
Überqueren von Gleisen
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Wir hatten hier im Forum doch vor längerer Zeit mal das Thema BÜ Höhenkirchen-Siegertsbrunn. Da hat sich leider auch nichts geändert, zweimal an diesem BÜ ergab fast 30 Personen die rübergerannt sind, bei geschlossenen Schranken. Das sind mehr, als in den Zeiten wo die Schranke offen war den BÜ überquert haben 

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Kennt ihr den film "Stand by me"? Dort machen das auch welche und nennen es (in der deutschen fassung versteht sich) "Zugausweichen".tra(u)mmann @ 1 Apr 2006, 09:37 hat geschrieben:
Gestern (eigentlich heute früh um 1:00) war bei "Domian" („WDR 1live“, „WDR 3 Fernsehen“, „1 Festival Fernsehen“) ein Wahnsinniger, der sich zusammen mit Kumpels den Kick sucht, im letzten Moment vor einem herannahenden Zug wegzuspringen. Er ist 24 Jahre alt, ein Alter, bei dem man annehmen sollte, dass das Gehirn entsprechend weit entwickelt ist.
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Auf www.Bahnbilder.de gibts ein Paar Fotosmellertime @ 2 Apr 2006, 15:48 hat geschrieben:Da möchte ich aber ein Foto sehen, bevor ich das glaube.
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Wo sind da ungesicherte Bahnübergänge ohne jegliche Warnung oder hab ich was falsch verstanden?glemsexpress @ 3 Apr 2006, 16:37 hat geschrieben: Auf www.Bahnbilder.de gibts ein Paar Fotos
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KRRRRR!! Solchen Hornochsen sollten man von den Gleisen bzw. der Gleisnähe fernhalten!! Und wann bitteschön ist die Vibration zu spüren? Ja, richtig, erst bei einer Vorbeifahrt des Zuges!! Nur da wo das Gewicht der Räder auf den Schienen lastet, entstehen aufgrund ihrer "Unrundlauf" Erschütterungen, die man unmittelbar spürt, wenn die Räder vorbei kommen, nur ist das nicht überall so, heutzutage ist die Trasse so gebaut, daß sie auch bei höchster Geschwindigkeit gar nicht erst vibrieren.Dol-Sbahn @ 23 Mar 2006, 19:26 hat geschrieben: Ich habe dieses Topic dank Suchfunktion rausgefischt.
Auch wenn man am Rand der Gleis geht, könnte zu tödliche Verhängnis kommen wie hier:
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,406282,00.html
Bei ganauer Betrachtung fehlen die Sicherungssignalanlagen für die Fußgänger, das vor einem herranahenden Zug warnen soll. Die Geländer -auch wenn sie die Menschen in "Schlangenlinien" zu gehen zwingen- allein reichen leider nicht aus.FloSch @ 3 Apr 2006, 19:10 hat geschrieben:Wo sind da ungesicherte Bahnübergänge ohne jegliche Warnung oder hab ich was falsch verstanden?
Ausnahmsweise bedingte Zustimmung, auch wenn das, was passiert ist, schrecklich ist.KRRRRR!! Solchen Hornochsen sollten man von den Gleisen bzw. der Gleisnähe fernhalten!! [/b]
Leider völlig falsch, aber eine nette Idee. Störungen einer Oberfläche breiten sich wellenförmig in alle Richtungen vom Zentrum der Störung weg aus. Vgl. Störung einer ruhenden Wasseroberfläche. Beispiel für Störungen der Erdoberfläche wären Erdbebenwellen. Ein fahrender Zug verursacht sogar sehr deutliche Störungen der Erdoberfläche, Messungen können dadurch beispielsweise auch in großer Entfernung noch empfindlich gestört werden. "Auf" Vibrationen würde ich mich allerdings nicht verlassen bei Annäherung eines Zuges, da könnte man genausogut nach dem Wetter gehen.Und wann bitteschön ist die Vibration zu spüren? Ja, richtig, erst bei einer Vorbeifahrt des Zuges!! Nur da wo das Gewicht der Räder auf den Schienen lastet, entstehen aufgrund ihrer "Unrundlauf" Erschütterungen, die man unmittelbar spürt, wenn die Räder vorbei kommen, nur ist das nicht überall so, heutzutage ist die Trasse so gebaut, daß sie auch bei höchster Geschwindigkeit gar nicht erst vibrieren.
Sicherungsanlagen sind an den Fußgängern serienmäßig mobil montiert, nannte man einst "Augen", "Ohren" und ein drehbarer Hals.Bei ganauer Betrachtung fehlen die Sicherungssignalanlagen für die Fußgänger, das vor einem herranahenden Zug warnen soll.
Nirgends, aber manche Leute können nicht zwischen "Bahnübergängen" und "höhengleichen Bahnsteigzugängen" unterscheiden. Überwege mit solchem Geländerverhau sind natürlich auch auf Hauptbahnen zugelassen. Gesichert sind die Überwege (ich sage bewußt nicht "Bahnübergänge") wegseitig durch den Irrgarten, der Schienenverkehr hat immer Vorrang, da es auf den Schildern so festgelegt ist. Andreaskreuze mit der Bedeutung "Schienenverkehr hat Vorrang wenn er sich diesen erzwingt" sind ja nicht vorhanden.Wo sind da ungesicherte Bahnübergänge ohne jegliche Warnung oder hab ich was falsch verstanden?
BZ-ESTW sind wie ein Computerspiel. Es fehlt nur noch das Fenster "Game over!" wenn sich zwei rote Linien treffen!
Heute früh gab's bei der Call-in-Talkshow Domain (im Radio auf WDR 1 LIVE, im TV auf WDR 3 und Eins Festival) ein Bahnhofsgeschichten-Special. Dabei war ein Anrufer, der seinen Kumpel verloren hat, als man dessen Handy am Bahnsteig rauben wollte. Im Gerangel stürzte er aufs Gleis und wurde von einem Güterzug tödlich verletzt. Eventuell wurde er vom Räuber auch mit Absicht aufs Gleis gestoßen, was aber nicht nachgewiesen werden konnte. Der Täter bekam zwei Jahre Jugendhaft.
Wer die Sendung verpasst hat und reinhören will - sie kann man in wenigen Tagen auf
http://www.nachtlager.de
als MP3 oder OGG downloaden.
Die anderen Bahnhofsgeschichten drehen sich übrigens größtenteils um Prostitution und Drogen. Auch ziemlich erschütternd.
Wer die Sendung verpasst hat und reinhören will - sie kann man in wenigen Tagen auf
http://www.nachtlager.de
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Die anderen Bahnhofsgeschichten drehen sich übrigens größtenteils um Prostitution und Drogen. Auch ziemlich erschütternd.
Das hat zwar nicht mehr viel mit dem Thema "Ueberqueren von Gleisen" zu tun, aber mich wuerde interessieren, wegen was der Taeter verurteilt wurde. Fahrlaessige Toetung? Wenn ihr mich fragt, war das Absicht. Ich habe zwar auch mal eine Schlaegerei gesehen, bei der jemand aufs gleis geraten ist, das war aber nachts auf einer eingleisigen Strecke, wo der einzige zug mit dem noch zu rechnen war, die letzte S- Bahn war, auf die alle warteten. Waere der damals ueberfahren worden, haette ich ja noch verstanden wenn man sagt, es war keine absicht. Wenn man aber jemanden so schlaegt, dass die Gefahr besteht, dass er aufs gleis faellt, und das Ganze dann auch noch wo stattfindet, wo man mit Zuegen rechnen muss und sich dann auch schon ein lauter Gueterzug ankuendigt, ist das fuer mich eindeutig ein mordversuch oder in diesem fall ein Mord. Hat der Freund denn auch erzaehlt, was der Tf ausgesagt hat?tra(u)mmann @ 5 Apr 2006, 02:09 hat geschrieben: Dabei war ein Anrufer, der seinen Kumpel verloren hat, als man dessen Handy am Bahnsteig rauben wollte. Im Gerangel stürzte er aufs Gleis und wurde von einem Güterzug tödlich verletzt. Eventuell wurde er vom Räuber auch mit Absicht aufs Gleis gestoßen, was aber nicht nachgewiesen werden konnte. Der Täter bekam zwei Jahre Jugendhaft.
Das Schlimmste ist aber, dass es ja Leute gibt, die andere nicht nur wegen eines Handies vor den zug stoßen sondern ganz ohne Grund. so wie damals diser Ugor in HH.
wegen solchen Leuten beobachte ich immer, was sich hinter mir abspielt wenn ich beim Einfahren des zuges nahe am Gleis stehe.
Was die Sicherungsanlagen entlang der AVG-Stadtbahnstrecken angeht: Ich weiß, dass die manche hier sehr beschäftigen. Auf den ersten Blick sehen manche Anlagen nicht so sicher aus, trotzdem entsprechen sie den neuesten strengsten Vorschriften. Je nach Ort und Lage des Bahnsteigzugangs gelten andere Standarts. Diese höhengleichen Bahnsteigzugänge darf die AVG auf Hauptstrecken nur in Bahnhöfen verbauen, in denen alle Züge halten und deswegen sowieso mit verminderter Geschwindigkeit verkehren. Je nach dem ob sich der Überweg vor oder nach dem Haltepunkt des Zuges befindet gelten andere Standarts. So konnte in Öhringen sogar ein Niveaugleicher Übergang ohne Blinklichtanlage und Umlaufsperren nur mit Andreaskreuzen realisiert werden, weil alle herannahenden Züge vor dem Übergang halten müssen.
Grüße, Dave
Grüße, Dave
[font=Times]"Die Abwrackprämie soll die deutsche Wirtschaft ankurbeln. Von wegen. Warum die Prämie den Falschen hilft, viele Kunden foppt und zum Betrügen geradezu einlädt." Artikel Politik abgewrackt! auf taz.de[/font]
Der Kumpel hat sogar ein wenig zu Gunsten des Täters ausgesagt, da er es als Rangelei gesehen hat und keinen Vorsatz beobachtet hat. Aber auch, wenn man den Kumpel bei so etwas verliert, muss man natürlich bei der Wahrheit bleiben. Er zeigt sogar Größe, wenn er das so aussagt. Die meisten anderen hätten das anders beschrieben, um Rache zu üben. Damit wir uns nicht missverstehen, mit dem Täter zeige ich keine Sympathie. Alleine schon wegen eines dummen Handys am Bahnsteig eine Rangelei anzufangen, ist hochgradig kriminell. Aber Mord ist es halt nicht. Raub und dabei den Tod billigend in Kauf nehmen, dürfte es schon eher treffen.gmg @ 5 Apr 2006, 05:13 hat geschrieben: Das hat zwar nicht mehr viel mit dem Thema "Ueberqueren von Gleisen" zu tun, aber mich wuerde interessieren, wegen was der Taeter verurteilt wurde. Fahrlaessige Toetung? Wenn ihr mich fragt, war das Absicht. Ich habe zwar auch mal eine Schlaegerei gesehen, bei der jemand aufs gleis geraten ist, das war aber nachts auf einer eingleisigen Strecke, wo der einzige zug mit dem noch zu rechnen war, die letzte S- Bahn war, auf die alle warteten. Waere der damals ueberfahren worden, haette ich ja noch verstanden wenn man sagt, es war keine absicht. Wenn man aber jemanden so schlaegt, dass die Gefahr besteht, dass er aufs gleis faellt, und das Ganze dann auch noch wo stattfindet, wo man mit Zuegen rechnen muss und sich dann auch schon ein lauter Gueterzug ankuendigt, ist das fuer mich eindeutig ein mordversuch oder in diesem fall ein Mord. Hat der Freund denn auch erzaehlt, was der Tf ausgesagt hat?
Das Schlimmste ist aber, dass es ja Leute gibt, die andere nicht nur wegen eines Handies vor den zug stoßen sondern ganz ohne Grund. so wie damals diser Ugor in HH.
wegen solchen Leuten beobachte ich immer, was sich hinter mir abspielt wenn ich beim Einfahren des zuges nahe am Gleis stehe.
Was das :offtopic: angeht: Einen Thread mit "Raub am Bahnsteig mit Todesfolge" habe ich nicht gefunden und bevor ich einen neuen aufmache...

Ja das darf er, wenn er auch vielleicht nicht den vorgeschriebenen Dienstweg eingehalten hat.gmg @ 20 Apr 2006, 17:42 hat geschrieben: Letzten Samstag habe ich einen Tf gesehen, der an der Hackerbrücke etwa auf Höhe der Taubenversammlung quer über das halbe Bahngelände gelaufen ist. Vielleicht musste er zu einer Lok. Jedenfalls sah das Ganze für mich etwas unseriös aus und jetzt würde ich gerne mal wissen, ob ein Tf sowas darf
Aber auf jeden Fall kein Grund um sich als Hilfssheriff zu betätigen!
"Bei Dämmerung ist mit Dunkelheit zu rechnen"
Wenn es zur Ausübung seiner Tätigkeit als Eisenbahner gehört, darf er das - mit Warnweste. Aber ich sehe das auch so, dass man deswegen keinen Aufstand machen muss, das passiert warscheinlich zig mal am Tag auf Deutschlands Bahnanlagen. Und zudem wissen die Bahner selbst ganz gut was sie können und dürfen und was nicht.Ja das darf er, wenn er auch vielleicht nicht den vorgeschriebenen Dienstweg eingehalten hat.

Manchmal hab' ich den Eindruck, hier postet der eine oder andere Fünfjährige unter Drogen.
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Etwas ähnliches wollten auch ein paar Bundestagasabgeordnete für Reutlingen Hbf, da die DB den höhengleichen Übergang ein paar Jahre vorher geschlossen hatte (wegen den vielen Gleisüberquerern). Sie wollten eine Art Anrufschranke, die in der Grundstellung geschlossen war und nur nach einem Anruf (in Karlsruhe???) geöffnet werden sollte. Die DB hat das abgelehnt, da viele über die geschlossene Schranke laufen würden, womit sie meiner Meinung auch recht hat. Mittlerweile hat Reutlingen Hbf übrigens Aufzüge... .elchris @ 1 Apr 2006, 16:22 hat geschrieben:![]()
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Weills so schön passt:
Mein Vater hat mir neulich berichtet, dass in Pullach (S7) im Zuge der Verlegung von Fernwärmeleitungen auch gleich noch der Bahnhof auf Barrierefrei umgebaut werden soll, dazu soll es zwei neue Bü-Anlagen geben, jeweils mit Licht und HALBschranke, aber OHNE Gebimmel.
Ich sage: 2 Wochen (bis zum ersten Toten).
Wieviele diesen höhengleichen Übergang in Pullach unerlaubt benutzen werden, hängt, denke ich, von der Lage dieses Hps ab. In Hechingen ist so ein (vom dort noch vorhandenen FdL bedienter, da Handschranke) Übergang auch vorhanden, er wird wegen seiner wegeverlängernden Lage glücklicherweise kaum von Leuten unerlaubt benutzt.
Sprich: Der Tf haut einfach schnell genug ab, wenn sie hinterherlaufen droht er damit, das zu petzen usw.ET 423 @ 23 Apr 2006, 17:13 hat geschrieben:Nur die dürfen ihrerseits nicht auf Bahnanlagen so einfach rumlaufen.
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Eisenbahnen sind in erster Linie nicht zur Gewinnerzielung bestimmt, sondern dem Gemeinwohl verpflichtete Verkehrsanstalten. Sie haben entgegen dem freien Spiel der Kräfte dem Verkehrsinteresse des Gesamtstaates und der Gesamtbevölkerung zu dienen.
Otto von Bismarck
Daher hat die Bahn dem Gemeinwohl und nicht privaten Profitinteressen zu dienen, begreifen Sie es doch endlich mal!
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Ich bin hier bestimmt der Letzte, der sich bei sowas als Hilfssheriff betätigt. Ich hatte eigentlich auch gemeint, ob er das so wie ich es beschrieben hatte, korrekt gemacht hat. Gibt es denn eine allgemein gültige Regel wie der vorgeschriebene Dienstweg wäre?tauRus @ 22 Apr 2006, 01:12 hat geschrieben: Ja das darf er, wenn er auch vielleicht nicht den vorgeschriebenen Dienstweg eingehalten hat.
Aber auf jeden Fall kein Grund um sich als Hilfssheriff zu betätigen!
Ich denke aber nur bei "Gefahr im Verzug"? Da wird so ein "Vergehen" ja wohl eher nicht dazu zählenTigerente290 @ 23 Apr 2006, 22:57 hat geschrieben: Ja, aber Polizei und BGS dürfen ohne Warnweste in die Bahnanlagen, das ist der kleine aber feine Unterschied.
Lustig ist es aber schon wenn die BGSler durch die Gleise laufen, getarnt wie sie sind - hatte mal ein im Gleis spielendes Kind in Regensburg gemeldet und 10 Minuten später sah man die ganzen Grünlinge durch die Gleise latschen

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Abseits vom Bahnübergang? Wie bitte? Wie kann man da nur so blöd sein, oder hatten die Herrschaften den Alkohol intus?Tram Regbg ? @ 24 Apr 2006, 19:16 hat geschrieben:http://www.mittelbayerische.de/SID_a9685f4...rik=mz&id=64446
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Ein weiteres Negativbeispiel war heute auch in Poing (siehe Störungschronik S-Bahn).Tram Regbg ? @ 24 Apr 2006, 19:16 hat geschrieben: Hi!
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Hi!DT810 @ 24 Apr 2006, 20:10 hat geschrieben:Abseits vom Bahnübergang? Wie bitte? Wie kann man da nur so blöd sein, oder hatten die Herrschaften den Alkohol intus?
Ob Alkohol eine Rolle gespielt hat kann ich auch nicht beantworten. Was ich allerdings an der Sache nicht verstehe ist, das der PU laut Radiomeldung sich in der Nacht von Sonntag auf Montag abgespielt hat. Das Spitzenlicht müsste doch schon von weitem zu sehen gewesen sein.
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Da die Dame ja gestürzt ist, nehme ich an das die zwei in dem Moment gar nicht mehr auf Züge geachtet haben, da es ja bei älteren Leuten doch wahrscheinlich etwas mehr wehtut und sie somit erstmal abgelenkt vom Geschehen waren.Das Spitzenlicht müsste doch schon von weitem zu sehen gewesen sein.
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Hi!Hemmschuhleger @ 25 Apr 2006, 17:20 hat geschrieben: Da die Dame ja gestürzt ist, nehme ich an das die zwei in dem Moment gar nicht mehr auf Züge geachtet haben, da es ja bei älteren Leuten doch wahrscheinlich etwas mehr wehtut und sie somit erstmal abgelenkt vom Geschehen waren.
Laut Radiomeldung soll der Mann den nahenden Zug schon bemerkt haben. Aber da war es schon zu spät. Er hat noch versucht seine Frau von den Gleisen zu ziehen. Hat es aber nicht mehr geschafft.
Ansonsten geb ich dir Recht, dass man in einer solchen Situation an andere Dinge denkt, als an mögliche nahende Züge.
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Also wenns mich im Gleisbereich auf der freien Strecke hinschmeißt dann würde ich glaube ich nicht an was anderes denken! Aber vielleicht ham die zwei ja schon vergessen wo sie sind...sind ( waren ) ja schon älterAnsonsten geb ich dir Recht, dass man in einer solchen Situation an andere Dinge denkt, als an mögliche nahende Züge.

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