Der bisherige Alex-Nord ist an der Reihe.
Grundsaetzlich duerfen die Loks der "Länderbahn" im Fall des Zuschlags dieser nach dem Uebergang mit DB erneut eingesetzt werden.
Bayerische Eisenbahngesellschaft eröffnet Vergabeverfahren Expressverkehr Ostbayern
28.04.2023
MÜNCHEN. Die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG), die den Regional- und S-Bahn-Verkehr in Bayern im Auftrag des Freistaats plant, finanziert und kontrolliert, hat das europaweit offene Wettbewerbsverfahren zum Regionalverkehr auf der Strecke München – Hof (RE 2) gestartet. Die Strecke führt von München Hauptbahnhof über Landshut, Regensburg, Schwandorf, Weiden und Marktredwitz bis Hauptbahnhof Hof. Der Verkehrsvertrag „Expressverkehr Ostbayern“ beginnt im Dezember 2027 und läuft bis Dezember 2042. Das Netz umfasst sowohl elektrifizierte als auch nicht elektrifizierte Streckenabschnitte. Interessierte Verkehrsunternehmen können ihre Angebote bis spätestens 13. Oktober 2023 abgeben. Den Zuschlag erteilt die BEG voraussichtlich Ende Dezember 2023.
Alle zwei Stunden direkt von München nach Hof
Das Ausschreibungsprojekt Expressverkehr Ostbayern schließt an den Verkehrsvertrag „Expressverkehr Ostbayern Übergang Los 1“ an, der Ende 2021 an die DB Regio AG vergeben wurde. DB Regio betreibt demnach ab Dezember 2023 bis Dezember 2027 die Regionalverkehrslinie RE 2 zwischen München und Hof. Die Züge verkehren täglich von frühmorgens bis spätabends alle zwei Stunden. In der Hauptverkehrszeit fährt von Montag bis Freitag morgens zusätzlich ein Zug von Regensburg nach München beziehungsweise nachmittags wieder zurück. Dieses Fahrplanangebot führt die BEG ab Dezember 2027 weitgehend unverändert fort. In Regensburg sind darüber hinaus zusätzliche Halte an der neuen Station Regensburg-Walhallastraße vorgesehen, die voraussichtlich im Dezember 2026 in Betrieb gehen wird. Die BEG bestellt beim zukünftigen Betreiber insgesamt rund 2,21 Millionen Zugkilometer pro Jahr. Für die 2030er-Jahre plant der Bund die Elektrifizierung der Strecke Regensburg – Marktredwitz – Hof. Der Zeitplan für dieses Projekt steht derzeit allerdings noch nicht fest. Um flexibel auf die potenzielle Streckenelektrifizierung reagieren zu können, enthält der künftige Verkehrsvertrag deshalb Kündigungsoptionen.
Kapitaldienstgarantie soll Einsatz von Neufahrzeugen ermöglichen
Die BEG strebt den Einsatz von klimatisierten, barrierefreien Neufahrzeugen an, die mit WLAN ausgestattet sind. Aufgrund von voraussichtlich hohen Anschaffungskosten für neue Trieb- und Reisezugwagen mit elektrischem oder alternativem Antrieb bietet der Freistaat eine Kapitaldienstgarantie an. Sie soll die Finanzierung von Neufahrzeugen erleichtern. Die Kapitaldienstgarantie gilt allerdings nicht für neue Dieseltriebwagen beziehungsweise -lokomotiven. Zugelassen sind zudem Angebote mit Gebrauchtfahrzeugen ab Baujahr 2000.
Hohe Qualitätsanforderungen
Die BEG stellt detaillierte Anforderungen hinsichtlich der Betriebs- und Servicequalität auf der Strecke. Das Eisenbahnverkehrsunternehmen, das sich im Vergabeverfahren durchsetzt, erhält monatliche und jährliche Zielwerte zur Pünktlichkeit und zur Anschlusssicherung. Unterschreitet das Unternehmen diese Werte, werden Strafzahlungen fällig. Außerdem misst die BEG die Servicequalität des Betreibers mit Hilfe von Tests und Fahrgastbefragungen. Zu den Kriterien zählen unter anderem die Sauberkeit der Züge, die Funktionsfähigkeit der Ausstattung und die Fahrgastinformation. Unterschreitet ein Verkehrsunternehmen die von der BEG vorgegebenen Zielwerte, muss es Strafzahlungen leisten, übertrifft es die Mindestanforderungen, erhält es einen finanziellen Bonus.
Detaillierte Informationen zum Vergabeverfahren Expressverkehr Ostbayern unter
www.beg.bahnland-bayern.de/wettbewerb/v ... bayern-evo
Quelle
Auszug aus der Ausschreibung:
Die zu erbringenden Verkehrsleistungen umfassen den Betrieb des Regionalverkehrs im Netz „Expressverkehr Ostbayern“ auf den Strecken München Hbf – Landshut Hbf – Regensburg Hbf – Schwandorf – Weiden – Marktredwitz – Hof Hbf.
Die Leistungen sind ab dem Beginn des Fahrplanjahres 2028 (12.12.2027) zu erbringen. Der Vertrag endet zum Ende des Fahrplanjahres 2042 (13.12.2042). Der Auftraggeber hat die Option, den Vertrag frühestens 7 Jahre vor dem Ende der regulären Vertragslaufzeit am 13.12.2042 vorzeitig mit einer Frist von jeweils mindestens 12 Monaten zum Ende des jeweiligen Fahrplanjahres zu kündigen. In diesem Fall endet die Vertragslaufzeit frühestens am (08.12.2035).
Der Verkehrsdurchführungsvertrag wird detaillierte Vorgaben zur Qualität der zu erbringenden Verkehrsleistungen enthalten.
Für die Erbringung der Verkehrsleistungen sind Neufahrzeuge zugelassen. Für Lok-Wagen-Züge sind gebrauchte Lokomotiven ab Baujahr 2000 zugelassen.
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