Fahrscheinkontrolle n. Fahrtende/Sperrenkontrolle?

Fragen und Diskussionen zu den Tarifen von Bahnen und Verkehrsverbünden.
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rautatie
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Beitrag von rautatie »

DumbShitAward @ 13 Aug 2012, 14:32 hat geschrieben: Gibts da eigentlich Zahlen über die Zuverlässigkeit dieser Systeme? Ich hab mal so ein System mit einer Packung Tackerklammern (also für Holz, nicht Papier) ausgelöst.
Früher ist mir das häufig so ergangen, wenn ich Bücher aus der Leihbücherei im Rucksack hatte. Die Bücher besaßen so ein Transponderteil, welches auch in manchen Läden das Sicherungssystem ausgelöst hat.

Inzwischen ist mir das aber nicht mehr passiert, womöglich hat man die Systeme verbessert, sodass sie sich nicht gegenseitig stören und keine Fehlalarme mehr auslösen.
Wo ist das Problem?
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ET 474
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Beitrag von ET 474 »

Wie gesagt, ich werde noch kurz warten bis sich geklärt hat ob es sich tatsächlich um DB Mitarbeiter handelt oder wie eingeworfen doch um Trickbetrüger. Dementsprechend wäre natürlich dann auch meine Schilderung an das RAN-Team.
Auch das RAN-Team sollte auf jeden Fall verständigt werden, damit auch die DB weiß, dass da möglicherweise Trickbetrüger unter ihrem Namen tätig sind.
Formal dürfte das sicherlich stimmen, aber wie gesagt, ich kann mir da durchaus Situationen vorstellen, wo das trotz Verbot verhältnismäßig sein könnte.
Sagen wir es so: Wenn du Zeuge einer Straftat werden solltest: Finger weg von den Taschen des Täters! Halte den Täter fest, aber fordere nicht die Herausgabe seines Personalausweises!
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ET 474
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Beitrag von ET 474 »

Boris Merath @ 13 Aug 2012, 12:43 hat geschrieben:Nur am Rande: Das ist grade im Zusammenhang mit Kaufhausdetektiven und den nervigen Piepsdingern am Ausgang interessant - ein piepsende Alarmanlage berechtigt in meinen Augen weder das Festhalten noch das Durchsuchen des Kundens. Deswegen ignoriere ich diese Dinger auch konsequent, wenn sie mal wieder losgehen.
Sicher. Aber man kann trotzdem versuchen den Sachverhalt zu klären, warum die Dinger losgepiepst haben. Ist schließlich auch im eigenen Interesse, wenn man sich dem Verdacht entlasten kann.
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Beitrag von JeDi »

ET 474 @ 13 Aug 2012, 16:52 hat geschrieben: Ist schließlich auch im eigenen Interesse, wenn man sich dem Verdacht entlasten kann.
Wieso? Wir haben in Deutschland immer noch die Unschuldsvermutung.
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Boris Merath
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Beitrag von Boris Merath »

ET 474 @ 13 Aug 2012, 16:52 hat geschrieben: Sicher. Aber man kann trotzdem versuchen den Sachverhalt zu klären, warum die Dinger losgepiepst haben. Ist schließlich auch im eigenen Interesse, wenn man sich dem Verdacht entlasten kann.
Wozu? Wenn die Dinger nichts taugen, ist es das Problem des Betreibers, nicht meines. Ich wüsste nicht warum ich mich von irgendwas entlasten sollte.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

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Beitrag von yeg009a »

Unschuldsvermutung? Das funktioniert nicht immer, wie der Fall Harry Wörz, Donald Stellwag (Der SPIEGEL) und Andreas Kühn es schön zeigt. :(

Auch wenn das hier ein anderes Thema ist, kann ich das mit dem pauschalen Wort "Unschuldsvermutung" so nicht stehen lassen. Die Erfahrung zeigt, daß in D die Unschuldsvermutung oder im Zweifel für den Angeklagten offenbar einfach nicht existiert, sonst wären Drei Leute aufgrund des Beweismangels oder der Zeugenaussagen, die die Angeklagten entlasten können, freigesprochen worden.
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Beitrag von JeDi »

yeg009a @ 13 Aug 2012, 23:29 hat geschrieben: Die Erfahrung zeigt, daß in D die Unschuldsvermutung oder im Zweifel für den Angeklagten offenbar einfach nicht existiert
Selbstverständlich existiert die - Siehe Art. 6 Abs. 2 der EMRK.
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Beitrag von ET 474 »

Boris Merath @ 13 Aug 2012, 23:27 hat geschrieben:Wozu? Wenn die Dinger nichts taugen, ist es das Problem des Betreibers, nicht meines. Ich wüsste nicht warum ich mich von irgendwas entlasten sollte.
Es wird doch kein Ding sein, im Falle eines Piepsens dieser Anlage zur Sicherheitskraft zu sagen, dass man nichts aus der Filiale hat, oder? Es geht doch nur darum, einen Sachverhalt zu klären, mehr ist das doch nicht.
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Beitrag von JeDi »

ET 474 @ 13 Aug 2012, 23:45 hat geschrieben: Es wird doch kein Ding sein, im Falle eines Piepsens dieser Anlage zur Sicherheitskraft zu sagen, dass man nichts aus der Filiale hat, oder? Es geht doch nur darum, einen Sachverhalt zu klären, mehr ist das doch nicht.
Wozu denn? Weitergehen ist doch viel lustiger (und führt wahlweise zu weniger oder lustigeren Diskussionen)...
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Beitrag von yeg009a »

ET 474 @ 13 Aug 2012, 23:45 hat geschrieben:Es wird doch kein Ding sein, im Falle eines Piepsens dieser Anlage zur Sicherheitskraft zu sagen, dass man nichts aus der Filiale hat, oder? Es geht doch nur darum, einen Sachverhalt zu klären, mehr ist das doch nicht.
Das wird das Beste sein, so kann man im Nachhinein nach den Fehlern im System suchen.
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Beitrag von JeDi »

yeg009a @ 13 Aug 2012, 23:53 hat geschrieben: Das wird das Beste sein, so kann man im Nachhinein nach den Fehlern im System suchen.
Das können die auch noch nach Anzeige gegen den Ladenhüter wegen Freiheitsberaubung, Sexueller Belästigung, Nötigung, Verleumdung etc, wenn der Trottel mich festhält. Dann nehm ich ihm sogar das Polizei rufen ab. Ganz freiwillig.
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Lazarus
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Beitrag von Lazarus »

JeDi @ 14 Aug 2012, 00:15 hat geschrieben: Das können die auch noch nach Anzeige gegen den Ladenhüter wegen Freiheitsberaubung, Sexueller Belästigung, Nötigung, Verleumdung etc, wenn der Trottel mich festhält. Dann nehm ich ihm sogar das Polizei rufen ab. Ganz freiwillig.
Damit könntest aber unter Umständen auf die Nase fallen. Wenn der Verdacht des Ladendiebstahls besteht, darf der dich durchaus festhalten. Sei es nur, damit die herbei gerufene Polizei deine Indentität feststellen kann.
Mehr Geld für den ÖPNV-Ausbau in München! Es wird höchste Zeit!
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Beitrag von JeDi »

Lazarus @ 14 Aug 2012, 00:34 hat geschrieben: Damit könntest aber unter Umständen auf die Nase fallen.
Warum?
Wenn der Verdacht des Ladendiebstahls besteht, darf der dich durchaus festhalten.
Nur, wenn er mich beim klauen selber (!) gesehen hat. Irgendwelche störungsanfälligen Piepsdinger reichen da nicht.
Sei es nur, damit die herbei gerufene Polizei deine Indentität feststellen kann.
Die werden erstmal durchsuchen, bevor sie irgendwas andres machen.
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Beitrag von tobster »

JeDi @ 14 Aug 2012, 00:42 hat geschrieben:
Nur, wenn er mich beim klauen selber (!) gesehen hat. Irgendwelche störungsanfälligen Piepsdinger reichen da nicht.
Ist das schon mal vor Gericht gegangen, ob die piepsenden RFID-Wächter einen begründeten Verdacht darstellen (im Sinne von ausreichend um jemand festzuhalten, bis die Polizei kommt)?
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Boris Merath
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Beitrag von Boris Merath »

ET 474 @ 13 Aug 2012, 23:45 hat geschrieben: Es wird doch kein Ding sein, im Falle eines Piepsens dieser Anlage zur Sicherheitskraft zu sagen, dass man nichts aus der Filiale hat, oder? Es geht doch nur darum, einen Sachverhalt zu klären, mehr ist das doch nicht.
Ich glaube nicht dass die Sicherheitskraft mit der Aussage "ich habe nichts geklaut" zufrieden ist. Und in meinen Taschen hat der nichts verloren. Ich hatte mal eine Jacke, bei der die Anlagen fast immer angeschlagen haben. Die Ursache war leider nicht festzustellen, an einem vergessenen Sicherheitsetikett lag es jedenfalls definitiv nicht. Wenn ich da jedesmal stehengeblieben wäre und mich von einem Sicherheitsheini durchsuchen hätte lassen, wäre ich ja gar nicht mehr vorangekommen.
tobster @ 14 Aug 2012, 01:10 hat geschrieben:Ist das schon mal vor Gericht gegangen, ob die piepsenden RFID-Wächter einen begründeten Verdacht darstellen (im Sinne von ausreichend um jemand festzuhalten, bis die Polizei kommt)?
Das Recht auf Festnahme besteht nur wenn die Tat beobachtet wurde - ein Verdacht reicht nicht aus. Und bei mir hat es bisher noch nicht bis zur Anzeige gegen eine Sicherheitskraft gereicht, nur einmal ist mir ein Sicherheitsheini 200m in der Fußgängerzone nachgelaufen, bis er es aufgegeben hat - die Gesichter der anderen Passanten waren köstlich :-) Inzwischen habe ich eine neue Jacke, da piepsen die Dinger nur noch selten - aber wenn doch mal einer meint mich festhalten zu müssen, gibt das definitiv einen Strafantrag.

Um wieder aufs Thema zurückzukommen: Hier frage ich mich ehrlich gesagt auch, ob Fahrkartenkontrolleure überhaupt berechtigt sind jemanden festzuhalten, wenn dieser die Personalien nicht angeben will. Ich habe hier etwas Probleme die Tatsache, dass jemand die Fahrkarte nicht vorweisen kann oder will, mit den Voraussetzungen für die Jedermannsfestnahme zu vereinbaren.... Schließlich setzt der Tatbestand der Leistungserschleichung Absicht voraus - aus der Tatsache, dass jemand keine Fahrkarte vorzeigt, kann man daher in meinen Augen eigentlich nicht darauf schließen, dass hier eine Straftat vorliegt.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

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Beitrag von DumbShitAward »

Das ganze hatte nun ein gehöriges Nachspiel.

Die genauen Abläufe der letzten zwei Jahre sind mir nur schemenhaft bekannt, aber abgelaufen ist es wohl in etwa so:

Der Fahrgast hat wohl Strafanzeige wegen so ziemlich allem außer Vergewaltigung gestellt, das wurde aber recht schnell aus mir unbekannten Gründen eingestellt. Daraufhin hat wohl die Bahn eine mehr als nur wackelige FN ausgestellt und nach ewigem Hickhack zwischen den beiden Parteien ist das Ganze heute vor Gericht gegangen (n.b. ich war als Zeuge der Staatsanwaltschaft geladen).

Hier gab es am AG einige sehr interessante Erkenntnisse. Das Verfahren endete überraschenderweise mit Freispruch (keine Straftat begangen) anstatt mit einer Einstellung. Die Staatsanwaltschaft wurde beauftragt die Ermittlungen gegen die beiden Kontrolleure wieder aufzunehmen.

Die eigentlich interessanten Aspekte sind aber (aus Sicht des Amtsgerichts):

1. Da das Bahngelände bereits verlassen worden war, hätten die Kontrolleure keine Handhabe gegen den Mann gehabt. Wie kürzlich auch vom BGH festgestellt hätte das noch nichteinmal die Bundespolizei von sich aus gedurft.

2. Die Festnahme durch Jedermann ist durchaus (im Rahmen der Verhältnismäßigkeit) auch beim Erschleichen von Leistungen möglich, hier aber nicht, weil es keine offensichtlichen Merkmale gab, die auf eine solche Straftat hinwiesen. Schlicht zu verweigern auf öffentlichem Grund einen Fahrschein vorzuzeigen ist kein Grund anzunehmen, dass die Person sich eines Vergehens schuldig gemacht haben könnte, ein Mitführen des Fahrausweises auch über die Beendigung der Fahrt hinaus sei nicht gefordert. Auch das vermeintliche Fliehen vor der S-Bahnwache oder gar der Bundespolizei sei allein kein Grund von Schwarzfahren auszugehen, da es ja bekanntlich eine Vielzahl von legitimen Gründen geben kann aus der S-Bahn hinauszurennen. Für Kontrolleure in Zivil gilt das erst Recht.

3. Das Nichtvorzeigen eines gültigen Fahrscheins alleine, selbst auf Bahngelände, stellt ebenfalls kein Erschleichen von Leistungen dar, kann aber als Anfangsverdacht betrachtet werden: den 40er kassiert man aber dennoch, da man hier von einer zivilrechtlichen Problematik ausgehen muss (man hat gegen die BB verstoßen, nicht aber zwingend gegen das Gesetz).

Das Urteil ist rechtskräftig, da Rechtsmittel wegen der geringen Bedeutung des Falls ausgeschlossen sind, die Auslagen des Fahrgasts gehen zu Lasten der Staatskasse.

Die Strafsache gegen die beiden Kontrolleure wurde heute freilich nicht verhandelt.
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB

Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
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Beitrag von Boris Merath »

DumbShitAward @ 17 Jun 2014, 16:04 hat geschrieben: 1. Da das Bahngelände bereits verlassen worden war, hätten die Kontrolleure keine Handhabe gegen den Mann gehabt. Wie kürzlich auch vom BGH festgestellt hätte das noch nichteinmal die Bundespolizei von sich aus gedurft.
Wegen der fehlenden Zuständigkeit der Bundespolizei, oder wegen fehlender Voraussetzungen? Weil generell darf die Bundespolizei im Rahmen des Nacheilens (oder wie das genau heißt) ja durchaus auch jemand außerhalb des Bahngeländes verfolgen. Also konkret: Hätte die Landespolizei gedurft?
Das Nichtvorzeigen eines gültigen Fahrscheins alleine, selbst auf Bahngelände, stellt ebenfalls kein Erschleichen von Leistungen dar, kann aber als Anfangsverdacht betrachtet werden:
Die spannendste Frage ist aber, ob das Nichtvorzeigen eines gültigen Fahrscheins im Zug eine Festnahme nach Jedermannsrecht begründet. Voraussetzung ist ja, dass jemand auf frischer Tat beobachtet wurde - die Kontrolleure können aber ja nicht wissen, ob eine Tat vorliegt (bewusstes Schwarzfahren) oder nur ein zivilrechtlicher Verstoß gegen die Beförderungsbestimmungen (Fahrkarte vergessen), oder aber der Fahrgast nur keine Lust hat seinen Fahrschein vorzuzeigen.

Allerdings fällt mir grade eine Konstruktion ein, wie man das ggf. begründen könnte:
Nichtvorzeigen des Fahrscheins führt zur Vertragsstrafe von 40 Euro, sofern diese nicht entrichtet wird, ist die Flucht damit eine Leistungserschleichung, und damit ist das Festhalten gerechtfertigt. Aber wäre das eine in der Praxis mögliche Konstruktion? Was dafür sprechen würde ist die Praxis, dass bei sofortiger Entrichtung von 40 Euro keine Personalien erfasst werden.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

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Beitrag von DumbShitAward »

Boris Merath @ 17 Jun 2014, 16:33 hat geschrieben:Wegen der fehlenden Zuständigkeit der Bundespolizei, oder wegen fehlender Voraussetzungen? Weil generell darf die Bundespolizei im Rahmen des Nacheilens (oder wie das genau heißt) ja durchaus auch jemand außerhalb des Bahngeländes verfolgen. Also konkret: Hätte die Landespolizei gedurft?
Hier gings um die Zuständigkeit. In wie weit das mit Nacheilen, Amtshilfe, etc. geht, da bin ich überfragt. Die Landespolizei jedenfalls darf das unter den üblichen (oft zu weit ausgelegten) Kriterien, d.h. wenn Tatverdacht besteht. Bloßes Rennen langt da ja wohl wie gesagt nicht.
Boris Merath @ 17 Jun 2014, 16:33 hat geschrieben: Die spannendste Frage ist aber, ob das Nichtvorzeigen eines gültigen Fahrscheins im Zug eine Festnahme nach Jedermannsrecht begründet. Voraussetzung ist ja, dass jemand auf frischer Tat beobachtet wurde - die Kontrolleure können aber ja nicht wissen, ob eine Tat vorliegt (bewusstes Schwarzfahren) oder nur ein zivilrechtlicher Verstoß gegen die Beförderungsbestimmungen (Fahrkarte vergessen), oder aber der Fahrgast nur keine Lust hat seinen Fahrschein vorzuzeigen.
Rechtlich kann ich es dir nicht ohne längere Nachforschung begründen, ich schätze aber, dass das sehrwohl gehen müsste, denn ein Nichtvorzeigen begründet ja einen Anfangsverdacht bzw. es könnte subjektiv als gerade ausgeführte Straftat betrachtet werden (lies: wer hat schon nen Fahrschein und zeigt ihn dann nicht vor).

Edit: okay, das ist deutlich komplizierter als ich dachte: das Nichtvorzeigen ist explizit NICHT strafbar, die Jedermannfestnahme setzt abervoraus, dass die Straftat auch tatsächlich begangen wurde. So könnte man diese Geschichte eigentlich nur über den Erlaubnistatbestandsirrtum lösen.

Boris Merath @ 17 Jun 2014, 16:33 hat geschrieben: Allerdings fällt mir grade eine Konstruktion ein, wie man das ggf. begründen könnte:
Nichtvorzeigen des Fahrscheins führt zur Vertragsstrafe von 40 Euro, sofern diese nicht entrichtet wird, ist die Flucht damit eine Leistungserschleichung, und damit ist das Festhalten gerechtfertigt. Aber wäre das eine in der Praxis mögliche Konstruktion? Was dafür sprechen würde ist die Praxis, dass bei sofortiger Entrichtung von 40 Euro keine Personalien erfasst werden.
Weiß nicht, den Gesetzgeber interessiert ja letztlich nur, ob du einen gültigen Fahrschein hattest oder nicht, alles andere, auch etwaig auf der fehlerhaften Vermutung aufbauend, wäre ja Zivilrecht.
Betrug könnte man allenfalls mal konstruieren...
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Beitrag von Boris Merath »

DumbShitAward @ 17 Jun 2014, 19:31 hat geschrieben: Edit: okay, das ist deutlich komplizierter als ich dachte:  das Nichtvorzeigen ist explizit NICHT strafbar, die Jedermannfestnahme setzt abervoraus, dass die Straftat auch tatsächlich begangen wurde. So könnte man diese Geschichte eigentlich nur über den Erlaubnistatbestandsirrtum lösen.
Aber IMHO nicht bei professionellen Fahrkartenkontrolleuren - dass diese die Rechtslagen kennen, kann man denke ich voraussetzen.
Weiß nicht, den Gesetzgeber interessiert ja letztlich nur, ob du einen gültigen Fahrschein hattest oder nicht, alles andere, auch etwaig auf der fehlerhaften Vermutung aufbauend, wäre ja Zivilrecht.
Betrug könnte man allenfalls mal konstruieren...
Den Gesetzgeber interessiert eben ausdrücklich nicht, ob man eine Fahrkarte hat oder nicht:
(1) Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.
Sondern er setzt Absicht voraus (das selbe gilt natürlich auch für Betrug). Und damit ist ein nennenswerter Teil der Fahrgäste ohne Fahrkarte eben niemand, der die Beförderung erschleicht.
Es kann aber natürlich sein, dass es ab dem Zeitpunkt zur Leistungserschleichung wird, wie durch die Frage des Kontrolleurs nach dem Fahrschein dem Fahrgast bekannt wird, dass er keinen Fahrschein hat, und damit 40 Euro zu zahlen sind. Damit würde in dem Fall dann ab dem Zeitpunkt eine Straftat vorliegen.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

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Beitrag von 146225 »

Den Gesetzgeber interessiert eben ausdrücklich nicht, ob man eine Fahrkarte hat oder nicht: Sondern er setzt Absicht voraus (dasselbe gilt natürlich auch für Betrug). Und damit ist ein nennenswerter Teil der Fahrgäste ohne Fahrkarte eben niemand, der die Beförderung erschleicht.
Es kann aber natürlich sein, dass es ab dem Zeitpunkt zur Leistungserschleichung wird, wie durch die Frage des Kontrolleurs nach dem Fahrschein dem Fahrgast bekannt wird, dass er keinen Fahrschein hat, und damit 40 Euro zu zahlen sind. Damit würde in dem Fall dann ab dem Zeitpunkt eine Straftat vorliegen.
Wurde / wird das nicht auch an der Häufigkeit des Begehens der Ordnungswidrigkeit "Schwarzfahren" gerne festgemacht? Vulgo, wenn man Dich einmal in zig Jahren erwischt, ist das nicht relevant, fünfmal in zwei Wochen (also halt "häufig") erwischt zu werden reicht aber aus, um Dir den Vorwurf des Vorsatzes glaubwürdig zu machen?
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Beitrag von Boris Merath »

146225 @ 17 Jun 2014, 21:17 hat geschrieben: Wurde / wird das nicht auch an der Häufigkeit des Begehens der Ordnungswidrigkeit "Schwarzfahren" gerne festgemacht? Vulgo, wenn man Dich einmal in zig Jahren erwischt, ist das nicht relevant, fünfmal in zwei Wochen (also halt "häufig") erwischt zu werden reicht aber aus, um Dir den Vorwurf des Vorsatzes glaubwürdig zu machen?
Das liegt aber nicht daran, dass es ab einer bestimmten Häufigkeit zur Straftat wird, sondern dass es ab einer bestimmten Häufigkeit sozusagen als Indiz dafür angesehen wird, dass es Vorsatz ist. Wenn jetzt jemand nachweisen kann, dass er 5 mal wegen des viel zu komplexen Tarifsystems zwar einen Fahrschein hatte, aber nicht den richtigen, dürfte es wieder anders aussehen nehme ich mal an.

Oder wenn man überzeugende Zeugen hat dafür, dass es jedes mal wirklich nur Schusseligkeit war.

Ich glaub nur, dass es bei 5 mal in 2 Wochen schon sehr schwer wird, das überzeugend nachzuweisen :-)

Umgekehrt kann es aber auch schon beim ersten mal erwischt werden zur Verurteilung führen, wenn aus irgendeinem Grund Vorsatz nachgewiesen werden kann.
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Beitrag von JeDi »

Boris Merath @ 17 Jun 2014, 22:03 hat geschrieben: Wenn jetzt jemand nachweisen kann, dass er 5 mal wegen des viel zu komplexen Tarifsystems zwar einen Fahrschein hatte, aber nicht den richtigen, dürfte es wieder anders aussehen nehme ich mal an.
Der Schweizer unterscheidet daher ja (wenn auch nach etwas Druck) zwischen einem teilgültigen Billett (z.B. nicht für diese Strecke, nicht für diese Klasse, kein Zuschlag, usw) und "ganz ohne"...
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Beitrag von ropix »

Boris Merath @ 17 Jun 2014, 20:05 hat geschrieben: Damit würde in dem Fall dann ab dem Zeitpunkt eine Straftat vorliegen.
Also genauer wenn der Fahrgast sich weigert den für diesen Fall vorgesehenen Fahrschein zu erwerben. Macht irgendwie Sinn, denn der Gesetzgeber hat ja sicher auch nicht gewollt dass die Antwort LsMAA zur Freifahrt führt, nur weil der Kontrolleur keinerlei Handhabe hat.
Boris Merath @ 17 Jun 2014, 22:03 hat geschrieben:Umgekehrt kann es aber auch schon beim ersten mal erwischt werden zur Verurteilung führen, wenn aus irgendeinem Grund Vorsatz nachgewiesen werden kann.
das dürfte sogar recht leicht gehen - die Aussage LsMAA zusammen mit irgendwelchen Waffen[ähnlichen] Gegenständen - da gabs vor längerem auch mal eine passende BuPol-PM.
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Beitrag von Boris Merath »

ropix @ 17 Jun 2014, 22:19 hat geschrieben: Also genauer wenn der Fahrgast sich weigert den für diesen Fall vorgesehenen Fahrschein zu erwerben. Macht irgendwie Sinn, denn der Gesetzgeber hat ja sicher auch nicht gewollt dass die Antwort LsMAA zur Freifahrt führt, nur weil der Kontrolleur keinerlei Handhabe hat.
Ja, dass das nicht Sinn der Sahce ist war mir schon klar - mir hat bisher nur die rechtliche Begründung gefehlt diesbezüglich :-)

Rechtlich gesehen dürfte der Fahrgast den "Fahrschein" im Form von Abschluß des Beförderungsvertrags ja schon erworben haben, er weigert sich nur zu zahlen?
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Boris Merath @ 17 Jun 2014, 20:05 hat geschrieben:Aber IMHO nicht bei professionellen Fahrkartenkontrolleuren - dass diese die Rechtslagen kennen, kann man denke ich voraussetzen.
Kenntniss der Rechtslage spielt ja keine Rolle, hier gehts ja darum, dass der Kontrolleur tatsächlich davon ausgehen kann, dass der Betroffene eben NICHT im Besitz eines gültigen Fahrscheins ist - hier bedient sich das Recht ausnahmsweise mal der Logik: denn, wer macht sowas schon?
Boris Merath @ 17 Jun 2014, 20:05 hat geschrieben: Den Gesetzgeber interessiert eben ausdrücklich nicht, ob man eine Fahrkarte hat oder nicht:
[...]
Sondern er setzt Absicht voraus (das selbe gilt natürlich auch für Betrug). Und damit ist ein nennenswerter Teil der Fahrgäste ohne Fahrkarte eben niemand, der die Beförderung erschleicht.
Es kann aber natürlich sein, dass es ab dem Zeitpunkt zur Leistungserschleichung wird, wie durch die Frage des Kontrolleurs nach dem Fahrschein dem Fahrgast bekannt wird, dass er keinen Fahrschein hat, und damit 40 Euro zu zahlen sind. Damit würde in dem Fall dann ab dem Zeitpunkt eine Straftat vorliegen.
Natürlich ist der Vorsatz auch relevant, das Problem ist semantisch: der Fahrschein, also der Papierfetzen bzw. der QR/Aztec-Code auf dem Handy ist ja nur der Nachweis darüber, dass man das Entgelt bezahlt hat und somit befugt ist das Verkehrsmittel zu nutzen. Es interessiert den Gesetzgeber eben sehr wohl ob du nun diese Erlaubnis hast das Beförderungsmittel zu benutzen - es ist natürlich nur die erste Stufe der Prüfung, die nächste ist dann ob es dein Verschulden ist und die abschließende dann ob du vorsätzlich gehandelt hast.
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Beitrag von ropix »

Achtung! Diese vier Beiträge bzw. jetzt Zitate stammen aus der Fragen und Grundsatzdiskussion zur Münchner S-Bahn, thematisch ging es dann aber doch recht schnell zu diesem Thema passend weiter.

ropix' Beitrag kommt dann am Ende.

[url=http://www.eisenbahnforum.de/index.php?s=2dd76bf15c32dd2c92d357a83809860c&act=Profile&CODE=03&MID=1985]MaxM[/url] @ 29 Jan 2015, 13:40 hat geschrieben:Servus zusammen,

es heißt mal wieder, dass die Schwarzfahrer ein größeres Problem bei der S-Bahn sind:

http://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt...933b0c5b15.html

Zugegeben, dass die MVV-Kontrolleure einen ganzen Bahnhof abriegeln und kontrollieren, hab in den letzten Jahren kaum noch erlebt, früher war das öfters mal der Fall. Schwarzfahren ist natürlich unfair gegenüber den Leuten, die ihre Fahrkarte bezahlen. Andererseits kann ich auch die Leute verstehen, die sagen, die Fahrpreise werden immer höher, während der Service nicht mithält. Aber auch das berechtigt natürlich nicht zum Schwarzfahren.

Alles Gute

Max
[url=http://www.eisenbahnforum.de/index.php?s=2dd76bf15c32dd2c92d357a83809860c&act=Profile&CODE=03&MID=3282]NJ Transit[/url] @ 29 Jan 2015, 14:03 hat geschrieben:Ich frage mich nur, ob die heutige Schlagzeile der BILD-"Zeitung" Ausgabe München ("ACHTUNG! S-Bahn macht Jagd auf Schwarzfahrer", das ACHTUNG dabei in einem fetten roten Störelement) möglicherweise mehr über die Einschätzung der BILD-"Redaktion" ihrer eigenen Leser aussagt als ihnen womöglich lieb ist...
[url=http://www.eisenbahnforum.de/index.php?s=2dd76bf15c32dd2c92d357a83809860c&act=Profile&CODE=03&MID=4483]Rev[/url] @ 29 Jan 2015, 14:12 hat geschrieben:Mag Zufall sein aber gestern hat es mich in der S-Bahn schon erwischt (mit ner kontrolle ticket habe ich natürlich) und ich fahre nur eine Station also muss schon ordentlich kontrolliert werden derzeit. Ich konnte nur die halbe sbahn einsehen aber so 6 Leute hatten da keine Fahrkarte ist schon recht beachtlich finde ich
[url=http://www.eisenbahnforum.de/index.php?s=2dd76bf15c32dd2c92d357a83809860c&act=Profile&CODE=03&MID=3314]TramBahnFreak[/url] @ 29 Jan 2015, 19:07 hat geschrieben:
NJ Transit @ 29 Jan 2015, 14:03 hat geschrieben: Ich frage mich nur, ob die heutige Schlagzeile der BILD-"Zeitung" Ausgabe München ("ACHTUNG! S-Bahn macht Jagd auf Schwarzfahrer", das ACHTUNG dabei in einem fetten roten Störelement) möglicherweise mehr über die Einschätzung der BILD-"Redaktion" ihrer eigenen Leser aussagt als ihnen womöglich lieb ist...
Selbiges dachte ich mir auch... :lol:


Im Übrigen halte ich Sperrenkontrollen weiterhin für regelwidrig.
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TramBahnFreak @ 29 Jan 2015, 19:07 hat geschrieben: Im Übrigen halte ich Sperrenkontrollen weiterhin für regelwidrig.
Nicht nur du.

Leider gibt's viel zu wenig Leute mit Fackeln und Mistgabeln - und einem Bayernticket das noch weiter bis zum Ostbahnhof gefahren ist.

Vor allem wo der MVV nicht grad bekannt dafür ist im Zweifel einfach mal "ohne Anerkennung usw... bla bla" auf ungerechtfertigte 60 Euro zu verzichten.
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Cloakmaster
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Beitrag von Cloakmaster »

Mir erscheinen Sperrenkontrollen sinnvoller als Kontrollen im Fahrzeug selbst. Haken daran wäre natürlcih, daß auch ich gelegntlich ganz gerne zum einen Eingang rein, und via Bahnsteig zum anderen Ausgang wieder raus gehe, ohne vorzuhaben, mit der U-Bahn zu fahren. Doch dafür gibts ja die Bahnsteigkarte (welche ich mir natürlich auch eher nicht ziehe...)
NJ Transit
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Beitrag von NJ Transit »

Pech gehabt.
Ich meine, eine Mischung ist schon vermutlich die beste Lösung - auf manchen Ästen sind Sperrenkontrollen nicht wirklich sinnvoll, da lohnt sich eher Kontrolle im Wagen. Manche Bahnhöfe sind auch schlicht unbrauchbar (Universität um 10 nach gerade Stunde...).
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SWMdrölf. Jetzt noch nächer, noch hältiger, noch fitter. Bist auch du Glasfaser und P-Wagen?
ropix
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Beitrag von ropix »

Der Haken dran ist dass es Fahrkarten für mehr als eine Person gibt auf der NICHT steht dass man genau zwischen Hauptbahnhof und Ostbahnhof in München die Gruppe nicht trennen darf.

Und Schwupps, schon hat man Leute die zuerst viel Geld für ihre Fahrkarte und dann noch viel mehr Geld für ihr Gerichtsverfahren oder eben 40 Euro gezahlt haben und regt sich anschließend auch noch über Schwarzfahrer auf...
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NJ Transit
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Beitrag von NJ Transit »

Zumal die "Markierung" des Sperrenbereiches am Hauptbahnhof nach dem Umbau beinder S-Bahn ein schlechter Scherz ist.
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SWMdrölf. Jetzt noch nächer, noch hältiger, noch fitter. Bist auch du Glasfaser und P-Wagen?
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