitrag von elchris »

Matthias1044 @ 6 Jun 2005, 09:58 hat geschrieben: Solche Fahrten hat es übrigens in den 90er Jahren mit der E18.08 auch gegeben. Sie bespannte (wenn keine Sonderfahrten vorgesehen waren) Samstags alle zwei Wochen ein IR Zugpaar zwischen München und Salzburg und später im selben Zeitrahmen ein IR Zugpaar zwischen München und Regensburg.
War 1995 und dauerte nicht sehr lange, man ist halt mit einer E18 beim Bereich Fernverkehr recht unflexibel, gab wohl nimmer viele, die das Mädel noch bewegen konnten.
Matthias1044
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Beitrag von Matthias1044 »

man ist halt mit einer E18 beim Bereich Fernverkehr recht unflexibel,
Den Fahrplan der IR konnte die E 18 locker halten, selbst eine BR 141 schaffte die IR zwischen Regensburg und München mit nur geringfügigen Verspätungen im einstelligen Minutenbereich.
gab wohl nimmer viele, die das Mädel noch bewegen konnten.
Es gab genügend Kollegen, die die E 18 fahren konnten und wollten. Personalmangel gab es für diese Leistungen nun wirklich nicht.
AndreasZ

Beitrag von AndreasZ »

Es gab genügend Kollegen, die die E 18 fahren konnten und wollten. Personalmangel gab es für diese Leistungen nun wirklich nicht.
1995?? Da war die E18 doch schon länger nicht mehr, oder gab's die bei der DR länger als bei der DB?? Oder verliert man "Lokkenntnis" nicht?
Matthias1044
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Beitrag von Matthias1044 »

1995?? Da war die E18 doch schon länger nicht mehr
Doch, die Münchner E 18.08 war 1995 noch betriebsfähig. Einige Lokführer der BSW Gruppe erhielten Anfang der 90er Jahre noch extra Ausbildung für diese Maschine.
Oder verliert man "Lokkenntnis" nicht?
Grundsätzlich verliert man eine Baureihenkenntnis nicht.
AndreasZ

Beitrag von AndreasZ »

Grundsätzlich verliert man eine Baureihenkenntnis nicht.
Also, wenn man vor 50 Jahren mal was gefahren hat, dann lange nicht, kann man das heute auch wieder fahren...
Matthias1044
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Beitrag von Matthias1044 »

Also, wenn man vor 50 Jahren mal was gefahren hat, dann lange nicht, kann man das heute auch wieder fahren...
Also nochmal: Eine Baureihenkenntnis erlischt nicht, ob du es nun glaubst oder nicht!
Aber es liegt in der Verantwortung des Lokführers seinen Wissensstand einzuschätzen und bei Bedarf eine Auffrischung zu verlangen, wenn er längere Zeit nicht auf einer Baureihe gefahren ist. Wenn ein Lokführer meint, er kann auch nach 20 Jahren Abstinenz ohne Auffrischung auf einer Baureihe fahren, dann darf er das auch.
AndreasZ

Beitrag von AndreasZ »

Also nochmal: Eine Baureihenkenntnis erlischt nicht, ob du es nun glaubst oder nicht!
Okok, ich wollte das nur sicher wissen.
Weil so Sätze mit "grundsätzlich" sind mir immer suspekt...
Matthias1044
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Beitrag von Matthias1044 »

Weil so Sätze mit "grundsätzlich" sind mir immer suspekt...
"Grundsätzlich" bedeutet soviel wie ' Keine Regel ohne Ausnahme'. Eine Ausnahme stellt in diesem Zusammenhang die erwähnte Auffrischung dar.
AndreasZ

Beitrag von AndreasZ »

"Grundsätzlich" bedeutet soviel wie ' Keine Regel ohne Ausnahme'. Eine Ausnahme stellt in diesem Zusammenhang die erwähnte Auffrischung dar.
Ja, das dachte ich auch:
"Grundsätzlich gilt das Tiket in allen Zügen. Außer in... und auch nicht..."
"Grundsätzlich gewähren wir Ihnen 2 Jahre volle Garantie, außer bei Sonderangeboten, Produkten der Marken... blabla" ... <_<
Aber egal, dann ist das jetzt geklärt und ich weiß, dass Baureihenkenntnis >grundsätzlich< nicht verfällt. ;)
tauRus
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Beitrag von tauRus »

Kurz als Ergänzung: Der Tf hat nach einer gewissen Zeit (Waren es 2 Jahre?) das Recht, eine entsprechende Wiedereinweisung zu erhalten, damit ist sichergestellt dass man nicht gezwungen werden kann, nach Jahren irgendeine Lok zu fahren, die man das letzte Mal in der Ausbildung gefahren hat.

Bleibt noch zu erwähnen dass diese Regeln lediglich in der KoRil 492 (Triebfahrzeuge führen) stehen - D.h. ein EVU, das nicht nach diesen Regeln fährt (Ist Entscheidung des Betriebsleiters, "mein" EVU fährt nach dieser KoRil) hat natürlich ganz andere (oder gar keine :ph34r: ) Regelungen in dieser Hinsicht.
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Matthias1044
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Beitrag von Matthias1044 »

Der Tf hat nach einer gewissen Zeit (Waren es 2 Jahre?) das Recht, eine entsprechende Wiedereinweisung zu erhalten,
Hab ich schon geschrieben, lese doch erstmal die Beiträge :P ;) .
tauRus
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Beitrag von tauRus »

Äh - wo? Mag ja an der fortgeschrittenen Uhrzeit liegen, aber ich finde jetzt keinen entsprechenden Beitrag von dir mit der genauen Dauer, bis man das Recht auf eine Einweisung hat. :ph34r:
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Beitrag von DispolokMaxi »

Matthias1044 @ 6 Jun 2005, 23:13 hat geschrieben: Also nochmal: Eine Baureihenkenntnis erlischt nicht, ob du es nun glaubst oder nicht!
Wie sieht das eigentlich mit Streckenkenntnis aus ?
Erlischt die ab einem bestimmten Zeitpunkt ?
tauRus
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Beitrag von tauRus »

Ja, Streckenkenntnis erlischt.

Und weil ich so lieb bin, suche ich mal elle Regelungen zu Fahrzeug - und Streckenkenntnis aus der KoRil 492 raus ;)

Fahrzeugkenntnis:

492.0002 1

(1) Sie dürfen ein Fahrzeug nur führen, wenn Sie an der dafür erforderlichen Ausbildung teilgenommen und die Prüfung erfolgreich bestanden haben

(2) Erklären Sie (in der Regel 18 Monate nach dem letzten selbständigen Einsatz), dass Sie eine Fahrzeugbaureihe nicht mehr sicher bedienen können, werden Sie vor einer Wiederverwendung in der Bedienung dieser Fahrzeugbaureihe unterwiesen.

Der Umfang der Unterweisung beträgt in der Regel bis zu vier Unterrichtsstunden. er wird unter Berücksichtigung des Zeitraumes seit der letzten Verwendung und der inzwischen eingetretenen technischen Änderungen für die in Frage kommende Fahrzeugbaureihe von ihrer Einsatzstelle im Einzelfall festgelegt. Die Unterweisung kann im Rahmen des FIT-Praxistrainings erfolgen.

(3) Da geht es um Kesselwärter, das verfällt nach einem Jahr

(4) Die Fahrzeugbaureihen, für die Sie fahrberechtigt sind, nimmt ihre Einsatzstelle für ihre Fahrzeugkenntniskarte (EDV-Ausdruck) auf (Triebfahrzeugbaureihe, Steuerwagen-Bauart, Heizkessel von Dieseltriebfahrzeugen usw.) und sorgt, soweit erforderlich, rechtzeitig für den Wiedereinsatz auf dem Fahrzeug.

Streckenkenntnis:

492.0002 2

(1) Für die zu befahrenden Strecken müssen sie Streckenkenntnis besitzen. Die Streckenkenntnis beinhaltet auch die Kenntnis der Fahrwege in Bahnhöfen, die Sie bei der Fahrt von und zum Zug befahren müssen.

Im örtlichen Rangierdienst entspricht die Streckenkenntnis der Bahnhofskenntnis.

(2) Wie man sie erwirbt

(3) blabla

(4) blabla

(5) Anzahl der Fahrten (4-6 Fahrten bei Ersterwerb je Richtung, die Hälfte davon Nachts)

492.0002 3

Streckenkenntnis erhalten und Überwachen:

Selbstüberwachung:

Sie überwachen ihre Streckenkenntnis mit der Streckenkenntiskarte selbst.
(blabla)

Verlust der Streckenkenntnis:

Sie müssen ihre Einsatzstelle mindestens einen Monat vor Verlust ihrer Streckenkenntis informieren. Die Einsatzstelle kann dann, soweit erforderlich und wirtschaftlich vertretbar, durch Änderung des Dienstes für den Erhalt der Streckenkenntnis sorgen.

Die Streckenkenntnis verlieren Sie und müssen sie durch Erwerbsfahrten wieder erwerben

- wenn Sie nach dem Ersterwerb der Streckenkenntnis eine Strecke innerhalb von sechs Monaten nach der letzten Erwerbsfahrt nicht selbsttätig als Führer befahren haben oder

- wenn Sie eine Strecke, auf der Sie wiederholt gefahren sind, länger als 12 Monate, bei vereinfachten Verhältnissen bis zu 18 Monaten, nicht selbsttändig als Führer befahren haben oder

- wenn wesentliche Änderungen an der Strecke vorgenommen wurden und wenn Sie die Strecke während der Durchführung der
Änderungen nicht selbständig befahren haben.

(3) Wiedererwerb: Mindestens zwei Erwerbsfahrten in jeder Richtung (Je eine bei Tag und je eine bei Dunkelheit).
"Bei Dämmerung ist mit Dunkelheit zu rechnen"
VT 609

Beitrag von VT 609 »

tauRus @ 7 Jun 2005, 17:04 hat geschrieben: - wenn wesentliche Änderungen an der Strecke vorgenommen wurden und wenn Sie die Strecke während der Durchführung der Änderungen nicht selbständig befahren haben.
Was gilt denn als "wesentliche Änderung"? Zählt dazu z.B. auch die umfangreichste Änderung beim Ausbau der ehemaligen S 2 Süd in München (Abbau des betrieblichen Bahnhofs Taufkirchen und Zurückstufung zu einem Haltepunkt, Inbetriebnahme der Üst Unterhaching und Aufnahme des zweigleisigen Betriebs zwischen Giesing und Unterhaching)?
Vorstellen kann ich es mir nicht, denn sonst hätten ja mit einem Schlag alle Tf der Münchner S-Bahn ihre Streckenkenntnis zwischen Giesing und Deisenhofen verloren. Während dieser Maßnahmen war die Strecke gesperrt, also hat sie niemand befahren können (außer der Stopfmaschine und anderen Baufahrzeugen, die vermutlich per Sperrfahrt von Deisenhofen aus auf die Strecke gelassen wurden ;) ).
mapic
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Beitrag von mapic »

Wie wird das eigentlich bei komplett neu gebauten Strecken gemacht? Da hat ja erst mal niemand Streckenkenntnis, also kann sie ja eigentlich auch niemand erwerben.
tauRus
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Beitrag von tauRus »

I.d.R. werden für die ersten Tfs Bereisungsfahrten gemacht - Früher nahm man für sowas meistens einen Schienenbus oder ähnliches.
"Bei Dämmerung ist mit Dunkelheit zu rechnen"
tauRus
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Beitrag von tauRus »

VT 609 @ 7 Jun 2005, 20:11 hat geschrieben: Was gilt denn als "wesentliche Änderung"? Zählt dazu z.B. auch die umfangreichste Änderung beim Ausbau der ehemaligen S 2 Süd in München (Abbau des betrieblichen Bahnhofs Taufkirchen und Zurückstufung zu einem Haltepunkt, Inbetriebnahme der Üst Unterhaching und Aufnahme des zweigleisigen Betriebs zwischen Giesing und Unterhaching)?
Vorstellen kann ich es mir nicht, denn sonst hätten ja mit einem Schlag alle Tf der Münchner S-Bahn ihre Streckenkenntnis zwischen Giesing und Deisenhofen verloren. Während dieser Maßnahmen war die Strecke gesperrt, also hat sie niemand befahren können (außer der Stopfmaschine und anderen Baufahrzeugen, die vermutlich per Sperrfahrt von Deisenhofen aus auf die Strecke gelassen wurden ;) ).
Tja das ist wohl Auslegungssache - Das ist genau das gleiche bei den "vereinfachten Verhältnissen" ...

Auf jeden Fall kannst du davon ausgehen, dass es sich die entsprechenden Zuständigen (berechtigterweise) so hinbiegen, wie sie es brauchen.

Und im Zweifelsfall ist es nunmal so, dass die Schienen schon da liegen - Man braucht ihnen bloß zu folgen ;)
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ET 423
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Beitrag von ET 423 »

Soweit ich mich erinnere, gab es doch auch die Regelung, daß man auf Strecken ohne Streckenkenntnis auch fahren darf, allerdings auf Hauptbahnen Vmax = 100 und auf Nebenbahnen Vmax = 40 (ausgenommen Streckenabschnitte, die in den Örili genannt sind). Dafür aber keine Garantie - wenns stimmt, haben wir schon unsere Erklärung für solche großen Bauarbeiten wie auf der S2 Süd damals und der S2 Nord heute. Fast jeden Monat fährt man da woanders lang... :D :lol:
Ich schaue weg, weil mir hier Einiges nicht paßt.
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143 094-1
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Beitrag von 143 094-1 »

Soweit ich mich erinnere, gab es doch auch die Regelung, daß man auf Strecken ohne Streckenkenntnis auch fahren darf, allerdings auf Hauptbahnen Vmax = 100 und auf Nebenbahnen Vmax = 40 (ausgenommen Streckenabschnitte, die in den Örili genannt sind).
Du erinnerst dich richtig.
Die FV sagt in Modul 408.0301 Abschn. 5 "Ohne Streckenkenntnis des Triebfahrzeugführers fahren"
(2) Steht ein streckenkundiger MA nicht zur Verfügung, dürfen Sie fahren, ohne dass ein streckenkundiger MA beigegeben wird, soweit es in den Örtlichen Richtlinien nicht verboten ist. Sie haben dann Ihre Fahrweise den Strecken- und Sichtverhältnissen anzupassen. Die zulässige Geschwindigkeit beträgt auf Hauptbahnen 100km/h, auf Nebenbahnen 40km/h.
Dafür aber keine Garantie - wenns stimmt, haben wir schon unsere Erklärung für solche großen Bauarbeiten wie auf der S2 Süd damals und der S2 Nord heute. Fast jeden Monat fährt man da woanders lang... :D :lol:
In Stuttgart wird schon gewitzelt, wenn der Fernverkehr zwischen Bad Cannstatt und Plochingen abschnittsweise über die S-Bahngleise umgeleitet wird, von wegen "die haben doch da gar keine Streckenkenntnis!".
Im Prinzip gar nicht so falsch, sind es doch aus betrieblicher Sicht zwei verschiedene Strecken.

Gruß, Plochinger
BZ-ESTW sind wie ein Computerspiel. Es fehlt nur noch das Fenster "Game over!" wenn sich zwei rote Linien treffen!
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