Lex Google? Das Leistunsschutzrecht

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Autobahn
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Beitrag von Autobahn »

Relativ unbemerkt von der Öffentlichkeit wird derzeit über ein „Leistungsschutzrecht“ für Zeitungsverleger beraten. Genauer, es wird vom Justizministerium vorbereitet. Wie wir wissen, wird dieses Ministerium von Sabine Leutheuser-Schnarrenberger (FDP) geführt. Das spielt in diesem Zusammenhang aber nur eine untergeordnete Rolle, denn auch die anderen Parteien blicken nicht durch. Scheinbar auch nicht die Piraten, denn von denen liegt auch keine Stellungnahme vor.

Gegenstand des Gesetzes soll ein Schutzrecht für Zeitungsverleger sein. Wer auch nur einen Snippet aus dem Text zitiert, soll zu Lizenzgebühren verpflichtet sein. In der ursprünglichen Version betraf es auch Blogger und im Prinzip auch Foren, wenn sie in irgendeiner Weise Werbung auf ihren Seiten haben. Auch Google Adsense gehört zu einer gewerblichen Nutzung und wäre damit lizenzpflichtig geworden. „Nackte“ Links wären aber nicht kostenpflichtig. Doch wer liest schon einen Link, wenn er nicht weiß, ob ihn das Thema interessiert?

In einem überarbeiten Entwurf sind Blogger und Foren ausdrücklich ausgenommen, auch News-Generatoren, die für ein bestimmtes Themengebiet Nachrichten sammeln und ihren Lesern zur Verfügung stellen.

Dieser neue Entwurf geht den Verlegern aber nicht weit genug. Sie wollen nach wie vor, dass auch diese News-Generatoren und Blogger in dem Gesetz erfasst werden. In wie weit Foren als Blogger definiert werden, ist nach wie vor fraglich.

Was bedeutet das in der Praxis? Jedes Zitat wäre Lizenzpflichtig, auch wenn es als Zitat gekennzeichnet ist. Also ein Umkehrung der bisherigen Rechtspraxis?

Doch wie ist die bisherige Praxis. Google (und andere Suchmaschinen) suchen das Internet nach neuen Beiträgen/Seiten ab. Davon profitieren die Verlage, sonst werden sie nicht gefunden und ihre Nachrichten auch nicht. Sie könnten sogar selbst bestimmen, ob sie gefunden werden oder nicht. Das Zauberwort heißt robot.txt – dann erscheint man nicht in der Google-Suche :lol: Aber sie wollen in der Google-Suche erscheinen, weil sie sonst keiner (online) liest. Und die Printausgaben? Früher – als es noch kein Internet gab – habe ich mir auch noch eine Zeitung am Kiosk gekauft. Aber doch nicht alle, die es in Deutschland gab. Heute suche ich mir die für mich interessanten Artikel über Google-News aus. Da kann ich nach Themen filtern.

Mein Fazit: Ein Gesetz zum „Leistungsschutzrecht“ ist ein Lex-Google zur Abzocke von Suchmaschinenbetreibern, ohne deren Leistung die Seiten der Verleger gar nicht gefunden werden. Dabei überhäufen die Verleger die Leser selbst mit Werbung – sowohl online als auch in den Printausgaben – die eigenen Angaben 60 Prozent der Einnehmen ausmachen. Dabei werfen sie den Suchmaschinen die Werbeeinahnen vor, die ausschließlich davon leben und keine Einnahmen aus dem Verkauf der Printausgabe haben. Sie sollen doch froh sein, das Google die Arbeit für sie kostenlos erledigt. Und abgesehen von Lokalnachrichten stützen sich die Verlage zu 90 Prozent auf Agentur- und Pressemeldungen. Und dann schreiben noch so viel bei den Mitbewerbern ab. Soviel zur redaktionellen Leistung.
Der Kapitalismus ist so alt wie die Menschheit, der Sozialismus ist nur Siebzig geworden. Er hatte keine Krise, er hatte kein Kapital.
Rathgeber
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Beitrag von Rathgeber »

Es ist wichtig, daß Du Thema hier ansprichst, Autobahn, denn das Leistungsschutzrecht kann auch für Plattformen wie das Eisenbahnforum juristische Konsequenzen haben, auch wenn es momentan nicht danach aussieht. Warum Du nicht einen Link zu diesem im Netz sehr heftig diskutierten Plan in Deinem Beitrag hast, verstehe ich jedoch nicht.
Scheinbar auch nicht die Piraten, denn von denen liegt auch keine Stellungnahme vor.
Das ist Quatsch. Google bietet mir 63200 Ergebnisse zu »Piratenpartei Leistungsschutzrecht«, darunter folgende, eindeutige Statements zu beiden Gesetzentwürfen: »Piraten fordern: Leistungsschutzrecht stoppen« und »Neuer Gesetzentwurf führt Leistungsschutzrecht ad absurdum«. Es tangiert bekanntlich eines ihrer ureigensten Themen, das Urheberrecht. (Nein, ich stehe den Piraten nicht nahe, aber Legendenbildung muss man nicht betreiben, wenn man sich außerstande sieht, die in der Überschrift angesprochene Suchmaschine anzuschmeißen.)

Wenn es zu dem (in der ursprünglichen Fassung vorgesehenen Fassung vorgesehen) Gesetz kommt, wird es vor allem eine neue Einnahmequelle für Anwälte, die vornehmlich ihren Sitz in Hamburg (die Stadt, in der das Landgericht mit sehr umstrittenen Urteilen zum Internet ansässig ist) haben, die dann kostenpflichtige Abmahnungen verschicken.
In meinen Augen ist die Kuh für nicht kommerzielle Blogs und Foren noch nicht vom Eis. Denn daß die Verleger daran interessiert sind, daß auch weiterhin Blogs in dem Gesetz "bedacht" werden, ist nur logisch. Google dürfte es nämlich egal sein. Wenn die Verleger Geld haben wollen, schmeißt es (und andere Suchmaschinen eben die Zeitungen raus) und sperrt »Google News« zu. So einfach ist das. In die Röhre schauen dann die Verlage, die sich dann eben auf die zumeist unkommerziellen Blogs und Foren stürzen bzw. von den oben genannten Anwälten stürzen lassen.
Beschließt der Bundestag jedoch das Gesetz mit der Schonung von Blogs/Foren, wird daraus tatsächlich eine »Lex Google«*, und es ist es fraglich, ob das Leistungsschutzrecht dann verfassungskonform ist, da man es als "Einzelfallgesetz" ansehen kann.

Mit dem von den Verlegern vehement geforderten LSR zeigt sich wieder mal das Dilemma, daß vor allem die Zeitungen haben. In dem nicht erst seit gestern existierenden Internet, ist es ihnen nicht gelungen, wirkungsvolle und von den Lesern akzeptierte Zahlungssysteme zu entwickeln.

Immer wieder Lesenswertes zum Thema Leistungsschutzrecht gibt es beim Journalisten Stefan Niggemeier. Wer sich für die juristische Seite interessiert, ist im Law Blog von RA Udo Vetter und Internet-Law von RA Thomas Stadler gut aufgehoben.

Damit in meinem unausgewogenen Beitrag auch die Gegenseite zu Wort kommt...
Heribert Prantl: »Der Igel frisst keine Artikel« (Süddeutsche Zeitung)

--
* Im Lateinischen ist Lex (das Gesetz) weiblich – und wird ohne Bindestrich geschrieben.
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hmmueller
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Beitrag von hmmueller »

Rathgeber @ 2 Aug 2012, 04:44 hat geschrieben:Damit in meinem unausgewogenen Beitrag auch die Gegenseite zu Wort kommt...
Heribert Prantl: »Der Igel frisst keine Artikel« (Süddeutsche Zeitung)
Wieso "Gegenseite"?

Prantl sagt zum Schluss: "Wer die Informationsfreiheit verteidigen will, darf das Leistungsschutzrecht ablehnen." Und sein ganzer Artikel ist eine Faktensammlung, dass es so unpraktikabel ist, dass man es nicht einführen sollte.

Sagst Du nicht auch, dass Du das Gesetz für falsch hältst? "Wenn es zu dem ... Gesetz kommt, wird es vor allem eine neue Einnahmequelle für Anwälte ...".

Das sind zwar verschiedene Gründe, aber ich habe weder bei Dir noch bei Prantl ein auch nur halbwegs überzeugendes Argument dafür gefunden. Daher rechne ich beide Beiträge zur "gleichen Seite". Oder lieg ich da wo falsch?

HMM
Meine Eisenbahngeschichten - "Von Stellwerken und anderen Maschinen ..."
Die Organe der Bahnerhaltung sind ermächtigt, den Arbeitern zur Aneiferung angemessene Quantitäten von Brot, Wein oder Branntwein unentgeltlich zu verabfolgen. Nr. XXVII - Vorschriften für das Verhalten bei Schneefällen, K. k. Österreichische Staatsbahnen, Gültig vom 1. Oktober 1906; Artikel 14(5)
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autolos
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Beitrag von autolos »

Autobahn @ 2 Aug 2012, 02:05 hat geschrieben: Früher – als es noch kein Internet gab – habe ich mir auch noch eine Zeitung am Kiosk gekauft. Aber doch nicht alle, die es in Deutschland gab. Heute suche ich mir die für mich interessanten Artikel über Google-News aus. Da kann ich nach Themen filtern.
Und wieviel bezahlst du heute für die journalistische Leistung?

Wer für Leistungen anderer nicht bezahlt, die Leistung aber in Anspruch nehmen möchte, muss damit leben, die Leistung künftig nicht mehr zu erhalten, da sie niemand mehr bereitstellen wird. Dieses unbestreitbare Faktum darf bei dieser und anderen Debatten zum Urheberrecht nicht vergessen werden. Dass Verlage auf Agenturmeldungen zurückgreifen, ändert an diesem Sachverhalt gar nichts, bezahlt werden müssen die Agenturmeldungen auch. Wer Nachrichten will, muss entweder selber dafür bezahlen oder jemanden finden, der für ihn bezahlt (Werbung). Nicht zahlen und keine Werbung wollen ist Schmarotzertum.
Für die, die sich anmaßen über den Wert und Unwert anderer zu urteilen: Die Würde des Menschen ist unantastbar!
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Autobahn
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Beitrag von Autobahn »

@ autolos

Ich habe mir eine Zeitung gekauft, und beim Frühstück etwa 10 Prozent gelesen. Nämlich das, was mich interessierte. Aber eben nur aus einer.

Ich hätte auch am Vortag die Tagesschau sehen können. Im Auto habe ich auch die Nachrichten im Radio gehört.

Die Zeitung lese ich heute noch - online. Gerade in ihrer Online-Ausgabe ist sie mit Werbung vollgepflastert, während in der Printausgabe die Werbung eher dezenter ist. Dafür hat die Printausgabe unzählige Beilagen. Der Verkaufspreis ist eher ein symbolischer Preis für den Druck und Vertrieb. Der journalistische Aufwand wird durch die Werbung bestritten. Das, was die Redakteure in den Computer hacken und was dann in die Printausgabe kommt, machen sie gleichzeitig für die Online-Ausgabe. Es ist also kein doppelter Aufwand. Zudem haben sie bei der Online-Version keine Druck- und Vertriebskosten mehr. O.K., den Server, aber den haben sie auch so für ihren ganzen Betrieb.

Früher wäre ich nicht auf die Idee gekommen, mehrere Tageszeitungen zu kaufen. Heute finde ich aber in Google-News auch Artikel aus anderen Zeitungen, die mich interessieren. Ich kann sogar filtern, zu welchem Thema ich was lesen will (ich lese z. B. grundsätzlich keine Sportnachrichten) Und die lese ich dann auch. Auch diese Online-Ausgaben sind mit Werbung zugemüllt (wie auch bei deren Printausgaben noch massenhaft Beilagen herausfallen).

Ergo bezahle ich nicht für den Druck der Zeitung. Die journalistische Leistung habe ich vorher auch nicht bezahlt, das machen die Anzeige- und Beilagekunden. Damit leiste ich einen kleinen Beitrag zum Umweltschutz ;).

Man könnte jetzt darüber sinnieren, ob die Verlage es nicht versäumt haben, ein Online-Bezahlmodell zu entwickeln. Einige Verlage, z. B. das Hamburger Abendblatt tun dies bei einigen Artikeln. Aber nur bei selbst recherchierten, wo sie exklusive Rechte haben. Diese Themen erscheinen dann zwei oder drei Tage später mit dem Satz: "Wie die xy-Zeitung berichtet.." in anderen Medien.

Andere Verlage bringen solche Artikel nur in der Printausgabe heraus. Auch die werden mit Verzögerung von anderen Zeitungen übernommen.

Doch das macht nur einen kleinen Teil der täglichen Meldungen aus. Wenn Pressekonferenzen abgehalten werden, schreiben die verschiedenen Medien ohnehin fast das gleiche. Bei herausgegebenen Presse- und Agenturmeldungen gleicht ein Ei (fast) dem Anderen. Meist erhalten die Journalisten bei einer Pressekonferenz so genannte Pressemappen. Da suchen sie sich dann das raus, was für ihre Leser interessant sein könnte. In diesen Pressemappen finden sich oft Aussagen wie: "Herr Dr. Mabuse sagte:" und dann folgt ein wörtliches Zitat. Das schreiben alle auf ihre Online-Seite und auch in die Printausgabe. Manchmal wird der Fülltext je nach Ausrichtung der Zeitung geringfügig verändert oder gekürzt .

Eine besondere "Schöpfungshöhe", die schützenswert wäre, kann ich dabei nicht erkennen. Aber ich kann schon erkennen, was die Verleger wollen. Sie wollen von Google (und anderen Suchmaschinen) gefunden werden um von diesen abzukassieren. Und von den Bloggern (und Forenbetreibern?) gleich mit.

Noch einmal:

Jeder Verlag kann sich für Suchmaschinen unsichtbar machen! Mit einer einfachen robot.txt

Warum tun sie es dann nicht? Weil sie nicht wollen (s. o.)

@ Rathgeber

Im Portal der Piraten NRW fand ich zu dem Thema nur etwas über Pharmaka ;)
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Boris Merath
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Beitrag von Boris Merath »

Autobahn @ 3 Aug 2012, 21:39 hat geschrieben: Im Portal der Piraten NRW fand ich zu dem Thema nur etwas über Pharmaka ;)
Und es ist natürlich völlig abwegig, dass man Stellungnahmen zur Bundespolitik auf der Internetseite des Bundesverbandes findet - da kann man natürlich nicht drauf kommen.
Bis zur vollzogenen Anbringung von ausreichenden Sandstreuapparaten an allen Maschinen haben die Bahnwärter bei aufwärtsgehenden Zügen auf stärkeren Steigungen die Schienen ausgiebig mit trockenem Sand zu bestreuen und für die Bereithaltung eines entsprechenden Vorrathes zu sorgen.

Fahrdienstvorschrift bayerische Staatsbahnen 1876
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Autobahn
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Beitrag von Autobahn »

Boris Merath @ 4 Aug 2012, 00:03 hat geschrieben: Und es ist natürlich völlig abwegig, dass man Stellungnahmen zur Bundespolitik auf der Internetseite des Bundesverbandes findet - da kann man natürlich nicht drauf kommen.
Es ist natürlich völlig abwegig, das man in einem Landesverband solche brisanten Themen nicht findet. Schließlich ist NRW nicht der kleinste Landesverband ;)
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Beitrag von Rathgeber »

Autobahn @ 3 Aug 2012, 21:39 hat geschrieben:Ergo bezahle ich nicht für den Druck der Zeitung. Die journalistische Leistung habe ich vorher auch nicht bezahlt, das machen die Anzeige- und Beilagekunden. Damit leiste ich einen kleinen Beitrag zum Umweltschutz  ;).
Als ginge es nur um Umweltschutz (der, Autobahn, natürlich nur ein Pars pro toto ist). Aber man kann die nicht angemessene Journalistenvergütung nicht mal eben mal mit dem unnötigen Abholzen des tropischen Regenwalds aufrechnen; auch nicht mit dem LSR. Abseits der aufgearbeiteten Agenturmeldungen gibt es eben auch Menschen, die auf eigene Kosten am Ort des Geschehens ihr Lager aufschlagen und darauf hoffen, dabei den einen oder anderen Euro zu verdienen. Exemplarisch möchte ich Jens Weinreich aufführen, der derzeit in London jeden Tag ein kleines Feuerwerk abbrennt. Größtenteils auf eigene Kosten, auch wenn er dem Spiegel und anderen Medien Texte verkauft.

Es geht auch um den Hintergrund. (Falsche) Agenturmeldungen kann jeder (falsch) abschreiben. Dafür gibt es genügend Beispiele, die man unentgeltlich im BILDblog nachblättern kann.
Und darum geht es eben auch. Zu viel Unsinn wird geschrieben; was auch die unselige Debatte über Heriberts Prantls Nicht-Besuch bei Verfassungsrichter Andreas Voßkuhle beweist.

Und es geht auch um die Frage, wie Journalismus (meinetwegen auch Recherche), der nicht zu unrecht als vierte Gewalt gilt, adäquat vergütet wird. Das Leistungsschutzrecht – darin sind wir uns einig – kann diese Frage nicht sinnvoll beantworten. Das Dumme ist nur, daß die Verlage nicht für ihre Schreiber sprechen, somdern lediglich für die zahlenden Werbekunden, denen wir u.a. auch die schrecklichen Bilderstrecken zu verdanken haben.

Damit dass auch klar ist, Autobahn:
Autobahn @ 4 Aug 2012, 00:15 hat geschrieben:
Boris Merath @ 4 Aug 2012, 00:03 hat geschrieben:Und es ist natürlich völlig abwegig, dass man Stellungnahmen zur Bundespolitik auf der Internetseite des Bundesverbandes findet - da kann man natürlich nicht drauf kommen.
Es ist natürlich völlig abwegig, das man in einem Landesverband solche brisanten Themen nicht findet. Schließlich ist NRW nicht der kleinste Landesverband ;)
Weder NRW noch Bayern sind der Nabel der (bundesdeutschen) Welt.
Diese peinliche Blöße hast Du nun wirklich nötig, wenn Du ernsthaft an einer Diskussion ineressierst bist.
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JNK
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Beitrag von JNK »

@Autobahn: Wenn Du auf der Homepage der Piratenpartei NRW zum Wiki gehst und in der Suche Leistungsschutzrecht eingibst, ist der erste Treffe ein entsprechender Wiki-Eintrag, inkl. Standpunkt der Piraten. https://wiki.piratenpartei.de/Leistungsschutzrecht
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Beitrag von Rathgeber »

Rathgeber @ 4 Aug 2012, 02:21 hat geschrieben:Diese peinliche Blöße hast Du nun wirklich nötig, wenn Du ernsthaft an einer Diskussion ineressierst bist.
Diese peinliche Blöße hast Du nun wirklich nicht nötig, wenn Du ernsthaft an einer Diskussion ineressierst bist.
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TramPolin
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Beitrag von TramPolin »

Jetzt also doch:

Kabinett beschließt umstrittenes Leistungsschutzrecht

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik...t-a-852715.html

Suchmaschinen müssen also demnächst zahlen, sollte das Gesetz auch vom Bundestag beschlossen werden und in Kraft treten.
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Autobahn
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Beitrag von Autobahn »

TramPolin @ 29 Aug 2012, 12:18 hat geschrieben:Suchmaschinen müssen also demnächst zahlen, sollte das Gesetz auch vom Bundestag beschlossen werden und in Kraft treten.
Dem Vernehmen nach, sind in Belgien die Verlage eingeknickt, als Google sie für eine Woche aus dem Index genommen hat :lol:
Der Kapitalismus ist so alt wie die Menschheit, der Sozialismus ist nur Siebzig geworden. Er hatte keine Krise, er hatte kein Kapital.
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Beitrag von TramPolin »

Autobahn @ 29 Aug 2012, 19:54 hat geschrieben: Dem Vernehmen nach, sind in Belgien die Verlage eingeknickt, als Google sie für eine Woche aus dem Index genommen hat  :lol:
Wenn es so einfach wäre… Man darf annehmen, dass die Bundesregierung auch darüber informiert ist. Warum zieht sie es dennoch durch?

Wenigstens sind die Blogger und Foren nicht betroffen. Aber ich traue der Sache nicht, nicht dass da ein Jurist was anderes reininterpretiert.

Auch eine Änderung des Gesetzestextes ist ja immer noch möglich, er ist ja noch nicht mal im Bundestag behandelt worden. Im Zweifelsfall gebe ich alles mit eigenen Worten wieder und schreibe nur die Quelle hin ("wie der SPIEGEL berichtet"). All das wäre ja durch das Zitatrecht gedeckt. Überschriften würde ich neu texten. Theoretisch kann es passieren, dass ich auf das Wort genau dasselbe texte wie jemand anders, dessen Quelle ich nicht aufgesucht habe. Dann wird es schwierig, das nachzuweisen, dass ich das nicht kannte. War ich als Erster da, ließe sich das anhand der Zeitangaben beim Provider nachweisen.

Bei bestimmten Sachverhalten ("Dingenskirchen: Zug rammt Pkw", "Bahn Kollidiert mit Auto nahe "Dingenskirchen" …) gibt es aber nur überschaubar viele Wortkombinationen. M.E. sind so kurze Allerweltsüberschriften auch nicht schützenswert.

Selbst kreativere Dinge wie "Wiedervereinigung ungültig: Kohl war gedopt" wird man kaum aus Foren etc. raushalten können, so was verbreitet sich. Mit gutem Recht sind selbst Witze nicht schützenswert. Bei Überschriften sollte es nicht anders sein. Nach meinem Verständnis geht das Schützenswerte bei längeren Texten an, so bei einem Text, der aus einigen Sätzen besteht.

Sollte alles so bleiben, wie es ist, kann man theoretisch vielleicht sogar als Blogger Geld verdienen. Google unterscheidet aber zwischen den Kategorien "News" und "Blog", nur wenige Blogs sind in die News aufgerückt. Welcher Mechanismus dahintersteckt, ist mir nicht bekannt.

Aber die Frage ist auch, ob es einen Unterschied macht, ob eine Nachricht unter "News" oder im übergeordneten Suchverzeichnis auftaucht. Sucht man ohne Einschränkung, werden bei Google auch die Blogs berücksichtigt.

Nimmt Google die Meldungen generell raus, würde man in keinem der Verzeichnisse mehr diese finden. Nur noch, wenn man vorher erklärt hat, dass man Google die Verwendung erlaubt, dann gibt's aber auch keine Kohle. Dann sind wir aber genau beim Einstieg von Autobahn, die Nachrichtenkreativen verzichten auf Kohle von Google, dann liegt das Gesetz nur nutzlos rum und kommt nicht zur Anwendung. Dann kan man es aber auch gleich lassen.
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Autobahn
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Beitrag von Autobahn »

TramPolin @ 29 Aug 2012, 20:52 hat geschrieben:Wenn es so einfach wäre… Man darf annehmen, dass die Bundesregierung auch darüber informiert ist. Warum zieht sie es dennoch durch?
In gewisser Weise sind Politiker Beratungsresistent. Ich habe mir mal den Artikel auf Heise-Online aus 2011 aufgerufen, der sich damit beschäftigt.

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Goo...us-1280764.html

Die belgischen Verlage haben natürlich zurück gerudert. Wer nicht in Google gefunden wird, ist nicht existent.
Google unterscheidet aber zwischen den Kategorien "News" und "Blog", nur wenige Blogs sind in die News aufgerückt. Welcher Mechanismus dahintersteckt, ist mir nicht bekannt.
SEO, das benutzen die Verlage auch :D
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Beitrag von Rathgeber »

Inwieweit im vom Bundeskabinett abgesegneten Gesetzentwurf zum LSR nur Suchmaschinen betroffen sind, kann man streiten:
§ 87g Abs. 4: Das Leistungsschutzrecht für Presseverleger wird – wie andere Leistungsschutzrechte auch – nur im Rahmen von Schrankenregelungen gewährleistet. Nach Absatz 4 Satz 1 ist es zulässig, Presserzeugnisse oder Teile hiervon öffentlich zugänglich zu machen, soweit dies nicht durch gewerbliche Anbieter von Suchmaschinen und von gewerblichen Diens- ten, die Inhalte entsprechend aufbereiten, erfolgt. Dies gilt selbstverständlich nicht für die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken, die in den Presserzeugnissen enthal- ten sind. Die gesetzlich zulässige Nutzung beurteilt sich hier weiterhin nach den hierfür maßgebenden Bestimmungen der §§ 44a ff. UrhG.
Entwurf eines Siebenten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes

Dazu auch: Internet-Law: »Wen betrifft das Leistungsschutzrecht für Presseerzeugnisse jetzt eigentlich?«
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