Börsengang der DB

Alles über Eisenbahn, was woanders nicht passt.
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Boris Merath
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Beitrag von Boris Merath »

Paul @ 5 Jan 2007, 14:41 hat geschrieben: so ist nun mal die "Marktwirtschaft". Sie bemisst alles am Gewinn. Und 48 Millionen deutsche Wahlberechtigte haben es zuletzt gewollt. Das sind etwa 77 Prozent aller Wahlberechtigten. Sie haben Parteien (CDU; CSU; SPD; PDS; GRÜNE; FDP etc.) gewählt, welche dieses System befürworten und durchsetzen.
Oder sehe ich das falsch? :P
hm... Du setzt voraus dass:
1) Alle 77% sich mit Wirtschaftssystemen auskennen
2) Es wählbare alternative Parteien gibt
3) Es ein Konzept gibt, das so wirkt wie wenn es funktionieren würde

Ich denke momentan trifft keine der drei Punkte zu, so daß man nicht weiß welcher Teil aus Überzeugung so gewählt hat - und welcher Teil das in seinen Augen kleinste Übel.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
Chep87
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Beitrag von Chep87 »

n-fan @ 5 Jan 2007, 16:01 hat geschrieben: RICHTIG - hier gibt es noch normale Leuts - ich glaub es nicht
*bla bla bla*
n-fan

Beitrag von n-fan »

Lieber Admin,

die Antworten von Chep87 sind zu 98 % nicht brauchbar. Ich bitte mal um eine Ermahnung.

Danke.

n-fan
ET 423
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Beitrag von ET 423 »

Dann hättest du wohl schon deine zweite Ermahnung kassiert - also ruhig Blut und Ball flach halten ist angesagt, ansonsten krachts hier und heute wirklich noch.
Ich schaue weg, weil mir hier Einiges nicht paßt.
n-fan

Beitrag von n-fan »

Was will man machen, wenn der Admin auch frech ist.
Der Adler

Beitrag von Der Adler »

Bitte! Der Admin ist nicht frech, er wollte Dich nur damit beruhigen, außerdem hätte Dein vorheriger Beitrag in den PM an den Admin gehört und nicht öffentlich.
Paul
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Beitrag von Paul »

mrj @ 5 Jan 2007, 14:47 hat geschrieben: Das ganze System ist viel komplexer als es der Rahmen eines Forums zulässt zu erklären - die grundsätzliche Gesellschaftskritik von Paul und n-fan ist zwar nicht vollkommen unberechtigt, dennoch gibt es kein anderes funktionierendes Gesellschaftssystem, dass besser oder zumindest gleichwertig funktioniert.
an welcher Stelle und welchem Ort funktioniert denn das vorherrschende Gesellschaftssystem? Zum komplexen System, gehört nämlich auch die Armut in vielen Ländern der Welt. In jenen Ländern bestimmen die selben Konzerne wie im reichen Westen, wie der Hase zu laufen hat.

Brechts vereinfachte Aussage: Reicher Mann und armer Mann standen da und sahn sich an. Und der Arme sagte bleich: "wär ich nicht arm, wärst du nicht reich" gilt nicht nur für Individuen.
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Flok
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Beitrag von Flok »

n-fan @ 5 Jan 2007, 14:34 hat geschrieben: Da unter einer Privatbahn nur die Fahrgäste und das Personal zu leiden haben. Es Tarifverträge oder Arbeitsverträge abgeschlossen die UNMENSCHLICH sind und ein Investor hat niemals das Allgemeinwohl im Auge.

Wann begreift ihr das mal.

Du scheinst ja auch ein ausgewiesener Eisenbahnfachmann zu sein. Anders kann ich mir die Entstehung deiner kompetenten Aussagen nicht erklären!

Natürlich gibts auch schwarze Schafe unter den Privaten, ist aber es ist bei weitem nicht der Regelfall. Und soll ich dir nochwas sagen: Bevor du deine Klappe hier soweit aufreist, erkundige dich mal was ein Lokführer bei DB Zeitarbeit für sein Zigeunerleben verdient. Da wirst du mit den Ohren schlackern.... Und ich wüsste auch nicht das Fahrgäste privater Bahnen mehr "leiden" als die einer Staatsbahn.
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Stef
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Beitrag von Stef »

Zitat auf Wunsch des Autors gelöscht
Weißt du denn, wieviel ein Lokführer verdient?
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Stef
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Beitrag von Stef »

Zitat auf Wunsch des Autors gelöscht
... was prozentual immer weniger werden. ;)
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Flok
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Beitrag von Flok »

Zitat auf Wunsch des Autors gelöscht
Ich sagte ja... es gibt solche und solche. Ich fahre für die Privaten, und verdiene deutlich mehr als ich bei der Bahn mit E8.3 verdient hab. Ich kenn ein paar von DB Zeitarbeit, für deren Bezahlung es keine Definition mehr gibt. Für mich ist das Sklaventreiberei. Und das völlig legal im "großen roten und ach so tollen DB Konzern"!
Ich sage nicht das bei den Privaten alles besser ist. Aber solche Witz- u. Stammtischparolen kann ich nicht mehr hören.
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Flok
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Beitrag von Flok »

Hä? Sag mal aus welchem Wunderland kommst denn du??? Bundesbahnler nebenberuflich Bahnpolizisten??? Des hör ich von dir das erste mal. Hat mir noch kein Bundesbahner erzählt....

Und über die Ausbildung lässt sich streiten... Guter Ausbilder und interessiertes Personal = Gute Ausbildung.
Soll der Ausbilder einem heute beibringen wie man irgendwelche Platienen der Rechenrdisplays repariert?
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Beitrag von JeDi »

Zitat auf Wunsch des Autors gelöscht
Nö. das war BGS.
JeDi
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Beitrag von JeDi »

Zitat auf Wunsch des Autors gelöscht
Beleg?
Der Adler

Beitrag von Der Adler »

joh999 @ 6 Jan 2007, 21:58 hat geschrieben: Beleg?
Warum? Die Beweise wird <Name gelöscht> wohl nicht erbringen können, da die vermutlich die Schriftstücke nicht mehr vorhanden sind, bzw nicht im Internet veröffentlicht sind.
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Flok
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Beitrag von Flok »

Warum? Ganz einfach darum: Wenn ich heute einen Lokführerbeamten frag ob er früher auch mal nebenberuflich Polizist war, lacht er mich aus. Mich würde auch interessieren wo genau steht bzw. stand, dass der Lokführer (der ja ein Betriebsbeamter ist) nebenberuflich ein Bahnpolizist war.
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Beitrag von Chep87 »

UNd wo soll das da stehen? Beim Abschnitt Fünfter Abschnitt Personal steht zumindest nix dazu ...
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Stef
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Beitrag von Stef »

Zitat auf Wunsch des Autors gelöscht
Das stimmt nicht. Es war nicht mit einem Dienstposten verbunden, "nebenberuflich" Bahnpolizist zu sein. Festsetzen kann man (sofern man es sich zutraut) auch heute noch Personen unter bestimmten Umständen - so wie jeder normale Bürger auch. Auch Dienstwaffen gehörten nicht zur Ausrüstung eines Eisenbahners.
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Woodpeckar
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Beitrag von Woodpeckar »

Zitat auf Wunsch des Autors gelöscht
In der zitierten EBO läßt sich diese Regelung nicht finden, da die entsprechenden Paragraphen 55-61 mittlerweile aufgehoben sind. Die Wahrnehmung von bahnpolizeilichen Aufgaben ist an die Bundespolizei (ehemals Bundesgrenzschutz) übertragen worden.
Einen interessanten Abriss über die Geschichte der Bahnpolizei findet man hier.

Warum die frühere Bahnpolizei als Teilbereich der Bahn (mit einigen nebenamtlich als Bahnpolizist tätigen Bahnbediensteten) ein Merkmal für die Verschlechterung des Unternehmens inklusive der negativen Einordnung des "Bahn verkaufens" sein soll, bleibt mir verschlossen. Gerade die Zuordnung zur Bundespolizei (ehemals Bundesgrenzschutz) und die mögliche Übernahme der als Bahnpolizisten tätigen Bahnbediensteten in den Bundesgrenzschutz sagen eher das Gegenteil für diesen betrieblichen Teilbereich aus. Verkauft wurde da also nichts.

Früher gab es in München auch mal eine Stadtpolizei, früher gab es ...
In der Regel ist "früher" nicht automatisch der richtige Wortersatz für "besser". ;)
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Stef
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Beitrag von Stef »

Zitat auf Wunsch des Autors gelöscht
Nein, bin ich nicht. Aber für mich ist es schon interessant, daß ich früher mal Bahnpolizist war. Wußte ich gar nichts von...
Guido
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Beitrag von Guido »

So, nachdem ich hier den gröbsten Müll an Provokationen aussortiert habe mahne ich zur Sachlichkeit an und gebe hiermit das Thema wieder frei.
Gruß, Guido

Tf bei der S-Bahn München
[img]http://www.eisenbahner-online.de/420-423.gif[/img]

Hinweis: Der obenstehende Beitrag spiegelt - sofern nicht anders gekennzeichnet - ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider.
hauseltr
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Beitrag von hauseltr »

@ woodpeaker
(mit einigen nebenamtlich als Bahnpolizist tätigen Bahnbediensteten)
Jeder Betriebsbeamte war laut Gesetz nebenamtlich Bahnpolizist. Sogar die beamteten Busfahrer der DB.
War selber mal einer!
MfG
hauseltr
ropix
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Beitrag von ropix »

war/ist auch wohl nötig, da laut StVO nur Polizisten den Autoverkehr aufhalten dürfen z.B. - schlecht wenn man den Rangierer dann hätte verklagen können dass er den Autoverkehr wo seine Lok rüberwollte nicht aufhalten hätte dürfen.
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glemsexpress
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Beitrag von glemsexpress »

ropix @ 6 Jan 2007, 23:50 hat geschrieben:war/ist auch wohl nötig, da laut StVO nur Polizisten den Autoverkehr aufhalten dürfen z.B. - schlecht wenn man den Rangierer dann hätte verklagen können dass er den Autoverkehr wo seine Lok rüberwollte nicht aufhalten hätte dürfen.
Äh und wie macht man´s heute?

Gibt es für solche sachen nicht villeicht ausnahmen?

Auf jeden fall dürfte auf den Rangierer grörßerer Ärger zukommen wenn er ohen den Verkehr aufzuhalten den Bahnübergang passiert... :ph34r:
ropix
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Beitrag von ropix »

Zitat auf Wunsch des Autors gelöscht
ein Beispiel geben warum es sinnvoll ist dass jeder Bahnbediensteter auch mal Polizeifunktionen innehatte?

oder hat, wie es heute ist weiß ich nämlich nicht.
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mellertime
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Beitrag von mellertime »

Auch wenn ich diese Streiterei nicht mag, muss ich <Name gelöscht> recht geben. Ich weiß jetzt leider nicht mehr wo ich das gelesen habe, aber früher hatten die Bundesbahnbeamten (somit auch Lokführer) bahnpolizeiliche Befugnisse.
Der Adler

Beitrag von Der Adler »

mellertime @ 7 Jan 2007, 00:05 hat geschrieben: Auch wenn ich diese Streiterei nicht mag, muss ich <Name gelöscht> recht geben. Ich weiß jetzt leider nicht mehr wo ich das gelesen habe, aber früher hatten die Bundesbahnbeamten (somit auch Lokführer) bahnpolizeiliche Befugnisse.
Nachdem das geklärt ist, habe ich dennoch eine Frage, weshalb die Bundesbahnbeamten -evtl. Lokführer- bahnpolizeiliche Befugnisse hatten? Gab es einen Anlaß dazu, diverses Personal die polizeiliche Befugnisse zu übertragen. Im zweifelsfall hätte das Bahnpersonal ihren polizeilichen Ausweis vorzeigen müssen.
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Woodpeckar
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Beitrag von Woodpeckar »

ropix @ 6 Jan 2007, 23:50 hat geschrieben:war/ist auch wohl nötig, da laut StVO nur Polizisten den Autoverkehr aufhalten dürfen z.B. - schlecht wenn man den Rangierer dann hätte verklagen können dass er den Autoverkehr wo seine Lok rüberwollte nicht aufhalten hätte dürfen.
glemsexpress @ 7 Jan 2007, 00:00 hat geschrieben:Äh und wie macht man´s heute?

Gibt es für solche sachen nicht villeicht ausnahmen?

Auf jeden fall dürfte auf den Rangierer grörßerer Ärger zukommen wenn er ohen den Verkehr aufzuhalten den Bahnübergang passiert... :ph34r:
Genauso wie heute hatten zu Zeiten der früheren Bahnpolizei Fahrzeuge vor dem Bahnübergang zu warten wenn Bahnbedienstete Halt gebieten (StVO § 19 Abs. 2 Nr. 4 und StVO § 19 Abs. 6).
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Beitrag von ropix »

ein kleines Beispiel hab ich oben ja schon geschrieben.

Alles zusammengefasst gibts im Ratgeber (ich glaub GDL) Bahnpolizeiliche Aufgaben. Falls den jemand hat.
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Beitrag von ropix »

Woodpeckar @ 7 Jan 2007, 00:18 hat geschrieben: Genauso wie heute hatten zu Zeiten der früheren Bahnpolizei Fahrzeuge vor dem Bahnübergang zu warten wenn Bahnbedienstete Halt gebieten (StVO § 19 Abs. 2 Nr. 4 und StVO § 19 Abs. 6).
Und was machst du jetzt aber wenn eben kein Bahnübergang und auch kein generelles Schienenfahrzeuge haben Vorrang-Schild vorhanden ist???
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