Quer-durchs-Land-Ticket
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Müsste eigentlich bei "eigenen" Kindern sein.
Also die Variante mit den 5 Personen geht schon, wenn sich ein Schaffner querstellen sollte weil er seine eigenen Beförderungsbedingungen nicht kennt hat halt die Person die nicht mit den Kindern verwandt ist das QDL erworben und die 4 Leute der Familie mitgenommen
Also die Variante mit den 5 Personen geht schon, wenn sich ein Schaffner querstellen sollte weil er seine eigenen Beförderungsbedingungen nicht kennt hat halt die Person die nicht mit den Kindern verwandt ist das QDL erworben und die 4 Leute der Familie mitgenommen
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Laaangsam. Also die unentgeltliche Mitnahme beliebig vieler Familienkinder geht tatsächlich nur mit max. 2 Erwachsenen (z.B. Eltern oder Großeltern). Im vorliegenden speziellen Fall würde ich allerdings sagen, es wäre am billigsten, den/die 14-jährige(n) als "4.Erwachsenen" mitlaufen zu lassen, das kostet nämlich nur die 6 € für eine weitere Person mehr, und das prüft keiner im Zug ob 14 oder 15...NicoFMuc @ 15 Dec 2012, 20:31 hat geschrieben: Hallo,
ich hoffe die Frage gab es noch nicht:
Bekannte von mir wollten mit der Bahn fahren...Jetzt dachte ich eigentlich das QDL-Ticket könnte passen:
Es sind 3 Erwachsene, 2 Kinder (14 und 4 Jahre)
Wenn ich das auf bahn.de so eingebe wird mir das QDL-Ticket nicht mehr angeboten. Nachdem ich mir die Bedingungen durchgelesen hatte, kommt mir das so rüber wie "nur max. 2 Erwachsene bei Kindermitnahme"?
Kann man nicht einfach für 5 Personen buchen und gut ist?
Gruß
Nico
Das könnte man abhängig von der Fahrtstrecke vermutlich auch noch anders lösen, bzw. sollte ich gerade blühenden Bockmist empfohlen haben, werde ich sicherlich noch (aus Degerloch) korrigiert.
München kann jeder. Duisburg muss man wollen!
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Passt schon. Der 4jährige fährt eh gratis, und der 14jährige kann als Person (beim QDLT ab 3 Personen ist das Alter nämlich eh egal) - also QDLT für 4 Personen.146225 @ 15 Dec 2012, 21:24 hat geschrieben: Das könnte man abhängig von der Fahrtstrecke vermutlich auch noch anders lösen, bzw. sollte ich gerade blühenden Bockmist empfohlen haben, werde ich sicherlich noch (aus Degerloch) korrigiert.
Kleine Nachfrage noch - wann von wo nach wo solls denn gehen?
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Hallo. Danke schonmal für die Info. War mir halt unsicher, da das Buchungssystem nach der Personeneingabe das QDL komplett ignoriert hat und nur noch der Normalpreis für ~230 € da stand.JeDi @ 15 Dec 2012, 23:19 hat geschrieben:Passt schon. Der 4jährige fährt eh gratis, und der 14jährige kann als Person (beim QDLT ab 3 Personen ist das Alter nämlich eh egal) - also QDLT für 4 Personen.
Kleine Nachfrage noch - wann von wo nach wo solls denn gehen?
Am 26.12.12. von Bautzen nach München-Fasanerie. Keine BahnCards vorhanden.
Gruß
Nico
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Ach, das ist doch immer mal wieder Topthema dass die Sparpreise "nicht immer" korrekt angezeigt werden.NicoFMuc @ 16 Dec 2012, 00:39 hat geschrieben: Hallo. Danke schonmal für die Info. War mir halt unsicher, da das Buchungssystem nach der Personeneingabe das QDL komplett ignoriert hat und nur noch der Normalpreis für ~230 € da stand.
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Aber kein Wochenende. SWT gilt nur noch Sa oder So.Ionenweaper @ 17 Dec 2012, 01:58 hat geschrieben: Gilt am 26.12 nicht auch das Wochenendticket? Ist doch ein Feiertag?
Das QDL gilt Mo-Fr ab 9 Uhr. Ausnahme an bundeseinheitlichen Feiertagen zwischen Mo und Fr auch schon ab 0 Uhr des Wochenfeiertags.
@Cloackmaster: So stehts zumindest in den Konditionen
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Wo du drei Minuten auf der Gesamtstrecke siehst ist mir etwas schleierhaft, ich sehe da eher 63 Minuten (sofern man nicht gerade um 5.30h fahren möchte) - vielleicht übersehe ich da ja etwas.JeDi @ 16 Dec 2012, 23:05 hat geschrieben: Bei gigantischen DREI Minuten Zeitunterschied zur ICE-Verbindung - definitiv das günstigste. Das billigste aber auch.
Ob einem der einstündige Aufenthalt in Nürnberg einen doch nicht ganz kleinen Aufpreis wert ist, steht da natürlich auf einem anderen Blatt (beim derzeitigen Befüllungsgrad des MüNüX... mir schon).
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
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Sorry falls es auf den vorhergehenden Seiten schon mal gefragt wurde:
Kann ich mit dem QdL-Ticket auch die Münchner S-Bahn benutzen? Oder greift da irgendeine Sonderregel, dass es sich um MVV-Verbundgebiet handelt und das QdL deshalb nicht gültig ist?
Außerdem wollte ich noch fragen, ob generell alle Privatbahnen z.B. im Bereich Bayern und Sachsen das QdL anerkennen, oder ob ich da bei einem oder mehreren Betreibern aufpassen muss. Ja ich weiß, es gibt eine Liste mit den Verkehrsunternehmen die das Ticket anerkennen, aber da wäre wohl wegen der Menge an EVU eine Liste einfacher, die nennt, wer es nicht anerkennt.
Kann ich mit dem QdL-Ticket auch die Münchner S-Bahn benutzen? Oder greift da irgendeine Sonderregel, dass es sich um MVV-Verbundgebiet handelt und das QdL deshalb nicht gültig ist?
Außerdem wollte ich noch fragen, ob generell alle Privatbahnen z.B. im Bereich Bayern und Sachsen das QdL anerkennen, oder ob ich da bei einem oder mehreren Betreibern aufpassen muss. Ja ich weiß, es gibt eine Liste mit den Verkehrsunternehmen die das Ticket anerkennen, aber da wäre wohl wegen der Menge an EVU eine Liste einfacher, die nennt, wer es nicht anerkennt.
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Darfst du, aber nicht im MVV-Binnenverkehr. Feldmoching - Hbf geht also z.B. nicht; Feldmoching - Hbf - Augsburg sehr wohl.Oliver-BergamLaim @ 11 Jan 2013, 13:42 hat geschrieben:Kann ich mit dem QdL-Ticket auch die Münchner S-Bahn benutzen? Oder greift da irgendeine Sonderregel, dass es sich um MVV-Verbundgebiet handelt und das QdL deshalb nicht gültig ist?
Fast alle - da gibts aber noch nicht mal eine Regel, wer so alles nicht. Für Bayern fällt mir nur die BZB ein, bei der das QDLT nicht gilt; in Sachsen nicht bei den Schmalspurbahnen (außer DBG).Oliver-BergamLaim @ 11 Jan 2013, 13:42 hat geschrieben:Außerdem wollte ich noch fragen, ob generell alle Privatbahnen z.B. im Bereich Bayern und Sachsen das QdL anerkennen, oder ob ich da bei einem oder mehreren Betreibern aufpassen muss. Ja ich weiß, es gibt eine Liste mit den Verkehrsunternehmen die das Ticket anerkennen, aber da wäre wohl wegen der Menge an EVU eine Liste einfacher, die nennt, wer es nicht anerkennt.
Wo steht das denn? Außerdem wie will ein Kontrolleur dies prüfen?Darfst du, aber nicht im MVV-Binnenverkehr. Feldmoching - Hbf geht also z.B. nicht; Feldmoching - Hbf - Augsburg sehr wohl.
Für den ÖPNV Ausbau Gegen Experimente und Träuereien. Eine Trambahn braucht einen eigenen Fahrweg, unabhängig vom MIV!
Fahrradwege auf Kosten des ÖPNV braucht keiner!
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Ich würde nicht sagen, dass das nicht erlaubt ist. Jedenfalls kommuniziert die Deutsche Bahn eine Gültigkeit in all ihren Fahrzeugen, und die gestattet sie auch. Der MVV hat da nichts zu melden, da kein Vertrag mit ihm besteht.Jean @ 11 Jan 2013, 14:15 hat geschrieben: Wo steht das denn? Außerdem wie will ein Kontrolleur dies prüfen?
Eigentlich ist das ein Problem zwischen Deutsche Bahn (resp. S-Bahn) und MVV und berührt den Fahrgast gar nicht. Erstere darf nämlich keine Fahrkarten für Binnenrelationen im MVV verkaufen, man kann das QdL natürlich aber dazu nutzen. In dem Sinne wäre die Bahn vertragsbrüchig, wenn sie es gestattet. Da das (a) aber nicht sinnvoll kontrollierbar ist und (b) sich für Binnenrelationen das QdL und die Sonderfahrten normalerweise nicht lohnen, interessiert es eigentlich keinen.
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Bringt aber nix, da der Beweis aber nicht mit legalen Mitteln führbar ist... die Behauptung, man befände sich im Ein- oder Ausbrechenden Verkehr steht erst mal und muss Niedergeschlagen werden, was unter normalen Umständen eigentlich nicht möglich sein sollte.JeDi @ 11 Jan 2013, 15:08 hat geschrieben: Die Bahn hat nichts zu melden, weil ihr Tarif für reine Verbundbinnenfahrten schlicht nicht gilt.
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
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Ja schon klar. Deshalb ja auch der ausdrückliche Hinweis dazu, dass man halt im Zweifel grad nach Augsburg willDumbShitAward @ 12 Jan 2013, 00:31 hat geschrieben: Bringt aber nix, da der Beweis aber nicht mit legalen Mitteln führbar ist... die Behauptung, man befände sich im Ein- oder Ausbrechenden Verkehr steht erst mal und muss Niedergeschlagen werden, was unter normalen Umständen eigentlich nicht möglich sein sollte.
Dazu habe ich jetzt mal ne Frage.Eigentlich ist das ein Problem zwischen Deutsche Bahn (resp. S-Bahn) und MVV und berührt den Fahrgast gar nicht. Erstere darf nämlich keine Fahrkarten für Binnenrelationen im MVV verkaufen, man kann das QdL natürlich aber dazu nutzen. In dem Sinne wäre die Bahn vertragsbrüchig, wenn sie es gestattet. Da das (a) aber nicht sinnvoll kontrollierbar ist und (b) sich für Binnenrelationen das QdL und die Sonderfahrten normalerweise nicht lohnen, interessiert es eigentlich keinen.
Ich hab eine Jahreskarte 1 Klasse die im MVV bereich endet und außerhalb beginnt. So jetzt muss ich hin und wieder auch bis zum Hbf bisher habe ich mich die Strecke praktisch immer unberechtigt in die 1 Klasse gesetzt mit nem MVV Fahrschein, da ich kein bock habe mich nach 5 Minuten wieder umzusetzen...
Ein 1 Klasse Ticket kann ich nicht Lösen für die MVV Strecke da werde ich immer auf Kurzstrecke MVV zurückgeworfen also 2. Klasse.
Heute hat mir ein Zub empfohlen eine Anschlussticket am Automaten zu kaufen, das dürfte dann doch aber genauso wenig gehen oder?
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Klar kann man das lösen - geht aber nur im Personenbedienten Verkauf -> Rz oder Zub.Rev @ 13 Jan 2013, 16:34 hat geschrieben:Ein 1 Klasse Ticket kann ich nicht Lösen für die MVV Strecke da werde ich immer auf Kurzstrecke MVV zurückgeworfen also 2. Klasse.
Wenn du dich außerhalb des MVV befindest, findest du am Automaten unter Gesamtes Angebot -> Service und Zusatzkarten die Fahrkarte zur Weiterfahrt. Das ist im Prinzip eine normale DB-Nahverkehrstarifsfahrkarte, die gibts für 1. oder 2. Klasse und mit Bahncard-Rabatt.Rev @ 13 Jan 2013, 16:34 hat geschrieben:Heute hat mir ein Zub empfohlen eine Anschlussticket am Automaten zu kaufen, das dürfte dann doch aber genauso wenig gehen oder?
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Um das Thema vom Staub zu befreien: wie ist denn nun konkret die Gültigkeit des QDLT in den alex-Zügen geregelt? Laut einem DB Bahn-Facebook-Post vom Juni 2013 ist der alex nicht mit dem QDLT zu benutzen, laut der Liste der teilnehmenden Verkehrsunternehmen auf der QDLT-Bahn-Seite, Stand Januar 2014, wiederum sehr wohl... was gilt denn nun?JeDi @ 11 Jan 2013, 14:02 hat geschrieben: Fast alle - da gibts aber noch nicht mal eine Regel, wer so alles nicht. Für Bayern fällt mir nur die BZB ein, bei der das QDLT nicht gilt; in Sachsen nicht bei den Schmalspurbahnen (außer DBG).
Ich gehe stark davon aus, das das QDLT im Alex gilt. Sonst würde wohl kaum durchgesagt werden, dass es nur mit eingetragenem Namen gültig ist
Mein Bahnjahr 2023
Zurückgelegte Strecke: 28.430 km - Planmäßige Gesamtreisezeit: 18,3 Tage - Gesamtverspätung (analog FGR): 1436 min - Planmäßige Reisegeschwindigkeit: 65 km/h - Durchschnittliche Fahrzeitverlängerung aufgrund von Verspätung: 5,5% - Fahrtkosten: 8,9 Cent/km - Anschlussquote (alle Anschlüsse einer Verbindung mit min. 1 Umstieg erreicht): 84,1%
Zurückgelegte Strecke: 28.430 km - Planmäßige Gesamtreisezeit: 18,3 Tage - Gesamtverspätung (analog FGR): 1436 min - Planmäßige Reisegeschwindigkeit: 65 km/h - Durchschnittliche Fahrzeitverlängerung aufgrund von Verspätung: 5,5% - Fahrtkosten: 8,9 Cent/km - Anschlussquote (alle Anschlüsse einer Verbindung mit min. 1 Umstieg erreicht): 84,1%
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Das QDLT galt schon immer im Alex, außer nach Furth im Wald Grenze. Wie üblich sei darauf verwiesen, dass das QDLT meistens nicht die günstigste Lösung ist Was allerdings so schwer dran ist, diese Information auf der Alex-Homepage (hier, einen Klick von der Startseite entfernt) zu finden, versteh ich nicht...
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Danke für die Info! Im konkreten Fall geht es um die Fahrtstrecke Görlitz - Elsterwerda-Biehla - Elsterwerda - Riesa - Döbeln - Chemnitz - Hof - München. Das ganze ohne längere Unterbrechung, außer vielleicht in Chemnitz zum Essen. FV-Nutzung bewußt nicht gewünscht.
Etwas günstiger gehen als mit dem QDL würde das wohl tatsächlich mit Bayern-Böhmen-Ticket via Liberec-Usti-Cheb, aber auf diese Strecke hab ich bei der Rückfahrt dann nicht schon wieder Lust
Etwas günstiger gehen als mit dem QDL würde das wohl tatsächlich mit Bayern-Böhmen-Ticket via Liberec-Usti-Cheb, aber auf diese Strecke hab ich bei der Rückfahrt dann nicht schon wieder Lust
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Falls du im Besitz einer BahnCard bist, prüf unbedingt den Normalpreis vorher; da bin ich mal drauf rein gefallen (sagenhafte 1,40 waren das glaub ich, die ich damals mehr gezahlt hab... ); hat zusätzlich den Vorteil, dass du im Falle eines Anschlussverlusts die vollen 25% erstattet bekommst, und nicht nur den mickrigen General-Betrag für Zeitkarten.
Andere Möglichkeit wäre auch noch, eine Fernverkehrs-Strecke mit einzubauen, um möglicherweise einen Sparpreis abzugreifen.
Andere Möglichkeit wäre auch noch, eine Fernverkehrs-Strecke mit einzubauen, um möglicherweise einen Sparpreis abzugreifen.
Stimmt. Vor allem wenn man eine BC50 hat, gibt es nur wenige Anwendungsfälle für ein QDLT, insbesondere für Singlefahrer... Ich hatte es zwar schon ein paarmal in Erwägung gezogen, bin aber mit normalen Einzeltickets immer besser dran gewesen.JeDi @ 10 Mar 2015, 16:02 hat geschrieben: Das QDLT galt schon immer im Alex, außer nach Furth im Wald Grenze. Wie üblich sei darauf verwiesen, dass das QDLT meistens nicht die günstigste Lösung ist
Wo ist das Problem?