Was ist das denn für eine schwachsinnige Regelung? Das hieße ja in aller Konsequenz, dass wenn ich eine Gruppentageskarte abstemple und früher austeige als der Rest meiner Gruppe, ich ihnen dann die Karte nicht überlassen dürfte, und dass sie dann eine neue bräuchten.
Nein, da bei einer Gruppenfahrkarte strenggenommen alle Mitfahrer Vertragspartner sind und nicht, wie bei der Single-Tageskarte nur einer. Rein theoretisch könnte man jetzt natürlich argumentieren, dass alle Leute, die auf dem Gruppenticket mitfahren und die nicht von Anfang an "eingeplant" waren, Schwarzfahrer sind... klar, in der Praxis ein Papiertiger.
Ich kann jedenfalls meine gestern beschriebene Methode gut mit meinem Gewissen vereinbaren.
Man kann niemandem einen solchen Handel nachweisen. Also was wollen die da verbieten?
Nur weil etwas nicht geahndet wird - weil es das Gesetz so will oder weil die Beweisführung quasi unmöglich ist - heißt es nicht, dass es nicht verboten ist. Musik illegal herunterladen ist auch verboten, wird aber strafrechtlich nicht geahndet.
Rein theoretisch: versuch's mal bei zwei Zivilfahndern, dann hast du'n Problem, weil ein Zeuge existiert (und das erschleichen von Leistungen ist eine Straftat, was bedeutet, dass auch der Versuch strafbar ist). Wieder... Praxisrelevanz = 0.
gmg hat geschrieben:
Nein, ist er erst, wenn er entweder dessen schuldig gesprochen wird oder durch die Bezahlung der FN seine Schuld eingestanden hat. Jetzt stell dir mal vor, jemand hat seine Fahrkarte tatsächlich verloren und es gibt glaubhafte Zeugen, die bestätigen, dass er im Besitz einer gültigen Fahrkarte war. Das gibt einen mordsmäßig wackeligen Indizienprozess, kann aber funktionieren. Es kann evtl. eine *hust* "Bearbeitungsgebühr" entstehen, aber kein erhöhtes Beförderungsentgelt. Dafür musst du es natürlich auf einen Prozess ankommen lassen und den auch noch gewinnen.
Viel realistischer ist aber folgendes: Jemand hat seine nicht übertragbare Isarcard verloren und kann nachweisen im Besitz eines Isarcard Abos zu sein...