Was hast du mit der Frau gemacht? Hast du nur zu ihr gesagt, dass hätte sie dem Mann vorher anbieten müssen oder hättest du die Frau auch belangen können? In den RegionalExpress-Zügen der Metronom GmbH wird bei solchen Fällen der Grenzschutz gerufen und die Zahlung von 5x vollem Fahrpreis gefordert, bzw. sonstige rechtliche Schritte angedroht. Inwieweit das zulässig und durchsetzbar ist, weiß ich nicht.ET 423 @ 30 Mar 2005, 22:19 hat geschrieben:Habe den Kerl vor Pasing erwischt und eine Frau meinte dann "ja, er kann doch bei mir mitfahren, ich habe ein Bayern-Ticket". Dann meinte ich nur "das hätten sie vorher bekannt geben müssen" und habe dem Mann 40EUR ausgestellt, ganz einfach.
Wochenend-Ticket personengebunden
und? haben sie dich schon abgeworben ?? *G* vom tf zum Kolonnenführer *FG*ET 423 @ 30 Mar 2005, 22:19 hat geschrieben: ,... und habe dem Mann 40EUR ausgestellt, ganz einfach....


im uebrigen, die sache die sie da geschaffen haben finde ich so in ordnung. ich erinnere mich noch an meine zeit ohne auto und motorrad, als ich noch auf chattertreffen fuhr, da haben wir uns z.b. in MOP oder in MH getroffen (neben dem service point) und sind dann mit 40 mannen in einen regionalzug nach Landshut oder sonst wo in bayern hingefahren,... da hat sich kein ZuB die mühe gemacht, zu schauen, wieviele leute da sind



Hmmpf, also vorab, es wahr ja seither auch nicht gestattet das Ticket weiterzugeben, also ändert sich vom Prinzip her für mich als Fahrgast ja nichts.
Inwieweit ich allerdings verpflichtet bin mich nichtpolizeilichen Personen gegenüber überhaupt auszuweisen, sollen bitte Juristen klären.
Ansonsten schreibe ich sehr viel mit Bleistift, oder werde ich nun auch noch dazu verdonnert einen dokumentenechten Stift mit mir zu führen ?
Naja, ich fahre wenn dann zu 95% eh geschäftlich mit der Bahn und da besogt mir die Firma das Ticket. Die restlichen 5% kaufe ich mir mein Ticket selber. Wer sich eine halbe Stunde Zeit nimmt auf www.bahn.de findet meist recht günstige Angebote und hat dann 30 Cent versurft aber 50% des Fahrpreises gespart. Dann mach ich mir nen Ausdruck und marschier damit zu Schalter. Die sind meist froh (zumindest mein Eindruck) das mal ein Kunde aufkreuzt der weiß was er will und nicht auch noch gerne über das Fahrtziel beraten werden will.
Grüße
Freddy
Inwieweit ich allerdings verpflichtet bin mich nichtpolizeilichen Personen gegenüber überhaupt auszuweisen, sollen bitte Juristen klären.
Ansonsten schreibe ich sehr viel mit Bleistift, oder werde ich nun auch noch dazu verdonnert einen dokumentenechten Stift mit mir zu führen ?
Naja, ich fahre wenn dann zu 95% eh geschäftlich mit der Bahn und da besogt mir die Firma das Ticket. Die restlichen 5% kaufe ich mir mein Ticket selber. Wer sich eine halbe Stunde Zeit nimmt auf www.bahn.de findet meist recht günstige Angebote und hat dann 30 Cent versurft aber 50% des Fahrpreises gespart. Dann mach ich mir nen Ausdruck und marschier damit zu Schalter. Die sind meist froh (zumindest mein Eindruck) das mal ein Kunde aufkreuzt der weiß was er will und nicht auch noch gerne über das Fahrtziel beraten werden will.
Grüße
Freddy
-
- Tripel-Ass
- Beiträge: 155
- Registriert: 10 Mai 2004, 22:50
- Wohnort: Illerrieden (bei Ulm) bzw. Mannheim
- Kontaktdaten:
Hey, das is die Idee! Steht ja nirgendwo, dass man nicht mit Bleistift unterschreiben darfFreddy @ 30 Mar 2005, 23:25 hat geschrieben:Ansonsten schreibe ich sehr viel mit Bleistift




www.arthur-janz.de
Nutzt die Milliarden, die für den Transrapid da sind, für den barrierefreien Ausbau aller Stationen!
Nutzt die Milliarden, die für den Transrapid da sind, für den barrierefreien Ausbau aller Stationen!
Nö, die hat ja nur angeboten, daß sie ihn auf ihrem Ticket mitnehmen kann. Und selbst wenn nicht, das wäre dann doch zu viel des Guten. Denn sie, ihr Mann und ihr älterer Sohn hatten ja ne gültige Fahrkarte (Bayernticket). Und mir nur wegen eines kleinen Versuches so viel Aufwand und Ärger aufzuhalsen und möglicherweise noch den Unmut der BGS-Leute zu ernten (die ich bei ihrer Frühstücks- Mittags- Nachmittags- Kaffeepause gestört habe), wollte ich mir nicht antun. Eine Beute mit 40EUR hat mir da schon gereicht und die war hieb- und stichfest.ET 474 @ 30 Mar 2005, 23:11 hat geschrieben: Was hast du mit der Frau gemacht? Hast du nur zu ihr gesagt, dass hätte sie dem Mann vorher anbieten müssen oder hättest du die Frau auch belangen können?

Also mein Leben lang möcht' ich das auch net machen.und? haben sie dich schon abgeworben ??

Ich schaue weg, weil mir hier Einiges nicht paßt.
:blink: Öhm, da bin ich überfragt, ehrlich gesagt. Man hat einen Block, wo man ausfüllt, was Sache ist (Personalien, Grund des Aufschreibens, usw.) und das trennt man dann heraus. Einen Teil kriegt der Fahrgast, das Andere wird bei Schichtende abgegeben. Was die genau damit machen, weiß ich ehrlich gesagt auch nicht. Die Stationen sind auf jeden Fall auch das Einspruch-Center am Hauptbahnhof und wenn die Einspruchsfrist verstrichen ist, gehts nach Baden-Baden, denke ich auch mal.e.on @ 31 Mar 2005, 00:15 hat geschrieben: ag mal wie läuft das dann ab? du gibst nach kontrollende das buch für die FNs ab und da sitzt dann einer der alles brav eintippt? oder wird einfach das ganze buch dann ins schöne Baden Baden geschickt?!![]()

Ich schaue weg, weil mir hier Einiges nicht paßt.
- 423-Treiber
- König
- Beiträge: 988
- Registriert: 27 Mär 2004, 23:28
Verpflichtet bist Du nicht, aber wenn in den Benutzungsbestimmungen dies geschrieben steht, dann bist Du halt anderenfalls Reisender ohne gültigen Fahrschein.Freddy @ 30 Mar 2005, 23:25 hat geschrieben: Inwieweit ich allerdings verpflichtet bin mich nichtpolizeilichen Personen gegenüber überhaupt auszuweisen, sollen bitte Juristen klären.
Ansonsten schreibe ich sehr viel mit Bleistift, oder werde ich nun auch noch dazu verdonnert einen dokumentenechten Stift mit mir zu führen ?
Ausserdem macht doch was ihr wollt, wenn ihr keinen anderen Spass am Leben findet als Querulanten zu spielen, bitteschön! Die Bahn kann man ja ruhig bescheissen, warum sollte man für eine erbrachte Leistung Geld bezahlen, aber wehe der Zug kommt zu spät oder die Bahnhöfe sind verdreckt...
- 423176
- Lebende Forenlegende
- Beiträge: 2628
- Registriert: 26 Jan 2004, 17:29
- Wohnort: München
- Kontaktdaten:
GROSSER BEIFALL!423-Treiber @ 31 Mar 2005, 09:45 hat geschrieben: Ausserdem macht doch was ihr wollt, wenn ihr keinen anderen Spass am Leben findet als Querulanten zu spielen, bitteschön! Die Bahn kann man ja ruhig bescheissen, warum sollte man für eine erbrachte Leistung Geld bezahlen, aber wehe der Zug kommt zu spät oder die Bahnhöfe sind verdreckt...
- 423176
- Lebende Forenlegende
- Beiträge: 2628
- Registriert: 26 Jan 2004, 17:29
- Wohnort: München
- Kontaktdaten:
Hallo!Freddy @ 30 Mar 2005, 23:25 hat geschrieben: Dann mach ich mir nen Ausdruck und marschier damit zu Schalter. Die sind meist froh (zumindest mein Eindruck) das mal ein Kunde aufkreuzt der weiß was er will und nicht auch noch gerne über das Fahrtziel beraten werden will.
Da bist du einer der wenigen, die wirklich wissen was sie wollen.
Ich auf jeden Fall würde mich sehr freuen, wenn du so bei mir eine Fahrkarte erwerben wollen würdest. Habe mal ein Praktikum im Reisezentrum gemacht - da erlebt man Sachen... Naja, heute als Tf ist es auch nicht besser und erlebt Dinge die einem keiner abnimmt, wenn man sie nicht fotografiert oder irgendwie anders glaubhaft machen kann.
Es gibt wirklich Leute, die erst noch gesagt bekommen wollen, wo sie denn hinfahren könnten...nur wären die in einem Reisebüro eventuell besser aufgehoben

- Tigerente290
- Lebende Forenlegende
- Beiträge: 2146
- Registriert: 25 Aug 2002, 00:58
- Wohnort: München
- Tigerente290
- Lebende Forenlegende
- Beiträge: 2146
- Registriert: 25 Aug 2002, 00:58
- Wohnort: München
- Wildwechsel
- "Lebende Forenlegende"
- Beiträge: 6876
- Registriert: 21 Jan 2003, 12:50
- Wohnort: München
Das wird sich für letzteres der ZUB wohl das hier als abendliche Bettlektüre zulegen müssen.
Beste Grüße usw....
Christian
Die drei Grundsätze der öffentlichen Verwaltung in Bayern:
1. Des hamma no nia so gmacht
2. Wo kamat ma denn da hi
3. Da kannt ja a jeda kemma
Christian
Die drei Grundsätze der öffentlichen Verwaltung in Bayern:
1. Des hamma no nia so gmacht
2. Wo kamat ma denn da hi
3. Da kannt ja a jeda kemma
Naja, muss ich eigentlich jedem glauben, dass er/sie brechtigt ist, mich zu kontrollieren? Auch wenn einer 'ne Uniform trägt, muss das ja noch nix heißen... Haben Zub's eigentlich so 'ne Art Dienstmarke? Sonst könnte ja jeder z.B. durch die S-Bahn marschieren und von Schwarzfahrern Geld nehmen... :rolleyes:Inwieweit ich allerdings verpflichtet bin mich nichtpolizeilichen Personen gegenüber überhaupt auszuweisen, sollen bitte Juristen klären.
Immerhin haben die Nördlinger (BEM), wo ich auch passiv dabei bin, in Augsburg am Bahnhofsfest eine in 'ner alten, ich glaube Reichsbahnuniform rumgeschickt zum Werbung machen. Die is' dann glatt bei vielen als DB-lerin durchgegangen...

-
- *Lebende Forenlegende*
- Beiträge: 14149
- Registriert: 14 Apr 2004, 09:55
- Wohnort: Überm großen Teich: Zumindest kann man mit der MVG gemütlich hinschippern
- Kontaktdaten:
Also bislang stand noch auf keinem meiner Tickets mein Name - ich tus jetzt einfach mal als Datenschutz ab, nicht dass sich die DB noch meinen Namen merkt und daraus Bewegungsprofile erstellt - und mich irgendwann mal frägt, warum ich dauernd von Nördlingen (wo ich aktiv dabei bin, aber kein Mitglied, hähä) nach Hause fahre aber nie hin...AndreasZ @ 20 Apr 2005, 17:28 hat geschrieben: Naja, muss ich eigentlich jedem glauben, dass er/sie brechtigt ist, mich zu kontrollieren? Auch wenn einer 'ne Uniform trägt, muss das ja noch nix heißen... Haben Zub's eigentlich so 'ne Art Dienstmarke? Sonst könnte ja jeder z.B. durch die S-Bahn marschieren und von Schwarzfahrern Geld nehmen... :rolleyes:
Immerhin haben die Nördlinger (BEM), wo ich auch passiv dabei bin, in Augsburg am Bahnhofsfest eine in 'ner alten, ich glaube Reichsbahnuniform rumgeschickt zum Werbung machen. Die is' dann glatt bei vielen als DB-lerin durchgegangen...![]()
Obwohl - der letzte ZUB hat so etwas gesagt wie Unte-reiben. Das hätte vielleicht unterschreiben heisen sollen. Ich hab nach langem überlegen dann beschlossen, es hätte gute Reise bedeuten sollen. Und ganz ehrlich, als normaler Fahrgast hätte ich mit unterschreiben auch nix anfangen können - auf dem Ticket steht ja Vor und Zuname in Blockbuchstaben - also nix unterschreiben. Ansonsten ist die Erfahrung folgende - ZUB(in) kommt, nimmt Ticket, Stempelt Ticket vielleicht - mitlerweile wirds bei mir nur noch einmal gestempelt, egal wie viel Zug ich fahre - lächelt - und geht weiter. Und so liegen bei mir zuhause schon 8 BT, die ic Gewinnbringend an den Mann/die Frau hätte bringen können - nur dumm, dass ich erst um 24.00 Uhr zuhause war.
Leider laufen auch immer noch die Leute durch die Gegend, die halt jetzt die nicht unterschriebenen BT/SWT verkaufen wollen...
-
Hallo, ich hänge mich mal hier an diesen Thread an, weil der am besten passt.
Folgendes: Bis zu welchem Zeitpunkt muß feststehen, welche und wieviele Personen mit einem bestimmten Bayernticket reisen? Nach Betreten des Zuges ist es zu spät, das ist mir klar. Aber wann spätestens? Vor dem Betreten des Zuges (A? Vor dem Kauf des Bayerntickets (B ? Oder vor dem Betreten des Bahnhofsgeländes (C?
Laut Bahnhomepage: http://www.bahn.de/-S:PtVOZ9:dCmrzNNNnTei9...ernticket.shtml
muß sie vor Fahrtantritt feststehen, was ich als (A interpretiere, weil schließlich vorher keine Fahrt gemacht wurde und wenn ich unbedingt ganz sichergehen wollte, würde ich nach (B handeln. Neulich wollte mir aber eine Zugbegleiterin weismachen, daß nur (C erlaubt wäre.
Eine allgemeine Anfrage auf der Bahnhomepage zu den Bestimmungen, die das Bayernticket betreffen ergab nur die Antwort, daß diese überall einzusehen wären (sehr sinnvoll bei ca. 100 Seiten Text), aber keine weitere Information.
Die Frau am Informationsschalter, die ich dann gefragt habe, meinte dann, daß ich mit dem BT bis zu fünf Personen mitnehmen könnte und daß ich es schon früh genug merken würde, wenn ich gegen die Tarifbestimmungen verstoßen hätte. Meine Frage konnte (oder wollte) sie allerdings nicht beantworten.
Langer Rede kurzer Sinn: Gibt es irgendwo eine Bestimmung, wonach bei einer Fahrt mit dem Bayernticket unter dem Begriff "Fahrtantritt" etwas anderes zu verstehen sei als das Betreten eines Zuges, der am Bahnsteig steht?
Folgendes: Bis zu welchem Zeitpunkt muß feststehen, welche und wieviele Personen mit einem bestimmten Bayernticket reisen? Nach Betreten des Zuges ist es zu spät, das ist mir klar. Aber wann spätestens? Vor dem Betreten des Zuges (A? Vor dem Kauf des Bayerntickets (B ? Oder vor dem Betreten des Bahnhofsgeländes (C?
Laut Bahnhomepage: http://www.bahn.de/-S:PtVOZ9:dCmrzNNNnTei9...ernticket.shtml
muß sie vor Fahrtantritt feststehen, was ich als (A interpretiere, weil schließlich vorher keine Fahrt gemacht wurde und wenn ich unbedingt ganz sichergehen wollte, würde ich nach (B handeln. Neulich wollte mir aber eine Zugbegleiterin weismachen, daß nur (C erlaubt wäre.
Eine allgemeine Anfrage auf der Bahnhomepage zu den Bestimmungen, die das Bayernticket betreffen ergab nur die Antwort, daß diese überall einzusehen wären (sehr sinnvoll bei ca. 100 Seiten Text), aber keine weitere Information.
Die Frau am Informationsschalter, die ich dann gefragt habe, meinte dann, daß ich mit dem BT bis zu fünf Personen mitnehmen könnte und daß ich es schon früh genug merken würde, wenn ich gegen die Tarifbestimmungen verstoßen hätte. Meine Frage konnte (oder wollte) sie allerdings nicht beantworten.
Langer Rede kurzer Sinn: Gibt es irgendwo eine Bestimmung, wonach bei einer Fahrt mit dem Bayernticket unter dem Begriff "Fahrtantritt" etwas anderes zu verstehen sei als das Betreten eines Zuges, der am Bahnsteig steht?
Man muss das ganz praktisch sehen:
Wenn du (A) im Zug sitzt, aussteigst.
Dort A, B, C, D, E einsteigen, bis x-Stadt fahren, dort aussteigen und
A, F, G, H, I einsteigen wird da niemand was gegen sagen könne (wie auch?)
Wenn du von München nach Hamburg fährst (in einem Zug
), in Karlsruhe noch B, C, D, E zusteigen wird das auch kein Problem sein, du solltest es dem ZuB vorher sagen.
Allerdings wird es problematisch, wenn du in München mit B, C, D, E einsteigst, in Karlsruhe steigen B, C, D, E wieder aus und in Mainz F, G, H, I zu. Ist dies alles der gleiche Zug wär´dies extrem problematisch.
Wenn du (A) im Zug sitzt, aussteigst.
Dort A, B, C, D, E einsteigen, bis x-Stadt fahren, dort aussteigen und
A, F, G, H, I einsteigen wird da niemand was gegen sagen könne (wie auch?)
Wenn du von München nach Hamburg fährst (in einem Zug

Allerdings wird es problematisch, wenn du in München mit B, C, D, E einsteigst, in Karlsruhe steigen B, C, D, E wieder aus und in Mainz F, G, H, I zu. Ist dies alles der gleiche Zug wär´dies extrem problematisch.
[quote=""f-schuler""]Dort A, B, C, D, E einsteigen, bis x-Stadt fahren, dort aussteigen und
A, F, G, H, I einsteigen wird da niemand was gegen sagen könne (wie auch?)
[/quote]In x-Stadt würde ich also eine neue Fahrt antreten?
Allerdings geht es mir darum, ob ich außerhalb eines Zuges und ohne ein BT:
i) zufällig Leute ansprechen darf, ob sie das gleiche Fahrtziel haben und ob sie sich an einem BT beteiligen wollen und
ii) nach dem Kauf des BT zufällig weitere Leute mit der gleichen Absicht ansprechen darf.
Die Zugbegleiterin meinte, daß nur i) ginge und nur außerhalb des Bahnhofgeländes und daß alles andere 40€ pro Person kosten würde (wie übrigens auch bei dem Vorgehen, daß B, C, D, E aussteigen und A weiterfährt). Vielleicht hat es sie aber auch nur aufgeregt, daß wir nicht geschlossen als Gruppe dagesessen waren, sondern nur auf Sichtweite entfernt waren und sie sich für die Wegstrecke von fünf Metern fünf Gesichter merken mußte. Komischerweise hat sich aber außer dieser Zugbegleiterin nie jemand beschwert, wenn wir das gemacht haben und ich dann z. B. gesagt habe: "Der Besitzer des BTs sitzt zwei Sitzreihen weiter vorn." Und eigentlich müßte da dann jeder Zugbegleiter die 40€ erheben oder uns wenigstens darauf hinweisen, wenn dieses Verhalten verboten wäre.
Solange keiner etwas anderes schreibt, kann ich also davon ausgehen, daß in meinem Link alles drinsteht, was das BT betrifft und daß "Fahrtantritt" gleich "Betreten des Zuges" ist? Gerade beim zweiten wäre es aber nett, wenn ich etwas Offizielles hätte, wenn diese Frau nochmal meint, mir mit dem BGS drohen zu müssen. Bzw. eine offizielle Bestätigung, daß sie doch recht hatte.
A, F, G, H, I einsteigen wird da niemand was gegen sagen könne (wie auch?)
[/quote]In x-Stadt würde ich also eine neue Fahrt antreten?
Allerdings geht es mir darum, ob ich außerhalb eines Zuges und ohne ein BT:
i) zufällig Leute ansprechen darf, ob sie das gleiche Fahrtziel haben und ob sie sich an einem BT beteiligen wollen und
ii) nach dem Kauf des BT zufällig weitere Leute mit der gleichen Absicht ansprechen darf.
Die Zugbegleiterin meinte, daß nur i) ginge und nur außerhalb des Bahnhofgeländes und daß alles andere 40€ pro Person kosten würde (wie übrigens auch bei dem Vorgehen, daß B, C, D, E aussteigen und A weiterfährt). Vielleicht hat es sie aber auch nur aufgeregt, daß wir nicht geschlossen als Gruppe dagesessen waren, sondern nur auf Sichtweite entfernt waren und sie sich für die Wegstrecke von fünf Metern fünf Gesichter merken mußte. Komischerweise hat sich aber außer dieser Zugbegleiterin nie jemand beschwert, wenn wir das gemacht haben und ich dann z. B. gesagt habe: "Der Besitzer des BTs sitzt zwei Sitzreihen weiter vorn." Und eigentlich müßte da dann jeder Zugbegleiter die 40€ erheben oder uns wenigstens darauf hinweisen, wenn dieses Verhalten verboten wäre.
Solange keiner etwas anderes schreibt, kann ich also davon ausgehen, daß in meinem Link alles drinsteht, was das BT betrifft und daß "Fahrtantritt" gleich "Betreten des Zuges" ist? Gerade beim zweiten wäre es aber nett, wenn ich etwas Offizielles hätte, wenn diese Frau nochmal meint, mir mit dem BGS drohen zu müssen. Bzw. eine offizielle Bestätigung, daß sie doch recht hatte.
Naja, ganz praktisch gesehen:
Wer will dich außerhalb des Zuges daran hindern, Fahrgäste zu "sammeln"?
Selbst wenn: Sollen die mal beweisen, dass du zuvor mit anderen gefahren bist, must ja nicht mit nem Megephon rum laufen.
So wie ich dich verstehe, möchtest du mit 4 weiteren z.B. in Berlin einsteigen, bis 14h mit denen rumfahren und danach mit 4 anderen weiteren das gleiche nochmal.
->Wenn du nicht zum Zub rennst und ihm das erzählst -> kein Problem.
Nur: Es ist natürlich tariflich verboten.
Wer will dich außerhalb des Zuges daran hindern, Fahrgäste zu "sammeln"?
Selbst wenn: Sollen die mal beweisen, dass du zuvor mit anderen gefahren bist, must ja nicht mit nem Megephon rum laufen.
So wie ich dich verstehe, möchtest du mit 4 weiteren z.B. in Berlin einsteigen, bis 14h mit denen rumfahren und danach mit 4 anderen weiteren das gleiche nochmal.
->Wenn du nicht zum Zub rennst und ihm das erzählst -> kein Problem.
Nur: Es ist natürlich tariflich verboten.
Wenn es im Bahnhofsgelände geschieht: Ein Mitarbeiter der Bahn?Wer will dich außerhalb des Zuges daran hindern, Fahrgäste zu "sammeln"?
Da verstehst Du mich völlig falsch. Ich will zum Bahnhof gehen, mir dort die Lage betrachten, ob sich genügend Mitfahrer finden und wenn sich nach dem Ticketkauf noch jemand findet, will ich den auch noch mitnehmen können (vor dem Einsteigen natürlich). Ich will nur keinen darüber hinaus gehenden Aufwand treiben und ich habe auch nicht vor, das Ticket am Ende meiner Reise weiterzuverkaufen oder mit einer neuen Gruppe weiterzufahren. Nachdem nun bei der Bahn irgendwie keiner dazu fähig schien, mir zu sagen, ob das so zulässig ist, habe ich halt hier gefragt. Vielleicht habe ich bei der Bahn auch nur die falschen gefragt, wobei zwei von denen vermutlich ein Zacken aus der Krone gefallen wäre, wenn sie mir etwas hätten schriftlich geben müssen. Wenn es wirklich keine weitergehende Regelung gibt, dann werde ich mich weiter auf das hier beziehen:So wie ich dich verstehe, möchtest du mit 4 weiteren z.B. in Berlin einsteigen, bis 14h mit denen rumfahren und danach mit 4 anderen weiteren das gleiche nochmal.
->Wenn du nicht zum Zub rennst und ihm das erzählst -> kein Problem.
Nur: Es ist natürlich tariflich verboten.
und den Fahrtantritt als erstmaliges Betreten eines Zuges interpretieren.Bitte beachten Sie, dass bei den Länder-Tickets eine Erweiterung der Gruppengröße oder ein Austausch der Personen nach Fahrtantritt nicht zugelassen ist.
In Berlin einen Zug mit einem Bayernticket zu benutzen ist übrigens sowieso verboten.
Tut mir leid, wenn alles reichlich seltsam klingt, aber das ist schließlich nicht auf meinem Mist gewachsen, sondern auf dem der Zugbegleiterin.
- Woodpeckar
- Kaiser
- Beiträge: 1440
- Registriert: 31 Jul 2005, 08:34
Es ist wohl eher der Versuch, ein besonderes Angebot der Bahn zum eigenen Vorteil bis zum Schluß auszureizen und sich vorher der Legalität dieser Rosinenpickerei zu versichern.toblerone @ 1 Nov 2005, 01:03 hat geschrieben:Tut mir leid, wenn alles reichlich seltsam klingt, aber das ist schließlich nicht auf meinem Mist gewachsen, sondern auf dem der Zugbegleiterin.
Dafür kann man Anwälte aufsuchen (und bezahlen

Abschließend wird diese Frage gegebenenfalls durch ein Urteil eines Richters entschieden, mit Definition einer Gruppe im Sinne des Bayerntickets und ähnlichen, im täglichen Leben des Bürgers unabdingbar notwendigen juristischen Haarspaltereien.
Wie wäre es mit dem Bayernticket für Einzelpersonen, da bist Du tariflich immer auf der richtigen Seite... B)
Das dürfte überhaupt kein Problem sein. Die Mitfaherer müssen "vor Fahrtbeginn" feststehen.toblerone @ 1 Nov 2005, 01:03 hat geschrieben: Ich will zum Bahnhof gehen, mir dort die Lage betrachten, ob sich genügend Mitfahrer finden und wenn sich nach dem Ticketkauf noch jemand findet, will ich den auch noch mitnehmen können (vor dem Einsteigen natürlich)
Naja, das macht man woanders doch auch so. Bei der Bahn pingelig, aber wo anders "der Kunde ist König".Woodpeckar @ 1 Nov 2005, 07:17 hat geschrieben:Es ist wohl eher der Versuch, ein besonderes Angebot der Bahn zum eigenen Vorteil bis zum Schluß auszureizen und sich vorher der Legalität dieser Rosinenpickerei zu versichern.
Lass ihn doch, wenn ihm dieses nerventreibende Geschäft Mitfahrer zu finden so Spaß macht...Woodpeckar @ 1 Nov 2005, 07:17 hat geschrieben:Wie wäre es mit dem Bayernticket für Einzelpersonen, da bist Du tariflich immer auf der richtigen Seite... B)
[font=Times]"Die Abwrackprämie soll die deutsche Wirtschaft ankurbeln. Von wegen. Warum die Prämie den Falschen hilft, viele Kunden foppt und zum Betrügen geradezu einlädt." Artikel Politik abgewrackt! auf taz.de[/font]
- eurostarter
- Routinier
- Beiträge: 318
- Registriert: 03 Jan 2005, 06:54
Ich kann an dieser "Rosinenpickerei" nichts Verwerfliches finden. Natürlich sollte man sich an die Bedingungen halten und nichts á la Personentausch, Weiterverkauf, Gruppenbildung im Zug usw. anstellen. Da finde ich es auch in Ordnung wenn ein erhöhtes Beförderungsentgelt verlangt wird.Woodpeckar @ 1 Nov 2005, 07:17 hat geschrieben:Es ist wohl eher der Versuch, ein besonderes Angebot der Bahn zum eigenen Vorteil bis zum Schluß auszureizen und sich vorher der Legalität dieser Rosinenpickerei zu versichern.![]()
Aber was spricht denn dagegen sich mit anderen Reisenden ein Bayernticket zu teilen? Wenn die Bahn dies verhindern will darf sie eben kein Ticket anbieten, bei dem eine beliebige Gruppe zusammen fahren darf.
Und @Dave:
Auf manchen Strecken, z.B. Passau - München, wird man von den mitfahrersuchenden Menschen ja schon regelrecht angesprungen. Da wäre ich ja blöd wenn ich mir ein teureres Single-Ticket kaufen würde. Gäbe es nicht die Möglichkeit des Bayerntickets, hätte die Bahn auf dieser Strecke schon viele Kunden verloren, da eine einfache Fahrt mit dem Auto ziemlich exakt gleich viel kostet. Müsste jeder den Normalpreis zahlen oder ein Single-Ticket, würden sich schnell noch viel mehr Fahrgemeinschaften bilden.Lass ihn doch, wenn ihm dieses nerventreibende Geschäft Mitfahrer zu finden so Spaß macht...
Is´mir doch egal wie die das sehen.toblerone @ 1 Nov 2005, 10:27 hat geschrieben: So sehe ich das auch und die Homepage zum BT sagt auch nichts anderes. Mich wundert halt nur, daß jene Zugbegleiterin eine andere, dem widersprechende Regelung zu kennen schien.
Hauptsache in der Fahrpreisnacherhebung steht das, was ich gesagt habe und keine Lügen, dann klärt sich alles schon von selbst.
-
- "Lebende Forenlegende"
- Beiträge: 6761
- Registriert: 26 Nov 2004, 22:15
- Wohnort: München
So seh ich das auch. Das Schöne am Bayern-Ticket ist doch, dass 5 beliebige Personen gemeinsam damit fahren können. Ob ich meine 4 Mitfahrer jetzt aber erst 10 Minuten vor Abfahrt des Zugs kennen lerne oder ob sie jahrelange Freunde sind, das kann und muß der Bahn egal sein. Sonst könnten sie ja gleich n Familien-Ticket draus machen. Evtl. können sie noch was sagen, wenn ich auf DB-Gelände (also am Bahnhof) nach Mitfahrern suche, aber wenn ich mir die Leute draußen vor dem Bahnhof suche... wie soll die Bahn da jemals ne Handhabe haben? Selbst wenn ich dem Zub sage "diese Leute kenne ich erst seit 5 Minuten, wir haben eine Fahrgemeinschaft gebildet" - ja was dann? Das BT kann nunmal von 5 beliebigen Personen genutzt werden, und die stehen ja dann schon vor Fahrtantritt fest.eurostarter @ 1 Nov 2005, 14:34 hat geschrieben: Aber was spricht denn dagegen sich mit anderen Reisenden ein Bayernticket zu teilen? Wenn die Bahn dies verhindern will darf sie eben kein Ticket anbieten, bei dem eine beliebige Gruppe zusammen fahren darf.