4002 hat geschrieben: ↑23 Aug 2026, 13:47
Das Problem ist eher, dass wenn man aus Notwehr handelt, auch erstmal Beschuldigter einer Straftat bist, bis die Staatsanwaltschaft entscheidet, ob sie es verfolgt oder nicht und schlimmstenfalls sogar vor Gericht sich erklären muss.
So einen Fall im Bekanntenkreis gehabt. Die Anwaltskosten die vorgeschossen werden mussten waren nicht ohne.
Mir ist es auch schon passiert, dass ein Fahrgast meinte auf mich einzudreschen. Glück war, dass Drei Zivilpolizisten gerade danebenstanden und bevor ich irgendwas machen konnte, lagen wir schon beide am Boden. Im Nachhinein meinte der Polizist, wenn ich noch im Rahmen der Abwehr zugeschlagen hätte, man mich auch erstmal als Beschuldigter hätte führen müssen.
Des ist jetzt über 1 1/2 Jahre her und bis heute habe ich nie wieder was von der Staatsanwaltschaft, Polizei o.Ä je wieder was davon gehört. Weder eine Ladung als Zeuge oder einen Brief, dass das ganze gegen eine Geldstrafe eingestellt wurde oder ob es generell fallen gelassen wird.
Einfach nichts.
Der Mann, der die Polizistin in Unterföhring mit entwendeter Dienstwaffe verletzt hat, läuft seit Jahren wieder frei rum, während die Familie mit den Folgen bis ans Lebensende zu kämpfen haben wird.
Was sind das bitte für Rahmenbedingungen??
Da laufen Menschen mit deutlich zweistelligen Vorstrafenregister frei rum, bekommen weiter Bußgelder und Bewährungsstrafen.....
Wenn du aber als unbeschriebenes Blatt und einer aufgebauten Existenz Zivilcourage zeigst, kann dir sowas das Leben zerstören.
Also, Kopf runter und tschüss. Wirklich traurig.
Bei meiner Mutter vor dem Haus waren letztes Jahr abends paar "fette Dreier BMW" und die Fahrer unterhielten sich lauter, einer hatte Musik an.
Da hat der Nachbar von gegenüber, zweiter Stock, wohl vom Balkon runtergeschrien.
Den Nachbar über ihr kenne ich besser - liest hier mit - hatte den Krach gehört, aber ruhig weiter im Homeoffice gearbeitet.
Später in der Nacht klingelt es bei ihm im dritten Stock, Dachgeschoss, die Polizei. Anzeige, er hätte von seinem Balkon jemanden beleidigt usw....
Falsches Stockwerk, falsche Seite, kein Balkon. "Der Herr hat von seinem Balkon aus....."
Konnte es nicht glauben, zwei von vier Verfahren wegen diverser Delikte in dem Zusammenhang laufen noch.