Hallo zusammen,
da das mein erster Post im Forum ist, möchte ich mich vorab dafür entschuldigen sollte ich hier unbeabsichtigt gegen Foren-Regeln verstoßen. Hoffe einfach mal, dass das nicht passiert und den Thread auch richtig eingeordnet habe.
Ich habe eine Frage zur Übernahme von Taxikosten.
Meine Freundin musste heute morgen pünktlich bei der Arbeit sein und hatte dabei darauf gesetzt mit der S-Bahn von Düsseldorf nach Mönchengladbach zu fahren.
Am Bahnsteig angekommen, kam sie dann allerdings nicht mehr weiter. Per Durchsage wurde den Wartenden mitgeteilt, dass vorläufig kein einziger Zug mehr zwischen Neuss und Düsseldorf verkehren würde - alle Züge die direkt verkehren zwischen Düsseldorf und Mönchengladbach, fahren aber über Neuss - und man forderte die Fahrgäste auf andere Verkehrsmittel zu verwenden um an ihren Zielort zu kommen. Wahrscheinlich da auch in die andere Richtung zu diesem Zeitpunkt nichts fahren konnte und der Bahnhof so gar nicht mehr angefahren wurde.
Normalerweise würde ich ja sagen, hat man wie immer Pech und schaut dumm in die Röhre. Allerdings musste sie halt pünktlich sein, sprich um die Alternative Taxi kam sie einfach nicht herum, und die Kosten von immerhin 50 Euro sind nun auch einmal entstanden.
Darüber hinaus, wurden die Fahrgäste ja auch zur Verwendung anderer Verkehrsmittel aufgefordert, sprich es gab wohl offensichtlich auch aus Sicht der Bahn keine Option die Fahrtstrecke anderweitig mit anderen Linien vertretbar zu bewältigen.
Was mich nun interessieren würde, an welche Stelle wir uns wenden sollten, bzw. welche Formulare ggf. für solche Zwecke wo zu finden sind im Netz. Sowas auszufüllen beflügelt ja meist den Beamtenapparat.
Für Antworten auf meine Frage danke ich schon einmal im Voraus.
Taxi-Kosten
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Hier stehen eure Rechte und es gibt das passende Formular. Die Bedingungen für Übernahme von Taxikosten sehe ich aber nicht gegeben - hier hilft nur ein freundlicher Brief an Die Bahn.
Alternativ könnte man sich auch an den VRR als Besteller wenden. Allerdings sieht es da nicht ganz so dolle mit dem Taxi-Geld aus.
Ich fürchte aber, das gilt nur für Abonnements. (Auch wenn ich mich für einen Ticketinhaber halten würde, wenn ich ein"nur" Einzelticket gekauft habe. Und ehrlich gesagt finde ich eine Höchstgrenze von 15 € bei der Reichweite eines VRR-Tickets auch lachhaft.)
Bin aber kein Experte in diesen Dingen.
http://vrr.de/de/global/hilfe_faq/fragen_u...0433/index.htmlDer Verkehrsverbund Rhein-Ruhr bietet allen VRR-Ticketinhabern die Mobilitätsgarantie an.
Dies bedeutet: Wenn der Bus oder die Bahn an der Abfahrtshaltestelle mehr als 20 Minuten Verspätung hat (ausgenommen sind Fälle "höherer Gewalt") und es keine alternative Verkehrslinie gibt, kann man sich ein Taxi nehmen oder auf einen Fernverkehrszug (ICE, IC oder EC) umsteigen. Die Fahrkarte dazu kann man auch noch im Zug lösen. Die Kosten werden bis zu den Höchstgrenzen erstattet: 30 € für BärenTicket- und Ticket2000-Nutzer, alle anderen Ticket-Inhaber bekommen maximal 15 € zurück.
Die 20-Minuten-Regel bezieht sich immer auf das einzelne benutzte Verkehrsmittel. Eine Wegekettengarantie kann damit nicht gewährleistet werden.
Wie bekommt man sein Geld zurück?
Damit Sie bei Mobilitätsgarantie-Fällen schnell und bequem Ihr Geld zurückerhalten, füllen Sie bitte den Erstattungsantrag aus und senden ihn einschließlich der Belege (IC/EC/ICE-Tickets bzw. Taxi-Quittung) innerhalb von 14 Tagen an das zuständige KundenCenter im VRR. Wird der Erstattungsanspruch akzeptiert, so zahlt das zuständige Verkehrsunternehmen Ihnen das Geld in bar oder per Banküberweisung zurück.
Ich fürchte aber, das gilt nur für Abonnements. (Auch wenn ich mich für einen Ticketinhaber halten würde, wenn ich ein"nur" Einzelticket gekauft habe. Und ehrlich gesagt finde ich eine Höchstgrenze von 15 € bei der Reichweite eines VRR-Tickets auch lachhaft.)
Bin aber kein Experte in diesen Dingen.
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Also versuchen kann man das natürlich (würde ich auch machen), allerdings erwarten würde ich nicht viel davon.
Was mir allerdings net ganz klar ist: ist mit "andere Verkehrsmittel" wirklich das Taxi gemeint gewesen, oder war das auf andere "öffentliche Verkehrsmittel" bezogen, d.h. hätte es da eine Busverbindung gegeben (von mir aus auch mit Umsteigen), die deine Freundin in einer annehmbaren Zeit ans Ziel gebracht hätte (auch wenn ihr das in der Situation nichts gebracht hätte)? Falls ja, dann sieht's noch schlechter aus, was Taxi betrifft.
Was mir allerdings net ganz klar ist: ist mit "andere Verkehrsmittel" wirklich das Taxi gemeint gewesen, oder war das auf andere "öffentliche Verkehrsmittel" bezogen, d.h. hätte es da eine Busverbindung gegeben (von mir aus auch mit Umsteigen), die deine Freundin in einer annehmbaren Zeit ans Ziel gebracht hätte (auch wenn ihr das in der Situation nichts gebracht hätte)? Falls ja, dann sieht's noch schlechter aus, was Taxi betrifft.
Lektion 73 in unserer Serie "Rechtsstaat für Anfänger", heute: §81 StGB
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder die auf dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
- mellertime
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Und wenn die Bahn keine Schuld hat, wie z.B. Selbstmörder u.ä. siehts noch schlechter aus. Da gibts gar nichts!
Tf der Münchner S-Bahn.
[img]http://img234.exs.cx/img234/175/bahnhofsbilderbannerfest8zx.gif[/img]
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Ich hatte auch damals auch mit der Mobiltätsgarantie Erfolg.JNK @ 1 Sep 2009, 11:30 hat geschrieben: Alternativ könnte man sich auch an den VRR als Besteller wenden. Allerdings sieht es da nicht ganz so dolle mit dem Taxi-Geld aus.http://vrr.de/de/global/hilfe_faq/fragen_u...0433/index.htmlDer Verkehrsverbund Rhein-Ruhr bietet allen VRR-Ticketinhabern die Mobilitätsgarantie an.
Dies bedeutet: Wenn der Bus oder die Bahn an der Abfahrtshaltestelle mehr als 20 Minuten Verspätung hat (ausgenommen sind Fälle "höherer Gewalt") und es keine alternative Verkehrslinie gibt, kann man sich ein Taxi nehmen oder auf einen Fernverkehrszug (ICE, IC oder EC) umsteigen. Die Fahrkarte dazu kann man auch noch im Zug lösen. Die Kosten werden bis zu den Höchstgrenzen erstattet: 30 € für BärenTicket- und Ticket2000-Nutzer, alle anderen Ticket-Inhaber bekommen maximal 15 € zurück.
Die 20-Minuten-Regel bezieht sich immer auf das einzelne benutzte Verkehrsmittel. Eine Wegekettengarantie kann damit nicht gewährleistet werden.
Wie bekommt man sein Geld zurück?
Damit Sie bei Mobilitätsgarantie-Fällen schnell und bequem Ihr Geld zurückerhalten, füllen Sie bitte den Erstattungsantrag aus und senden ihn einschließlich der Belege (IC/EC/ICE-Tickets bzw. Taxi-Quittung) innerhalb von 14 Tagen an das zuständige KundenCenter im VRR. Wird der Erstattungsanspruch akzeptiert, so zahlt das zuständige Verkehrsunternehmen Ihnen das Geld in bar oder per Banküberweisung zurück.
Ich fürchte aber, das gilt nur für Abonnements. (Auch wenn ich mich für einen Ticketinhaber halten würde, wenn ich ein"nur" Einzelticket gekauft habe. Und ehrlich gesagt finde ich eine Höchstgrenze von 15 € bei der Reichweite eines VRR-Tickets auch lachhaft.)
Bin aber kein Experte in diesen Dingen.
Das war damals noch als man in Lünen, Schwerte, Unna, Bergkamen, Kamen, Holzwickede noch im Busse den VRL lösen muß.
Ich habe Ticket 2000 Tarifgebiet 47 am Wochende und ab 19.00 Uhr kann ich das gesamte VRR Gebiet untentgeltlich ab auch VRL-Übergangstarif
Hinfahrt bin ich damals mit Stadtbahn U41 oder U45 bis Brambauer Verkehrshof gefahren. Anschl. bin ich mit der VKU Linie C1 nach Lünen City gefahren. Diesen Liniebus mußte ich damals bezahlen.
Zurück wollte ich mit mein Freund mit dem Zug nach Dortmund fahren. Dort brauchte ich nichts zu bezahlen, weil dort der VRR-Tarif galt.
Dieser Zug ist aus gefallen. Dann bin ich von Lünen Hbf/ZO mit C1 nach Lünen Brambauer gefahren.
Ich habe den Mobilitätsgarantie http://www.vrr.de/imperia/md/content/formu...obigarantie.pdf und eine e-Mal an VRL geschrieben ausgefüllt.
Anschließend habe ich den Mobiltätsgarantie bei der Verkaufstelle der Dortmunder Stadtwerke Reinoldiekirche (weil in der Nähe VRL-Gebiet) abgegeben.
Aber die haben es weiter an der Hagener Straßenbahn AG weitergeleitet. Da ich dort das Ticket 2000 aboniert habe.
Und anschl. wurde das Geld auf Konto überwissen.
Aber jetzt hat das mit dem VRL-Gebiet auf gehört, neuerdings darf ich in Lünen, Schwerte, Unna, Kamen, Bergkamen, Holzwickede, Schwerte die Liniebusse und Taxibusse im VRL/VRR-Gebiet am Wochenende mit mein Ticket 2000 kostenlos benutzen. Ausnahme gilt kein Kombi-Ticket (z.B. VRR+ Eintrittskarte Westfallenhalle z.B. Dortmund Herbst) Sonderreglung für Schoko-Ticket
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- Jungspund
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- Registriert: 05 Aug 2008, 19:48
Die Gründe für eine Verspätung sind bei der Bahn zu erfragen, bei höherer Gewalt sowie nicht eigenständigen Verschulden der Bahn gilt das Fahrgastrechteformular nicht, da in diesen Fällen eine Erstattung ausgeschlossen ist. Der VRR gibt eine Mobilitätsgarantie, die Erstattung von 15 Euro gilt allerdings nur für Inhaber eines Abonnements.