BR 146 @ 27 Aug 2005, 16:02 hat geschrieben:
Reiß dich doch bitte am Riemen. Jede Zeitung handhabt das anders und Grundsätzlich ist das erstmal deren Urheberrecht, auch wenn du es zusammenfasst. Gib uns deshalb einen Beweis das die Zeitung es dir oder jedem erlaubt auch deren Artikel zusammenfassend in das Internet zu stellen und es kommt wieder rein. Sonst nicht...
*kopfschüttelnde und auf
diesen Beitrag verweisende Grüße*
BR 146
Genervter Moderator
Zusammenfassungen von Artikeln sind normalerweise unstrittig. Auch wenn ich hier auch schon einmal massiven juristischen Ärger hatte. Ich bin aber überzeugt davon, dass ich in den Rechtsstreit gewonnen hätte. Es kann nicht angehen, dass man über bestimmte Ereignisse nicht öffentlich reden darf, weil jemand exklusiv berichtet. Zumindest bei Sachen von allgemeinem öffentlichen Interesse ist es m.E. völlig legal, Inhalte in eigenen Worten wiederzugeben. Bei spezielleren Themen bin ich mir nicht im Klaren, ob man es darf.
Was die Sache noch komplizierter macht, es kommt noch das Wettbewerbsrecht dazu. Wenn jemand laufend die gleiche Zeitung zitiert, kann er offenbar gegen dies verstoßen, er verschafft sich ja mit den übernommenen Informationen unter Umständen einen Wettbewerbsvorteil, da er nicht selbst teuer recherchieren muss. Dies würde bedeuten, gelegentlich zitieren/zusammenfassen ist erlaubt, regelmäßig aus ein und derselben Quelle dagegen nicht.
HINWEIS: Dies ist keine Rechtsberatung, da ich eine solche nicht leisten darf. Der Inhalt des Beitrags stellt meine persönliche Meinung dar.