Bahnstreiks 2014/2015

Alles über Eisenbahn, was woanders nicht passt.
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146225
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Beitrag von 146225 »

JLanthyer @ 7 Nov 2014, 18:16 hat geschrieben: Der Eintrag von Herrn Armbruster im FAZ.net-Ticker um 14:47 ist sehr interessant. So etwas ist zustimmungswürdig, da die Daseinsvorsorge ein absoluter Rechtfertigungsgrund für die Einschränkung des Streikrechts ist.
Mit diesen und ähnlichen Gummibegriffen wie "öffentliche Sicherheit" oder "Terrorismusgefahr" kann man jegliche Grundrechte einschränken, und zwar solange, bis es auch für die härtesten Law-and-Order-Verfechter nicht mehr witzig ist. Und es wäre außerdem mehr als zynisch, wenn sich ein Staat, der sich, wenn es um Dinge wie Regionalisierungsmittel, Infrastrukturinvestitionen o.ä. geht, seit Jahrzehnten einen Dreck um die Daseinsvorsorge schert, diese als Argument zur Einschränkung von Grundrechten aller Art mißbrauchen würde.

Und jetzt krieg Dich wieder ein, diesmal hattest Du immerhin S-Bahn im Stundentakt, Jammerlappen.
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Boris Merath
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Beitrag von Boris Merath »

So wie irgendwo schon stand, der Bahnsteik gefährde Leben, weil Intensivschwestern nicht zur Arbeit kommen, und damit Patienten auf der Intensivstation nicht betreut werden können - lustig, was die Leute sich so zusammenkonstruieren.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
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mmouse
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Beitrag von mmouse »

JLanthyer @ 7 Nov 2014, 17:16 hat geschrieben: So etwas ist zustimmungswürdig, da die Daseinsvorsorge ein absoluter Rechtfertigungsgrund für die Einschränkung des Streikrechts ist.
Deine Mobilität ist nicht eingeschränkt, und daran ändert sich auch nichts, wenn Du's noch zehnmal hier postest.

Du hast jederzeit die Freiheit hinzugehen wo Du willst. Du kannst dafür das Auto, das Fahrrad, den Bus, das Flugzeug, Deine Füße oder sogar die Bahn nehmen. Die DB fährt nämlich noch zu ca. 30%, hinzu kommen all die privaten Bahnanbieter, die nicht streiken.

Dein Problem ist, dass Dein ganz privater Lieblings-Arbeitsweg wegen Streik jetzt zwei Tage nicht möglich ist - und Du offenbar ein solcher Egozentriker bist, dass Du nicht begreifst, dass sich die Welt sich halt nicht immer nur um Dich und Dein "ich-will-aber" dreht.
Ein Vier-Milliarden-Tunnel ist kein Ersatz für ein sinnvolles Nahverkehrskonzept.
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Beitrag von Auer Trambahner »

DSG Speisewagen @ 7 Nov 2014, 18:39 hat geschrieben: Ein Streik ist dafür da um seine Positionen durchzusetzen gegenüber dem Arbeitgeber.
Genau, aber
Der zahlt die Mitarbeiter in der Zeit nicht,
Aber die Gewerkschaft, also sollte es auch in eren Interesse sein das
also können sie in der Zeit auch machen was sie wollen.
die Leute nicht unbedingt nur daheim hocken und die Mutti bürsten, denn damit kann man nicht unbedingt
seine Positionen durchzusetzen gegenüber dem Arbeitgeber
Dazu sollte schon möglichst Präsenz gezeigt werden, wenngleich ich bei
DGB-Showveranstaltungen mit Trillerpfeife und solchen proletarischen Tanzveranstaltungen.
einer Meinung bin. Aber
keine "Ich zeig mich in der Öffentlichkeit"-Veranstaltung.
sorgt halt auch für müdes lächeln im Vorstand und "geringes Streikintresse" Berichte in den Medien
Es reicht doch wenn einzelne Personen präsent sind,
Aber bitte nicht immer die selben, woraufs aber meist rausgeht. Das ist außer obigem unkollegial und unsolidarisch.
Der mit dem Ölkännchen tanzt!
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Galaxy
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Beitrag von Galaxy »

423-Treiber @ 7 Nov 2014, 18:19 hat geschrieben:
Das ist ein ganz heisses Eisen, es besteht in Bahnhöfen und Flughäfen Versammlungsfreiheit nach dem GG Artikel 8, da es sich um öffentlich zugängliche Räume handelt...
Nicht ganz richtig. Das gilt für Bahnhöfe/Flughäfen in Deutschland da sich die Unternahmen im Staatsbesitz befinden, und damit Abwehrrechte gegenüber dem Staat voll durchgreifen. Bei einem privatem Einkaufszentrum gilt dies nicht. Würde jemand einen privaten Flughafen/Bahnhof bauen gilt auch hier die Versammlungsfreiheit nicht.
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Beitrag von Auer Trambahner »

Ein durch SuS durchgesetztes Hausverbot kommt doch eigentlich einer Aussperrung gleich und würde damit juristisch auf einem anderen Bein stehen?
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Beitrag von JLanthyer »

ET 423 @ 7 Nov 2014, 18:22 hat geschrieben:Nur zählt Mobilität nicht zur Daseinsvorsorge, aber das wirst du als Letzter auf diesem Planeten begreifen.
Wer sagt das, daß die Mobilität=Verkehr nicht zur Daseinsvorsorge zählt? Du etwa? Darüber hast Du nicht zu bestimmen. Das wurde im Laufe der Diskussion erläutert. Italien und Frankreich waren die beste Beispiele dafür, wie das Streikrecht geregelt werden kann, um die Daseinsvorsorge bzw. das Grundangebot für die auf die öffentliche Personennahverkehr angewiesene Leute aufrechtzuerhalten.

Desweiteren haben drei Rechtsprofessoren (Franzen, Universität München; Thüsing und Waldhoff, Universität Bonn) im Auftrag der Carl-Friedrich-von-Weizsäcker-Stiftung ein Gesetzentwurf ausgearbeitet: http://www.cfvw.org/stiftung/projektbereic...f/gesetzentwurf Beachte §2 Punkt 5.
Dazu die Erläuterung: http://www.cfvw.org/stiftung/projektbereic.../erlaeuterungen

Interessant ist der Abschnitt in der PDF-Datei Seite 61 (S. 31 in der Seitennavigation der Software): http://www.cfvw.org/stiftung/images/storie...Web-Version.pdf
2. RECHTFERTIGUNG VON EINSCHRÄNKUNGEN
Begrenzungen des Streikrechts, ob gegenüber Beamten oder Arbeitnehmern,
bedürfen daher grundsätzlich der Rechtfertigung. Diese kann jedoch gerade im
Bereich der Daseinsvorsorge gelingen, denn das Streikrecht ist auch im internationalen
Recht nicht unbeschränkt gewährleistet, sondern mit öffentlichen Interessen
und den entgegenstehenden Rechten Dritter in Ausgleich zu bringen.
Deutlich wird dies bei der Betrachtung der Schranken des Art. 11 EMRK. Nach
dessen Abs. 2 S. 1 darf die Ausübung des Streikrechts nur Einschränkungen
unterworfen werden, die gesetzlich vorgesehen und in einer demokratischen
Gesellschaft notwendig sind
[*] für die nationale oder öffentliche Sicherheit,
[*] zur Aufrechterhaltung der Ordnung oder zur Verhütung von Straftaten,
[*] zum Schutz der Gesundheit oder der Moral oder
[*] zum Schutz der Rechte und Freiheiten anderer.
Art. 11 Abs. 2 S. 2 EMRK erlaubt weitergehende Einschränkungen des Streikrechts
für Angehörige der Streitkräfte, der Polizei oder der Staatsverwaltung.
Bereits Art. 11 Abs. 1 S. 1 EMRK ermöglicht jedoch bedeutende Einschränkungen
des Streikrechts im Bereich der Daseinsvorsorge. Besonders relevant sind
hier zwei Fallgruppen: Der Schutz der Gesundheit und der Schutz der Rechte
und Freiheiten anderer. Insbesondere letzterer ist nicht nur der Anknüpfungspunkt
für Einschränkungen des Streikrechts nach deutschem Recht, sondern
wird auch international akzeptiert.
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Entenfang
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Beitrag von Entenfang »

JLanthyer @ 7 Nov 2014, 18:17 hat geschrieben: Mobilität=Verkehr
MÖÖP!
Mein Bahnjahr 2024
Zurückgelegte Strecke: 30.060 km - Planmäßige Gesamtreisezeit: 16,1 Tage - Gesamtverspätung (analog FGR): 626 min - Planmäßige Reisegeschwindigkeit: 78 km/h - Durchschnittliche Fahrzeitverlängerung aufgrund von Verspätung: 2,7% - Fahrtkosten: 10,6 Cent/km - Anschlussquote (alle Anschlüsse einer Verbindung mit min. 1 Umstieg erreicht): 87,5%
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Beitrag von ET 423 »

JLanthyer @ 7 Nov 2014, 18:17 hat geschrieben: Wer sagt das, daß die Mobilität=Verkehr nicht zur Daseinsvorsorge zählt? Du etwa? Darüber hast Du nicht zu bestimmen. Das wurde im Laufe der Diskussion erläutert. Italien und Frankreich waren die beste Beispiele dafür, wie das Streikrecht geregelt werden kann, um die Daseinsvorsorge bzw. das Grundangebot für die auf die öffentliche Personennahverkehr angewiesene Leute aufrechtzuerhalten.
Ich bestimme es auch nicht, sondern Gesetze, allen voran das Grundgesetz und da steht von Grundrecht auf Mobilität nichts, aber gar nichts, drin. Auch DAS wurde dir schon zichtausendmal vorgekaut - hast du bis heute nicht begriffen.
Italien und Frankreich haben teils andere Gesetze, Regelungen, etc. usw. - die taugen als Vergleich überhaupt nicht, ausschließlich das, was das deutsche Recht hergibt, zählt. Und hier ist es eindeutig geregelt. Ohne Verbeamtung kein Verbot des Streikens - auch DAS wurde dir hier schon zichtausendmal erklärt...

Nachtrag: Dir wurde ebenfalls schon unzählige Male erklärt, wie du weiterhin dein vermeintliches "Grundrecht" auf Mobilität wahrnehmen kannst: Zu Fuß, mit dem Fahrrad, kaufst dir nen Roller, Auto, Lkw, Hubschrauber. Oder du benutzt öffentliche Verkehrsmittel, die nicht bestreikt werden, auch davon gibts Einiges.
Ich schaue weg, weil mir hier Einiges nicht paßt.
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Beitrag von NJ Transit »

JLanthyer @ 7 Nov 2014, 19:17 hat geschrieben: Wer sagt das, daß die Mobilität=Verkehr nicht zur Daseinsvorsorge zählt? Du etwa? Darüber hast Du nicht zu bestimmen. Das wurde im Laufe der Diskussion erläutert.
Wer sagt, dass die Mobilität zur Daseinsvorsorge zählt? Du etwa? Darüber hast Du nicht zu bestimmen. Das wurde im Laufe der Diskussion auch schon zig tausende Male erläutert.

Hast du auch verstanden, dass es sich um einen Gesetzesentwurf handelt, also kein geltendes Recht? Ich kann dir jetzt meinetwegen auch einen Gesetzesentwurf für ein Verbot von Butterbroten hinpfeffern.
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Beitrag von mapic »

ET 423 @ 7 Nov 2014, 18:23 hat geschrieben:Italien und Frankreich haben teils andere Gesetze, Regelungen, etc. usw. - die taugen als Vergleich überhaupt nicht, ausschließlich das, was das deutsche Recht hergibt, zählt.
Aber es geht doch in der aktuellen Debatte auch immer wieder darum, dass die deutschen Gesetze eben geändert werden sollen. Also warum soll man dann nicht mit anderen Ländern vergleichen dürfen?
Und zumindest laut Wikipedia gehört "Verkehrs- und Beförderungswesen" durchaus zur Daseinsvorsorge, wie auch immer das genau definiert ist.

Aber es wäre doch wirklich mal interessant, wie es in den genannten Ländern denn so aussieht. Anschienend gibt es dort ja gewisse Einschränkungen, z.B. dass der Nahverkehr zur Hauptverkehrszeit nicht bestreikt werden darf. Was halten denn dort die Gewerkschaften davon? Wann wurde das eingeführt und unter welchen Umständen? Welche Befürchtungen hatte man bei der Einführung und haben diese sich bewahrheitet? Das wären doch äußerst interessante Fragen wie ich finde. Warum soll man darüber nicht diskutieren dürfen?
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Beitrag von JeDi »

DSG Speisewagen @ 7 Nov 2014, 18:39 hat geschrieben: Ein Streik ist dafür da um seine Positionen durchzusetzen gegenüber dem Arbeitgeber. Der zahlt die Mitarbeiter in der Zeit nicht, also können sie in der Zeit auch machen was sie wollen.
Dafür werden sie von der Gewerkschaft bezahlt - und zumindest ich als Gewerkschaft würde mir da etwas Engagement zumindest wünschen. Zumindest aus Solidarität den arbeiten müssenden (gemeint sind die Beamten und die, die es sich schlicht finanziell nicht leisten können) Kollegen gegenüber. Ich wurde die Woche auch schon mehrfach von Fahrgästen angefeindet, ohne dass ich in irgendeiner Form an der Tarifauseinandersetzung beteiligt wäre. Klar ist das nicht primär die Schuld der Streikenden, ich hielte es aber für ein starkes Zeichen, dass die ihren Mann/ihre Frau stehen, und sich den Problemen stellen. Schafft ihr Vorsitzender ja auch.
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Beitrag von ET 423 »

@mapic: Im Gegensatz zu anderen verbiete ich niemandem etwas und fordere auch keine Verbote, erst Recht nicht Verbote von Diskussionen. ;) Natürlich darf darüber diskutiert werden. ^^
Ich finde es nur müßig, über Gesetzesentwürfe zu diskutieren, die von vornherein mit dem Grundgesetz kollidieren - und ich weiß ja nicht, ob Italien und Frankreich überhaupt eine Art Grundgesetz haben und falls ja, ob dort auch ein Streikrecht verankert ist.
Ich schaue weg, weil mir hier Einiges nicht paßt.
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Beitrag von JeDi »

NJ Transit @ 7 Nov 2014, 19:31 hat geschrieben: Wer sagt, dass die Mobilität zur Daseinsvorsorge zählt?
Zur Daseinsvorsorge zählt, dass ein Grundmaß an Mobilität gewährleistet wird, sodass nötige (!) Wege zurückgelegt werden können. Zum Beispiel, dass der Mensch aus irgendeinem Kuhdorf aufs Rathaus kann usw. Das durch die aktuellen Streikmaßnahmen absolut nicht gefährdet. In den wenigsten Fällen braucht man dafür aber überhaupt ÖPNV. Füße hat (fast) jeder, ansonsten blieben Fahrrad, (Tret-)roller, Busse, der Notfahrplan, usw.
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Beitrag von DSG Speisewagen »

Auer Trambahner @ 7 Nov 2014, 19:09 hat geschrieben: Aber bitte nicht immer die selben, woraufs aber meist rausgeht. Das ist außer obigem unkollegial und unsolidarisch.
Das ergibt schon Sinn, es sollen eben auch die Auskunft geben die alle Punkte von vorn bis hinten kennen und argumentatorisch reagieren können.
Es müsste dir aus deiner Stadtbahngesellschaft auch klar sein dass es genug gibt die kennen zwar die wichtigsten Punkte, aber interessieren sich für den ganzen Rest nicht.

Es sitzen die Leute auch nicht daheim, sondern sie verbringen i. d. R. die Zeit gemeinsam in einem entsprechenden Streiklokal oder ähnlichem.

Glaubst du der Arbeitgeber lässt sich von Präsenz beindrucken? Der sorgt ja mit Hausverboten eher dafür dass es gar keine geben kann und du könntest da 3000 Leute in der Freizeit hinstellen, das wäre Präsenz, aber da lacht der Arbeitgeber doch nur drüber. Die scheren sich ja nicht mal um die großen Einnahmeverluste.

Ich weiß von genug DGB-Kollegen dass die Basis mehrheitlich gegen Tarifeinheit und alle Irrläufe der weltfremden DGB-Führung ist die sich mit den Arbeitgebern einmal mehr ins Bett legt. Da kann nie was gutes für Arbeitnehmer rauskommen.
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Beitrag von JeDi »

ET 423 @ 7 Nov 2014, 19:43 hat geschrieben: Ich finde es nur müßig, über Gesetzesentwürfe zu diskutieren, die von vornherein mit dem Grundgesetz kollidieren - und ich weiß ja nicht, ob Italien und Frankreich überhaupt eine Art Grundgesetz haben und falls ja, ob dort auch ein Streikrecht verankert ist.
Ist die Frage: Kollidiert das Streikverbot für Beamte (was es ja eben gibt, um die Daseinsfürsorge sicherzustellen) auch mit dem Grundgesetz? Eher nein, oder? Ich hatte ja schon öfters gesagt: Verbeamtet die Eisenbahner wieder. Dafür müsste man sich halt vom Dogma lösen, dass private Strukturen alles besser können.
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Beitrag von DSG Speisewagen »

JeDi @ 7 Nov 2014, 19:47 hat geschrieben: Ist die Frage: Kollidiert das Streikverbot für Beamte (was es ja eben gibt, um die Daseinsfürsorge sicherzustellen) auch mit dem Grundgesetz? Eher nein, oder? Ich hatte ja schon öfters gesagt: Verbeamtet die Eisenbahner wieder. Dafür müsste man sich halt vom Dogma lösen, dass private Strukturen alles besser können.
Da hätte keiner was dagegen.

Was aber gar nicht geht ist es einfach Verbote zu machen für Angestellte. Entweder ich gebe den Leuten die Sicherheit des Beamtentums mit entsprechenden Rechten und Pflichten oder ich muss akzeptieren dass die Leute für ihre Rechte kämpfen.

Daher erlaube ich mir hier passend das zu zitieren was die Österreicher in einer PM diese Woche vermeldet haben:

Österreich: Der radikale Sparkurs vieler europäischer Länder ist gescheitert


"Der radikale Sparkurs vieler europäischer Länder ist gescheitert", so Stöger, der auch europäischen Debatten zur Privatisierung öffentlicher Dienstleistungs- und Infrastrukturunternehmen eine klare Abfuhr erteilt: "Wir werden unsere gut aufgestellte öffentliche Infrastruktur sicher nicht verscherbeln", erklärt Stöger auch angesichts der aktuellen Debatte zum 4. EU-Eisenbahnpaket. Qualitätsverlust, geringere Frequenzen, Lohndumping und steigende Preise sind nur ein paar der möglichen Verschlechterungen die eine geplante völlige Marktöffnung, neue Ausschreibungsverpflichtungen und die Trennung von Infrastruktur und Betrieb mit sich bringen würden. "Das werden wir keinesfalls zulassen.
Nicht Wettbewerb führt zu Qualitätssteigerung und höheren Passagierzahlen, sondern Investitionen in Infrastruktur. Nicht umsonst sind die Österreicherinnen und Österreicher EU-weit die Nummer 1 beim Bahnfahren", so Stöger abschließend (Pressemeldung Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie, 06.11.14).

Wahre Worte aus Österreich
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Beitrag von NJ Transit »

JeDi @ 7 Nov 2014, 19:44 hat geschrieben: Zur Daseinsvorsorge zählt, dass ein Grundmaß an Mobilität gewährleistet wird, sodass nötige (!) Wege zurückgelegt werden können. Zum Beispiel, dass der Mensch aus irgendeinem Kuhdorf aufs Rathaus kann usw. Das durch die aktuellen Streikmaßnahmen absolut nicht gefährdet. In den wenigsten Fällen braucht man dafür aber überhaupt ÖPNV. Füße hat (fast) jeder, ansonsten blieben Fahrrad, (Tret-)roller, Busse, der Notfahrplan, usw.
Äh, ja, klar. Falsches Wort rausgelöscht :rolleyes:
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Beitrag von mapic »

ET 423 @ 7 Nov 2014, 18:43 hat geschrieben:@mapic: Im Gegensatz zu anderen verbiete ich niemandem etwas und fordere auch keine Verbote, erst Recht nicht Verbote von Diskussionen. ;) Natürlich darf darüber diskutiert werden. ^^
Ich finde es nur müßig, über Gesetzesentwürfe zu diskutieren, die von vornherein mit dem Grundgesetz kollidieren - und ich weiß ja nicht, ob Italien und Frankreich überhaupt eine Art Grundgesetz haben und falls ja, ob dort auch ein Streikrecht verankert ist.
Gut, du verbietest natürlich nicht die Diskussion, aber du schmetterst den Vergleich mit anderen Ländern einfach ab, weil das andere Länder sind und deren Regeln hier nicht gelten - Punkt. Für dich ist die Diskussion damit also beendet. Zumindest kommt es so rüber.

Italien und Frankreich haben vermutlich kein (provisorisches) Grundgesetz, sondern eine Verfassung.
Kurze Google-Recherche:
Frankreich: "Das 1864 teilweise errungene Streikrecht bleibt heute eines der umstrittensten Grundrechte." Quelle
Italien: "Art. 40 der italienischen Verfassung garantiert das Streikrecht ausdrücklich, gibt dem Gesetzgeber jedoch die Befugnis es näher zu regeln. " Quelle

Also niemand verbietet dort das Streiken. Aber es gibt dafür eben in den Bereichen, die für das öffentliche Leben wichtig sind, besondere Spielregeln. Die Seite, die ich für Italien verlinkt habe, ist übrigens ganz interessant, und beantwortet auch schon ein paar meiner Fragen von oben.

Grundrechte können üblicherweise durchaus durch andere Gesetze eingeschränkt werden. Das ist doch ganz normal. Ein extremes Beispiel: Die Leute, die im Gefängnis sitzen sind ganz gewaltig in ihrem Grundrecht auf Freiheit eingeschränkt. Trotzdem ist das rechtmäßig.
Daher finde ich dieses Totschlagargument mit dem Grundgesetz auch reichlich lächerlich. Sicher gibt es gute Gründe gegen die Gesetzesänderung. Aber immer nur das Grundgesetz als Begründung ist doch etwas zu einfach.
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Beitrag von DSG Speisewagen »

Dann vergleiche aber auch mal wie oft in Frankreich und Italien gestreikt wird und wie oft bei uns.
In keinem Land wird so wenig gestreikt wie in Deutschland. Da war oft sogar die Schweiz (!) vor unserem Land.

Dieser Streik hier würde nicht stattfinden wenn die DB verhandeln wollen würde. Es geht rein um die Tarifpluralität, die vom Bundesverfassungsgericht ausdrücklich erlaubt ist und die bei vielen Privatbahnen praktiziert wird (gestern habe ich erst einen Link eingstellt).

Wie kann man sich ernsthaft gegen seine eigenen Kollegen stellen, die nur dafür kämpfen dass sie von ihrer Gewerkschaft vertreten werden dürfen? Das ist schwach, mehr als schwach!

Dieses ständige A-gekrieche vor der Wirtschafts- und Arbeitgeberlobby in Deutschland ist einfach mies. Da wundert sich ernsthaft jemand warum ausgerechnet Deutschland die Welt im letzten Jahrhundert in die Katastrophe geführt hat?
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Beitrag von mapic »

Nehmen wir mal an, wir hätten eine entsprechende Einschränkung im Streikrecht wie in Italien, sodass der Nahverkehr im Berufsverkehr nicht bestreikt werden darf, der Rest aber schon. Was würde das dann an der jetztigen Situation ändern? Welche Nachteile hätte eine Gewerkschaft dadurch? Der Bahn würde das immer noch einen gewaltigen Schaden zufügen. Das Verständis in der Bevölkerung dürfte um einiges größer sein, weil viel weniger Leute direkt betroffen sind. Würde man mit so einer Einschränkung plötzlich viel öfter streiken, wie in Italien? Das hat dort sicher andere Gründe.
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Beitrag von 146225 »

JLanthyer @ 7 Nov 2014, 19:17 hat geschrieben: Darüber hast Du nicht zu bestimmen.
Du aber auch nicht.
Italien und Frankreich waren die beste Beispiele dafür, wie das Streikrecht geregelt werden kann, um die Daseinsvorsorge bzw. das Grundangebot für die auf die öffentliche Personennahverkehr angewiesene Leute aufrechtzuerhalten
Prinzipiell ist ein garantiertes Grundangebot bei Streik natürlich ganz nett. Wenn Du aber glaubst, Du würdest damit mehr bekommen, als den Stundentakt, den Du aktuell bekommen hast, glaubst Du auch an andere Illusionen.
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Beitrag von mapic »

146225 @ 7 Nov 2014, 20:17 hat geschrieben:Prinzipiell ist ein garantiertes Grundangebot bei Streik natürlich ganz nett. Wenn Du aber glaubst, Du würdest damit mehr bekommen, als den Stundentakt, den Du aktuell bekommen hast, glaubst Du auch an andere Illusionen.
Erst mal gibt es durchaus Strecken, auf denen der gesamte Verkehr ersatzlos ausfällt.
Und dann wäre so eine Regelung ja für jeden Streik gültig, nicht nur für den jetzigen. Das würde also auch gelten, wenn z.B. die Fahrdienstleiter streiken. ;)
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Beitrag von DSG Speisewagen »

mapic @ 7 Nov 2014, 20:31 hat geschrieben: Nehmen wir mal an, wir hätten eine entsprechende Einschränkung im Streikrecht wie in Italien, sodass der Nahverkehr im Berufsverkehr nicht bestreikt werden darf, der Rest aber schon. Was würde das dann an der jetztigen Situation ändern? Welche Nachteile hätte eine Gewerkschaft dadurch? Der Bahn würde das immer noch einen gewaltigen Schaden zufügen. Das Verständis in der Bevölkerung dürfte um einiges größer sein, weil viel weniger Leute direkt betroffen sind. Würde man mit so einer Einschränkung plötzlich viel öfter streiken, wie in Italien? Das hat dort sicher andere Gründe.
Dort wird auch nur ein Grundangebot aurecht erhalten, was ja bei uns derzeit auch der Fall ist.

Das Problem ist doch dass der Bund sein Eigentum DB AG nicht zurückpfeift, weil die Blockflöten/Marionetten der Wirtschaft (allen voran die ehemals sozialdemokratische SPD) ja auch noch die gleiche Meinung vertreten.

Es würde keinen derartigen Streik geben wenn die DB nicht stur gegen zwei Tarifverträge wäre, wie bei vielen Privatbahnen und die Medien ignorieren großteils diese Tatsache auch noch in ihrer Hörigkeit. Das ist "Neues Deutschland" 1987.
Bei vielen Privatbahnen gab es bei den letzten Tarifabschlüsse keinen einzigen Streik, erinnert sei nur an die Westfalenbahn oder vorher Agilis, wo es übrigens zwei TV gibt und es keine Streikminute gab.

Wegen der Arbeitszeitverkürzung und Lohnerhöhung würde es einen derartigen Aufwand doch gar nicht geben. Da würde man sich schon irgendwie einigen, notfalls halt mal mit einem kurzen Warnstreik, aber das was jetzt stattfindet ist einzig die Ignoranz gegenüber der vom Bundesverfassungsgericht garantierten Tarifpluralität, die ein Segen für die Arbeitnehmer ist. Nur ist das dem Kapital ein Dorn im Auge, denn sie wollen weiter ein System mit Billiglöhnern, Zeitarbeitern, Werkverträgen, befristeten Beschäftigten, unbezahlten Praktikanten usw.
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Beitrag von JeDi »

mapic @ 7 Nov 2014, 21:23 hat geschrieben: Und dann wäre so eine Regelung ja für jeden Streik gültig, nicht nur für den jetzigen. Das würde also auch gelten, wenn z.B. die Fahrdienstleiter streiken. ;)
Und die EVG droht ja auch schon fleißig.
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Beitrag von Bayernlover »

Was darf ich mir eigentlich unter einem Streiklokal vorstellen? Man setzt sich zusammen hin, lässt sich 10 Halbe rein und nennt das dann Streik?

Und wollten die Immobilienmakler nicht heute auch streiken? Warum berichtet da niemand drüber? :D :D :D
Für mehr Administration. Gegen Sittenverfall. Für den Ausschluss nerviger Weiber.
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Beitrag von DSG Speisewagen »

Ich verstehe sowieso nicht wieso die EVG nicht gemeinsam für die Tarifpluralität kämpft. Dafür braucht es keine Kooperation, denn beide schließen dann Tarifverträge ab, wovon auch die EVG profitieren würde. Gerade daher ist es unverständlich, die wollen ja auch ihre Lokführer tarifieren, dafür braucht es die Tarifpluralität.
Eine Gewerkschaft muss in erster Linie für Arbeitnehmer kämpfen und nicht für Arbeitgeber mitdenken (was die EVG zu oft macht) und für Arbeitnehmer gibt es nichts besseres als Wahlfreiheit.

Vor allem aber würde sich die EVG bei Tarifeinheit aus den meisten Privatbahnen rauskatapultieren, da dort die GDL fast überall die Mehrheit stellt oder tw. sogar die einzige Gewerkschaft mit Mitgliedern ist.
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Beitrag von DSG Speisewagen »

Bayernlover @ 7 Nov 2014, 22:07 hat geschrieben: Was darf ich mir eigentlich unter einem Streiklokal vorstellen?
Wenn du ausgesperrt bist, musst du dich ja irgendwo treffen. Das ist meist genau die Örtlichkeit wo sonst Ortsgruppen- und Jahreshauptversammlungen stattfinden oder in Bahnhofsnähe.
So etwas ist nicht gedacht sich volllaufen zu lassen oder was du dir darunter vorstellst.
Trassengebühren halbieren! Schwerverkehrsabgabe ab 3,5t für Lkw und Busse einführen! Infrastrukturausbau, Knotenausbau, Kapazitätsausbau! Verminderter Mehrwertsteuersatz für alle Zugfahrkarten! Fahrgastrechte für alle Verkehrsträger gleich!
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Beitrag von Galaxy »

DSG Speisewagen @ 7 Nov 2014, 22:10 hat geschrieben:Ich verstehe sowieso nicht wieso die EVG nicht gemeinsam für die Tarifpluralität kämpft.
Weil die GDL für die EVG eine potentielle Bedrohung ist. Denke bitte dran, eine Gewerkschaftsführung verdient sehr gutes Geld. Dafür müssen aber die Beiträge fließen.
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DSG Speisewagen
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Beitrag von DSG Speisewagen »

Galaxy @ 7 Nov 2014, 22:24 hat geschrieben: Weil die GDL für die EVG eine potentielle Bedrohung ist. Denke bitte dran, eine Gewerkschaftsführung verdient sehr gutes Geld. Dafür müssen aber die Beiträge fließen.
Da gibts aber zwischen der GDL und der EVG einen entscheidenden Unterschied. Die GDL hat kaum hauptamtliche Mitarbeiter, da wird viel über Basisarbeit und ehrenamtliche Arbeit erledigt, während die EVG dutzene Gewerkschaftssekretäre hat und erschreckenderweise in den letzten Jahren immer mehr direkt von der Uni, die also von den Sorgen und Nöten der Eisenbahner wenig Ahnung haben.

Ich sehe die EVG nicht gefährdet, da beide ihre Berechtigung haben und ich habe auch nichts gegen die EVG an sich. Die EVG wird weiter eine entscheidende Rolle spielen, allerdings bei Privatbahnen nur bei Tarifpluralität.

Die EVG-Vorgänger haben ja auch früher mal gute Tarifverträge geschafft, BOB und Regentalbahn lassen grüßen, aber danach nie wieder etwas auf diesem guten Niveau und dann braucht man sich nicht wundern, immer schön von der Jammerei der Arbeitgeber einlullen lassen.
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