DT810 @ 7 Jan 2007, 00:13 hat geschrieben:Nachdem das geklärt ist, habe ich dennoch eine Frage, weshalb die Bundesbahnbeamten -evtl. Lokführer- bahnpolizeiliche Befugnisse hatten? Gab es einen Anlaß dazu, diverses Personal die polizeiliche Befugnisse zu übertragen. Im zweifelsfall hätte das Bahnpersonal ihren polizeilichen Ausweis vorzeigen müssen.
Stark vereinfacht und ohne detailierte Aufzählung von Einzelaufgaben und Einzelbefugnissen soll die Bahnpolizei die Sicherheit und Ordnung des Bahnbetriebs und der Bahnanlagen gewährleisten.
Um den Bahnbediensteten die Ausübung des Dienstes gegenüber Dritten im Bedarfsfall besser durchsetzen zu können, waren Eisenbahnbetriebsbeamte sowie Pförtner, Bahnsteigschaffner, Wächter und Ortsladebeamte zugleich Bahnpolizisten (EBO von 1928).
Die hauptamtliche Bahnpolizei wurde bereits nach dem 1. Weltkrieg aufgestellt, ihr Status jedoch erst in der EBO von 1957 berücksichtigt.
1967 schränkte man erstmals den Kreis der nebenamtlichen Bahnpolizisten ein, weil deren Aufgaben weitgehend von der hauptamtlichen Bahnpolizei übernommen wurden.
In der weiteren zeitlichen Folge wurde verstärkt im Falle des notwendigen polizeilichen Zwanges die hauptamtliche Bahnpolizei gerufen, so dass für die EBO-Fassung von 1991 festgestellt wurde, dass die Notwendigkeit des polizeilichen Einschreitens von nebenamtlichen Bahnpolizisten weiter reduziert sei.
Dementsprechend wurde geregelt, dass die Wahrnehmung von bahnpolizeilichen Aufgaben nicht mehr mit der Tätigkeit verbunden war, sondern explizit übertragen werden musste.
Neben der Verwaltungsvereinfachung sah man auf Grund geänderter Gesetzeslage im Strafrecht und Zivilrecht keine Notwendigkeit mehr, einen großen Kreis nebenamtlicher Bahnpolizisten vorzuhalten, was sich auch auf Aus- und Fortbildungskosten niederschlagen würde.
(Zusammenfassung aus der Begründung zur Änderung des § 60 EBO von 1991)
Mit der Übertragung der Aufgaben der Bahnpolizei auf den Bundesgrenzschutz (heute Bundespolizei) wurden alle Regelungen über nebenamtliche Bahnpolizisten überflüssig.
Und nochmals die Anmerkung, eine Entwicklung im Bereich der Bahnpolizei, die seit über 40 Jahren stattgefunden hat, sich dabei der Entwicklung anderer Rechtsgrundlagen im Bereich des Polizeirechts und der Polizeibehörden angepasst hat und auch heute noch in der staatlichen Verantwortung und Zuständigkeit (=Bundespolizei) liegt, kann ich weder mit der Privatisierung der Bahn noch mit Herrn Mehdorn in Verbindung bringen.
@ Administratoren/Moderatoren:
Vielleicht wäre es möglich, ein eigenes Thema für den durchaus spannenden Bereich Bahnpolizei aufzumachen und die passenden Beiträge aus dem hiesigen Themenpfad dorthin zu verschieben?