Streiks bei der Deutschen Bahn 2007/2008

Alles über Eisenbahn, was woanders nicht passt.
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mellertime
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Beitrag von mellertime »

hauseltr @ 5 Aug 2007, 19:05 hat geschrieben: Du bist ein Oberspaßvogel:
Erstens hast du keine Ahnung von einem Streik: Wenn ein Streik läuft wird der Betrieb bestreikt, dann darfst du nicht mal den Betrieb betreten. Das hat nämlich nichts mehr mit einem Warnstreik zu tun.
Oder meinst du, man kann mal hier ein Stündchen streiken und dann mal da? So läuft das nicht.
Wieder falsch! Natürlich darf ich als Streikender den Betrieb betreten. Erst wenn der AG Aussperrungen ausspricht, erst dann darf ich es nicht mehr!
Und zu einer Ahnungslosigkeit:
Nur mal ein Ausschnitt:...
Na du hattest es ja gut, eine 4-Tagesruhe. Wow!
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Lazarus
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Beitrag von Lazarus »

Eine Aussperrung wäre allerdings wegen der Friedenspflicht mit Transnet und GdBA garnet möglich, da das nur gegen die gesamte Belegschaft ausgesprochen werden darf. Eine Auswahl einzelner Beschäftiger ist rechtlich net zulässig
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mellertime
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Beitrag von mellertime »

hauseltr @ 5 Aug 2007, 19:15 hat geschrieben: http://www.morgenpost.de/content/2007/06/2...aft/907511.html
Fast hättest du mich gehabt. ;) Aber dann ist es mir noch aufgefallen:
Aus der Berliner Morgenpost vom 27. Juni 2007
Außerdem, wieso Blödsinn? Ich habe geschrieben, oder weiß jemand etwas besseres?
Du bist einfach nicht mehr auf Höhe der Zeit. Das ist mir schon öfters aufgefallen.
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mellertime
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Beitrag von mellertime »

Lazarus @ 5 Aug 2007, 21:04 hat geschrieben: Eine Aussperrung wäre allerdings wegen der Friedenspflicht mit Transnet und GdBA garnet möglich, da das nur gegen die gesamte Belegschaft ausgesprochen werden darf. Eine Auswahl einzelner Beschäftiger ist rechtlich net zulässig
Richtig, das ist ja das Dielemmer vom Mehdorn. Aber da hat er sich ja selbst hingebracht.
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TramPolin
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Beitrag von TramPolin »

mellertime @ 5 Aug 2007, 21:20 hat geschrieben: Richtig, das ist ja das Dielemmer vom Mehdorn. Aber da hat er sich ja selbst hingebracht.
Dann warten wir noch auf die besondere Mehdornsche Logik: Wenn ich nicht aussperren darf, dann dürft ihr auch nicht streiken. :D

Oder hat er das etwa schon gesagt? :unsure:
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Beitrag von hauseltr »

mellertime @ 5 Aug 2007, 21:47 hat geschrieben:
hauseltr @ 5 Aug 2007, 19:05 hat geschrieben: Du bist ein Oberspaßvogel:
Erstens hast du keine Ahnung von einem Streik: Wenn ein Streik läuft wird der Betrieb bestreikt, dann darfst du nicht mal den Betrieb betreten. Das hat nämlich nichts mehr mit einem Warnstreik zu tun.
Oder meinst du, man kann mal hier ein Stündchen streiken und dann mal da? So läuft das nicht.
Wieder falsch! Natürlich darf ich als Streikender den Betrieb betreten. Erst wenn der AG Aussperrungen ausspricht, erst dann darf ich es nicht mehr!
Und zu einer Ahnungslosigkeit:
Nur mal ein Ausschnitt:...
Na du hattest es ja gut, eine 4-Tagesruhe. Wow!
Na, dann schau mal hier, besonders unter III 3.

http://www.kanzlei-prof-schweizer.de/bibli...kampfrecht.html


Und zur 4 Tagesruhe: Überstunden abbauen!

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Lazarus
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Beitrag von Lazarus »

TramPolin @ 5 Aug 2007, 21:27 hat geschrieben: Dann warten wir noch auf die besondere Mehdornsche Logik: Wenn ich nicht aussperren darf, dann dürft ihr auch nicht streiken. :D

Oder hat er das etwa schon gesagt? :unsure:
Selbst wenn man die Friedenspflicht mal bei Seite lässt, wäre es das Dümmste, was er machen kann. Dann würde nämlich wirklich kein einziger Zug mehr fahren. Man würde also genau das Gegenteil von dem ereichen, was man grad versucht zu vermeiden
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Beitrag von hauseltr »

mellertime @ 5 Aug 2007, 22:17 hat geschrieben:
hauseltr @ 5 Aug 2007, 19:15 hat geschrieben: http://www.morgenpost.de/content/2007/06/2...aft/907511.html
Fast hättest du mich gehabt. ;) Aber dann ist es mir noch aufgefallen:
Aus der Berliner Morgenpost vom 27. Juni 2007


Du bist einfach nicht mehr auf Höhe der Zeit. Das ist mir schon öfters aufgefallen.
Ich bitte um Verweise auf neuere und aktuellere Hinweise, sonst habe ich ein Dilemma.

Was gibt es Neues in der Höhe der Zeit?

Wann wurde diese Aussagen widerrufen?

Ich kann nur auf das zurückgreifen, was mir bekannt ist!

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Beitrag von The_mAtRiX »

:rolleyes: Na dann mach mal! Wenn du ein Tf oder was auch immer sein solltest, müsstest du eigentlich wissen, das dies keine Freiheitsberaubung ist. Du kannst ja an einem Bahnhof aussteigen und wohin gehen, wo du willst. Freiheitsberaubung ist, wenn ein Tf mit Absicht auf freier Strecke stehenbleibt und nicht weiterfährt und du dadurch nicht aussteigen kannst. Falls das passiert ist, ich glaube ein oder zwei Fälle sind bekannt geworden, sind das Einzelfälle die auch geandet werden.
Wenn du in meinen Originalpost schaust, dann steht da genau das -> mir ging es genau um die Fälle, bei denen der Tf auf der freien Strecke stehengeblieben ist - und das kam alleine hier im Raum München bei den Warnstreiks wieder einmal mehrfach vor.
Das ist rechtlich kein Problem und ist auch nicht illegal. Anscheinend weißt du nicht, was Streik heißt. Streik bedeutet, daß man seine Arbeitskraft nicht mehr dem Arbeitgeber zur Verfühgung stellt und dies kann dann auch z.B. am Isartor sein! Dem Arbeitgeber ist es dann zur Aufgabe gestellt, die Züge durch Ersatzpersonal (Teamleiter usw.) wegzufahren.
Deine Aussage ist schon richtig - aber durch die veränderten Eigentumsverhältnisse am Netz ist es nicht mehr so einfach wie du es beschreibst. Bestreikt wird ja durch das Fahrpersonal die diversen DB Regio AGs bzw. Regio Verkehrsnetz GmbHs sowie die DB Fernverkehr AG/Railion AG. Die DB Netz AG wird nicht bestreikt, daher darf dieser auch kein Vermögensschaden entstehen. Dabei spielt es keine Rolle, dass momentan die DB Netz AG zu 100% der DB AG gehört, wie die anderen Töchter auch. Rechtlich noch klarer wäre die Situation, wenn, wie im aktuellen Kabinettsentwurf der Bundesregierung vorgesehen das Netz komplett wieder dem Staat direkt gehört. Sollte die DB AG, Netz AG und andere Töchter klagen, wird man mit Sicherheit die momentan die noch zu 100% bestehende Verflechtung als mildernden Umstand ansehen, klagen aber Dritte, wie Veolia und andere private EVU, hat die Gewerkschaft NULL Chancen. Der Schaden muss dann durch die GDL ersetzt werden. Die ganze Angelegenheit ist aber rechtlich Neuland, denn so viel ich weiß gab es ja unter der momentanen rechtlichen und wirtschaftlichen Konstellation noch keinen ernsthaften Streik, oder?

Noch eine kleine Nebenbemerkung, damit es keine Missverständnisse gibt: Nein, ich bin nicht gegen Streiks per se, aber ich bin mir momentan nicht so sicher, ob sich nicht die GDL und die Lokführer langfristig ins eigene Fleisch schneiden, wenn es jetzt hart auf hart kommt.
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Beitrag von The_mAtRiX »

mellertime @ 5 Aug 2007, 21:20 hat geschrieben: Richtig, das ist ja das Dielemmer vom Mehdorn. Aber da hat er sich ja selbst hingebracht.
Ne, kein Problem, denn die normalen Angestellten und die Beamten laufen getrennt. Beamte haben öffentlich rechtliche Arbeitsverträge, die anderen Angestellten privatrechtliche Verträge. Die normalen Angestellten können daher ohne Probleme ausgeschlossen werden, die Beamten, sowie die Angestellten aus anderen Unternehmensbereichen mit Fahrerlaubnissen fahren dann den Notbetrieb.
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Lazarus
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Beitrag von Lazarus »

The_mAtRiX @ 5 Aug 2007, 22:17 hat geschrieben: Ne, kein Problem, denn die normalen Angestellten und die Beamten laufen getrennt. Beamte haben öffentlich rechtliche Arbeitsverträge, die anderen Angestellten privatrechtliche Verträge. Die normalen Angestellten können daher ohne Probleme ausgeschlossen werden, die Beamten, sowie die Angestellten aus anderen Unternehmensbereichen mit Fahrerlaubnissen fahren dann den Notbetrieb.
eben genau da liegst du falsch

das mit Beamten und Angestellten ist zwar soweit richtig, aber du kannst die Angestellten net trennen, da die Frage nach der Zugehörigkeit der Gewerkschaft net zulässig ist

Das bedeutet, bei einer Aussperrung müssten ALLE Angestellten drausen bleiben
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Beitrag von hauseltr »

Lazarus @ 5 Aug 2007, 23:28 hat geschrieben: eben genau da liegst du falsch

das mit Beamten und Angestellten ist zwar soweit richtig, aber du kannst die Angestellten net trennen, da die Frage nach der Zugehörigkeit der Gewerkschaft net zulässig ist

Das bedeutet, bei einer Aussperrung müssten ALLE Angestellten drausen bleiben
Ich sehe das so:

Die Angestellten können sich aber selber trennen, nämlich in Streikende und Arbeitswillige.
Wer arbeiten will, darf an der Arbeitsaufnahme nicht gehindert werden.

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Beitrag von Lazarus »

hauseltr @ 5 Aug 2007, 22:46 hat geschrieben:
Lazarus @ 5 Aug 2007, 23:28 hat geschrieben: eben genau da liegst du falsch

das mit Beamten und Angestellten ist zwar soweit richtig, aber du kannst die Angestellten net trennen, da die Frage nach der Zugehörigkeit der Gewerkschaft net zulässig ist

Das bedeutet, bei einer Aussperrung müssten ALLE Angestellten drausen bleiben
Ich sehe das so:

Die Angestellten können sich aber selber trennen, nämlich in Streikende und Arbeitswillige.
Wer arbeiten will, darf an der Arbeitsaufnahme nicht gehindert werden.

hauseltr
auch das ist rechtlich aber net zulässig, da gibt es klare gesetzliche Richtlinien
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Beitrag von Theo »

LugPaj @ 5 Aug 2007, 12:23 hat geschrieben:Wenn man hier beinhart mit einer Lohnforderung von 31 % in einen bundesweiten Streik hineingeht, kann die Bahn glaub ich recht beruhigt sein. Der oeffentliche Druck wird sich sehr schnell gegen die (da 31%) raffgierigen TFs richten. Echtes Verstaendnis wird man mit solch einer Forderung nirgends erlangen. Und wenn der oeffentliche Druck aus allen Richtungen kommt (Medien, Volksmeinung, Politik) kann der Streik einfach nicht erfolgreich sein.
Dazu mal ein kleiner Hinweis.

Ich glaube, daß es doch nicht so schlecht um die öffentliche Meinung bestellt ist.

nachzulesen hier: http://www.bahnerforum.de/forum/showthread...p=3042#post3042


MfG. Theo
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Beitrag von Lazarus »

Theo @ 5 Aug 2007, 22:56 hat geschrieben: Dazu mal ein kleiner Hinweis.

Ich glaube, daß es doch nicht so schlecht um die öffentliche Meinung bestellt ist.

nachzulesen hier: http://www.bahnerforum.de/forum/showthread...p=3042#post3042


MfG. Theo
naja ist ja auch kein Wunder, Mehdorn tut ja alles dafür, das die fahrgäste für den Streik Verständnis haben :D
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Beitrag von hauseltr »

Zitat: auch das ist rechtlich aber net zulässig, da gibt es klare gesetzliche Richtlinien

Bring nicht Streik und Aussperrung durcheinander.

Ich habe diesen Link kurz vorher schon mal gesetzt.

Auch wenn es hier um Streiks bei der Presse ging, ist es rechtlich dasselbe.

Lies Dir diesen Artikel mal durch.

http://www.kanzlei-prof-schweizer.de/bibli...kampfrecht.html

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Beitrag von mellertime »

hauseltr @ 5 Aug 2007, 22:46 hat geschrieben:
Lazarus @ 5 Aug 2007, 23:28 hat geschrieben: eben genau da liegst du falsch

das mit Beamten und Angestellten ist zwar soweit richtig, aber du kannst die Angestellten net trennen, da die Frage nach der Zugehörigkeit der Gewerkschaft net zulässig ist

Das bedeutet, bei einer Aussperrung müssten ALLE Angestellten drausen bleiben
Ich sehe das so:

Die Angestellten können sich aber selber trennen, nämlich in Streikende und Arbeitswillige.
Wer arbeiten will, darf an der Arbeitsaufnahme nicht gehindert werden.

hauseltr
Dann siehst du das falsch. Du hast doch weiter oben einen Link von so'ne Kanzlei angegeben. Mich belehren wollen und selbst nicht durchlesen... :rolleyes:
Bei einer Ausperrung müssen alle ausgesperrt werden! Wenn trotzdem einige arbeiten wollen, können sie gerne, nur werden sie nicht bezahlt.

hier nochmal nachzulesen:
Eine Aussperrung, die gezielt nur Mitglieder einer streikenden Gewerkschaft er­faßt, nicht organisierte Arbeitnehmer jedoch verschont, ist eine gegen die posi­tive Koalitionsfreiheit gerichtete Maßnahme und daher gemäß Art. 9 Abs. 3 Satz 2 GG rechtswidrig.
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Beitrag von Lazarus »

mellertime @ 5 Aug 2007, 23:14 hat geschrieben:
hauseltr @ 5 Aug 2007, 22:46 hat geschrieben:
Lazarus @ 5 Aug 2007, 23:28 hat geschrieben: eben genau da liegst du falsch

das mit Beamten und Angestellten ist zwar soweit richtig, aber du kannst die Angestellten net trennen, da die Frage nach der Zugehörigkeit der Gewerkschaft net zulässig ist

Das bedeutet, bei einer Aussperrung müssten ALLE Angestellten drausen bleiben
Ich sehe das so:

Die Angestellten können sich aber selber trennen, nämlich in Streikende und Arbeitswillige.
Wer arbeiten will, darf an der Arbeitsaufnahme nicht gehindert werden.

hauseltr
Dann siehst du das falsch. Du hast doch weiter oben einen Link von so'ne Kanzlei angegeben. Mich belehren wollen und selbst nicht durchlesen... :rolleyes:
Bei einer Ausperrung müssen alle ausgesperrt werden! Wenn der Arbeitgeber trennt macht er sich der Koalisionsdiskriminierung schuldig. Und wenn trotzdem einige arbeiten wollen, können sie gerne, nur werden sie nicht bezahlt.
richtig, ausgenommen sind lediglich Beamte, da für die das Sreikrecht net gilt. Aber das sind mittlleweile so wenige, das das eh keine Rolle mehr spielt
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Beitrag von ropix »

Ja, wahnsinnig wenige. Das hab ich beim letzten Streiktag mitbekommen, fürn 20er Takt auf der S2 hats gereicht.
-
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Beitrag von hauseltr »

Zitat: Bei einer Aussperrung müssen alle ausgesperrt werden

Bei einer Aussperrung ja, aber nicht bei einem Streik.

Streik ruft die Gewerkschaft aus, Aussperrung erfolgt durch den Arbeitgeber.

Habe auch nichts anderes geschrieben!

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mellertime
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Beitrag von mellertime »

Ein Hinweis noch wegen der Beamten: Ein Beamter muss natürlich arbeiten und darf nicht streiken. Er darf allerdings nur seine vorgeplante Schicht leisten. Einen bestreikten Arbeitsplatz/Schicht darf er nicht übernehmen.
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Beitrag von hauseltr »

http://www.welt.de/wirtschaft/article87024...en_Fronten.html

Beamte können als Streikbrecher eingesetzt werden

Tatsächlich könnten Beamte aufgrund der Rechtslage sogar als Streikbrecher eingesetzt werden. "Es ist zu befürchten, dass Beamte per Dienstanweisung auf Posten eingesetzt werden, die bestreikt werden"usw.

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Theo
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Beitrag von Theo »

Ohne jetzt mal auf irgendwelche juristischen Winkelzüge eingehen zu wollen (Ich habe ja nicht Jura studiert) mal meine ganz persönliche Meinung:

Durch unsere Arbeitskampfmaßnahmen soll ja kein arbeitswilliger Kollege daran gehindert werden seine Arbeit aufzunehmen.

Das unsere Tf´s dabei die Aufgabe haben auch im Falle eines Streiks Reisende bis zum nächsten Bahnsteig zu befördern ist unumstritten.

Allerdings kann jeder andere Tf am nächsten Hauptsignal stehen bleiben.

Da ist nun egal, ob er sich entschließt am Streik teilzunehmen, er dienstunfähig ist, eine Fahrzeugstörung vorliegt oder andere betriebliche Probleme vorliegen.

Für den AG bedeutet dieser Fall, daß er ein betriebliches Problem hat und er die Aufgabe hat dieses zu lösen.
Das bedeutet, daß er für Ersatzpersonal, Ersatztriebfahrzeug oder ähnliches zu sorgen hat um die Strecke zu räumen und den reibungslosen Eisenbahnverkehr sicherzustellen.

Mit anderen Worten: Nicht der Tf. sondern die DB ist gefragt um Sörungen zu beseitigen.

Ein verhandlungsfähiges Angebot wäre in diesem Fall eine Alternative.


MfG. Theo
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Beitrag von Lazarus »

mellertime @ 5 Aug 2007, 23:30 hat geschrieben: Ein Hinweis noch wegen der Beamten: Ein Beamter muss natürlich arbeiten und darf nicht streiken. Er darf allerdings nur seine vorgeplante Schicht leisten. Einen bestreikten Arbeitsplatz/Schicht darf er nicht übernehmen.
stimmt schon, nur wäre das bei der S-Bahn München ohnehin net von Belang, da es soweit ich weiss nur noch etwa 100 Beatmte gibt, aber 400 GDL-Mitglieder
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Beitrag von mellertime »

hauseltr @ 5 Aug 2007, 23:38 hat geschrieben: http://www.welt.de/wirtschaft/article87024...en_Fronten.html

Beamte können als Streikbrecher eingesetzt werden

Tatsächlich könnten Beamte aufgrund der Rechtslage sogar als Streikbrecher eingesetzt werden. "Es ist zu befürchten, dass Beamte per Dienstanweisung auf Posten eingesetzt werden, die bestreikt werden"usw.
Oh Gott, schon wieder so' alter Link. :rolleyes:
Das hat das Bundesverfassungsgericht bereits im Jahre 1993 entschieden. Als Beamte habt Ihr das Recht, diese dienstliche Anordnung wie folgt abzulehnen:
1. Weist den Arbeitgeber eindringlich auf die Rechtswidrigkeit seiner dienstlichen Anordnung hin – Remonstration.
2. Fordert der Arbeitgeber von Euch während der Streiks Fahr- beziehungsweise anderweitige Arbeitsleistungen, so handelt es sich dabei in der Regel um einen Einsatz auf einem bestreikten Arbeitsplatz. Informiert daher sofort die örtliche oder bezirkliche Streikleitung, zu welchen Arbeitsleistungen Ihr herangezogen werden sollt. Diese entscheiden im Zweifelsfall, ob es sich im konkreten Fall um einen bestreikten Arbeitsplatz handelt.
3. Sollte der Arbeitgeber weiterhin auf die Aufnahme der Arbeitsleistung bestehen, lasst Euch diese Anordnung vom Arbeitgeber schriftlich geben.
4. Legt gegen diese schriftliche Anordnung sofort Widerspruch ein, und zwar ebenfalls schriftlich. Hier genügt ein formloses kurzes Schreiben, das Ihr an Ort und Stelle dem Arbeitgeber überreicht. Dieser Widerspruch berechtigt Euch auch weiterhin zur Verweigerung der Arbeitsleistung.
Quelle: Gdl

Wenn du mir einen Link zu einem Gerichtsurteil jünger als 1993 bringst, schreib ich nichts mehr dazu. ;)
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Beitrag von Theo »

Lazarus @ 5 Aug 2007, 23:49 hat geschrieben:stimmt schon, nur wäre das bei der S-Bahn München ohnehin net von Belang, da es soweit ich weiss nur noch etwa 100 Beatmte gibt, aber 400 GDL-Mitglieder
Die Angst vor den Beamten scheint mir ohnehin vollkommen unbegründet.

Schließlich muss der ja auch noch die notwendigen Voraussetzungen zum Ableisten der jeweiligen Dienstschicht besitzen (Strecken- und Baureihenkenntnis).

Das dürfte ja evtl. in den ABL nicht unbedingt ein Hindernis darstellen.
Aber wie soll das im "Osten" gehen?

Selbiges trifft auch für sogenannte Führungskräfte mit Lokführerschein zu.

Da hat ja wohl das EBA auch noch ein Wort mit zu reden.

Na warten wir mal ab.


MfG. Theo
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Beitrag von Theo »

@hauseltr

Ohne Dir zu nahe treten zu wollen, ich glaube Du hast irgendwie etwas die Zeit verpasst.

Ich habe den Eindruck, daß Du zu hause sitzt und dich noch an die "guten alten Beamtenzeiten erinnerst"
Einzig, Deine Bemerkung, daß Du auch schon mal an einem Streik teilgenommen hast, bringt mich etwas ins Grübeln.
Ansonsten kann ich mich des Eindrucks nicht erwehren, daß Du mit Deiner gesicherten Pension zu hause sitzt und dich nur über die "jungen Spritzer" aufregst die alles anders machen möchten.

Ich kenne auch einige "alte" Kollegen der DR die seit Jahren zu Hause sind und mehr Rente bekommen als ich in einem Monat an Gehalt bekomme.
Kennst Du überhaupt das heutige Tätigkeitsprofil eines Lokführers?

Mußtest Du jemals eine "volle Bremsprobe" an einem 600m langem Güterzug alleine machen?
Hast Du jemals eine "Prüfung nach Abstellung" durchgeführt?
Entschuldige bitte, dieser Begriff ist Dir sicher vollkommen unbekannt.
Bei dieser Arbeit übernimmt der Tf, die Aufgaben eines Wagenprüfers(Meisters?) um evtl. Schäden bzw. Manipulationen dritter am abgestellten Wagenzug zu finden.

Bis heute wurde die Mehrzahl der Tätigkeiten der bis heute entlassenden DB-Mitarbeiter dem Tf. aufgebürdet.


@ all
Hier möchte ich mal sagen, daß ein großer Teil derer die sich hier im Forum ein Urtei erlauben, sowie derer die im Vorstand der DB sitzen zwar gut mit Zahlen umgehen können, allerdings nicht zwischen Roggen und Weizen unterscheiden können.

Das erinnert mich sehr an DDR-Zeiten in potenzierter Form.


MfG. Theo
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Beitrag von hauseltr »

@ mellertime

Zum alter meiner Links, sie sind alle aus 2007

In dem von Dir erwähnten Urteil (es bezog sich übrigens um einen Fall im Zusammenhang mit der Post) steht u.a.:

Der Deutsche Beamtenbund, der Deutsche Postverband und die Gemeinschaft von Gewerkschaften und Verbänden des öffentlichen Dienstes halten - mit zum Teil unterschiedlicher Begründung - den Beamteneinsatz für zulässig.

Da die erforderliche gesetzliche Regelung bisher fehlt, ist der Beamteneinsatz auf bestreikten Arbeitsplätzen rechtswidrig. Dass dadurch ein noch verfassungsfernerer Zustand einträte (vgl. BVerfGE 33, 1 [12]; 41, 251 [267]; 83, 130 [154]), ist nicht ersichtlich. Die in diesem Zusammenhang allenfalls bedenkenswerte Frage nach einer Gewährleistung der Notdienst- und Erhaltungsarbeiten ist nicht Entscheidungsgegenstand

Auch das geltende Beamtenrecht beantwortet die Frage nach der Zulässigkeit eines Beamteneinsatzes bei Arbeitskämpfen nicht. Es enthält keine Anhaltspunkte für die rechtliche Beurteilung der Folgewirkungen beamtenrechtlicher Weisungen in anderen Rechtsbereichen.

Ich wäre als Beamter mehr als vorsichtig, Dienste zu verweigern.

Die von der GDL aus diesem Urteil gezogenen Schlüsse sind m.E. rechtlich zweifelhaft.


http://www.servat.unibe.ch/dfr/bv088103.html

mfg
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Beitrag von hauseltr »

@ theo

Auch ich habe die Ausbildung als Zugführer, Bremsbeamter, Wagenprüfer P, Rangierleiter usw gemacht.

mfg
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Beitrag von TramPolin »

Eilmeldung: überwältigende Mehrheit für Streik bei Urabstimmung

http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,498377,00.html

Edit: Den genauen Prozentwert gibt's erst gegen 13:15
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