[M] Mehrere Strafzettel fuer einmal Schwarzfahren?

Alles über Stadtverkehr, was woanders nicht passt, wie z.B. Verkehrsverbünde
Flocke
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Beitrag von Flocke »

Hallo liebe Eisenbahn-Community,

ich habe eine rechtliche Frage an euch!

letzte Woche bin ich nachts 2 Stationen mit zwei Fahrraedern in der Muenchener S-Bahn gefahren. Fuer mich hatte ich ein Ticket, fuer die Raeder leider nicht.
Natuerlich bin kontrolliert worden und habe 2 Strafzettel (also 2x 60EUR) (jeweils eines fuer jedes Fahrrad) bekommen. Ist dieses rechtlich zulaessig, dass man fuer "einmal" schwarzfahren 2mal aufgeschrieben wird?
Es standen zwei Kontrolleure vor mir, die mich jeweils einmal aufgeschrieben haben. Auf mich hat es den Eindruck gemacht, dass sie einfach ihre Quote hochbringen wollten. Vor allem deren Aussage "Im MVG-Kundencenter wird dir das zweite Ticket sicherlich aus kulanzgrunden erlassen werden." hat das ganze sehr dubios erscheinen lassen.

War das in Ordnung, was da geschehen ist?

Vielen Dank fuer eure Hilfe!
Flocke
Cloakmaster
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Beitrag von Cloakmaster »

Du bist doch gar nicht aufgeschrieben worden. . Es ist jedes Fahrrad einmal aufgeschrieben worden. Wärst du auch nioch schwarz gefahren, wären dann 180€. Nicht zu vergessen die Anzeige wegen Beförderungserschleichung in wenigstens zwei Fällen, welche zusätzlich zum erhöhten Beförderungsentgelt auch noch ein Bußgeld und/oder Sozialstunden nach sich ziehen könnte.
ET 423
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Beitrag von ET 423 »

@Flocke: Wenn ein Ehepaar gemeinsam unterwegs ist und schwarz fährt, werden sie auch getrennt (=2xFN) aufgeschrieben, obwohl sie ja zusammen gefahren sind.

Btw.: Ich hatte 2004 jemandem mal drei 'Tickets' verpaßt - eines für ihn selbst (er hatte IsarCard Ring 1-4 und wir waren zwischen Ring 5 und 6), eines für sein Fahrrad und noch eines wegen Fahrrad-Sperrzeit.
Ich schaue weg, weil mir hier Einiges nicht paßt.
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modercol
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Beitrag von modercol »

Natürlich ist das zulässig.
Jedes Radl benötigt eine Fahrkarte. Dementsprechend fehlen also zwei Fahrkarten während der Kontrolle. Und für jede fehlende Fahrkarte gibts eine FN.
NJ Transit
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Beitrag von NJ Transit »

Eine Fahrpreisnacherhebung ist ja in dem Sinne kein Strafzettel wie im Straßenverkehr, sondern im Grunde eine Fahrkarte zum Bordpreis. Drum heißt es ja auch "Doppelter Fahrpreis, mindestens jedoch 60€".

Warum allerdings ein Prüfdienst in der S-Bahn auf das MVG-Kundencenter verweist, ist mir schleierhaft.
My hovercraft is full of eels.

SWMdrölf. Jetzt noch nächer, noch hältiger, noch fitter. Bist auch du Glasfaser und P-Wagen?
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Jean
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Beitrag von Jean »

Nur so als Anmerkung: auch mit Fahrrad Fahrschein ist ein Mitnehmen eines Fahrrads während der Sperrzeit = Schwarzfahren!
Für den ÖPNV Ausbau Gegen Experimente und Träuereien. Eine Trambahn braucht einen eigenen Fahrweg, unabhängig vom MIV!
Fahrradwege auf Kosten des ÖPNV braucht keiner!
Cloakmaster
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Beitrag von Cloakmaster »

Allerdings würde ich ein Fahrrad während der Sperrzeit ohne Fahrschein rotzdem nicht mit zwei Tickets beglücken. Das wäre meiner Ansicht nach dann doch doppelt bestraft.
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Lazarus
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Beitrag von Lazarus »

Jean @ 23 Aug 2016, 18:28 hat geschrieben: Nur so als Anmerkung: auch mit Fahrrad Fahrschein ist ein Mitnehmen eines Fahrrads während der Sperrzeit = Schwarzfahren!
Da hab ich meine Zweifel, ob das wirklich so zu halten ist. Ganz ehrlich, ich würde den nicht bezahlen und würde es da auch zur Not auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen. Zur Not auch mit Hilfe der Zeitung.
Mehr Geld für den ÖPNV-Ausbau in München! Es wird höchste Zeit!
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Beitrag von Cloakmaster »

Lazarus @ 23 Aug 2016, 18:48 hat geschrieben: Da hab ich meine Zweifel, ob das wirklich so zu halten ist. Ganz ehrlich, ich würde den nicht bezahlen und würde es da auch zur Not auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen. Zur Not auch mit Hilfe der Zeitung.
Dann fahr doch bitte mal werktags morgens mit einer Isarcard 9 Uhr, und wende dich anschließend mit deiner FN an die Zeitung.
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Jean
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Beitrag von Jean »

Die Zeitung wird dich dafür küssen. :P
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146225
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Beitrag von 146225 »

Lazarus @ 23 Aug 2016, 18:48 hat geschrieben: Da hab ich meine Zweifel, ob das wirklich so zu halten ist. Ganz ehrlich, ich würde den nicht bezahlen und würde es da auch zur Not auf ein Gerichtsverfahren ankommen lassen. Zur Not auch mit Hilfe der Zeitung.
Du erkennst mit dem Abschluss des Beförderungsvertrages die Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen an - also ja. Frechheit siegt nicht automatisch, die größte Schnauze leider noch zu oft.
München kann jeder. Duisburg muss man wollen!
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chris232
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Beitrag von chris232 »

ET 423 @ 23 Aug 2016, 17:32 hat geschrieben: @Flocke: Wenn ein Ehepaar gemeinsam unterwegs ist und schwarz fährt, werden sie auch getrennt (=2xFN) aufgeschrieben, obwohl sie ja zusammen gefahren sind.
Wieso Ehepaar, es gehen doch 5 Leute auf ein Bayernticket... :rolleyes:
Eisenbahnen sind in erster Linie nicht zur Gewinnerzielung bestimmt, sondern dem Gemeinwohl verpflichtete Verkehrsanstalten. Sie haben entgegen dem freien Spiel der Kräfte dem Verkehrsinteresse des Gesamtstaates und der Gesamtbevölkerung zu dienen.
Otto von Bismarck

Daher hat die Bahn dem Gemeinwohl und nicht privaten Profitinteressen zu dienen, begreifen Sie es doch endlich mal!
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MVG-Wauwi
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Beitrag von MVG-Wauwi »

Jean @ 23 Aug 2016, 18:28 hat geschrieben:Nur so als Anmerkung: auch mit Fahrrad Fahrschein ist ein Mitnehmen eines Fahrrads während der Sperrzeit = Schwarzfahren!
Nein, Schwarzfahren ist das rechtlich nicht. Es ist lediglich ein Verstoß gegen die Beförderungsbedingungen, welche mit einer Vertragsstrafe sanktioniert ist. Diese beträgt zwar im MVV 60 Euro, könnte im Gegensatz zu dem vom Bundesrat festgelegten EBE auch vor Ort auf einen anderen Wert festgelegt werden.
Gruß vom Wauwi
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Beitrag von ET 423 »

MVG-Wauwi @ 23 Aug 2016, 20:06 hat geschrieben: Nein, Schwarzfahren ist das rechtlich nicht. Es ist lediglich ein Verstoß gegen die Beförderungsbedingungen, welche mit einer Vertragsstrafe sanktioniert ist.
richtig
MVG-Wauwi @ 23 Aug 2016, 20:06 hat geschrieben: Diese beträgt zwar im MVV 60 Euro
zumindest bei der S-Bahn sind es 40EUR
Ich schaue weg, weil mir hier Einiges nicht paßt.
Bayernlover
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Beitrag von Bayernlover »

Dann kauft man halt ein Bayernticket, schon kann man mit den Rädern in die S-Bahn.
Für mehr Administration. Gegen Sittenverfall. Für den Ausschluss nerviger Weiber.
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Jean
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Beitrag von Jean »

Dafür ist doch ein Zusatzticket notwendig...
Für den ÖPNV Ausbau Gegen Experimente und Träuereien. Eine Trambahn braucht einen eigenen Fahrweg, unabhängig vom MIV!
Fahrradwege auf Kosten des ÖPNV braucht keiner!
Cloakmaster
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Beitrag von Cloakmaster »

Hm, ich hätte es so gesehen, daß Fahradkarten während der Sperrzeit keine Gültigkeit besitzen. Das mit verstoss gegen Beförderungsbestimmungen und verbundener Vertragsstrafe sehe ich dann doch als unter Umständen angreifbar an. Vor allem, da andere Verstösse gegen Beförderungsbestimmungen (zB Gepäckstück zu gross) in der Regel nicht sanktioniert werden. Gemäss Anhang 4, Punkt 1.8 beträgt die Vertragsstrafe für das Nichteinhalten der Sperrzeiten lediglich 40 Euro.

Und: Natürlich hätte Flocke ger keine 2 fahrräder mitnehmen dürfen, sondern nur eines.
Bayernlover
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Beitrag von Bayernlover »

Jean @ 23 Aug 2016, 21:00 hat geschrieben: Dafür ist doch ein Zusatzticket notwendig...
Das ist richtig, aber ich meinte in der Sperrzeit mit Fahrkarte und Bayernticket (+ entsprechender DB-Ergänzung)
Für mehr Administration. Gegen Sittenverfall. Für den Ausschluss nerviger Weiber.
derJan
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Beitrag von derJan »

Hm, interessante Frage.

Die Beförderungsbedingungen sagen:
§ 9 Erhöhtes Beförderungsentgelt
(1) Ein Fahrgast ist zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgelts verpflichtet, wenn er
1.  für sich  oder – soweit der Tarif hierfür ein Beförderungsentgelt vorsieht – für von ihm mitgebrachte Tiere, Fahrräder oder Gepäckstücke keine gültige Fahrkarte beschafft hat,

[...]

(2) In den Fällen des Absatzes 1 kann der Unternehmer ein erhöhtes Beförderungsentgelt bis zu 60 Euro erheben.
Ich bin leider kein Jurist, aber ich finde die Interpretation zulässig, dass ein Fahrgast genau ein erhöhtes Beförderungsentgelt für sich und seine Sachen zu zahlen hat. Von Aufaddierung steht da nirgends was.

Frage ist halt, ob man für 60 Euro Differenz einen Anwalt hinzuziehen möchte.
Cloakmaster
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Beitrag von Cloakmaster »

Wenn der Fahrgast für sich ODER sein Fahrrad kein Ticket nachweisen kann, ist nur ein EBE fällig. Wenn er für sich UND sein Fahrrad keines vorweisen kann, sind es zwei.
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Jojo423
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Beitrag von Jojo423 »

Cloakmaster @ 23 Aug 2016, 18:51 hat geschrieben: Dann fahr doch bitte mal werktags morgens mit einer Isarcard 9 Uhr, und wende dich anschließend mit deiner FN an die Zeitung.
Im Gegensatz zur IsarCard 9 Uhr gibt es beim Fahrradticket keine Fahrkartenalternative. Das ist dann doch ein großer Unterschied.
Viele Grüße
Jojo423
JeDi
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Beitrag von JeDi »

Bayernlover @ 23 Aug 2016, 21:41 hat geschrieben: Das ist richtig, aber ich meinte in der Sperrzeit mit Fahrkarte und Bayernticket (+ entsprechender DB-Ergänzung)
Das muss dann auch die Fahrradtageskarte Nahverkehr und nicht die Fahrradtageskarte Bayern sein...
JeDi
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Beitrag von JeDi »

Flocke @ 23 Aug 2016, 17:12 hat geschrieben: Hallo liebe Eisenbahn-Community,

ich habe eine rechtliche Frage an euch!

letzte Woche bin ich nachts 2 Stationen mit zwei Fahrraedern in der Muenchener S-Bahn gefahren. Fuer mich hatte ich ein Ticket, fuer die Raeder leider nicht.
Natuerlich bin kontrolliert worden und habe 2 Strafzettel (also 2x 60EUR) (jeweils eines fuer jedes Fahrrad) bekommen. Ist dieses rechtlich zulaessig, dass man fuer "einmal" schwarzfahren 2mal aufgeschrieben wird?
Es standen zwei Kontrolleure vor mir, die mich jeweils einmal aufgeschrieben haben. Auf mich hat es den Eindruck gemacht, dass sie einfach ihre Quote hochbringen wollten. Vor allem deren Aussage "Im MVG-Kundencenter wird dir das zweite Ticket sicherlich aus kulanzgrunden erlassen werden." hat das ganze sehr dubios erscheinen lassen.

War das in Ordnung, was da geschehen ist?

Vielen Dank fuer eure Hilfe!
Flocke
Ist soweit korrekt. Korrekt wäre außerdem ein Ausschluss von der Weiterfahrt gewesen.
Georg A.
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Beitrag von Georg A. »

JeDi @ 24 Aug 2016, 00:24 hat geschrieben:Ist soweit korrekt. Korrekt wäre außerdem ein Ausschluss von der Weiterfahrt gewesen.
...am besten gleich eine standrechtliche Erschiessung, damit der blöde Beförderungsfall das bloss nicht wieder macht.
Cloakmaster
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Beitrag von Cloakmaster »

Wie genau wird eigentlich das Mitführen von zwei Fahrrädern (statt nur einem) geahndet?
Meikl
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Beitrag von Meikl »

Leicht OT: hat irgendjemand Informationen, wie viele Fahrräder (nicht deren Besitzer) "schwarz" fahren? Ich kann mir gut vorstellen, daß mindestens 25 % kein Fahrradticket haben. Häufig nehmen die Leute für kürzeste Strecken, für die man mit dem Rad höchstens 5 Minuten brauchen würde, ihr Rad mit rein, und ich kann mir nicht vorstellen, daß da jeder für das Fahrrad gezahlt hat (evtl. oft auch aus Unwissenheit).
derJan
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Beitrag von derJan »

Flocke @ 23 Aug 2016, 17:12 hat geschrieben: Hallo liebe Eisenbahn-Community,

ich habe eine rechtliche Frage an euch!

letzte Woche bin ich nachts 2 Stationen mit zwei Fahrraedern in der Muenchener S-Bahn gefahren. Fuer mich hatte ich ein Ticket, fuer die Raeder leider nicht.
Natuerlich bin kontrolliert worden und habe 2 Strafzettel (also 2x 60EUR) (jeweils eines fuer jedes Fahrrad) bekommen. Ist dieses rechtlich zulaessig, dass man fuer "einmal" schwarzfahren 2mal aufgeschrieben wird?
Es standen zwei Kontrolleure vor mir, die mich jeweils einmal aufgeschrieben haben. Auf mich hat es den Eindruck gemacht, dass sie einfach ihre Quote hochbringen wollten. Vor allem deren Aussage "Im MVG-Kundencenter wird dir das zweite Ticket sicherlich aus kulanzgrunden erlassen werden." hat das ganze sehr dubios erscheinen lassen.

War das in Ordnung, was da geschehen ist?

Vielen Dank fuer eure Hilfe!
Flocke
Mach am besten das, was der Kontrolleur gesagt hat und hoffe darauf, dass sie den Betrag freiwillig reduzieren.

Im übrigen bin ich der Meinung, dass ein Fahrgast nur ein gültiges Ticket haben kann oder nicht. Doppelt oder gar dreifach ungültig halte ich für Schmarrn.
Cloakmaster
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Beitrag von Cloakmaster »

Schon, nur braucht es halt für drei kostenpflichtige Beförderungsfälle eben auch drei Tickets. Wenn keines vorhanden ist, macht das eben schwarz fahren in drei Fällen.
derJan
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Beitrag von derJan »

Cloakmaster @ 24 Aug 2016, 10:19 hat geschrieben: Schon, nur braucht es halt für drei kostenpflichtige Beförderungsfälle eben auch drei Tickets. Wenn keines vorhanden ist, macht das eben schwarz fahren in drei Fällen.
Ein Fahrrad ist kein Fahrgast sondern aufpreispflichtiges Gepäck eines Fahrgastes. Somit gibt es für mich nur einen Beförderungsfall. Wenn das Fahrrad selbst ein Beförderungsfall wäre, müsste es ja auch alleine reisen können.
Cloakmaster
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Beitrag von Cloakmaster »

Leider sind es nicht deine Verkehrsbetriebe, bei denen du festlegen könntest, was ein Beförderungsfall ist, und was nicht. Das Fahrrad darf zwar nicht alleine reisen, wohl aber seinen begleitenden Fahrgast wechseln, ebenso wie ein Hund. Für diverse Hunde wurden auch schon personalisierte Monatskarten ausgestellt. Dennoch wäre in deiner Definition der Hund kein Beförderungsfall.
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