1.) Es fahren ja teilweise in Deutschland IC/EC mit einer 218 Doppeltraktion durchs Land.
Dabei ist die 2te Lok unter anderen (oder ganz?) für die Versorgung des Zuges mit Strom und Wärme zuständig.
2.) Die Bahn muss auf ihren Diesel für ihre Loks den vollen Steuersatz bezahlen, wie ein Normalverbraucher. Auf der anderen Seite wird Heizöl (was ja nix anderes als Diesel ist) anders/günstiger versteuert.
Nun die Frage:
Kann die Bahn den Sprit der 2ten Lok ganz (oder teilweise) als Heizöl deklarieren?


Die 2te Lok ist ja dann als rollende Heizung zu verstehen, und dürfe doch dann auch Heizöl tanken?
(Nur tankt man praktischerweise 2mal Diesel, könnte doch aber den Sprit der 2ten von der Mineralölstuer 'absetzen')
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Ander EVU, ähnliche Situation
NOB - Marschbahn Züge
Da die exMe26 ja auch nicht die E-Versorgung schaffen, sind doch in den Marschbahn-Wagensets ein Generatorwagen vorgesehen. Dieser ist ja auch für die Heizung zuständig.
Dürfte man diesen auch mit Heizöl tanken?
(Ich vermute; schon eher als die 2te 218, weil es einmal eine Lok(Fahrzeug) ist, einmal eine Heizung/Genertor in einem Fahrzeug; aber keine Ahnung, wie's wirklich ausschaut, bin kein Steuerexperte ... :rolleyes: )
Gruss Stücki