Stuttgart 21

Alles über Eisenbahn, was woanders nicht passt.
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JeDi
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Beitrag von JeDi »

DasBa @ 19 Nov 2007, 19:07 hat geschrieben: Wo gehen die beiden zusätzlichen Gleise denn bitte entlang? Doch wohl paralell zu den bestehenden vier. Oder schreib doch mal beim Kopfbanhhof21 die neuen Gleise genau verlaufen sollen. Wenn ich wirklich 'nen Denkfehler da drin hab, dann hilft mir euer mäßig freundlicher Ton nicht wirklich viel. Kann ja sein, dass ich mich täusche und man wirklich von einem neuen Tunnel von der Nackarbrücke bis ins Gleisvorfeld des Hbf ausgehen muss. 
Edit (oder auch Überarbeitung des Beitrags - noch vor lucs Antwort): Die Ferngleise in/aus Richtung [acronym title="TSC: Stuttgart-Bad Cannstatt <Bf>"]TSC[/acronym] bleiben Ferngleise. Das S-Bahn-Gleis Richtung TSC wird zum Regiogleis Richtung TSC - Das S-Bahn-Gleis aus TSC wird S-Bahn-Gleis nach TSC.
Die neuen Geise werden nördlich der S-Bahn aus [acronym title="TSN: Stuttgart Nordbahnhof <Hp>"]TSN[/acronym] eingefädelt. Das südliche Gleis ist dabei das S-Bahn-Gleis. (also Richtungsbetrieb)
So sagts mein Flyer.
[Erinnerungsmodus]Tunnel geht von kurz hinter der Neckarbrücke bis ins Gleisvorfeld[/Erinnerungsmodus]

In der Hoffnung, wieder etwas meht Sachlichkeit ins Thema zu bringen,
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luc
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Beitrag von luc »

DasBa @ 19 Nov 2007, 19:07 hat geschrieben:
luc @ 19 Nov 2007, 12:41 hat geschrieben:Nur weil dein OB das gesamte Gleisvorfeld als Schlossgarten definiert, führen die zusätzlichen Gleise nach [acronym title="TSC: Stuttgart-Bad Cannstatt <Bf>"]TSC[/acronym] keineswegs durch den Park. Südlich des Tunnels geht es nur durch den Park? Hä? Die paar Meter vom Tunneleingang zum Brückenanfang über den Neckar oder was meinst du damit?
Wo gehen die beiden zusätzlichen Gleise denn bitte entlang? Doch wohl paralell zu den bestehenden vier. Oder schreib doch mal beim Kopfbanhhof21 die neuen Gleise genau verlaufen sollen. Wenn ich wirklich 'nen Denkfehler da drin hab, dann hilft mir euer mäßig freundlicher Ton nicht wirklich viel. Kann ja sein, dass ich mich täusche und man wirklich von einem neuen Tunnel von der Nackarbrücke bis ins Gleisvorfeld des Hbf ausgehen muss.
Hier findest du ein paar Skizzen (Seite 10 bis 12): http://www.vcd-bw.de/themen/s21/kopfbahnho...ND-VCD_2006.pdf
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Beitrag von DasBa »

Hm, tats�chlich, ein durchgehender Tunnel von der Neckarbr�cke bis ins Gleisvorfeld. Ich kannte bisher nur eine etwas andere Variante. So fallen die Eingriffe in den Park nat�rlich geringer aus, aber das Argument mit dem Schutz der Mineralquellen wegen dem fehlenden Tunnelbau leidet dann nat�rlich etwas.
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Beitrag von 146225 »

luc @ 14 Nov 2007, 20:18 hat geschrieben: Es sei denn, es fahren im Regionalverkehr nur noch 425.
Bitte keine derart grausamen Witze mehr, Luc... :quietsch:
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Beitrag von luc »

Mittlerweile schlägt die Stadt Stuttgart zurück. Als erste Geheimwaffe wurde Herr Rommel genutzt:
PM der Stadt Stuttgart 08.12.2007 - Stuttgart 21 Alt-OB: "Schildbürgern keine neue Heimat geben"
Manfred Rommel wirft den Kritikern von Stuttgart 21 vor, die Bürger bewusst in die Irre zu führen. Ihre vielfach widerlegten Parolen würden auch nicht glaubwürdiger, wenn sie immer wieder neu aufgewärmt werden. Insbesondere sei er über die Grünen enttäuscht, erklärt der Alt-OB in einem Interview, das an diesem Samstag in mehreren Zeitung ganzseitig als Anzeige erscheint: "Dass ausgerechnet eine Partei, die sich den Schutz der Umwelt auf die Fahnen geheftet hat, dieses Ökologieprojekt bekämpft, hätte ich mir nicht träumen lassen." Stuttgart 21 sei ein zutiefst "grünes Projekt", weil es den Schienenverkehr verbessert und wertvolle Flächen im Zentrum der Stadt ökologisch sinnvoll nutzt. Die Bürger Stuttgarts dürften nicht zulassen, "dass die Schildbürger hier ein neues Zuhause finden."
Entschieden verwahrt sich der frühere Oberbürgermeister und heutige Ehrenbürger der Landeshauptstadt gegen den Vorwurf der Kritiker, das Projekt würde gegen den Willen der Bürger durchgesetzt: "Kein Investitionsvorhaben ist bis ins Detail hinein sorgfältiger geprüft und nachhaltiger mit der Bürgerschaft erörtert worden als Stuttgart 21." Nach jahrelanger, gründlichster Prüfung sei die beste aller Varianten ausgewählt worden. Jetzt müsse das Projekt aber auch umgesetzt werden, denn es "ist die größte Chance für Stuttgart, seit ich denken kann."
Ein Volksentscheid, so Rommel, sei schon nach der Gemeindeordnung unzulässig, weil es sich um ein Projekt der Deutschen Bahn AG und nicht der Stadt handele. Viele Gutgläubige seien von den Stimmensammlern in die Irre geführt worden. Doch für diese Enttäuschungen seien die Initiatoren des Bürgerbegehrens verantwortlich. Außerdem dürfe sich die Mehrheit nicht von einer Minderheit den Willen aufzwingen lassen. Dafür sei das Projekt für Europa, Deutschland, Baden-Württemberg, die Region und die Stadt Stuttgart zu wichtig.
Das Rommel-Interview ist Auftakt einer Serie von Interviews, in denen Experten zu den Bahn-Projekten Stuttgart 21 und der Neubaustrecke Wendlingen-Ulm Stellung nehmen. "Wir wollen der Polemik der Gegner sachliche Argumente entgegenstellen", begründet Werner Klingberg, Generalbevollmächtigter der Deutschen Bahn AG für Baden-Württemberg, die Aktion.
Kommentar: Herr Rommel als Bahnexperte? *lol*

Und als zweites wird die Inititative ProStuttgart21 gegründet (reicht da nicht der Unterstützerkreis?)
PM der Stadt Stuttgart 10.12.2007 - Stuttgart 21
Die Initiative ProStuttgart21 hat sich heute der Öffentlichkeit vorgestellt.
Die große Mehrheit des Stuttgarter Gemeinderats und deren Kreisverbände stehen hinter dem Projekt Stuttgart 21 und haben nun gemeinsam mit dem Forum Region Stuttgart und der IHK Region Stuttgart die Initiative gegründet.
Den Startschuss gaben die Vorsitzenden der Kreisverbände Dr. Christoph Palmer MdL (CDU), Andreas Reißig (SPD), Dietmar Bachmann MdL(FDP) und Peter Aichinger (Freie Wähler) gemeinsam mit Dr. Günter Baumann, Präsident der IHK Region Stuttgart, Joachim E. Schielke, Vorstandsmitglied Forum Region Stuttgart, Oberbürgermeister Prof. Manfred Rommel a.D., sowie Walter Riester MdB, Bundesminister a.D.
Die Initiative ProStuttgart21 versammelt Menschen aus allen Bereichen des öffentlichen Lebens, hochrangige Vertreter aus Wirtschaft, Politik, Kultur und Bildung sowie Bürgerinnen und Bürger, die das Projekt Stuttgart 21 mit ihrem Namen unterstützen. Zu den Unterstützern zählen unter anderem Dr. Klaus Kinkel, Bundesminister a.D., sowie Dr. Erwin Teufel, Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg a.D.
ProStuttgart21 schafft den Gruppierungen und Einzelpersonen, die von den Vorteilen des Projekts Stuttgart 21 überzeugt sind, eine einheitliche Plattform. Die Initiative soll die großen Chancen, die das Projekt für die Zukunft Stuttgarts, der Region und des Landes Baden-Württemberg bedeutet, in der Wahrnehmung der Öffentlichkeit weiter stärken. Ziel ist es, die Unterstützung des Projekts, die bisher auf zahlreichen unterschiedlichen Ebenen stattfand, unter einem Dach zu bündeln und den vielfältigen Einzelinitiativen ein gemeinsames Forum für Präsentation, Information und Austausch zu bieten.
In den nächsten Wochen und Monaten treten die Vertreter der Initiative beispielsweise bei öffentlichen Terminen auf und stellen dort die Chancen und die Zukunftsfähigkeit von Stuttgart 21 dar. Außerdem wird sich eine Arbeitsgruppe bilden, die bis Anfang 2008 das detaillierte Konzept sowie die weitere Vorgehensweise der Initiative erarbeitet. Die Initiative ist offen. Bürger und Initiativen sind eingeladen, sich zu beteiligen.
Quellen: http://www.stuttgart.de/

Acho, noch ne Frage? Wieso braucht man denn noch eine Initative, wenn das ganze eh ein Projekt der Bahn ist und alles schon unabwendbar entschieden ist? Ist nur mal so ne Frage...
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Beitrag von 611 »

Vielleicht sollten die Herren Befürworter mal darüber nachdenken, warum sich sämtliche "Ökos" gegen das Projekt stellen, obwohl es doch angeblich der Umwelt hilft. Ich mein, dass verschiedene Ökogruppen verschiedene Meinungen zu Projekten haben und man so immer welche dafür und dagegen finden müsste, wäre der Normalfall, aber wenn wirklich geschlossen alle, die Ahnung von Umwelt und Bahn haben und nicht vom Projekt beschäftigt werden oder irgendwie davon profitieren, dagegen sind, dann könnte das unter Umständen heißen...
Nee so was gibts gar nicht die müssen alle irgendwie verhext oder sonst irgendwie falschgeleitet sein...
Schließlich hat ein Bahnhof mit acht Gleisen ja mords Kapazität.
Ach ja nette Geschichte dazu: Kennt jeder hier Ulm Hbf? Durchgangsbahnhof mit im Moment 7 durchgehenden Bahnsteiggleisen, aber etlichen weiteren Durchgangsgleisen zum Rangieren, Güterzüge durchlassen etc, und außerdem noch fünf Kopfgleisen mit Bahnsteig und ein paar ohne. Im Moment enden dort glaube ich weniger Züge als in Stuttgart, und es gibt wesentlich weniger Fernverkehr als in [acronym title="TS: Stuttgart Hbf <Bf>"]TS[/acronym]. Aber im Zuge der Neubaustrecke soll ein weiterer Bahnsteig dazukommen, da die im Moment nicht reichen, ergo dann schon allein neun! durchgehende Bahnsteiggleise. Und da sollen am international bedeutenden Fernverkehrsknoten Stuttgart acht reichen? Noch ein Vergleich: Neu-Ulm 21 hat vier durchgehende Bahnsteiggleise, aber da hält nur bisschen Nahverkehr und der Fernverkehr rauscht durch. Kein Zug endet dort, es gibt überhaupt nur zwei Strecken, davon eine, die auch "durch" Stuttgart führt. Und für die eine wäre bei vernünftigem Betrieb die zwei Gleise graaaaaaaaad noch so ok, wenn nicht doch besser mit vieren.
Wie viele Strecken gehen von Stuttgart aus ab?
Ok ein Contra hab ich noch: In Stuttgart 21 gäbs keinen Güterverkehr, aber sooo viel macht das wohl auch nicht aus.
Und selbst Memmingen braucht alle 5 Bahnsteiggleise...
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Beitrag von 146225 »

Wenn ich das alles mal wieder lese... Ich hab ja mal mit Sicherheit nix gegen die SFS Stuttgart - Ulm, und von mir aus, wenn es denn unbedingt sein muß, kann man an der Anbindung Flughafen/Landesmesse ja auch noch etwas basteln. Aber Günthers Kellerbahnhöfle ist sowas von 1.) hinterher zu klein und 2.) überflüssig, daß es eine einzige Geldverschwendung ist. Um daraus wirklich das von der Landespolitik dauernd beschworene "Baden-Württemberg 21" zu machen, muß noch etwas mehr passieren als nur ein bißchen Bauen in Stuttgart. Dann müßte z.B. der landesweite ITF mit Halbstundentakt auch konsequent überall verwirklicht werden, die Südbahn unter Fahrdraht kommen, und und und...

Bis jetzt kann man nämlich einem Südbadener, Hohenloher, Kurpfälzer oder Oberschwaben den Nutzen von Provinzmetropole21 nicht so recht anschaulich machen... was hat er von einem weit entfernten Stuttgarter Bahnhof in 20 Jahren, wenn bereits heute der Fahrplan vor der eigenen Türe schlicht erbärmlich ist ..?
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Beitrag von 611 »

Als Flughafenanbindung wär immer noch ein Tunnel neben der S-Bahn-Tunnelstrecke möglich, vielleicht auch noch mit Umleitungsmöglichkeit für die S-Bahn. Falls der Flughafen das wirklich braucht...
Und je mehr ich nachdenke, halte ich den Vergleich Ulm Hbf - Stuttgart Tunnelgurke für sehr aussagekräftig in Sachen Kapazität...

Herr Oettinger stoppen sie den Quatsch! Ihre Berater erzählen ihnen Kruscht!
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Beitrag von luc »

Laut zweier Gutachten, welche im Auftrag der Stadtverwaltung erstellt wurden, ist ein Bürgerentscheides zu Stuttgart21 unzulässig:
http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622...917732/1i6truc/
Interessant ist, was die Gutachter sagen. Es sind schon fast die gleichen Sätze wie von der Stadtverwaltung am Anfang des Bürgerbegehrens. Was wurde dann bitte begutachtet? Meines Erachtens eindeutig zwei Gefälligkeitsgutachten...

Trotzdem haben die Projektbefürworter ja eine neue Initiative ProStuttgart21 gegründet. Mittlerweile wurde auch schon eine Internetseite freigeschaltet:
Pro Stuttgart 21
Bisher gibts außer den üblichen Stuttgart21-Phrasen und einer Unterstützerliste, in der sich jeder Befürworter eintragen kann, noch keinen nennenswerten Inhalt.
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Beitrag von luc »

Und eine neue Pressemitteilung der Stadt Stuttgart:
13.12.2007 - Stuttgart 21 Gutachter: "Voraussetzungen nach der Gemeindeordnung liegen nicht vor"
Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster hat heute gemeinsam mit dem Bürgermeister für Recht, Sicherheit und Ordnung, Dr. Martin Schairer, die Ergebnisse der Unterschriftenprüfung und der juristischen Prüfung der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens zu Stuttgart 21 vorgestellt. Demnach wurde die nach der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg für ein Bürgerbegehren notwendige Zahl von 20.000 Unterschriften Stuttgarter Bürgerinnen und Bürger erreicht und sogar deutlich überschritten.
Das Bürgerbegehren ist jedoch rechtlich nicht zulässig. Zu diesem Ergebnis kommen übereinstimmend die Rechtsanwälte Prof. Dr. Klaus-Peter Dolde und Dr. Winfried Porsch von der Kanzlei Dolde & Partner sowie Prof. Dr. Franz-Ludwig Knemeyer von der Universität Würzburg. Die Gutachter waren von der Stadt mit der juristischen Prüfung des Antrags auf Durchführung eines Bürgerentscheids beauftragt worden.
Die Ergebnisse der Unterschriftenprüfung und der juristischen Gutachten bilden die Grundlage für eine Vorlage an den Gemeinderat. Entsprechend der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg wird der Gemeinderat in seiner Sitzung am 20. Dezember entscheiden, ob das Bürgerbegehren zulässig ist.
"Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass die Voraussetzungen der Gemeindeordnung für die Durchführung eines Bürgerentscheids nicht vorliegen", so das Fazit der Gutachter. Und weiter: "Nachdem das Bürgerbegehren nicht zulässig ist, empfehlen wir dem Gemeinderat, das Bürgerbegehren abzulehnen. Es besteht kein Ermessensspielraum, ob ein Bürgerentscheid sinnvoll ist oder nicht, sondern es geht bei der Frage der Zulässigkeit um eine reine Rechtsfrage."
Gegenstand des Bürgerbegehrens sind fünf Teilfragen, die zu einer einheitlichen Fragestellung verbunden werden, die die Gutachter in den vergangenen Wochen auf ihre Zulässigkeit geprüft haben. So geht es in der ersten Teilfrage um den "Ausstieg der Stadt Stuttgart aus dem Projekt Stuttgart 21". Die zweite Teilfrage behandelt die Ergänzungsvereinbarung zwischen der Stadt und den anderen Projektpartnern. In Teilfrage drei soll eine Änderung der Kaufverträge der Stadt mit der Deutschen Bahn verhindert werden.
Die vierte Teilfrage des Bürgerbegehrens soll erwirken, dass die Stadt Stuttgart "keine weiteren Verträge über dieses Projekt abschließt." In der letzten Teilfrage werden die Unterzeichner gefragt, ob sie dafür sind, dass "dies den Vertragspartnern mit dem Ziel des Abschlusses einer Aufhebungsvereinbarung mitgeteilt wird."
Die Gutachter sehen alle fünf Teilfragen und damit das gesamte Begehren als unzulässig an. So heißt es im Gutachten von Dolde & Partner: "Bei Bürgerbegehren, die mehrere Fragestellungen zu einer einheitlichen Frage koppeln, betrifft die Unzulässigkeit einer der Teilfragen das gesamte Bürgerbegehren; es ist insgesamt unzulässig. Selbst wenn man abweichend von der hier vertretenen Auffassung, z.B. die Teilfrage nach dem Verbot des Abschlusses weiterer Verträge für inhaltlich hinreichend bestimmt hält, wäre das Bürgerbegehren, das einheitlich auf einen "Ausstieg" gerichtet ist, insgesamt unzulässig."
Am kommenden Donnerstag wird der Gemeinderat über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheiden. Schuster: "Aufgrund des Ergebnisses der Gutachten besteht kein Spielraum für eine andere Entscheidung."
Sollte der Gemeinderat auf Basis der Rechtsprüfung ein Bürgerbegehren als unzulässig ablehnen, kann gegen diesen Beschluss innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Hilft die Stadt dem Widerspruch nicht ab, hat das Regierungspräsidium die Rechts- und Sachlage zu prüfen. Die Dauer dieses Verfahrens ist offen. Gibt das Regierungspräsidium dem Widerspruch statt, wird der Gemeinderatsbeschluss aufgehoben und der Bürgerentscheid wird durchgeführt. Andernfalls haben die Initiatoren des Bürgerbegehrens die Möglichkeit, vor dem Verwaltungsgericht gegen die Entscheidung zu klagen.
"Die Entscheidung für Stuttgart 21 wurde auf breiter demokratischer Basis getroffen", so Oberbürgermeister Dr. Wolfgang Schuster. "Ob Bürgeranhörungen, Diskussionen oder offene Bürgerbeteiligungen - über alle Jahre hinweg konnten sich die Bürgerinnen und Bürger immer wieder wesentlich in die Projektplanung zu Stuttgart 21 einbringen. Der von den Bürgern gewählte Gemeinderat hat sich immer wieder mit einer Dreiviertelmehrheit für Stuttgart 21 ausgesprochen. Darüber hinaus wurde das Projekt in den vergangenen Jahren rund 170 Mal in den öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats behandelt."
OB Schuster weiter: "Die Organisatoren des Bürgerbegehrens gegen Stuttgart 21 haben die Rechtslage gekannt. Sie tragen die Verantwortung für das Scheitern des Bürgerbegehrens. Sie haben den gutgläubigen Unterzeichnern Sand in die Augen gestreut. Offensichtlich geht auch die Gemeinderatsfraktion der Grünen davon aus, dass das jetzige Bürgerbegehren unzulässig ist, sonst hätten diese nicht einen neuen Antrag gestellt. Dieser steht ebenfalls am 20. Dezember auf der Tagesordnung des Gemeinderats."
Quelle: http://www.stuttgart.de
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Beitrag von 611 »

Hm war ja irgendwie klar, dass bei dem Gutachten das rauskommt, was der Besteller vorher schon gesagt hat. Wie sehr ihnen die Knie zittern, sieht man allein daran, dass nicht ein Gnadenpunkt für die Opposition vergeben wurde (also dass eine Frage zulässig ist oder so). Ich bin mal gespannt was die Öffentlichkeit sagen würde, wenn man ihr mal verdeutlichen würde, was durch den Tief-Bahnhof in den nächsten 50-150 Jahren so alles nicht mehr gehen wird, oder was mit der Kohle alles übers ganze Land möglich wäre. Oder wie um alles in der Welt die vielen Stuttgarter in vier Minuten aus dem ICE raus/in denselben rein kommen sollen wenn in Ulm die zwei Minuten oft viel zu knapp sind...
Oder wie ein Knoten bei minimaler Verspätung EINES einzigen Zuges komplett aus den Fugen gerät, weil nicht genug Gleise zum Ausfahren da sind...
Falls die Skizze stimmt und wirklich nur zwei Gleise jeweils nach/von Cannstatt, Abstellung, Flugplatz und Feuerbach kommen, gibt das Zustände wie auf der Münchner S-Bahn-Stammstrecke. Weiß jemand wie das wirklich werden soll? Falls die Skizze stimmt, gibts neun Züge pro Stunde nach und neun von Feuerbach und fünf zum/vom Flugplatz jeweils, dazu noch jeweils fünf bezüglich Cannstatt und die Strecke zur Abstellung kriegt man auch gut voll mit Zügen die abgestellt werden müssen (by the way: auch die Strecke nach Cannstatt kriegt da noch einiges ab, weil die Züge von Flughafen aus ja nur nach Cannstatt oder Feuerbach raus können. Falls das stimmen würde, bekäme man für die Züge nach Feuerbach ein Zeitfenster von jeweils 6,67 Minuten, wo sie durch müssen. Falls sie da nicht rein passen, müssen sie dann wohl ausfallen, umleiten geht in dem System nur virtuell, denn auch die anderen Zeitfenster sind knapp.
Falls die Ausfahrten anders wären: Im Moment fahren von 18:45 bis 19:45 22 Züge ab aus Stuttgart Hbf. Das gibt ein Zeitfenster von sagen wir mal 16 Minuten pro Zug falls die Strecken nach Feuerbach und zum Flugplatz viergleisig wären (komplett). Aber dann muss man halt bedenken, dass Ulm mit um diese Uhrzeit gleich vielen abfahrenden Zügen genauso viele Ausfahrgleise hat, aber im Moment ein Bahnsteiggleis mehr (Stumpfgleise als halb gezählt und auf ganze abgerundet), und irgendwann noch zwei erhält, die nötig sind. Außerdem noch einige Nicht-Bahnsteiggleise zum Umfahren oder in Pannenfällen, und die Gleise zu den Abstellungen sind in Stuttgart eingerechnet, in Ulm nicht.
Fazit: Wie mans dreht und wendet, der Knoten drunten verendet.
Es geht im Tunnel nur mit weniger Zügen gut.
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Beitrag von luc »

Es sind ja nicht vier, sondern gerade einmal zwei Minuten für den Fernverkehr und eine Minute für den Regionalverkehr als Aufenthaltszeit vorgesehen. Diese Rechnung ist meines Erachtens unseriös. Dies klappt vielleicht morgens um 5 Uhr, aber sonst eben nicht. Und erst recht nicht für den TGV, welcher in Stuttgart etwa 5 Minuten lang einen Bahnsteig blockiert (4 Minuten einseitiger(!) Fahrgastwechsel+1 Minute Abfertigung). Künftig gibt es dann eben Pufferzeiten vor dem Stuttgarter Hbf (vergleichbar mit Stuttgarter und Münchner S-Bahn vor dem Stammstreckentunnel), welche den Fahrzeit- und Nichtwendezeitgewinn vollends auffressen.
Dass Herr Schuster zu feige ist, um einen Bürgerentscheid durchzuführen, war mir eigentlich schon vorher klar.
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Beitrag von DasBa »

luc @ 13 Dec 2007, 18:36 hat geschrieben: Dass Herr Schuster zu feige ist, um einen Bürgerentscheid durchzuführen, war mir eigentlich schon vorher klar.
Der hält sich an Recht und Gesetz. Jeder, der auch nur 'nen Funken Ahnung vom baden-württembergischen Kommunalrecht hat, kann dir sagen, dass dieser Entscheid unzulässig ist. Der Grundsatzbeschluss ist im Gemeinderat 1995 gefallen und 2001 nochmal bestätigt worden. Und 2007 kommt man dann daher und will die Stadt zum Vertragsbruch zwingen.
Die Stuttgarter Zeitung hat übrigens die Gutachenten auf dieser Seite ins Netz gestellt.
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Beitrag von luc »

Dann nenn mir mal bitte die Paragrafen. Ich weiß, ich weiß, immer dieses verflixte Kommunalrecht, dass aber, wie viele Gesetze, größtenteils Auslegungssache mit vielen Gummiparagrafen ist. Weiterhin gilt: Erstens ist das Projekt nicht durch, der Gemeinderat könnte es jederzeits stoppen, wenn er wollte, zweitens sollte einem Oberbürgermeister die Bevölkerung nicht völlig gleichgültig sein.
Und wieso konnte der Bürger über den Karlsruher Tunnel abstimmen? Das war auch ein Projekt der Kasig und nicht der Stadt Karlsruhe. Ich denke, Herr Schuster betreibt nur massive Volksverarschung, ist jedenfalls mein Eindruck.

Nichtsdesto trotz, die Antwort der Projektgegner kam heute mit dieser Pressemitteilung von BUND und Leben in Stuttgart:
Pressemitteilung Stuttgart, den 13. Dezember 2007
Bürgerentscheid Stuttgart 21 - Über 60.000 Unterschriften mit juristischen Winkelzügen in die Mülltonne getreten
Paragraf 21 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg besagt, dass der Gemeinderat mit zweidrittel seiner Stimmen in einer wichtigen Angelegenheit der Gemeinde die Bürger entscheiden lassen kann. Stuttgart 21 ist – allein schon wegen der viel gepriesenen städtebaulichen Entwicklung – eine wichtige Angelegenheit Stuttgarts. Die heutige Pressekonferenz von  Herrn Oberbürgermeister Schuster kommentiert Gangolf Stocker von der Initiative „Leben in Stuttgart – Kein Stuttgart 21“ daher wie folgt: „Es war Zynismus der Macht pur. OB Schuster hat mit dem Geld der Steuerzahler teure Rechtsanwälte angeheuert, um die Gemeindeordnung in ihr Gegenteil zu kehren. Der Bürgerentscheid soll mit juristischen Winkelzügen ausgehebelt werden – über 60.000 Unterschriften wurden heute in die Mülltonne getreten“.
Irmela Neipp-Gerecke, Kreisvorsitzende der GRÜNEN ergänzt: „Niemand im Gemeinderat, auch OB Schuster nicht,  ist daran gehindert, einen Bürgerentscheid zu beschließen, meinetwegen auch mit geänderter Fragestellung. Tatsache ist, man will auf keinen Fall einen Bürgerentscheid“.
Auf heftige Kritik stößt beim „Bündnis Bürgerbegehren gegen Stuttgart 21“ auch die Behauptung von Prof. Dr. Dolde, wonach bei Stuttgart 21 der Zug in Bezug auf Bürgerentscheid schon längst abgefahren sei, da die entscheidenden Verträge 1995 und 2001 geschlossen wurden.. „Da müsse man sich schon fragen“, so Gerhard Pfeifer vom BUND Regionalverband Stuttgart, „warum im Oberbürgermeister-Wahlkampf 2004 OB Schuster einen Bürgerentscheid noch in Aussicht gestellt hat.? Wenn Schuster nun dem Aktionsbündnis den Vorwurf macht über 60. 000 Bürger Sand in die Augen gestreut zu haben, dann muss er sich aber zunächst einmal selbst den Vorwurf gefallen lassen 400.000 Stuttgarter Wahlberechtigte im Wahlkampf getäuscht zu haben“, so Pfeifer.
Rechtsanwalt Dolde und  OB Schuster haben auf der heutigen Pressekonferenz gesagt: „Jeder Vertrag ist änderbar, jeder Vertrag kann – wenn die Umstände sich ändern – im Einvernehmen gekündigt werden.“ Stocker kommentiert hierzu: „Damit sagen sie der  Bevölkerung nichts anderes als, wir haben die Verträge ohne Euch zu fragen gemacht, und wir werden diese und weitere Verträge und Finanzzusagen machen, ohne Euch zu fragen“.
Irmela Neipp kündigt für Anfang nächster Woche die Veröffentlichung eines Gegengutachtens eines renommierten und bislang nicht beteiligten Verwaltungsrechtlers an.
Die Bevölkerung ist zur Kundgebung am Samstag, den 15.12. auf dem geplanten Bauplatz von Stuttgart 21 vor dem Landespavillon im Mittleren Schlossgarten aufgerufen. Beginn 14 Uhr. Und auch im nächsten Jahr, so das Bündnis, wird es viele Formen und Aktionen des Protestes geben. „Es soll weiterhin Druck gemacht werden – Stuttgart 21 ist noch lange nicht durch“, so Gerhard Pfeifer.
Quelle: http://www.leben-in-stuttgart.de/
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Beitrag von 611 »

Tja, man muss es zugeben, so schwer es mir fällt, aber wenn man das Gutachten liest, und wie die Fragen des Bürgerbegehrens formuliert waren, dann sieht es schlecht aus für die Vernunft. Juristisch ist es wohl eindeutig dass das Begehren nicht zulässig war. Ich rechne mir nicht grade große Chancen aus, dass der Tiefbahnhof noch zu verhindern ist.
Aber dennoch bleibt er ein sehr großer Fehler.
Ich bleibe gespannt, was noch zu hören sein wird über die Gleisanzahl der Zulaufstrecken. Als Ulmer kenne ich seit vielen Jahren die (jetzt ehemalige) Problematik der Donaubrücke, dass ein Zug beim Einfahren ständig warten muss, weil kein Platz ist, bzw dass der Zug in Neu-Ulm warten musste weil die Brücke nicht frei war (das war teilweise in den Fahrplan eingeplant, zumindest in die Fahrzeit Ulm - Neu-Ulm). Und das wird bei Stuttgart 21 deutlich schlimmer, und ausgerechnet auf den Gleisen, die die "Magistrale" tragen... <_<
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Beitrag von DasBa »

luc @ 13 Dec 2007, 23:48 hat geschrieben:Dann nenn mir mal bitte die Paragrafen. Ich weiß, ich weiß, immer dieses verflixte Kommunalrecht, dass aber, wie viele Gesetze, größtenteils Auslegungssache mit vielen Gummiparagrafen ist.
Ok, ganz knapp: § 21 Abs. 2 Nr. 4 und § 21 Abs. 3 Satz 3 Gemeindeordnung Baden-Württemberg. Wo sind das eigentlich Gummiparagrafen? Das ist aber lange nicht alles. Das Gutachten hat noch weitere Mängel festgestellt, zum Beispiel beim zwingend nötigen Finanzierungsvorschlag und der Begründung des Bürgerbegehrens an sich (z.B. S.6 des unten verlinkten Dokumentes). Eine, wie in finde verständliche Übersicht bietet diese Zusammenfassung des Gutachtens. Wenn jemand echt an dem Thema interessiert ist, sollte er sich zumindest das durchlesen ansonsten, finde ich, muss man manche Sachen nur immer wieder erklären.
Und warum sollte der Gemeinderat das ganze Nochmal zur Abstimmung stellen? Es gibt die entsprechenden Beschlüsse, und diese hätte man längst angreifen müssen.
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Beitrag von JeDi »

DasBa @ 14 Dec 2007, 00:53 hat geschrieben: Ok, ganz knapp: § 21 Abs. 2 Nr. 4 und § 21 Abs. 3 Satz 3 Gemeindeordnung Baden-Württemberg. Wo sind das eigentlich Gummiparagrafen? Das ist aber lange nicht alles. Das Gutachten hat noch weitere Mängel festgestellt, zum Beispiel beim zwingend nötigen Finanzierungsvorschlag und der Begründung des Bürgerbegehrens an sich (z.B. S.6 des unten verlinkten Dokumentes). Eine, wie in finde verständliche Übersicht bietet diese Zusammenfassung des Gutachtens. Wenn jemand echt an dem Thema interessiert ist, sollte er sich zumindest das durchlesen ansonsten, finde ich, muss man manche Sachen nur immer wieder erklären.
Und warum sollte der Gemeinderat das ganze Nochmal zur Abstimmung stellen? Es gibt die entsprechenden Beschlüsse, und diese hätte man längst angreifen müssen.
Nur mal so zur Information: Es gibt noch keine festen Beschlüsse - zum Beispiel die Finanzierung ist noch eine Grundsatzvereinbarung...
Und dass die StN zum Unterstützerkreis gehören und somit nicht sonderlich objektiv sind ist dir ja sicherlich auch bekannt.
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JeDi @ 14 Dec 2007, 08:04 hat geschrieben:Nur mal so zur Information: Es gibt noch keine festen Beschlüsse - zum Beispiel die Finanzierung ist noch eine Grundsatzvereinbarung...
Es gibt die Grundsatzbeschlüsse vom 1995 und 2001. Und die sollen durch den Entscheid angegriffen werden.
JeDi @ 14 Dec 2007, 08:04 hat geschrieben: Und dass die StN zum Unterstützerkreis gehören und somit nicht sonderlich objektiv sind ist dir ja sicherlich auch bekannt.
Schön für die StN. Ich beziehe mich allerdings auf die Gutachten von Dolde & Partner bzw. Prof. Knemeyer und nicht auf irgendwelche Zeitungsartikel. Oder denkst du, dass die verlinkten Gutachten von der Redaktion umgeschrieben worden sind? Ich weiß, die Gutachten sind "gekauft" , die Gerichte zu blöd und so weiter...
Nur am Rande: Warum gilt das eigentlich nicht für die Gutachten der Gegner? Sind das bessere Menschen, oder wie? Jedenfalls bin ich auf deren Gutachten schon mal gespannt.
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Da bin ich auch gespannt, weil ich hoffe, dass sie doch noch einen Ausweg finden. Die Hoffnung stirbt zuletzt!
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Beitrag von JeDi »

DasBa @ 14 Dec 2007, 11:08 hat geschrieben:
JeDi @ 14 Dec 2007, 08:04 hat geschrieben:Nur mal so zur Information: Es gibt noch keine festen Beschlüsse - zum Beispiel die Finanzierung ist noch eine Grundsatzvereinbarung...
Es gibt die Grundsatzbeschlüsse vom 1995 und 2001. Und die sollen durch den Entscheid angegriffen werden.
Du sagst es. Grundsatzbeschlüsse. Und definitivendgültigunwiderrufbar is da nix - Endgültege Verträge gibts schlicht nicht.

DasBa @ 14 Dec 2007, 11:08 hat geschrieben:
JeDi @ 14 Dec 2007, 08:04 hat geschrieben: Und dass die StN zum Unterstützerkreis gehören und somit nicht sonderlich objektiv sind ist dir ja sicherlich auch bekannt.
Schön für die StN. Ich beziehe mich allerdings auf die Gutachten von Dolde & Partner bzw. Prof. Knemeyer und nicht auf irgendwelche Zeitungsartikel. Oder denkst du, dass die verlinkten Gutachten von der Redaktion umgeschrieben worden sind? Ich weiß, die Gutachten sind "gekauft" , die Gerichte zu blöd und so weiter...
Nur am Rande: Warum gilt das eigentlich nicht für die Gutachten der Gegner? Sind das bessere Menschen, oder wie? Jedenfalls bin ich auf deren Gutachten schon mal gespannt.
Warum verweist du dann auf die StN bezüglich Gutachten?
Gutachten sind immer gekauft - klar - hab ich was andres behauptet?
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Beitrag von DasBa »

JeDi @ 14 Dec 2007, 17:07 hat geschrieben:Du sagst es. Grundsatzbeschlüsse. Und definitivendgültigunwiderrufbar is da nix - Endgültege Verträge gibts schlicht nicht.
Pass auf: Der Gemeinderat hat am 30.11.1995 (Gemeiderats Drucksache 605/1995 vom 20.11.1995) und am 08.03.2001 (GR Drs. 177/2001) Beschlüsse gefasst, die die Durchführung vom S21 zum Inhalt hatten. Es geht gar nicht darum, dass der Gemeinderat irgendwelche Verträge abschließt, dass kann er überhaupt nicht. Es geht um die Beschlüsse, die vom Gemeinderat gefasst wurden. Das kannst du mir jetzt glauben oder nicht. Ob jetzt der OB einen Vertrag mit der Bahn, dem Land, oder dem Bund unterzeichnet hat ist völlig egal. Es geht um die Beschlüsse des Gemeinderats. Und die hätten sechs Wochen nach Beschlussfassung angegriffen werden müssen.
Du scheinst das Problem nicht zu sehen: Der Gemeinderat fasst Beschlüsse. Die werden dann von den zuständigen Organen (Bürgermeister, Verwaltung,...) umgesetzt. Andererseits brauchen der Bürgermeister und die Verwaltung oft die Zustimmung des Gemeinderates, wenn sie handeln (z.B. Verträge abschließen). Und durch den Bürgerentscheid kannst du nur die Beschlüsse angreifen, bzw. einen Beschluss durch den Entscheid ersetzen (§ 21 Abs. VII S. 1 GemO BW). Es müsste nicht mal irgendwelche Verträge geben, es geht um die Beschlüsse.

JeDi 14 Dec 2007 @ 17:07 hat geschrieben: Warum verweist du dann auf die StN bezüglich Gutachten?
Hast du dir die Links angesehen? Die StN haben sie halt als erste oder einzige online gestellt. Soll ich vielleicht bei Dolde & Partner in der Kanzlei oder an der Uni Würzburg anrufen, und fragen, ob sie mir 'ne Ausfertigung nach Hause schicken?
luc
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Beitrag von luc »

Mittlerweile haben die Stuttgarter Grünen, welche zu den Gegnern des Projekts gehören, ein Kurzgutachten erstellen lassen. Hier die PM:
-Grüne: OB hat keine Ausrede mehr\ @ seine juristischen Ausflüchte sind widerlegt, Pressemitteilung vom 18.12.2007 hat geschrieben:Die Koordinierungsgruppe des Bürgerbegehrens gegen Stuttgart 21 hat heute ein von der grünen Gemeinderatsfraktion in Auftrag gegebenes Kurzgutachten vorgelegt, das die Frage erörtert, ob am 04.10.2007, also vor Vollzug des Gemeinderatsbeschlusses durch OB Schusters Unterzeichnung der Vereinbarung, ein Bürgerbegehren gegen den Abschluss der Ergänzungsvereinbarung zulässig gewesen wäre.
Das Gutachten bestätigt die Auffassung der Projektgegner: Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 04.10.2007 mit seiner der Ergänzungsvereinbarung zustimmenden Entscheidung einen weichenstellenden Grundsatzbeschluss gefasst. Die Grundsätzlichkeit des Beschlusses war objektiv gegeben, auch wenn sie von weiten Teilen des Gemeinderates offenbar nicht erkannt wurde: Vor dieser Beschlussfassung stand das Projekt Stuttgart 21 immer unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit, wie auch das Memorandum of Understanding ausdrücklich ausführt:
„Im Memorandum of Understanding sind Finanzierungsbeiträge und Risikobeteiligungen des Landes und seiner Partner genannt, ohne dass bislang eine verbindliche Vereinbarung seitens des Landes mit den Partnern besteht. Dies soll in der vorliegenden Ergänzungsvereinbarung mit der Landeshauptstadt Stuttgart und dem Verband Region Stuttgart geschehen.“
Der Gemeinderatsbeschluss vom 04.10.2007 konkretisiert nicht lediglich Inhalte vorausgegangener Gemeinderatsbeschlüsse, sondern schafft die zentrale Voraussetzung zur Verwirklichung von Stuttgart 21.
Aufgeräumt wird zugleich mit der falschen Behauptung, finanzielle Angelegenheiten könnten nicht Gegenstand eines Bürgerbegehrens sein. Die Gemeindeordnung schließt ausdrücklich nur die Haushaltssatzung, Wirtschaftspläne, Eigenbetriebe, Kommunalabgaben, Tarife und Entgelte als Gegenstand eines Bürgerentscheids aus. Von dieser Regelung ist die finanzielle Beteiligung der Gemeinde an weit reichenden städtebaulichen Vorhaben im Gemeindegebiet nicht umfasst und einem Bürgerbegehren daher zugänglich.
Roland Kugler, Stadtrat der Grünen: „Auch wenn OB Schuster und die Mehrheit des Gemeinderats es anders sehen wollen: Erst in der Gemeinderatssitzung am 04.10.2007 wurde eine Grundsatzentscheidung für Stuttgart 21 getroffen. 67.000 Unterschriften gegen Stuttgart 21 zeigen, dass eine richtige Grundsatzdiskussion nötig ist“.
Unter Verweis auf eine aktuelle Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen betont das Gutachten, dass ein Gemeindeorgan verpflichtet ist, sich gegenüber einem Bürgerbegehren so zu verhalten, dass dieses seine gesetzlich eröffnete Entscheidungskompetenz ordnungsgemäß wahrnehmen kann.
„Wenn das Handeln des Gemeindeorgans – sei es in der Sache selbst oder hinsichtlich des dafür gewählten Zeitpunkts – bei objektiver Betrachtung nicht durch einen sachlichen Grund gerechtfertigt war, sondern alleine dem Zweck diente, dem Bürgerbegehren die Grundlage zu entziehen und damit eine Willensbildung auf direkt-demokratischem Wege zu verhindern, liegt ein treuwidriges Verhalten vor.“
Werner Wölfle, Fraktionsvorsitzender der Grünen: „Durch seine nicht durch einen sachlichen Grund gerechtfertigte Unterschrift am 05.10.2007 hat OB Schuster erstens schlechten politischen Stil bewiesen, weil er durch sie das Bürgerbegehren aushebeln wollte, zweitens gegen den Geist der Gemeindeordnung verstoßen und drittens deutlich bestätigt, dass ihn seine Zusage aus dem Jahr 2004 nicht mehr interessiert. Die einzig mögliche Konsequenz ist: Der OB kann und muss mit dem Gemeinderat den Weg für einen Bürgerentscheid in der Gemeinderatssitzung am 20.12.2007 frei machen“.
Quelle: http://www.stuttgart21-nein-danke.de/ Dort existiert ebenfalls ein Link zum Kurzgutachten.
611
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Beitrag von 611 »

Schön wie eindeutig Gesetze doch sind...
aber in dem Fall ist es so von Vorteil, dass die Grünen noch was gefunden haben :)
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luc
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Beitrag von luc »

Und natürlich hat die Stadtverwaltung eine Antwort auf die Kurzstudie der Grünen parat:
-Stuttgart 21\ @ 18.12.2007 hat geschrieben: Das Kurzgutachten der Anwaltskanzlei Zuck, das diese im Auftag der Gemeinderatsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen erstellt hat, beantwortet die aktuelle Frage, ob ein Bürgerentscheid noch möglich wäre, nicht. Statt dessen hat die Kanzlei nach eigener Auskunft die Frage untersucht, ob "ein Bürgerbegehren gegen Stuttgart 21 am Tage des Gemeinderatsbeschlusses (4.10.2007) in Bezug auf die Ergänzungsvereinbarung zulässig gewesen wäre." Diese Frage stellt sich aber heute gar nicht mehr.
Mit der Frage der Zulässigkeit des zur Entscheidung stehenden Bürgerbegehrens befasst sich das Gutachten gar nicht. Statt dessen ist der Zweck des Gutachtens lediglich politisch: Es soll damit von der Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens abgelenkt werden.

Im Einzelnen bleibt festzuhalten:
- Die Tragweite der Verträge von 1995 und 2001 wird verkannt, wenn der Gutachter annimmt, die Stadt sei am 4. Oktober 2007 in ihrer Entscheidung frei gewesen und deshalb habe es sich um einen Grundsatzbeschluss gehandelt. Es bestanden keine "wesentlichen Unsicherheiten und Unwägbarkeiten zur Finanzierungsfrage, die das Projekt jederzeit hätten zu Fall bringen können" (Seite 11 des Gutachtens). Die wesentlichen Vertragspflichten der Stadt standen schon vorher fest.
- Die Stadt war bereits durch die Verträge von 1995 und 2001 verpflichtet, das Projekt zu unterstützen. Die vorgelegte Wirtschaftlichkeitsrechnung und die in den Verhandlungen vom Sommer 2007 erwiesene Zumutbarkeit der finanziellen Belastungen für die Vertragspartner standen am 4. Oktober unumstößlich fest. Am 4. Oktober wurde tatsächlich nur über einen "ergänzenden Finanzierungsbeschluss" abgestimmt.
- Die Entscheidung des OVG Münster kann nicht herangezogen werden, um ein angeblich treuwidriges Verhalten der Stadt am 5. Oktober zu begründen und letztlich zu dem Ergebnis zu kommen, dass die Ergänzungsvereinbarung als nicht vollzogen gilt. Die Entscheidung des OVG betraf ein Bürgerbegehren, das den Verbleib eines Grundstücks im städtischen Vermögen erreichen wollte. Das OVG verpflichtete die Stadt in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, das Bürgerbegehren weiterlaufen zu lassen, obwohl der Kaufvertrag inzwischen abgeschlossen war, weil der schnelle Vertragsschluss treuwidrig und sachlich nicht begründet sei.
Es gibt aber wesentliche Unterschiede zur Situation in Stuttgart: Die Gemeinde in NRW schloss ohne zwingenden sachlichen Grund den Kaufvertrag zwei Tage vor Inkrafttreten einer Novelle der NRW-Gemeindeordnung ab. In Stuttgart ist die Rechtslage aber eine völlig andere: Die Landeshauptstadt Stuttgart hatte einen zwingenden sachlichen Grund für die Unterzeichnung der Ergänzungsvereinbarung, weil ja bereits vertragliche Verpflichtungen aus den Verträgen von 1995 und 2001 bestanden.
Zum Schluss: Selbst wenn man die Gemeinderats-Beschlüsse und deren Vollzug im Oktober außer acht ließe, scheitert die Zulässigkeit des vorgelegten Bürgerbegehrens aus anderen rechtlichen Gründen, die umfangreich im Gutachten der Kanzlei Dolde & Partner dargelegt sind. Daher bleibt es dabei: Es gibt keine rechtlich zulässige Fragestellung, die man aktuell den Stuttgarter Bürgerinnen und Bürgern zur Entscheidung vorlegen könnte.
Quelle: http://www.stuttgart.de/sde/menu/frame/ns_...s_top_11021.htm

Nun, die Presseschlacht wird sicherlich noch weitergehen.
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Beitrag von 611 »

Lösung des ganzen:
Blockiert einfach alles andere mit Bürgerbegehren, was sich blockieren lässt.
Außerdem: Hat die Stadt 1995 schon die Zustimmung zu einem Tiefbahnhof mit acht Gleisen und zu knappen Zufahrtsmöglichkeiten beschlossen oder ist das möglicherweise irgendwo ein Vertragsbruch des Landes gegenüber der Stadt (oder irgendwie so), dass der Bahnhof in gewissem Sinne "defekt" hergestellt wird?
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Beitrag von karhu »

Ich kann mir nicht vorstellen dass sich da auch nur das geringste verhindern lässt, auf den Fildern beim Flughafen mit der neuen Messe war es doch genau so.
611
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Beitrag von 611 »

Ja nee nicht am Bahnhof aber irgendwas wirds schon geben wo man den Stadtoberen mal die Wut an den Kopf werfen kann.
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Beitrag von karhu »

Bei uns in Leinfelden gabs auch Proteste weil laut Plan der gesamte Gäubahnverkehr (außer die S1)über die Rohrer Kurve auf die Filderbahn zum Flughafen und dann durch einen neuen Tunnel nach Stuttgart Hbf fahren.
Die (S) auf dieser Strecke wird eingeschränkt weil alle 4 Std. ein ICE Zugpaar und jede Std. ein RE Zugpaar durch Leinfelden fährt (und dort nicht hält) wahrscheinlich nachts auch Güterverkehr. Für Leinfelden also nur Nachteile besonders für die direkten Anwohner der Filderbahn.

Aber des intressiert von den "Oberen" kei Sau :angry:

Der Vorschlag wäre die alte Gäubahntrasse ab Österfeld doch zu erhalten und in Stuttgart an den neuen Tiefbahnhof anzubinden in Vahingen einen neuen Mittelbahnsteig für Gleis 4 und 5 und dort die RE halten zu lassen wo man dann mit der S2 und S3 zum Flughafen fahren kann.

Wenn dies nicht möglich sein sollte dann wenigstens den Bahnhof Leinfelden um 2 Gleise erweitern und dort die RE halten lassen sowie einen Güterbahnhof für die Güterzüge die dann in Leinfelden abgeladen werden könnten und nicht erst in Vahingen oder sonst wo und dann per LKW wieder nach Leinfelden kommen (zb. Fa. Bosch: hatte früher sorgar mal einen Gleisanschluß). In Leinfelden hat es am Bahnhof genügend Platz für sowas. Auch für Lärmschutzwände die aber angeblich zu teuer sind.
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Beitrag von JeDi »

leinfelder @ 20 Dec 2007, 20:13 hat geschrieben: Bei uns in Leinfelden gabs auch Proteste weil laut Plan der gesamte Gäubahnverkehr (außer die S1)über die Rohrer Kurve auf die Filderbahn zum Flughafen und dann durch einen neuen Tunnel nach Stuttgart Hbf fahren.
Die (S) auf dieser Strecke wird eingeschränkt weil alle 4 Std. ein ICE Zugpaar und jede Std. ein RE Zugpaar durch Leinfelden fährt (und dort nicht hält) wahrscheinlich nachts auch Güterverkehr. Für Leinfelden also nur Nachteile besonders für die direkten Anwohner der Filderbahn.

Aber des intressiert von den "Oberen" kei Sau :angry:

Der Vorschlag wäre die alte Gäubahntrasse ab Österfeld doch zu erhalten und in Stuttgart an den neuen Tiefbahnhof anzubinden in Vahingen einen neuen Mittelbahnsteig für Gleis 4 und 5 und dort die RE halten zu lassen wo man dann mit der S2 und S3 zum Flughafen fahren kann.

Wenn dies nicht möglich sein sollte dann wenigstens den Bahnhof Leinfelden um 2 Gleise erweitern und dort die RE halten lassen sowie einen Güterbahnhof für die Güterzüge die dann in Leinfelden abgeladen werden könnten und nicht erst in Vahingen oder sonst wo und dann per LKW wieder nach Leinfelden kommen (zb. Fa. Bosch: hatte früher sorgar mal einen Gleisanschluß). In Leinfelden hat es am Bahnhof genügend Platz für sowas. Auch für Lärmschutzwände die aber angeblich zu teuer sind.
Zu teuer - sonst könnt man [acronym title="TS B: Stuttgart 21 Projekt <Bf>"]TS B[/acronym] ja garnicht rechtfertigen...

@Gütergleise: Da müsst man nur wieder Gleise hinlegen ;)

Güterzüge dürfen aber garnicht durch den Fildertunnel, und den RE in [acronym title="TLF: Leinfelden <Hp>"]TLF[/acronym] halten lassen halte ich für nicht sinnvoll - warum nicht gleich auch in Oberaichen und Echterdingen?!?

in [acronym title="TSV: Stuttgart-Vaihingen <Bf>"]TSV[/acronym] brauchts übbrigens nur ein Gleis 4 - die RE fahren eh schon an Gleis 1 Richtung [acronym title="TBO: Böblingen <Bf>"]TBO[/acronym]...


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Beitrag von karhu »

Güterzüge dürfen aber garnicht durch den Fildertunnel, und den RE in TLF halten lassen halte ich für nicht sinnvoll - warum nicht gleich auch in Oberaichen und Echterdingen?!?
Weil in Leinfelden viel Industrie ist und der Bus aus den Schönbuchorten dort hält also durchaus genug Fahrgäste für einen RE vorhanden wären. Außerdem könnte der RE wenigstens die wegfallenden (S) teilweise ersetzen und man käme schnell nach Stg und BB.
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