Autobahn @ 29 Jan 2008, 08:31 hat geschrieben: Gigaliner bestehen aus einem herkömmlichen Sattelzug und einem Tandemhänger. Diese dürfen nur auf festgelegten Strecken verkehren. Am Zielort wird der Tandemhänger abgekoppelt und durch einen anderen LKW zum Empfänger gebracht. Ortsdurchfahrten und Fahrten auf Landstraßen sind nicht vorgesehen. Einzig die Belastung der Straßen und Brücken sehe ich als Problem. Da aber in Deutschland nicht daran gedacht ist, das zulässige Gesamtgewicht zu erhöhen, kommt es den Spediteuren bei diesen Fahrzeugen lediglich auf das höhere Volumen an.
Der "Gigaliner" ist eine Produktbezeichnung des Fahrzeuwerk Korone, einem Hersteller von LKW-Spezialaufbauten.
Im offiziellen Amtsdeutsch heissen die überlangen LKW "EuroCombi", und die gibt es in insgesamt 7 Varianten. 5 davon sind darauf ausgelegt, drei 20Fuss-StandardContainer zu tragen, zwei darauf, sogar deren vier (bzw. 2 40'-Container). Der Sattelzug mit Tandemanhänger ist nur eine dieser 7 Varianten.
Durch eine Erhöhung der Achszahl ist die Belastung der Strasse sogar niedriger als bei derzeitgen 40t-Lastern der alten Generation - das ist auch eine Bedingung für die EU-Zulassung dieser Fahrzeuge.
Dennoch ist es derzeit noch so, daß diese Lke bisher nur in begrenztem Rahmen eingesetzt werden dürfen. Da sind aber vereinzelt sehr wohl auch Ortsdurchfahrten und Landstrassen dabei. Je nach Variante ist der Wendekreis eines bis zu 25,25 Meter langen Zuges nicht grösser, als die eines herkömmichen 18,75 Meter Zuges. Das zulässige Gesamtgewicht beträgt je nach Variante - auch in Deutschland! - 44 bis 60 Tonnen. Innerhalb von Bremen fährt zB ein "Gigaliner" für Jacobs mit 44 Tonnen Nutzlast (Gesamtgewicht ca 56t) auf dem Buckel zwischen dem Hafen und der Rösterei.