KBS 855 @ 5 Feb 2009, 17:14 hat geschrieben:...
Die freiheitlich-demokratischen Grundrechte trete ich nicht mit Füßen, das macht die NPD/DVU, Marxistisch-Leninistische Partei und andere die verboten gehören.
KBS 855 @ 5 Feb 2009, 20:27 hat geschrieben:Wo existiert eine Wahldiktatur wenn man zwischen hunderten Parteien wählen kann? Nur weil man nicht die Möglichkeit Extremisten zu wählen?
...
Das würde sich nur ändern, wenn jeder Wähler einen Test machen müsste, der auf staatsbürgerliches Grundwissen fußt.
Solang eine Partei nicht durch das Verfassungsgericht verboten ist, ist sie legitimiert.KBS 855 @ 5 Feb 2009, 20:35 hat geschrieben:...
Jeder sollte selber entscheiden welche Partei er wählt, sogar die FDP, solange sie eine demokratisch legitimierte Partei ist und zur dt. Verfassung steht.
Damit aus dem rein demokratisch ermittelten Ergebnis in der effektiven Machtausübung keine handlungsunfähige Situation entsteht, hat man im Wahlrecht entsprechende Hürden eingebaut. Die grundsätzliche Vorselektion (durch wen eigentlich?) widerspricht nicht nur dem Grundgesetz sondern auch der demokratischen Grundordnung.
Wenn nur Wahlberechtigte zur Wahl gehen dürfen, die vorher einen Gesinnungstest (Wer legt die "richtige Gesinnung" fest?) bestanden haben, widerspricht dies nicht nur dem Grundgesetz sondern auch der demokratischen Grundordnung.
Es stellt sich also die Frage, wie man Parteien mangelde Treue zum Grundgesetz vorwerfen kann, diese aber gleichzeitig mit Maßnahmen bekämpfen möchte, die nicht dem Grundgesetz und der freiheitlich demokratischen Grundordnung entsprechen.
Der Zweck heiligt bei weitem nicht jedes Mittel. Unsere Demokratie ist wehrhaft genug, wir müssen sie nicht durch solche Maßnahmen abschaffen, nur um sie vorgeblich vor Abschaffung zu schützen.