Aus Merkur vom 10.6.2023:
https://www.merkur.de/bayern/schwaben/a ... 29986.html
Inzwischen hat der Oberste Rechnungshof festgestellt, dass die einer Förderzusage durch den Bund zugrundeliegende Nutzen-Kosten-Untersuchung (NKU) [für die 2. Stammstrecke] „grob fehlerhaft“ sei und eine Förderzusage niemals hätte erteilt werden dürfen. Da die Bahn jedoch ein Bundesunternehmen ist, wurde die Förderzusage bis jetzt nicht zurückgenommen.
Ich frage mich, ob das nicht eine Falschmeldung ist. Es handelt sich wohl nicht um den Oberesten Rechnungshof von Bayern, sondern um den Bundesrechnungshof. Siehe BR, 11.11.2022:
https://www.br.de/nachrichten/bayern/bu ... ig,TMnfub6
Die abschließende Prüfungsmitteilung ging damals an das Bundesverkehrsministerium und der Inhalt war brisant: "Die Nutzen-Kosten-Untersuchung erbrachte ein Nutzen-Kosten-Verhältnis von 1,05. Der Bundesrechnungshof hält sie nicht für tragfähig, weil nicht alle relevanten Aspekte in die Untersuchung eingeflossen sind…. Der Bundesrechnungshof hat Zweifel an der Wirtschaftlichkeit des Vorhabens."
Bundesrechnungshof: Nicht alle Kosten berücksichtigt
Der scheinbar günstige Faktor von 1,05 kam aus Sicht des Bundesrechnungshofes auch deshalb zustande, weil mögliche Folgekosten nicht geregelt wurden, beispielsweise die Instandhaltung. Noch kritischer sah der Bundesrechnungshof den Umgang mit den Risikokosten. Das ganze Bauprojekt war damals auf 3,2 Milliarden Euro angesetzt worden, dazu kamen die Risikokosten, eine Art Sicherheitspuffer – so kam man auf die Summe von 3,85 Milliarden Euro. Zu niedrig, monierte der Bundesrechnungshof, denn ein Großteil der Risikokosten wurden erst gar nicht beachtet: "Es ist mit einer ordnungsgemäßen Wirtschaftlichkeitsuntersuchung unvereinbar, den überwiegenden Teil der Risikokosten von 600 Millionen Euro völlig unberücksichtigt zu lassen."
Der Nutzen-Kosten-Faktor von 1,05 bezieht sich auf die 2. Studie der standardisierten Bewertung von Oktober 2016. Auf dieser wird auch auf der offiziellen Seite 2. Stammstrecke verwiesen:
https://www.2.stammstrecke-muenchen.de/ ... n_2025.pdf
In der ersten Studie von November 2022 resultierte noch ein Nutzen-Kosten-Faktor von 1,04 (mit Risiko) und 1,23 (ohne Risiko): Siehe:
https://www.2.stammstrecke-muenchen.de/ ... uchung.pdf
Im ersten Gutachten gab es die Express-S-Bahnen nach Mammendorf und Ebersberg (S13), und die Express-S-Bahn nach Herrsching (S15).
Im zweiten Gutachten gab es folgende zusätzliche Regional-Express-S-Bahnen:
S21X von Landsberg bis Leuchtenbergring stündlich
S13X wird stündlich von Mammendorf bis Mering verlängert
S24X halbstündlich von Buchloe bis Riem
S15X wird vom Ostbahnhof bis Flughafen verlängert (wie das ohne 4-gleisigen Ausbau Daglfing-Johanneskirchen funktionieren soll?)
Dieses Linienschema des 2. Gutachtens ist gemäss 1. Münchner S-Bahnvertrag (Betriebsstufe 2) bereits wieder überholt:
Dort ist die S1 von Freising auf dem Westast eine "normale" S-Bahn und wird auf dem Ostast zu einer Express-S-Bahn bis Wasserburg.
Die S23X fährt von Mammendorf (und nicht von Mering) nach Schwaigerloh (und nicht die S15 von Herrsching)
Die S24X fährt von Buchloe bis Leuchtenbergring (und nicht bis Riem)