Bericht über vorgesehene/eingereichte Klagen

Hier haben Anregungen und Kritik zum Eisenbahnforum ihren Platz
Wirklichkeit
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Beitrag von Wirklichkeit »

Wenn einer der Moderatoren bzw. Administratoren wissen will, wie so eine Klageschrift aussehen kann, der wird wohl bald Gelegenheit dazu haben: Wenn nämlich nochmal ein Beitrag hier mit nicht überzeugender Begründung gelöscht oder umbenannt wird, gibt's von mir keine Entschuldigung mehr. Ich bestehe auf meinem Urheberrecht an den Beiträgen. Und eine Unterlassungsklage nach § 1004 BGB ist ganz schnell aufgesetzt und im Briefkasten an der Pacellistraße eingeworfen. Ich meine es gut mit euch, aber wenn ihr glaubt, ihr könnt alles mit mir machen, dann habt ihr euch getäuscht. Außerdem will ich wieder volles Schreibtrecht in allen Threads.
ropix
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Beitrag von ropix »

Wirklichkeit @ 22 Aug 2005, 20:50 hat geschrieben: Wenn einer der Moderatoren bzw. Administratoren wissen will, wie so eine Klageschrift aussehen kann, der wird wohl bald Gelegenheit dazu haben: Wenn nämlich nochmal ein Beitrag hier mit nicht überzeugender Begründung gelöscht oder umbenannt wird, gibt's von mir keine Entschuldigung mehr. Ich bestehe auf meinem Urheberrecht an den Beiträgen. Und eine Unterlassungsklage nach § 1004 BGB ist ganz schnell aufgesetzt und im Briefkasten an der Pacellistraße eingeworfen. Ich meine es gut mit euch, aber wenn ihr glaubt, ihr könnt alles mit mir machen, dann habt ihr euch getäuscht. Außerdem will ich wieder volles Schreibtrecht in allen Threads.
Hm... - dazu müsstest du wohl erst mal nachweisen, dass das Forum dazu verpflichtet ist jedem sein geistiges Eigentum hier einstellen zu lassen und somit die Administratoren alle Beiträge so stehen lassen müssen. Gegendarstellung stand ja nirgens geschrieben und das Forum ist und bleibt privat und damit kann der Eigentümer mit seinem Besitz(SQL-Datenbank) tun und machen was er will - das solltest du gelernt haben.
-
ChristianMUC

Beitrag von ChristianMUC »

§ 1004
Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch

(1) Wird das Eigentum in anderer Weise als durch Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes beeinträchtigt, so kann der Eigentümer von dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann der Eigentümer auf Unterlassung klagen.

(2) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Eigentümer zur Duldung verpflichtet ist.
Und was willst du damit anfangen? :blink: :blink:
tramfan

Beitrag von tramfan »

ChristianMUC @ 22 Aug 2005, 20:58 hat geschrieben:
§ 1004
Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch

(1) Wird das Eigentum in anderer Weise als durch Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes beeinträchtigt, so kann der Eigentümer von dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann der Eigentümer auf Unterlassung klagen.

(2) Der Anspruch ist ausgeschlossen, wenn der Eigentümer zur Duldung verpflichtet ist.
Und was willst du damit anfangen? :blink: :blink:
Wirklichkeit, seit wann bist du der Eigentümer. :blink: :blink: :blink: :blink:

Edit, man sollte die paragraphen richtig lesen. :rolleyes:
In dem Fall greift wohl der Satz 2

Wie dem auch sei, Wirklichkeit, du meinst das doch wohl nicht ernst oder? :blink: :blink: :blink:
ET 423
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Beitrag von ET 423 »

http://www.eisenbahnforum.de/regeln.htm Dann zieh' dir mal das rein, mein guter Rechtsverdreher. Du bist hier auch sehr schnell gelöscht, so ist es auch wieder nicht. Außerdem müssen im Zweifel weder ein Moderator, noch ein Administrator irgendeine Rechenschaft wegen irgendwas abgeben und mit deiner Registrierung hast du dem automatisch zugestimmt. Es steht dir frei, nicht mehr zu schreiben. Wenn du ein Rotzthema nach dem Anderen erstellst, brauchst du dich nicht wundern, wenn dem Einhalt geboten wird. Man hat dich lange genug gewähren lassen, aber damit ist jetzt nunmal Schluß, da wir es nicht einsehen, daß du das Forum zumüllst!
Das Urheberrecht an deinen Beiträgen hast du, gelöscht wurde keines deiner Themen von mir - nur der Öffentlichkeit unzugänglich gemacht. Wenn du auf deinem Urheberrecht aber so sehr bestehen willst, bestehe ich hiermit auf meinem Hausrecht am Forum und werf' dich raus, so einfach wäre das - wäre? Ja, wäre es, da ich extremst viel Geduld habe, mit jedem.
Volles Schreibrecht in allen Threads willst du? Du hast jedes Schreiberecht, wie jeder normale Benutzer hier - noch, denn auch da könnten wir uns noch was einfallen lassen, also solltest du dich besser mal am Riemen reißen.

GUT gemeinte Grüße

ET 423
Forenadministrator
Ich schaue weg, weil mir hier Einiges nicht paßt.
tra(u)mmann

Beitrag von tra(u)mmann »

Wirklichkeit @ 22 Aug 2005, 20:50 hat geschrieben: [...] Wenn nämlich nochmal ein Beitrag hier mit nicht überzeugender Begründung gelöscht oder umbenannt wird, gibt's von mir keine Entschuldigung mehr.

[...] Außerdem will ich wieder volles Schreibtrecht in allen Threads.
Also, ich weiß wirklich nicht, was Du willst.

Es ist halt mal in Foren so, dass die Moderatoren Beiträge in andere Threads verschieben oder umbenennen, wenn sie der Meinung sind, dass dies richtig ist. Nachvollziehbar war es für mich auch immer.

Zu den gelöschten Beiträgen: Du musst anz ehrlich sagen, dass einige Deiner Beiträge Nonsens waren.

Versteh mich nicht falsch, die meisten Beiträge und Fragen von Dir haben mir außerordenltich gut gefallen und für interessante Diskussionen geführt. Aber was ist jetzt so schlimm daran, wenn das Thema zum "fahrbaren Garagentor" umbenannt wird?

Wo fehlen Dir denn Schreibrechte? Einige Themen sind geschlossen oder hat man Dich ausdrücklich bei ansonsten allgemein zugänglichen Themen für das Schreiben gesperrt? Nachträgliche Ergänzung: offenbar nicht, ET 423 war mal wieder schneller ;)
pok

Beitrag von pok »

ET 423 @ 22 Aug 2005, 21:00 hat geschrieben: Außerdem müssen im Zweifel weder ein Moderator, noch ein Administrator irgendeine Rechenschaft wegen irgendwas abgeben[...]
Wenn du auf deinem Urheberrecht aber so sehr bestehen willst, bestehe ich hiermit auf meinem Hausrecht am Forum und werf' dich raus, so einfach wäre das
Na, dass Du Dich da mal nicht täuschst.

pok
ET 423
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Beitrag von ET 423 »

tra(u)mmann @ 22 Aug 2005, 21:08 hat geschrieben: Nachträgliche Ergänzung: offenbar nicht, ET 423 war mal wieder schneller ;)
Nö, ich schrieb nur, daß er wie jedes normale Mitglied volle Schreiberechte hat. Bisher wurden keine Einschränkungen getroffen. ;)

@pok: Das ist auch in den Forenregeln so verankert. Ok, es werden Benutzer so gut wie immer informiert (sei dies persönlich via PM oder öffentlich mit Thema bzw. Beitrag im betroffenen Thema), aber das ist eher zum allgemeinen besseren Verständnis.
Ich schaue weg, weil mir hier Einiges nicht paßt.
ChristianMUC

Beitrag von ChristianMUC »

Gemäß meinem Rechtsverständnis täuscht er sich nicht. Jeder User hier hat, wie im ersten Beitrag ausgeführt, urheberrechtlich ein Recht an seinen Beiträgen, dies könnte ganz einfach dadurch gelöst werden, indem dem entsprechenden User seine Werke, die nicht mehr öffentlich sichtbar sind, direkt zugesandt werden...
pok

Beitrag von pok »

ET 423 @ 22 Aug 2005, 22:00 hat geschrieben: @pok: Das ist auch in den Forenregeln so verankert.
Dann frag ich mich aber wo.
pok

Beitrag von pok »

ChristianMUC @ 22 Aug 2005, 22:02 hat geschrieben: Gemäß meinem Rechtsverständnis täuscht er sich nicht.
Schau doch mal bitte, auf was sich mein "dass du Dich da mal nicht täuscht" (o.ä.) bezog. Nämlich auf das Zitat zuvor.

Gruß,
pok
tra(u)mmann

Beitrag von tra(u)mmann »

ET 423 @ 22 Aug 2005, 22:00 hat geschrieben: Nö, ich schrieb nur, daß er wie jedes normale Mitglied volle Schreiberechte hat. Bisher wurden keine Einschränkungen getroffen. ;)
genau das wollte ich sagen. Ich fragte Wirklichkeit und Du hast noch vor Absenden meines Beitrags darauf geantwortet.
ChristianMUC

Beitrag von ChristianMUC »

pok @ 22 Aug 2005, 22:05 hat geschrieben: Schau doch mal bitte, auf was sich mein "dass du Dich da mal nicht täuscht" (o.ä.) bezog. Nämlich auf das Zitat zuvor.

Gruß,
pok
Deinen Beitrag zu zitieren war nur bedingt passend..Da er sich eher auf das ganze Thema bezieht, hab das Zitat rausgenommen...
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Woodpeckar
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Beitrag von Woodpeckar »

@ET 423:

Ich kann hier nur meine Zustimmung zu der Entscheidung, Themen einzuziehen, kundtun. Insbesondere dem heutigen Themeneinzug gilt mein Dank.

Eure Geduld ist wirklich umwerfend und leider werden die gutgemeinten Ratschläge eben gerne überhört.
SethAphopes
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Beitrag von SethAphopes »

Wirklichkeit @ 22 Aug 2005, 20:50 hat geschrieben: Wenn einer der Moderatoren bzw. Administratoren wissen will, wie so eine Klageschrift aussehen kann, der wird wohl bald Gelegenheit dazu haben[...]
Frei nach dem Motto: Wenn ich dein Problem hätte, wäre ich glücklich!

MfG, SethAphopes
"Der Mensch, der so ehrbar im Einzelnen, aber so miserabel im Ganzen ist."
Johann Wolfgang von Goethe
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Stellwerk
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Beitrag von Stellwerk »

Also Leute, so ganz allmählich trauere ich dem guten, alten unwirklichen eisenbahnforum.de nach........

@ alle Unwirklichen: Sagt mal Leute, habt ihr denn noch nie von dem Grundsatz "DON´T FEED THE TROLLS" gehört?

Grüße, Stellwerk, für heute nur noch Zs1
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Dave
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Beitrag von Dave »

Stellwerk @ 22 Aug 2005, 23:03 hat geschrieben: Also Leute, so ganz allmählich trauere ich dem guten, alten unwirklichen eisenbahnforum.de nach........

@ alle Unwirklichen: Sagt mal Leute, habt ihr denn noch nie von dem Grundsatz "DON´T FEED THE TROLLS" gehört?

Grüße, Stellwerk, für heute nur noch Zs1
Ich denke mit diesem Beitrag hast du selber mehr Schaden als Nutzen gebracht. Wer jetzt noch Öl ins Feuer gießt der kann den Admins damit nur Schaden!
Im übrigen finde ich es interessant welchem "guten, alten" Eisenbahnforum du den nachtrauerst? Eines ohne Differenzen? Das gab es nie (lese dir doch mal das 10vorne, besonders die Meckerecke komplett durch!)
Grüße, Dave
[font=Times]"Die Abwrackprämie soll die deutsche Wirtschaft ankurbeln. Von wegen. Warum die Prämie den Falschen hilft, viele Kunden foppt und zum Betrügen geradezu einlädt." Artikel Politik abgewrackt! auf taz.de[/font]
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EiB München
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Beitrag von EiB München »

@Wirklichkeit
Was willst du hier eigentlich? Könntest du es uns verraten! Ich werde aus dir nicht schlau Sorry.

cya
Wirklichkeit
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Beitrag von Wirklichkeit »

Liebe Freunde,

wie ist es wirklich? Um diese Frage geht es doch. Bin ich ein rücksichtsloser, gemeiner, hinterhältiger, unbelehrbarer, arroganter und schwachsinniger jurastudierender Zeitgenosse, oder bin ich verständnisvoll, lieb und nett und helfe alten Leuten, wenn sie über die Straße möchten, tue keiner Fliege was zu leide, wenn mich eine wieder mal nachts aus dem Schlaf holt, und tue auch sonst für andere das, was ich kann. Ja, wie ist es wirklich? Werde jetzt hier keine Umfrage starten, aber ich glaube, letzteres ist richtig. Und so bin ich auch hier. Und das Thema "DB-Sicherheitshinweise- So schützen Sie sich vor § 34a-GewO-Typen" verletzte in keinster Weise irgendeine Regel im Eisenbahnforum. Daß ET423 kalte Füße bekommt, und daß die S-Bahn-Geschäftsführung davon nicht gerade begeistert ist, daß ist schon klar. Aber es ging hier nicht um interne oder höchst persönliche Angelegenheiten, wie etwa die Frage, (die ich übrigens nie gestellt habe), wo und wann der S-Bahnchef Michael Wuth mit dem 423 fährt. Auslöser für meinen Beitrag waren die falschen und auch strafrechtlich bedenklichen Aussagen eines dieser 34a-Typen gegenüber DispolokMaxi. Wie ihr vielleicht wißt, ist er noch klein, ^_^ und unerfahren, und muß daher (und so ist es auch rechtlich geregelt) geschützt werden. Und dieser Aufgabe sind die 34a-Typen nicht nur nicht gerecht geworden, sondern sie haben ihm vorsätzlich oder fahrlässig etwas falsches erzählt. Daher und auch für alle anderen der Thread: DB-Sicherheitshinweise- So schützen Sie sich vor §34a-GewO-Typen. Wenn ET423 will, kann er gerne hier den Text veröffentlichen, denn da gibt es nichts zu verbergen. Und überhaupt: Und nun will ich euch noch ein paar taktische Tips geben, die ihr später mal gebrauchen könnt, und die auch die Frage beantworten, was ich hier eigentlich will: Ihr müßt euch auf den anderen einstellen, euch in seine Lage versetzen: Ich bin seit dem ich klein bin, also etwa seit 1989 Eisenbahnfan und kenne den gesamten MVV sehr gut. Deswegen bin ich hier, um mit euch darüber zu diskutieren. Und dann ist da noch mein Problem, daß ich noch immer keine Freundin habe. Nein, Tra(u)mmann, sie heißt auch nicht SUSI B), wenn ich also dieses, sagen wir mal, Problem gelöst habe, dann werde ich nicht mehr euch, sondern meine Freundin glücklich machen. Ich erwarte jetzt nicht, daß ihr für mich eine Freundin sucht, aber wenn ihr das versteht, dann kehrt im Forum wieder Ruhe und Frieden ein, zumindest können wir uns dann auf die wirklich wichtigen Dinge konzentrieren. Denn ganz ehrlich: Haben wir nicht andere Sachen zu tun, als uns Gedanken darüber zu machen, was der andere gerade über uns denkt, ob er vielleicht gerade dabei ist, ein Mitglied zu sperren oder die Klage einzuwerfen oder auf einen Beitrag die richtigen Worte zu finden. So, und damit mache ich mich jetzt wieder an die Arbeit. Ich meine, ich schreibe den nächsten Beitrag, damit ihr wieder was zu beantworten habt, Hihi.
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Dave
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Beitrag von Dave »

Wirklichkeit @ 23 Aug 2005, 11:21 hat geschrieben:Und das Thema "DB-Sicherheitshinweise- So schützen Sie sich vor § 34a-GewO-Typen" verletzte in keinster Weise irgendeine Regel im Eisenbahnforum.
Dazu die Forum-Regeln:
§1 : Meinungsfreiheit

Im Forum herrscht grundsätzliche Meinungsfreiheit. Solange ein Thema in das betreffende Board des Forums passt, wird es weder gelöscht, verschoben oder bearbeitet.


§1.1: Sollte eine der übrigen Forums-Regeln durch ein Thema oder einen Beitrag verletzt worden sein, kann diese Regel (Meinungsfreiheit) außer Kraft treten. Die Sanktionsmöglichkeiten für eine drartige Verletzung liegen ganz im Ermessen der Moderatoren.

§1.2: Kein Beitrag darf aus pornografischen Inhalten (...) und anderen Inhalten, die den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland zuwider laufen, ganz oder teilweise bestehen.

§1.3: Ein jeder Moderator hat in jedem Fall das Recht, einen Beitrag eines anderen Benutzers zu bearbeiten oder sogar zu löschen, wenn er dies Aufgrund des Inhaltes für angemessen empfindet. Was „angemessen“ ist und was nicht, ist seine Entscheidung. Sollte er nach dem Grund der betreffenden Maßnahme gefragt werden, muss er jedoch eine Forums-Regel angeben können, die sein Handeln rechtfertigt.
In §1.2. steht ganz deutlichlich dass kein Beitrag hier aus dem Forum gegen ein Gesetz der BRD verstoßen darf.
StGB § 186 Üble Nachrede
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Dein "DB-Sicherheitshinweise- So schützen Sie sich vor §34a-GewO-Typen" betrifft vielleicht das. Man könnte es jedoch auch als ironischen Kommentar ansehen, genauso wie das hier.

Ich kann deine Aufregung nur insoweit verstehen als dass man bei dir sehr sensibel ist und schnell dabei ist einzugreifen während bei anderen oft viel länger zugesehen wird bzw. die Admins und Moderatoren selber mal so etwas produzieren. Du kannst und musst es aber so sehen: Wenn die Admins oder Moderatoren Mist bauen und es gibt von Straf- bzw. Zivilrechtlicher Seite Ärger sind sie selber schuld. Wenn du Mist baust sind erst mal die Admins als Besitzer des Forums Mitschuld. Und deswegen ist in den Forenreglen festgelegt dass die Admins löschen und bearbeiten dürfen.
Rechtlich steht es dir frei das Ganze anzuklagen. Nur was bringt es dir?

Grüße, Dave
[font=Times]"Die Abwrackprämie soll die deutsche Wirtschaft ankurbeln. Von wegen. Warum die Prämie den Falschen hilft, viele Kunden foppt und zum Betrügen geradezu einlädt." Artikel Politik abgewrackt! auf taz.de[/font]
Wirklichkeit
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Beitrag von Wirklichkeit »

Es bringt halt soviel, daß im Eisenbahnforum wieder diskutiert werden kann. Wenn ET423 Angst vor seinem S-Bahn-Chef hat, dann dürfte man hier nur Beiträge schreiben wie "Ich finde die S-Bahn super, ich mag den 423, alles ist OK", es geht um die Meinungsfreiheit. Die Begründung, ein Thema sei "Rotz", reicht mir für einen Eingriff da nicht aus. Bei uns in Jura heißt es: Eine Begründung ist nur dann eine Begründung, wenn sie länger als 1 Seite ist. So viel muß ET423 jetzt nicht schreiben, aber in dem gestern gelöschten Thema war keine Beleidigung oder üble Nachrede. Ich kenn doch die Definitionen dafür, und ET423 kennt wohl auch das Urteil vom LG Köln, wonach in einem Forum alles zulässig ist, außer Schmähkritik. Und wer bitteschön weiß, was Schmähkritik ist? Schmähkritik ist, wenn nicht mehr die Auseinandersetzung mit der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht. Und was ist Diffamierung? Sicher nicht das, was ich gestern geschrieben habe. Wenn ET423 meinen Text hier einstellen würde, würdet ihr es sehen. Aber ich hab ich ja auch noch im Kopf. Lest euch den Leitsatz des Urteils vom 4. 12. 2002 gut durch, dann wißt ihr, wie die Rechtslage ausschaut: "Bis zur Grenze der Schmähkritik ist in einem Internet-Forum auch polemische und überspitzte Kritik an einem Gewerbetreibenden zulässig. Der Betreiber eines Forums haftet für rechtswidrige Einträge gemäß § 11 Ziff. 1 TDG regelmäßig erst ab Kenntniserlangung."
Matthias1044
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Beitrag von Matthias1044 »

Ich kenn doch die Definitionen dafür, und ET423 kennt auch das Urteil vom LG Köln, glaub ich, wonach in einem Forum alles zulässig ist,
Kennst du auch einen Gesetztestext, wo festgelegt ist, dass ET423 als Betreiber seines privaten Forums außer Schmähkritik alles weitere zulassen muss?
Wirklichkeit
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Beitrag von Wirklichkeit »

Schau mal in § 5 des Teledienstgesetzes und in Abschnitt II mit dem Titel Zugangsfreiheiten und Informationspflichten. Da müßte es drinstehen. Aber ich will mich jetzt hier nicht darüber streiten, es gibt andere wichtigere Sachen.
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chris232
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Beitrag von chris232 »

Den Job hab ich übernommen, aber da steht nichts drin, dass die Texte zugänglich gemacht werden müssen. Da steht nur, wann der Admin nicht verantwortlich ist, ... *bla bla bla*
Eisenbahnen sind in erster Linie nicht zur Gewinnerzielung bestimmt, sondern dem Gemeinwohl verpflichtete Verkehrsanstalten. Sie haben entgegen dem freien Spiel der Kräfte dem Verkehrsinteresse des Gesamtstaates und der Gesamtbevölkerung zu dienen.
Otto von Bismarck

Daher hat die Bahn dem Gemeinwohl und nicht privaten Profitinteressen zu dienen, begreifen Sie es doch endlich mal!
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Beitrag von Wirklichkeit »

Also gut, dann ist da eben eine Regelungslücke im Gesetz, und die muß man entweder auslegen, oder einer richterlichen Entscheidung zuführen. Aber jetzt lassen wir mal alle ein ganz großes Stück Dampf ab, so wie der HEILIGE ET immer an der Endstation, und freuen uns auf die neuen Beiträge überall im Eisenbahnforum. Dazu sind wir doch hier, und nicht, um über ungeklärte Rechtsfragen zu reden.
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Dave
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Beitrag von Dave »

Wirklichkeit @ 23 Aug 2005, 12:04 hat geschrieben: Der Betreiber eines Forums haftet für rechtswidrige Einträge gemäß § 11 Ziff. 1 TDG regelmäßig erst ab Kenntniserlangung."
Und was heißt dass? Er haftet erst wenn er den Artikel gesehen hat? Das wäre in unserem Fall erfüllt!
Oder heißt es der Betreiber haftet erst bei Kenntniserlangung dieses Paragrafen? Das wäre dann spätestens jetzt auch der Fall.
Ach und noch was ganz anderes für die Admins: Die Paragrafen des Grundgesetz heißen eigentlich Artikel. Ist mir nur so aufgefallen. ;)
Grüße, Dave
[font=Times]"Die Abwrackprämie soll die deutsche Wirtschaft ankurbeln. Von wegen. Warum die Prämie den Falschen hilft, viele Kunden foppt und zum Betrügen geradezu einlädt." Artikel Politik abgewrackt! auf taz.de[/font]
Wirklichkeit
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Beitrag von Wirklichkeit »

Das sind zwei Sachen: Ob man von den Tatbeständen keine Ahnung hat, oder ob man nicht weiß, daß es ein solches Gebot oder Verbot gibt. Ich darf wieder zitieren:
[font=Arial]§ 17 StGB: Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte. Konnte der Täter den Irrtum vermeiden, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.[/font]
Und das kommt in der Praxis kaum vor. Nehmen wir mal einen sehr seltenen Fall, etwa den
[font=Arial] § 313 StGB: Wer eine Überschwemmung herbeiführt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft. [/font]
Wenn nun jemand das nicht gewußt hat, und denkt, ich führe jetzt eine Überschwemmung herbei, aber deshalb kann ich doch wohl nicht bestraft werden, wird er natürlich genauso bestraft.
Und um diese Frage nochmals richtig zu beantworten, ob ich einen Gesetztestext kenne, wo festgelegt ist, dass ET423 als Betreiber seines privaten Forums außer Schmähkritik alles weitere zulassen muss? Das ist im Urheberrecht geregelt, im
[font=Arial]§ 1 UrhG: Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes. [/font]
Aber wie gesagt, ich will hier über die Eisenbahn diskutieren, rechtliche Fragen beschäftigen mich schon genug den ganzen Tag, da hätte ich keine Probleme, aber wo kein Kläger, da kein Richter. Und nun wieder viel Spaß im Eisenbahnforum.
dumsel
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Kontaktdaten:

Beitrag von dumsel »

Am besten das Forum schließen, das wollen doch alle. Vielleicht kehrt dann der gewünschte Frieden zurück.

Genervt
dumsel
Wirklichkeit
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Beitrag von Wirklichkeit »

Nein, nicht das Forum schließen, und der gewünschte Friede ist ja schon längst wieder eingekehrt. Das Problem ist doch, daß wir nicht sehen, ob ein Beitrag ironisch geschrieben wurde oder nicht, und mein Beitrag ist ernst gemeint: Der Friede ist wieder da (sofern er überhaupt jemals fort war). Und jetzt raus hier und rein ins "richtige" Eisenbahnforum. Husch! Husch! ;) ET423 und ich sind da einer Meinung: (Ach ja, die Suchfunktion ist schon was tolles.)
Es ist aber auch nicht so, als ob wir unbelehrbar wären. (...) Im Übrigen waren das nur einige Wenige (myself included), die daneben gelangt haben. (...) Und deswegen so etwas wie das Eisenbahnforum einzumotten fände ich sehr sehr sehr schade :( :(

Grüße

ET 423
DispolokMaxi
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Beitrag von DispolokMaxi »

Wirklichkeit @ 23 Aug 2005, 11:21 hat geschrieben:Auslöser für meinen Beitrag waren die falschen und auch strafrechtlich bedenklichen Aussagen eines dieser 34a-Typen gegenüber DispolokMaxi. Wie ihr vielleicht wißt, ist er noch klein, ^_^ und unerfahren, und muß daher (und so ist es auch rechtlich geregelt) geschützt werden.
Moment mal ! Ich glaube, dass hast du falsch verstanden: Ich hab in keinster Weise etwas gegen die Rotkäppchen !

Außerdem muss ich nicht vor diesen 34a-Typen geschützt werden, die beschützen ja eher mich... ;)
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