Es gibt in Deutschland die Koalitionsfreiheit. Gedeckt durch Art. 9 (3) GG, gedeckt durch Art. 11 (1) der Europäischen Menschenrechtskonvention und gedeckt durch Art. 22 (1) des UN-Paktes für bürgerliche und politische Rechte.Rohrbacher @ 10 Oct 2007, 17:44 hat geschrieben: Begründung? Genau so könnt's nämlich passieren!
Demnach hat jede Berufsgruppe das Recht, sich in einer Gewerkschaft ihrer Wahl zu organisieren. Zwar gibt es für dieselbe Berufsgruppe in einem Betrieb keine unterschiedlichen Bezahlung wegen unterschiedlicher Gewerkschaftsangehörigkeiten, sehr wohl aber ist die Gewerkschaft zuständig, in der eine Mehrheit der jeweiligen Berufsgruppe organisiert ist. Da weit über 70% der Lokomotivführer in der GDL organisiert sind, ist die GDL für deren Belange zuständig. Da aber mehr Zugbegleiter bei Transnet als in der GDL organisiert sind, ist Transnet für die Zugbegleiter zuständig. Wenn sich jetzt eine "Gewerkschaft Deutscher Fahrdienstleiter" oder eine "Gewerkschaft Deutscher ortsfester Eisenbahner" oder etwas in der Art gründet und eine Mehrheit einer bestimmten Eisenbahnberufsgruppe darin organisiert ist, ist diese Gewerkschaft in Tarifverhandlungen für deren Belange zuständig. Wenn sich morgen eine Transnet/GDBA-Abspaltung "Gewerkschaft Deutscher Fahrdienstleiter" gründet und in dieser potentiellen GDF sind fünf Jahre später eine Mehrheit der Fahrdienstleiter der Deutschen Bahn AG organisiert, dann ist es deren Aufgabe, mit der Deutschen Bahn AG über deren Bezahlung zu verhandeln.
Im Moment sind sämtliche Eisenbahner-Berufsgruppen mit Ausnahme der Lokomotivführer in den Gewerkschaften Transnet oder GDBA organisiert, die auch für alle Berufsgruppen zuständig sind - nur nicht für die Lokomotivführer. Möglicherweise gibt es Leute, die diese Koalitionsfreiheit gerne abschaffen würden um starke Spezialgewerkschaften wie Cockpit, UFO, GDL oder den Marburger Bund kleinzukriegen und ein paar korrupte DGB-Großgewerkschaften behalten wollen, doch möglich ist das in der Realität nicht.