fkm @ 1 Jan 2004, 11:48 hat geschrieben: [
Die neue LZB kann nur funktionieren, wenn auch die LZB-Technik im gesamten Netz umgerüstet wird, inklusive A- und B-Züge. Aufgrund des hohen Aufwands, könnte ich mir vorstellen, daß es sich nicht rein um eine kaufmännische Entscheidung gehandelt hat, sondern auch wichtige technische Neuerungen bzw. Vorteile der neuen Technik eine Rolle spielten.
Seltsamerweise sind in letzter Zeit auf U3 und U4 zahlreiche A- und B-Züge tagsüber ohne LZB/AFB unterwegs.
Das ist so nicht richtig.
Die neue "Fahrzeug LZB" muß mit der alten Stellwerks-LZB
funktionieren. Weil sich an der Funktion der LZB nichts ändert. Die neue LZB hat nur die eine Funktion mehr, das
sie schon für die Fahrerlose Kehre auf der U6
verwenbar ist. Diese Funktion wird aber erst ab ca. 2006
zu Versuchszwecken benötigt.
Die Kaufmännische entscheidung ist damit begründet,
das bei der Vergabe des Auftrags für eine neue Fahrzeug-LZB Europaweit ausgeschrieben wurde und Alcatel/SEL
mit einem so kostengünstigen Angebot im gegensatz zu Siemens einstig, sodas eben Alcatel/SEL den Auftrag
bekam ohne jemals einen funktionsfähigen Prototypen,
der mit der Siemens Stw-LZB kompatibel gewesen wäre vorgestellt hat.
Es wurde nur versprochen, das sie das können.
Bis wann ?
-"Anweisung für die Bedienung und Wartung der Gleisbildstellwerke der Bauart Dr S (außer Dr S 2) im BD-Bezirk München - (Anw DrS BD Mü) - München, im Juli 1955" : Wäre auch für SpDrS60 U-Bahn und SpDrL77 U-Bahn sinnvoll"3. Abschnitt - Bedienung des Gleisbildstellwerks bei Störungen - § 19 - Abs. 8 - "Unterhaltungsbeamter" - Dem Unterhaltungsbeamten sind möglichst genaue und erschöpfende Angaben über das erstmalige Auftreten und die Begleitumstände der Störungen zu machen, um ihm das auffinden und Beseitigen der Störungen zu erleichtern." -