Klo
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So lang keine bestimmte Zahl an Klos vorgeschrieben ist, muss man die ja nur zusperren...martinl @ 8 Mar 2019, 20:07 hat geschrieben: Geiler Thementitel!!!!
Wenn man das kurzfristig verbieten würde, hätte ALEX ein ziemlich großes Problem.
Die DoStos haben wohl ein geschlossenenes System, bei den italienischen Wägen würde ich das jetzt auch vermuten. Ansonsten gibt es ja auch noch ein paar unterschiedliche Bauarten, die haben doch nicht alle ein Plumpsklo oder?
Kommt auch auf die Strecke an zumindest auf den meisten SFS sind sie verboten wenn mit Fahrgästen gefahren wird. Da reicht dann auch absperren nicht...
Trotzdem ich mein das Problem hat sich in DE doch eh schon erledigt wie viele Wagen wird es noch geben 100-200 das dürfte aber dann schon groszügig geschätzt sein.
Trotzdem ich mein das Problem hat sich in DE doch eh schon erledigt wie viele Wagen wird es noch geben 100-200 das dürfte aber dann schon groszügig geschätzt sein.
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AK1 @ 8 Mar 2019, 15:07 hat geschrieben:Auf SFS kommt der Alex allerdings eher selten.
Das bezweifle ich stark. Auf SFS ist mindestens "druckgeschützt" )p( vorgeschrieben - egal ob mit oder ohne Fahrgäste und damit sind offene WC's raus.Rev @ 8 Mar 2019, 15:23 hat geschrieben:Aber durchaus andere Züge mit solchen System wenn auch nur zur Überführung
Keine Alternative zum Transrapid MUC


Es gibt noch InterRegio-Wagen ("i") die derzeit im InterCity-Einsatz sind, die trotz Übersetzfenster nicht druckdicht sind. Das habe ich vor und nach der Umstellung auf das PEP-System (Preis- und Erlösmanagement Personenverkehr) und sukzessive Abschaffung der InterRegio-Verbindungen bzw. Umstellung auf InterCity-Verbindungen auf InterRegio-Linien, wo sich der IC-Einsatz lohnt, im InterRegio von Stuttgart nach Karlsruhe erlebt, wie sich der Druck auf der SFS im Tunnel auf die Ohren auswirkt. Dabei werden die Trommelfelle spürbar eingedrückt. Das wurde, soweit ich mich entsinnen kann, anderswo debattiert und erklärt. Leider sind die Doppelstockwagen der Nahverkehrszüge nicht unbedingt druckdicht, wenn sie mit 160 km/h als IRE durch den Tunnel auf der SFS fahren. Das ist bei der Umleitung von IRE-Zügen von Stuttgart nach Karlsruhe über Bruchsal der Fall.
Wenn die Reisezugwagen und Reisezüge (Triebzüge) komplett druckdicht, das dem Symbol )p( gerecht wird, sein sollen, dann müssen die Voraussetzungen festgelegt bzw. erfüllt werden, daß die Züge bei einer maximal zulässigen Höchstgeschwindigkeit und +50 km/h (bis max. 160 km/h) so druckdicht sind, daß es keine Auswirkungen auf die Fahrgäste im Fahrgastraum hat und die Fensterscheiben nicht "eingedrückt" werden. Bei max. zulässigen Höchstgeschwindigkeit höher, als 160 km/h wären +30% der max. zul. Höchstgeschwindigkeit zu berechnen. Dadurch könnte gewährleistet werden, daß die Züge auch bei z.B. 300 km/h druckdicht sind.
Hier wird zwar über die Zugtoiletten diskutiert, aber alleine die Toilette als geschlossenes System reicht als Voraussetzung nicht aus, um die Wagen als "Druckdicht" zu bezeichnen.
Wenn die Reisezugwagen und Reisezüge (Triebzüge) komplett druckdicht, das dem Symbol )p( gerecht wird, sein sollen, dann müssen die Voraussetzungen festgelegt bzw. erfüllt werden, daß die Züge bei einer maximal zulässigen Höchstgeschwindigkeit und +50 km/h (bis max. 160 km/h) so druckdicht sind, daß es keine Auswirkungen auf die Fahrgäste im Fahrgastraum hat und die Fensterscheiben nicht "eingedrückt" werden. Bei max. zulässigen Höchstgeschwindigkeit höher, als 160 km/h wären +30% der max. zul. Höchstgeschwindigkeit zu berechnen. Dadurch könnte gewährleistet werden, daß die Züge auch bei z.B. 300 km/h druckdicht sind.
Hier wird zwar über die Zugtoiletten diskutiert, aber alleine die Toilette als geschlossenes System reicht als Voraussetzung nicht aus, um die Wagen als "Druckdicht" zu bezeichnen.
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Dafür gibts ja (p).JLanthyer @ 9 Mar 2019, 09:27 hat geschrieben: Wenn die Reisezugwagen und Reisezüge (Triebzüge) komplett druckdicht, das dem Symbol )p( gerecht wird, sein sollen, dann müssen die Voraussetzungen festgelegt bzw. erfüllt werden, daß die Züge bei einer maximal zulässigen Höchstgeschwindigkeit und +50 km/h (bis max. 160 km/h) so druckdicht sind, daß es keine Auswirkungen auf die Fahrgäste im Fahrgastraum hat und die Fensterscheiben nicht "eingedrückt" werden.